Sachverhalt:
Auf
der Grundlage eines Antrages der SPD-Fraktion vom 12.04.2024 wurde die
Verwaltung anlässlich der Sitzung des JHA am 11.06.2024 beauftragt, gemeinsam
mit den freien Trägern der Haaner Kindertageseinrichtungen zu prüfen, welche
Aufnahmekriterien vereinheitlicht werden können, um die Einrichtungen für die
Eltern vergleichbar zu machen. Gefordert wird zudem eine transparente
Platzvergabe, bei der die Eltern die Aufnahmekriterien vorab auf der Website
der jeweiligen Einrichtung einsehen können.
Das
Thema der einheitlichen Vergabekriterien für alle Haaner
Kindertageseinrichtungen wurde zuletzt in der Sitzung des JHA am 18.02.2018
aufgrund einer Pressemeldung des damaligen Stadtelternrates diskutiert. Seither
hat sich viel in der Haaner Betreuungslandschaft getan. So kann heute aufgrund
der politischen Weichenstellung und der schon immer sehr guten und engen
Zusammenarbeit der Verwaltung mit den Trägern der Haaner
Kindertageseinrichtungen allen Haaner Erziehungsberechtigten (und allen
Erziehungsberechtigten, die die Kriterien laut Ratsbeschluss vom 20.06.2023
erfüllen, siehe Vorlage Nr. 51/061/2023), die laut § 24 SGB VIII einen
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz geltend machen, ein Betreuungsplatz in
einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege angeboten werden.
Die
Verwaltung hat am 22.08.2024 alle Trägervertreter gemäß des erteilten
Prüfauftrages zu einer gemeinsamen Besprechung eingeladen. Es gab eine rege
Beteiligung und einen guten Austausch zu der Thematik. Im Vorfeld zu dem Termin
haben die Träger der Verwaltung ihre bisherigen Vergabekriterien zukommen
lassen bzw. mitgeteilt, dass sie derzeit an neuen Vergabekriterien arbeiten.
Sowohl bei der Sichtung der trägerinternen Vergabekriterien als auch bei dem
persönlichen Austausch wurde deutlich, dass ausnahmslos alle Haaner Träger
Vergabekriterien haben, nach denen sie die Betreuungsplätze vergeben. Kein
Träger geht bei der Vergabe der Plätze willkürlich vor. Vor allem auch um
möglichen Korruptionsvorwürfen vorzubeugen halten sich die Träger bereits jetzt
an ihre jeweiligen Vergabekriterien.
Der
Wunsch nach möglichst einheitlichen Vergabekriterien für alle Haaner Träger
wurde kontrovers diskutiert, und die Trägervertreter_innen verwiesen auf das
Ziel der Trägervielfalt und -autonomie laut § 4 SGB VIII. Die Träger der
Haaner Kindertagesbetreuungseinrichtungen haben differenzierte Werte und
Normen, für die sie stehen und welche sie im Alltag leben. In der Folge sind
sie darauf angewiesen, dass zumindest der Großteil der Kinder, die ihre Einrichtung
besuchen, und deren Erziehungsberechtigten diese mittragen und -gestalten. Vor
diesem Hintergrund erscheint es nahezu unmöglich, Vergabekriterien für alle
Haaner Träger zu entwickeln, die in Gänze miteinander übereinstimmen.
Dennoch
wurde in dem Gespräch deutlich, dass es bei der Wahl der Kriterien eine große
Schnittmenge gibt, die bei allen Trägern gleich ist. Der mit Abstand wichtigste
Punkt, den alle Träger bei der Platzvergabe anwenden, ist die Einhaltung des
Diskriminierungsverbotes nach § 7 KiBiz:
„Die
Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung darf nicht aus Gründen
seiner Rasse oder ethnischen Herkunft, seiner Nationalität, seines
Geschlechtes, seiner Behinderung, seiner Religion oder seiner Weltanschauung
verweigert werden. Die verfassungsmäßigen Rechte der Kirchen bleiben
unberührt.“
Darüber
hinaus stimmen die im folgenden genannten Auswahlkriterien im Wesentlichen bei
allen Trägern überein:
- Kind mit
Wohnsitz in Haan
- Kind von
Alleinerziehenden
- Kind mit
persönlicher (sozialer) Notlage
- Kind mit
Aufnahmeempfehlung durch den Familien- und Erziehungsdienst (FEH) des
Haaner Jugendamtes
- Kind mit
berufstätigen Erziehungsberechtigten
- Kind im
letzten Jahr vor Einschulung
·
Geschwisterkind
Über
die genannten gemeinsamen Kriterien hinaus gibt es aber auch Kriterien, die die
Träger aufgrund ihrer besonderen Begebenheiten individuell festlegen.
Insbesondere bei den Elterninitiativen gilt es z.B. darauf zu achten, dass sie
genügend Erziehungsberechtigte in ihrer Einrichtung haben, die dazu bereit
sind, die Vorstandsarbeit mitzugestalten, da die Einrichtung ansonsten nicht
handlungsfähig wäre. Weitere individuelle Kriterien sind z.B. die
konfessionelle Zugehörigkeit oder auch ein besonderes Interesse zu einer
speziellen Pädagogikrichtung, wie z.B. Montessori- oder auch Waldorfpädagogik.
Zwei weitere zu bedenkende, wichtige Aspekte bei der Aufnahme von neuen Kindern
sind
- die
Altersstruktur und
- die
Geschlechterverteilung innerhalb der aufnehmenden Gruppen.
Diese
beiden Punkte müssen mit Fingerspitzengefühl jedes Jahr aufs Neue ermittelt und
entsprechend der in der Einrichtung verweilenden Kinder bei der Aufnahme der
neuen Kinder berücksichtigt werden. Insbesondere die Altersstruktur der Kinder
ist für die Einrichtung von besonderer Bedeutung. Hier gilt es richtig zu
planen: Alle Kinder in der Einrichtung müssen dort älter werden können (was
insbesondere bei Einrichtungen mit Nestgruppen einen geplanten Wechsel in
andere Gruppenformen bedeutet). Die Anzahl der Kinder, die in die Schule
wechseln und Plätze frei machen, sollte möglichst konstant sein und die
Gruppen, die Neuaufnahmen eingewöhnen müssen, nicht überfordern. Darüber hinaus
gibt es Träger, die aufgrund von (Landes-)Förderungen Zweckbindungen z.B. von
Plätzen für unter Dreijährige (U3) erfüllen müssen. Auch dies muss bei der Wahl
der Neuaufnahmen berücksichtig werden.
In
der letzten Kita-Bedarfsplanung (Nr. 51/092/2024) hat die Verwaltung
aufgezeigt, dass die Stadt Haan kreisweit die einzige Stadt ist, die allen
gestellten Rechtsansprüchen auf einen Betreuungsplatz gerecht werden kann.
Entsprechend können alle Erziehungsberechtigten, die den Rechtsanspruch auf
einen Betreuungsplatz haben, einen Platz erhalten. Die einzige Frage ist, ob
die Eltern immer einen Platz entsprechend ihres Wunsch- und Wahlrechts nach §
4 KiBiz bekommen können. Rechtlich haben sie dieses Wunsch- und Wahlrecht,
jedoch beinhaltet der Rechtsanspruch lediglich das Angebot eines Kitaplatzes
und nicht das Angebot eines speziellen Platzes. Die Vergangenheit hat gezeigt,
dass in Fällen von unzufriedenen Erziehungsberechtigten eine sehr effiziente
und reibungslos funktionierende Zusammenarbeit zwischen dem betroffenen Träger
und der Verwaltung zu einer guten Lösung geführt hat.
Es
wurde vereinbart, dass die Träger für den Nachweis einer fairen Platzvergabe,
die sowohl das Antidiskriminierungsgesetz als auch die Korruptionsprävention
berücksichtigt, zukünftig die Auswahl der Neuaufnahmen noch besser
dokumentieren werden. Damit kann in dem unwahrscheinlichen Fall, dass sich
Eltern beschweren, der Vergabeprozess übersichtlich und verständlich dargelegt
werden. Die Verwaltung wird gemeinsam mit den Trägern einen einheitlichen
Dokumentationsbogen erarbeiten. Diesen werden die Träger zukünftig bei der
Platzvergabe nutzen und für eventuelle Rückfragen aufbewahren.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Finanz. Auswirkung:
keine
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend
auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner
Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.