hier: Ausweitung des Stellenanteils für die Jugendgerichtshilfe von derzeit 0,4 auf 1,0 VZÄ
Sachverhalt:
Die
Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben für eine ausreichende Ausstattung der
Jugendämter und der Landesjugendämter einschließlich der Möglichkeit der
Nutzung digitaler Geräte zu sorgen; hierzu gehört auch eine dem Bedarf
entsprechende Zahl von Fachkräften. Zur Planung und Bereitstellung einer bedarfsgerechten
Personalausstattung ist ein Verfahren zur Personalbemessung zu nutzen (§ 79
Absatz 3 SGB VIII).
Die
Jugendhilfe im Strafverfahren wurde bereits 2019 durch die gesetzlichen
Veränderungen im JGG gestärkt und bietet somit für Kinder, Jugendliche und
deren Sorgeberechtigten eine wichtige Unterstützung im strafrechtlichen
Kontext. Darüber hinaus ist die Jugendhilfe im Strafverfahren eine wichtige
Schnittstelle zur Polizei, dem Ordnungsamt, Streetwork, der Jugendberufsagentur
sowie anderer Institutionen, die im Bereich Intervention und Prävention tätig
sind.
Die
Fallzahlen der Kinder- und Jugendkriminalität entwickelt sich in den letzten
Jahren nach oben. Die Jugendhilfe im Strafverfahren deckt in Haan aktuell nicht
alle der Stelle entsprechenden Aufgaben ab. Wichtige Standards und
Pflichtaufgaben können aktuell nicht aufrechterhalten werden.
Dies
betrifft z.B.:
- Kinder und Jugendliche werden nicht zur Anhörung bei der Polizei
begleitet,
- strafunmündige Kinder und deren Eltern können aktuell nicht zu
Gesprächsterminen ins Jugendamt eingeladen werden, da hierzu wichtige
personelle Ressourcen fehlen,
- regelmäßige Teilnahme an Netzwerktreffen,
- Gestaltung von Projekten mit straffällig gewordenen Jugendlichen.
Darüber
hinaus hat sich die Stadt Haan im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung dazu
verpflichtet, einer/m Mitarbeitenden der Jugendhilfe im Strafverfahren für die
Tätigkeit im Verein neue Wege zeitliche Ressourcen bereit zu stellen. Die
Vertretungsreglungen bei gerichtlichen Verfahren konnten in den letzten Jahren
durch die Mitarbeiter:innen des Vereins aufgrund knapper zeitlicher Ressourcen
kaum noch gelebt werden, so dass auch hier ein erhöhter Zeitaufwand zu
berücksichtigen ist. Die beschriebenen Kernprozesse wurden für die
Personalbemessung bereits beschrieben. Die Fallzahlen konnten allerdings noch
nicht berücksichtigt werden, da diese deutliche Lücken aufweisen. Eine Anhebung
auf einen Stellenanteil von 1,0 VZÄ ist allerdings notwendig, um den
gesetzlichen Pflichtaufgaben und der aktuellen Lage im Rahmen der Entwicklung
der Kinder- und Jugendkriminalität begegnen zu können.
Der
bisherige Stellenanteil für die Jugendgerichtshilfe (Stelle 51/21, Produkt
060330) soll daher von derzeit 0,4 auf 1,0 VZÄ ausgeweitet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt der Ausweitung des bisherigen Stellenanteils für die Jugendgerichtshilfe (Produkt 060330) von derzeit 0,4 auf 1,0 VZÄ im Stellenplan 2025 zu.
Finanz. Auswirkung:
Personalkosten rd. 47.100 € p.a.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
keine Auswirkungen