Betreff
Stellenplan 2025
hier: Ausweitung des Stellenanteils für die Jugendgerichtshilfe von derzeit 0,4 auf 1,0 VZÄ
Vorlage
10/178/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben für eine ausreichende Ausstattung der Jugendämter und der Landesjugendämter einschließlich der Möglichkeit der Nutzung digitaler Geräte zu sorgen; hierzu gehört auch eine dem Bedarf entsprechende Zahl von Fachkräften. Zur Planung und Bereitstellung einer bedarfsgerechten Personalausstattung ist ein Verfahren zur Personalbemessung zu nutzen (§ 79 Absatz 3 SGB VIII).

Die Jugendhilfe im Strafverfahren wurde bereits 2019 durch die gesetzlichen Veränderungen im JGG gestärkt und bietet somit für Kinder, Jugendliche und deren Sorgeberechtigten eine wichtige Unterstützung im strafrechtlichen Kontext. Darüber hinaus ist die Jugendhilfe im Strafverfahren eine wichtige Schnittstelle zur Polizei, dem Ordnungsamt, Streetwork, der Jugendberufsagentur sowie anderer Institutionen, die im Bereich Intervention und Prävention tätig sind.

Die Fallzahlen der Kinder- und Jugendkriminalität entwickelt sich in den letzten Jahren nach oben. Die Jugendhilfe im Strafverfahren deckt in Haan aktuell nicht alle der Stelle entsprechenden Aufgaben ab. Wichtige Standards und Pflichtaufgaben können aktuell nicht aufrechterhalten werden.

 

Dies betrifft z.B.:

- Kinder und Jugendliche werden nicht zur Anhörung bei der Polizei begleitet,

- strafunmündige Kinder und deren Eltern können aktuell nicht zu Gesprächsterminen ins Jugendamt eingeladen werden, da hierzu wichtige personelle Ressourcen fehlen,

- regelmäßige Teilnahme an Netzwerktreffen,

- Gestaltung von Projekten mit straffällig gewordenen Jugendlichen.

 

Darüber hinaus hat sich die Stadt Haan im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung dazu verpflichtet, einer/m Mitarbeitenden der Jugendhilfe im Strafverfahren für die Tätigkeit im Verein neue Wege zeitliche Ressourcen bereit zu stellen. Die Vertretungsreglungen bei gerichtlichen Verfahren konnten in den letzten Jahren durch die Mitarbeiter:innen des Vereins aufgrund knapper zeitlicher Ressourcen kaum noch gelebt werden, so dass auch hier ein erhöhter Zeitaufwand zu berücksichtigen ist. Die beschriebenen Kernprozesse wurden für die Personalbemessung bereits beschrieben. Die Fallzahlen konnten allerdings noch nicht berücksichtigt werden, da diese deutliche Lücken aufweisen. Eine Anhebung auf einen Stellenanteil von 1,0 VZÄ ist allerdings notwendig, um den gesetzlichen Pflichtaufgaben und der aktuellen Lage im Rahmen der Entwicklung der Kinder- und Jugendkriminalität begegnen zu können.

Der bisherige Stellenanteil für die Jugendgerichtshilfe (Stelle 51/21, Produkt 060330) soll daher von derzeit 0,4 auf 1,0 VZÄ ausgeweitet werden.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan stimmt der Ausweitung des bisherigen Stellenanteils für die Jugendgerichtshilfe (Produkt 060330) von derzeit 0,4 auf 1,0 VZÄ im Stellenplan 2025 zu.

Finanz. Auswirkung:

 

Personalkosten rd. 47.100 € p.a.

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

keine Auswirkungen