Betreff
Monitoring Betreuungsausfallzeiten
Vorlage
51/100/2024
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Der Fachkräftemangel im Bereich der Kindertagesbetreuung wurde von der Bundesregierung erstmalig im Jahr 2020 ausgerufen. Seither hat sich die Lage trotz verschiedener Maßnahmen, die dem personellen Engpass entgegenwirken sollen, weiter angespannt. Unter anderem aufgrund des Fachkräftemangels kommt es immer wieder zu eingeschränkten Betreuungszeiten in Form von Gruppen(teil)schließungen und/oder reduzierten Betreuungszeiten. Die Träger der Kindertageseinrichtungen sind über den § 47 SGB VIII dazu aufgefordert, die personelle Situation sowie die getroffenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Betreuung an das Landesjugendamt (LVR) sowie an das ortsansässige Jugendamt zu melden. Hierfür gibt es einen Bogen, den die Träger ausfüllen und versenden müssen.

Die Verwaltung wird nun einmal im Jahr jeweils zum Start des Kindergartenjahres über die gemeldeten Ausfallzeiten der Träger informieren. In den Wintermonaten ist die Anzahl der § 47 Meldungen höher als in den Sommermonaten. Die erhöhte Zahl der Meldungen ergibt sich u.a. durch vermehrte krankheitsbedingte Ausfälle in den Wintermonaten. Vor allem in den Monaten Dezember bis März war die Anzahl mit bis zu 14 Meldungen im Monat sowohl von Gruppen(teil)schließungen als auch von reduzierten Betreuungszeiten besonders hoch. Ab April 2024 ist die Anzahl der Meldungen rückläufig, mit einem kleinen Ausreißer im Mai. Insgesamt wurden in den Monaten von Dezember 2023 bis August 2024 70 Gruppen(teil)schließungen und 84 mal reduzierte Betreuungszeiten gemeldet.

 

Gruppe(n)-(teil)-schließung

Reduzierung Betreuungs-zeit

Dezember

9

12

Januar

8

12

Februar

13

14

März

14

14

April

7

9

Mai

9

12

Juni

7

7

Juli

3

4

August

0

0

Summe

70

84

 

Die Erhebung der Meldungen zeigt, dass die Betreuungssituation weiterhin angespannt bleibt und der Fachkräftemangel die Einrichtungen immer noch vor eine große Herausforderung stellt. Zusätzlich zu dem Fachkräftemangel kommt es immer wieder zu Ausfällen, z.B. durch Schwangerschaften oder durch Krankheiten. Teilweise sind die Einrichtungen auch durch Langzeiterkrankungen unter Druck, die nur schwer zu kompensieren sind.

Nach Einschätzung der Verwaltung liegt eine weitere wesentliche Ursache für die nicht durchgängig gegebene Verlässlichkeit in der Betreuung bei der nicht auskömmlichen Finanzierung des Systems Kita und Tagesbetreuung durch das Land NRW. So steht z.B. schon seit 2019 eine Überprüfung der Konnexitätsregeln hinsichtlich der U3-Betreuung durch das Land NRW aus.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.  

Finanz. Auswirkung:

keine

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.