Betreff
Gebührenbedarfsberechnung 2025 für den Wochenmarkt der Stadt Haan
Vorlage
60/075/2024
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Ausgangslage:

Für die Benutzung der Marktflächen zum Feilbieten von Waren sind die Marktgebühren jährlich neu zu kalkulieren.

 

Grundlage für die Festsetzung ist die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung nach den Vorschriften des § 6 Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW).

 

 

Kalkulierte Wochenmarktgebühr je m²:

Nach der in Anlage 1 beigefügten Kalkulation für das Jahr 2025 bleiben die Gebühren bei 0,80 €/m². Die Mindestgebühr und die Gebühr für den Barzahlungsaufschlag werden von Amt 32 festgesetzt und bleiben ebenfalls unverändert.

 

Der gleichbleibende Gebührenbedarfs resultiert aus leicht gesunkenen Personalkosten im Amt 32, die durch eine organisatorische Veränderung der personellen Anteile im Produkt Wochenmarkt zu begründen sind sowie daraus, dass für das Jahr 2025 keine Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung kalkuliert wurden.

 

Nachstehend ein Vergleich mit den drei kreisangehörigen Städten, die eine Erhebung ebenfalls nach Quadratmetern vornehmen (die anderen kreisangehörigen Städte berechnen die Gebühren je Frontmeter):

 

Stadt

Gebühr je m²

Haan

0,80 €

Heiligenhaus

1,03 €

Langenfeld

1,04 €

(1,13 € f. Tageshändler/Springer)

Velbert

0,79 €

 

 

Betriebskostenabrechnung 2023

 

Die Betriebskostenabrechnung 2023 ist als Anlage 2 beigefügt. Die Abrechnung wurde vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und schließt mit einem Defizit in Höhe von -2.970,81 € ab.

 

Sonstiges

Soweit aufgrund der noch durchzuführenden Prüfung der Gebührenbedarfsberechnung durch das Rechnungsprüfungsamt Änderungen erforderlich werden, sind diese bis zur endgültigen Beschlussfassung im Rat am 17.12.2024 einzuarbeiten. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Unterlagen zur Prüfung der GBB am 11.09.2024 erhalten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für den Wochenmarkt der Stadt Haan 2025 wird zur Kenntnis genommen. Eine Satzungsänderung ist aufgrund des gleichbleibenden Gebührenbedarfs nicht notwendig.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Refinanzierung über Marktgebühren.

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie, liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.