Sachverhalt
zu Beschlussvorschlag 1:
Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, Tagespflege, Offener
Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Haan wurde inhaltlich und
redaktionell überarbeitet und mit Ratsbeschluss vom 20.06.2023 beschlossen.
Angesichts der sich einerseits erheblich verschlechternden
Haushaltssituation der Stadt Haan und andererseits erhöhter Anforderungen von
Eltern hinsichtlich der Verlässlichkeit und Qualität der Betreuung in Kitas und
OGS schlägt die Verwaltung erneut eine moderate, sozialverträgliche
Beitragserhöhung für den Besuch von Kitas, Kindertagespflegestellen und OGS zur
Konsolidierung und zur finanziellen Absicherung erhöhter Qualitätsstandards in
Kitas und OGS vor.
Die Beitragstabelle wird daher in einer Neufassung zur Beschlussfassung
vorgelegt. Die vorgeschlagenen Änderungen sind rot markiert.
Mittels Simulation im Bereich der Beitragstabellen wurde geprüft, wie
viel Mehreinnahmen durch eine mögliche Erhöhung von Elternbeiträgen generiert
werden können. Diese wurde vorgenommen lediglich für die aktuell bestehenden
oberen Einkommensklassen von 87.000 € - 100.000 €, sowie oberhalb der aktuell
bestehenden höchsten Einkommensklasse von aktuell über 100.000 €. Zu den
sozialverträglichen Beitragserhöhungen in diesen beiden Klassen wird die
Einführung einer neuen Beitragsklasse (Einkommen über 113.000 €) als sinnvoll
erachtet, welche ebenfalls in den aktuellen Tabellenentwurf aufgenommen wurde.
Elternbeiträge
für die Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege:
Durch die Beitragstabelle der Anlage 1 könnten durch die Erhöhung der
Beträge im Bereich der Kindertagesbetreuung Mehreinahmen von 54.000 € jährlich generiert werden. Die Mehreinnahmen in einer
neuen oberen Beitragsklasse für Einkommen ab 113.000 € war in diesem
Zusammenhang nicht zu simulieren. Aufgrund der künftigen Nachvollziehbarkeit
hat das Jugendamt in diesem Zusammenhang auf prozentuale Steigerungen bei der
Erhöhung der Beiträge für die Kindertagesbetreuung zurückgegriffen. Insgesamt
wurde bei der Erhöhung der Elternbeiträge darauf geachtet, dass der angebotene
Betreuungsumfang trotz Erhöhungen erschwinglich bleibt. So bleibt diese mit
Erhöhung und neuer Einkommensklasse maximal bei ca. 4,50 € pro
Betreuungsstunde.
Elternbeiträge
für die Offene Ganztagsschule:
Der Höchstbeitrag für die Offene Ganztagsschule wird im Runderlass des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Offene und Gebunde Ganztagsschulen
sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich
und der Sekundarstufe I“ vom 23.12.2010 in der aktuell geltenden Fassung
geregelt (Bass 12-63-Nr. 2). Für das Schuljahr 2024/25 liegt der mögliche
Höchstbeitrag bei 228 €. Ab dem 01.08.2025 erhöht sich der maximal mögliche
Höchstbeitrag jährlich zum Schuljahresbeginn - kaufmännisch gerundet - um
jeweils 3 Prozent. Zusätzlich zur sozialen Staffelung der Beiträge nach
Einkommen der Eltern können auch eine Ermäßigung für Geschwisterkinder, auch
für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, sowie ein Ausgleich
zwischen Stadt- oder Gemeindeteilen oder Schulen mit unterschiedlich hohem
Beitragsaufkommen vorgesehen werden. Eine Geschwisterregelung ist bereits in
der bisherigen Satzung implementiert. Für die OGS-Standorte in Haan wurde
letztmalig zum 01.08.2017 von der Möglichkeit des Höchstbeitrags Gebrauch
gemacht und dieser seinerzeit ab einem Einkommen von 87.000 € auf 180 €
angehoben.
Mit Blick auf die Haushaltslage verbunden mit dem Ziel, die Qualität an
den OGS-Standorten langfristig zu sichern, ist eine Anpassung der
Elternbeiträge nunmehr zwingend erforderlich. Hierbei sollen soziale Aspekte
weiterhin Berücksichtigung finden, indem eine Anpassung nur ab einem Einkommen
ab 87.000 € erfolgt und durch zwei zusätzliche Einkommensstufen eine weitere
Differenzierung erfolgt. Da bisher bei einem zu berücksichtigenden Einkommen ab
100.000 € keine Einkommensnachweise eingereicht werden müssen, können die
Mehreinnahmen in der neuen Einkommensstufe ab 113.000 € erst nach tatsächlicher
Vorlage der Einkommensnachweise beziffert werden.
Eine entsprechend des Runderlasses o.g. mögliche automatisierte Erhöhung
zum 01.08. eines jeden Jahres wird aus Sicht der Verwaltung nicht befürwortet.
Hier sollte in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Lage und den
Einkommensverhältnissen zu späterer Zeit die Beitragsstaffel in Gänze neu
betrachtet und ggf. angepasst werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Mehreinnahmen
Elternbeiträge Kita / Tagespflege
Produkte:
- 060110 Förderung
von Kindern in Kindertageseinrichtungen (fremder Träger)
- 060125 Städt.
Kindertageseinrichtungen
- 060130
Kindertagespflege
Durch die Neuberechnung der Beiträge stehen der Verwaltung
voraussichtlich 54.000 € jährlich an Mehreinnahmen aus den Beiträgen der
Kindertagesbetreuung zur Verfügung.
Mehreinnahmen
Elternbeiträge OGS
Produkt:
- 030710 Offene
Ganztagsschule
Im Bereich der OGS können mit der Erhöhung der Elternbeiträge laut
Anlage 1 voraussichtlich 115.000 € Mehreinnahmen im Jahr erzielt werden. Ferner
kann durch die Einführung einer neuen oberen Beitragsklasse (ab 113.000 €) mit
weiteren Mehreinnahmen in Höhe von ca. 9.000 € gerechnet werden.
Insgesamt ergeben sich dadurch Mehreinnahmen in Höhe von jährlich ca.
178.000 €.
Anmerkung:
Der Ratsbeschluss zur Erhöhung der Elternbeiträge ist unabdingbar verknüpft
mit der Vorlage 40/062/2024 (OGS-Qualitätsstandards). Wenn es nicht zu einer
Erhöhung der Elternbeiträge kommt, ist die Teilfreistellung von OGS-Leitungen –
wie seitens des OGS-Qualitätszirkels empfohlen – durch die Stadt Haan nicht
finanzierbar. Auch die bereits in den städtischen Kitas eingesetzten
Springerkräfte zur Absicherung der Betreuungszeiten können im Rahmen der
erkennbaren Haushaltsentwicklung dann möglicherweise nicht weiter finanziert
werden.
Mit kalkulierten Mehrerträgen bei den Elternbeiträgen in Kitas und OGS
von insgesamt 178 T€ jährlich können an den fünf OGS-Standorten (KGS Don Bosco,
GGS Bollenberg, Mittelhaan, Unterhaan und Gruiten) jeweils 0,4 VZÄ OGS-Leitung
als freigestellte Kräfte finanziert werden (5 x 35.600 € = 178.000 €). Wenn der
Rat einer entsprechenden Satzungsänderung nicht zustimmt, können die durch den
OGS-Qualitätszirkel empfohlenen Standards (1 VZÄ OGS-Leitung pro OGS-Standort)
nicht einmal zu 40 % finanziert werden.
Sachverhalt
zu Beschlussvorschlag 2:
Grundsätzlich kann die Stadt Haan gem. § 90 Abs. 1 Ziff. 3 SGB VIII für
die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Kostenbeiträge festsetzen.
Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder
Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr
vollendet haben werden, ist nach § 50 Abs. 1 KiBiz ab Beginn des im selben
Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei
(Beitragsbefreiung i.d.R. für die letzten beiden Kita-Jahre).
Erhebt das Jugendamt Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von
Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege, hat es eine
soziale Staffelung vorzusehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der
Eltern sowie die Betreuungszeit zu berücksichtigen. Es kann
ermäßigte Beiträge oder eine Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder vorsehen.
Bei Geschwisterregelungen sind Kinder, deren Tagesbetreuung gemäß § 50 Abs. 1
KiBiz elternbeitragsfrei ist, so zu berücksichtigen, als ob für
sie ein Elternbeitrag zu leisten wäre. Bei Ermäßigungsregelungen für
Geschwister ist sicherzustellen, dass die Familie sowohl in
vollem Umfang von diesen Ermäßigungen als auch von der Elternbeitragsbefreiung
nach § 50 KiBiz profitiert. (§ 51 Abs. 4
KiBiz).
Momentan ist in der Elternbeitragssatzung der Stadt Haan folgendes
geregelt:
„Wenn mehr als ein Kind von Beitragspflichtigen nach § 1 gleichzeitig in
einer Kindertageseinrichtung und/oder in der Kindertagespflege betreut werden,
entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich ohne
die Beitragsbefreiung nach Satz 1 unterschiedlich hohe Beiträge, so ist der
höchste Beitrag zu zahlen.“ (§ 7 Abs. 1)
Anlässlich der Sitzung des Stadtelternrates am 26.06.2024 wurde darüber diskutiert,
die aktuelle Geschwisterregelung zu überarbeiten.
Auf Nachfrage beim LVR gab es von dort den Hinweis, dass die
Ausgestaltung und Festsetzung der Elternbeiträge den Jugendämtern als Aufgabe
der kommunalen Selbstverwaltung übertragen ist und dass es von dort keine
Empfehlung zur Geschwisterregelung gibt.
Zur Ausgestaltung der „Geschwisterregelungen“ gibt es verschiedenste
Gerichtsurteile.
Folgende Lösungsmöglichkeiten können von der Verwaltung aufgezeigt
werden:
1.
Bei
einer Befreiung von Geschwistern, wie sie momentan in der Satzung enthalten
ist, muss das gem. § 50 KiBiz beitragsbefreite Kind fiktiv als „Zahlkind“
berücksichtigt werden. Die Regelungen in der jetzigen Satzung sind allerdings
nicht eindeutig und sollten auf jeden Fall ergänzt werden.
2.
Es muss
keine Geschwisterregelung in der Elternbeitragssatzung der Stadt Haan
beibehalten werden. Diese könnte komplett für das zweite Kind gestrichen
werden.
3.
Es
können prozentuale Beitragsermäßigungen bzw. prozentuale Beitragssätze für Geschwisterkinder
eigeführt werden.
4.
Es
könnte eine Beitragserhebung grundsätzlich für zwei Kinder eingeführt werden
und mit einer geringen prozentualen Belastung für das zweite Kind verknüpft
werden. Das dritte und jedes weitere Kind wären beitragsfrei. Als erstes und
zweites Kind gelten diejenigen Kinder, für die - bei Betrachtung aller Kinder,
die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflege besuchen - die
höchsten Beiträge anfallen würden.
Diese Regelung wurde vom VG Aachen (Urteil vom 21.01.2020 – 2 K 504/17) als
praktikable Lösung bestätigt.
Bei der Ausgestaltung nach Ziff. 4 würde das nach § 50 KiBiz in den
letzten beiden Kita-Jahren befreite Kind, für das regelmäßig ein geringerer
Beitrag zu leisten ist, von der prozentualen Beitragsbefreiung profitieren. Für
das jüngere Kind müsste der volle Beitrag gezahlt werden.
Sollten zwei Kinder noch nicht unter die Beitragsfreiheit für die
letzten beiden Kita-Jahre fallen, so wären ein voller Beitrag für das Kind, für
das der höhere Beitrag anfällt, und für das zweite Kind ein prozentualer
Elternbeitrag in Höhe von 20 % zu zahlen.
Daraus könnte sich für die Elternbeitragssatzung der Stadt Haan
nachfolgender Formulierungsvorschlag ergeben:
§ 7 – Beitragsermäßigungen und Beitragsbefreiungen
(1)
Die
Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder
Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr
vollendet haben werden, ist ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden
Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei (§ 50 Abs. 1 KiBiz).
(2)
Besucht
mehr als ein Kind von Beitragspflichtigen nach § 1 gleichzeitig eine
Kindertageseinrichtung und/oder eine Kindertagespflege, so ist für das Kind der
volle Beitrag zu entrichten, für welches nach der Betreuungsform der höchste
Elternbeitrag nach der höchsten Einkommensgruppe zu entrichten wäre. Ergibt
sich nach Satz 1 für mehrere Kinder der gleiche Beitrag, so ist der Beitrag für
das jüngere Kind zu zahlen. Kinder nach Absatz 1 zählen bei der Bestimmung nach
Satz 1 und 2 mit. Für das zweite betreute Kind ist der nach der Betreuungsform
ermittelte Betrag in Höhe von 20 % zu zahlen. Bei mehr als zwei betreuten
Kindern gilt für die Feststellung, welches Kind als zweites Kind zu werten ist,
Satz 1 entsprechend. Für das dritte und jedes weitere Kind ist kein
Elternbeitrag zu zahlen.
(3)
Auf
Antrag sollen die Elternbeiträge vom örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern
und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 Abs. 3 SGB VIII).
Finanz.
Auswirkung:
Geringe
Mehreinnahmen bei den Produktkonten 060110.432113 und 060125.432113
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Rat der Stadt Haan beschließt die Neufassung der Beitragsstaffel entsprechend
der Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege, Offener
Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Haan zum 01.08.2025.
2.
Der
Rat der Stadt Haan beschließt zudem die Änderung der Satzung über die Erhebung
von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen,
Tagespflege, Offener Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Haan zum
01.08.2025 im Hinblick auf die Geschwisterregelung.
Finanz. Auswirkung:
Vgl. Vorlage
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Die
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan wird durch diese Vorlage nicht berührt.