Betreff
Vergabekriterien für Kitas in Haan
Vorlage
51/101/2024
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Auf der Grundlage eines Antrages der SPD-Fraktion vom 12.04.2024 wurde die Verwaltung anlässlich der Sitzung des JHA am 11.06.2024 beauftragt, gemeinsam mit den freien Trägern der Haaner Kindertageseinrichtungen zu prüfen, welche Aufnahmekriterien vereinheitlicht werden können, um die Einrichtungen für die Eltern vergleichbar zu machen. Gefordert wird zudem eine transparente Platzvergabe, bei der die Eltern die Aufnahmekriterien vorab auf der Website der jeweiligen Einrichtung einsehen können.

Das Thema der einheitlichen Vergabekriterien für alle Haaner Kindertageseinrichtungen wurde zuletzt in der Sitzung des JHA am 18.02.2018 aufgrund einer Pressemeldung des damaligen Stadtelternrates diskutiert. Seither hat sich viel in der Haaner Betreuungslandschaft getan. So kann heute aufgrund der politischen Weichenstellung und der schon immer sehr guten und engen Zusammenarbeit der Verwaltung mit den Trägern der Haaner Kindertageseinrichtungen allen Haaner Erziehungsberechtigten (und allen Erziehungsberechtigten, die die Kriterien laut Ratsbeschluss vom 20.06.2023 erfüllen, siehe Vorlage Nr. 51/061/2023), die laut § 24 SGB VIII einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz geltend machen, ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege angeboten werden.

Die Verwaltung hat am 22.08.2024 alle Trägervertreter gemäß des erteilten Prüfauftrages zu einer gemeinsamen Besprechung eingeladen. Es gab eine rege Beteiligung und einen guten Austausch zu der Thematik. Im Vorfeld zu dem Termin haben die Träger der Verwaltung ihre bisherigen Vergabekriterien zukommen lassen bzw. mitgeteilt, dass sie derzeit an neuen Vergabekriterien arbeiten. Sowohl bei der Sichtung der trägerinternen Vergabekriterien als auch bei dem persönlichen Austausch wurde deutlich, dass ausnahmslos alle Haaner Träger Vergabekriterien haben, nach denen sie die Betreuungsplätze vergeben. Kein Träger geht bei der Vergabe der Plätze willkürlich vor. Vor allem auch um möglichen Korruptionsvorwürfen vorzubeugen halten sich die Träger bereits jetzt an ihre jeweiligen Vergabekriterien.

Der Wunsch nach möglichst einheitlichen Vergabekriterien für alle Haaner Träger wurde kontrovers diskutiert, und die Trägervertreter_innen verwiesen auf das Ziel der Trägervielfalt und -autonomie laut § 4 SGB VIII. Die Träger der Haaner Kindertagesbetreuungseinrichtungen haben differenzierte Werte und Normen, für die sie stehen und welche sie im Alltag leben. In der Folge sind sie darauf angewiesen, dass zumindest der Großteil der Kinder, die ihre Einrichtung besuchen, und deren Erziehungsberechtigten diese mittragen und -gestalten. Vor diesem Hintergrund erscheint es nahezu unmöglich, Vergabekriterien für alle Haaner Träger zu entwickeln, die in Gänze miteinander übereinstimmen.

Dennoch wurde in dem Gespräch deutlich, dass es bei der Wahl der Kriterien eine große Schnittmenge gibt, die bei allen Trägern gleich ist. Der mit Abstand wichtigste Punkt, den alle Träger bei der Platzvergabe anwenden, ist die Einhaltung des Diskriminierungsverbotes nach § 7 KiBiz:

„Die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung darf nicht aus Gründen seiner Rasse oder ethnischen Herkunft, seiner Nationalität, seines Geschlechtes, seiner Behinderung, seiner Religion oder seiner Weltanschauung verweigert werden. Die verfassungsmäßigen Rechte der Kirchen bleiben unberührt.“

Darüber hinaus stimmen die im folgenden genannten Auswahlkriterien im Wesentlichen bei allen Trägern überein:

  • Kind mit Wohnsitz in Haan
  • Kind von Alleinerziehenden
  • Kind mit persönlicher (sozialer) Notlage
  • Kind mit Aufnahmeempfehlung durch den Familien- und Erziehungsdienst (FEH) des Haaner Jugendamtes
  • Kind mit berufstätigen Erziehungsberechtigten
  • Kind im letzten Jahr vor Einschulung

·         Geschwisterkind

Über die genannten gemeinsamen Kriterien hinaus gibt es aber auch Kriterien, die die Träger aufgrund ihrer besonderen Begebenheiten individuell festlegen. Insbesondere bei den Elterninitiativen gilt es z.B. darauf zu achten, dass sie genügend Erziehungsberechtigte in ihrer Einrichtung haben, die dazu bereit sind, die Vorstandsarbeit mitzugestalten, da die Einrichtung ansonsten nicht handlungsfähig wäre. Weitere individuelle Kriterien sind z.B. die konfessionelle Zugehörigkeit oder auch ein besonderes Interesse zu einer speziellen Pädagogikrichtung, wie z.B. Montessori- oder auch Waldorfpädagogik. Zwei weitere zu bedenkende, wichtige Aspekte bei der Aufnahme von neuen Kindern sind

  • die Altersstruktur und
  • die Geschlechterverteilung innerhalb der aufnehmenden Gruppen.

 

Diese beiden Punkte müssen mit Fingerspitzengefühl jedes Jahr aufs Neue ermittelt und entsprechend der in der Einrichtung verweilenden Kinder bei der Aufnahme der neuen Kinder berücksichtigt werden. Insbesondere die Altersstruktur der Kinder ist für die Einrichtung von besonderer Bedeutung. Hier gilt es richtig zu planen: Alle Kinder in der Einrichtung müssen dort älter werden können (was insbesondere bei Einrichtungen mit Nestgruppen einen geplanten Wechsel in andere Gruppenformen bedeutet). Die Anzahl der Kinder, die in die Schule wechseln und Plätze frei machen, sollte möglichst konstant sein und die Gruppen, die Neuaufnahmen eingewöhnen müssen, nicht überfordern. Darüber hinaus gibt es Träger, die aufgrund von (Landes-)Förderungen Zweckbindungen z.B. von Plätzen für unter Dreijährige (U3) erfüllen müssen. Auch dies muss bei der Wahl der Neuaufnahmen berücksichtig werden.

In der letzten Kita-Bedarfsplanung (Nr. 51/092/2024) hat die Verwaltung aufgezeigt, dass die Stadt Haan kreisweit die einzige Stadt ist, die allen gestellten Rechtsansprüchen auf einen Betreuungsplatz gerecht werden kann. Entsprechend können alle Erziehungsberechtigten, die den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, einen Platz erhalten. Die einzige Frage ist, ob die Eltern immer einen Platz entsprechend ihres Wunsch- und Wahlrechts nach § 4 KiBiz bekommen können. Rechtlich haben sie dieses Wunsch- und Wahlrecht, jedoch beinhaltet der Rechtsanspruch lediglich das Angebot eines Kitaplatzes und nicht das Angebot eines speziellen Platzes. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass in Fällen von unzufriedenen Erziehungsberechtigten eine sehr effiziente und reibungslos funktionierende Zusammenarbeit zwischen dem betroffenen Träger und der Verwaltung zu einer guten Lösung geführt hat.

Es wurde vereinbart, dass die Träger für den Nachweis einer fairen Platzvergabe, die sowohl das Antidiskriminierungsgesetz als auch die Korruptionsprävention berücksichtigt, zukünftig die Auswahl der Neuaufnahmen noch besser dokumentieren werden. Damit kann in dem unwahrscheinlichen Fall, dass sich Eltern beschweren, der Vergabeprozess übersichtlich und verständlich dargelegt werden. Die Verwaltung wird gemeinsam mit den Trägern einen einheitlichen Dokumentationsbogen erarbeiten. Diesen werden die Träger zukünftig bei der Platzvergabe nutzen und für eventuelle Rückfragen aufbewahren.

 

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Finanz. Auswirkung:

keine

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.