Sachverhalt:
Der
Fachkräftemangel im Bereich der Kindertagesbetreuung wurde von der
Bundesregierung erstmalig im Jahr 2020 ausgerufen. Seither hat sich die Lage
trotz verschiedener Maßnahmen, die dem personellen Engpass entgegenwirken
sollen, weiter angespannt. Unter anderem aufgrund des Fachkräftemangels kommt
es immer wieder zu eingeschränkten Betreuungszeiten in Form von
Gruppen(teil)schließungen und/oder reduzierten Betreuungszeiten. Die Träger der
Kindertageseinrichtungen sind über den § 47 SGB VIII dazu aufgefordert, die personelle
Situation sowie die getroffenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Betreuung an
das Landesjugendamt (LVR) sowie an das ortsansässige Jugendamt zu melden.
Hierfür gibt es einen Bogen, den die Träger ausfüllen und versenden müssen.
Die
Verwaltung wird nun einmal im Jahr jeweils zum Start des Kindergartenjahres
über die gemeldeten Ausfallzeiten der Träger informieren. In den Wintermonaten
ist die Anzahl der § 47 Meldungen höher als in den Sommermonaten. Die erhöhte
Zahl der Meldungen ergibt sich u.a. durch vermehrte krankheitsbedingte Ausfälle
in den Wintermonaten. Vor allem in den Monaten Dezember bis März war die Anzahl
mit bis zu 14 Meldungen im Monat sowohl von Gruppen(teil)schließungen als auch
von reduzierten Betreuungszeiten besonders hoch. Ab April 2024 ist die Anzahl
der Meldungen rückläufig, mit einem kleinen Ausreißer im Mai. Insgesamt wurden
in den Monaten von Dezember 2023 bis August 2024 70 Gruppen(teil)schließungen
und 84 mal reduzierte Betreuungszeiten gemeldet.
|
Gruppe(n)-(teil)-schließung |
Reduzierung
Betreuungs-zeit |
Dezember |
9 |
12 |
Januar |
8 |
12 |
Februar |
13 |
14 |
März |
14 |
14 |
April |
7 |
9 |
Mai |
9 |
12 |
Juni |
7 |
7 |
Juli |
3 |
4 |
August |
0 |
0 |
Summe |
70 |
84 |
Die
Erhebung der Meldungen zeigt, dass die Betreuungssituation weiterhin angespannt
bleibt und der Fachkräftemangel die Einrichtungen immer noch vor eine große
Herausforderung stellt. Zusätzlich zu dem Fachkräftemangel kommt es immer
wieder zu Ausfällen, z.B. durch Schwangerschaften oder durch Krankheiten.
Teilweise sind die Einrichtungen auch durch Langzeiterkrankungen unter Druck,
die nur schwer zu kompensieren sind.
Nach
Einschätzung der Verwaltung liegt eine weitere wesentliche Ursache für die
nicht durchgängig gegebene Verlässlichkeit in der Betreuung bei der nicht
auskömmlichen Finanzierung des Systems Kita und Tagesbetreuung durch das Land
NRW. So steht z.B. schon seit 2019 eine Überprüfung der Konnexitätsregeln
hinsichtlich der U3-Betreuung durch das Land NRW aus.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Finanz. Auswirkung:
keine
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf
den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner
Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.