Betreff
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE vom 13.03.10
hier: Mülleinsammlung in Eigenregie statt Ausschreibung
Vorlage
60/009/2010
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Die Fraktion DIE LINKE beantragt, den Ratsbeschluss vom 06.10.2009 zur Ausschreibung der Abfuhrleistungen von Hausmüll, Sperrmüll und Bioabfall aufzuheben und die Verwaltung stattdessen zu beauftragen, die Müllsammlung zukünftig in Eigenregie durchzuführen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung hat in der Vorlage 60/014/2009, die dem Ratsbeschluss vom 06.10.2009 zugrundelag, einen reinen Kostenvergleich angestellt und dabei naturgemäß nicht berücksichtigt, welche Arbeitsverhältnisse zur Zeit bei der AWISTA (momentan Vertragspartner) bestehen oder –nach der Ausschreibung- bei einem evtl. anderen Auftragnehmer bestehen könnten. Das ist auch nicht relevant. So ist z.B. das vor Jahren in NRW eingeführten Tariftreuegesetz zwischenzeitlich wieder aufgehoben worden, weil es unvereinbar mit EU-Recht war. Es ist das Wesen der zwingend vorgeschriebenen EU-weiten Ausschreibungsverfahren, dass sich Bieter aus Ländern beteiligen (können), in denen niedrigere Standards und Einkommensverhältnisse herrschen, als in der Bundesrepublik Deutschland. Dahingehende und in dem Antrag der Linken geäußerte Befürchtungen können nicht dazu führen, keine Beschaffungen am Markt mehr vorzunehmen. Die Vergabe im Wettbewerb an ein privates Unternehmen ist, das führt auch DIE LINKE in ihrem Antrag aus, die kostengünstigste Variante. Dieser Aspekt genießt nach Ansicht der Verwaltung bei diesem aus Gebührengeldern finanzierten Dienstleistungsbereich absolute Priorität.

 

Die AWISTA GmbH hat zu den im Antrag aufgestellten Behauptungen per E-Mail folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Sehr geehrter Herr Duske,

wie besprochen, haben wir Ihnen nachfolgend unsere Stellungnahme zum Antrag "Vergabe von Aufträgen" der Linkspartei beigefügt:

Die Aussage, dass die AWISTA heute bereits 15 % der Mitarbeiter in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt, ist falsch. Alle derzeit bei der AWISTA beschäftigten Mitarbeiter bzw. eingesetzte Mitarbeiter unserer Schwester- bzw. Tochterunternehmen werden deutlich oberhalb des derzeit gültigen Mindestlohnes für die Abfallwirtschaft entlohnt. Richtig ist, dass die AWISTA GmbH plant, ein Logistikunternehmen (AWL) zu gründen, um auf dem Markt für Entsorgungsdienstleistungen (hier sind insbesondere die EU-weiten Ausschreibungen gemeint) überhaupt noch mithalten zu können.

Falsch ist weiterhin die Aussage, dass die AWISTA GmbH plant, die Mitarbeiter von der zu gründenden Unternehmung zu "leihen". Richtig ist vielmehr, dass die  AWL nach Gründung selbst auf dem Markt ihre Dienstleistungen anbietet. Weiterhin falsch ist die Aussage, dass die zu gründende AWL plant, Mitarbeiter zum derzeitigen Mindestlohn (für die Abfallwirtschaft) einzustellen. Der Lohn wird deutlich  über dem Mindestlohn liegen und die Möglichkeit bieten, ohne Unterstützung von Sozialhilfe zu leben. Es werden keine "prekären" Arbeitsverhältnisse begründet.

Die Einführung des Mindestlohns von 8,02 € / Stunde wurde u. a. auch von der AWISTA GmbH  begrüßt und als längst überfällig bezeichnet. Der Grund hierfür wird in der  Chancengleichheit mit anderen Wettbewerbern gesehen. Ferner dürfen wir darauf verweisen, dass von Seiten der Verdi-Vertreter am 15.03.2010 anlässlich einer AWISTA -Belegschaftsversammlung bestätigt wurde, dass der Tarifvertrag für die AWL  seitens der Gewerkschaft Verdi nunmehr gezeichnet wurde. Dies bedeutet, dass damit die Voraussetzung für eine Zustimmung  aller Aufsichtsgremien der AWISTA und Stadtwerke Düsseldorf  gegeben ist.

Des Weiteren kann in die Ausschreibung selbstverständlich gern die Vorgabe nach tariflicher Zahlung z.B. TV BDE oder vergleichbare Tarife als Verpflichtung aufgenommen werden. Die Sorge, dass eine europaweite Ausschreibung das Risiko beinhaltet, den derzeitigen Standard nicht halten zu können, sehen wir ebenfalls als unbegründet an. Keine einzige Ausschreibung der letzten Jahre im Kreis Mettmann bzw. der näheren Umgebung konnte von einem ausländischen Unternehmen gewonnen werden. Immer wieder setzen sich Unternehmen aus der Region durch, auch wenn diese mitunter zu ausländischen Konzernen gehören, aber das sollte im globalen Zeitalter keine diskriminierende Note bekommen. Darüber hinaus ist festzustellen, dass es unseres Wissens nach (bei  der Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen in den vorgenannten Regionen) zu keiner qualitativen Veränderungen/Verschlechterungen  der Leistung gekommen ist. Darüber hinaus lassen sich Leistungsstandards festschreiben und mit Pönalen belegen.

Zur Beantwortung von Fragen oder für Änderungsvorgaben stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Dirk Sondermann

AWISTA Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbH

Höherweg 100

40233 Düsseldorf

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag der Fraktion DIE LINKE wird nicht gefolgt. Der Ratsbeschluss vom 06.10.09 bleibt bestehen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine