hier: Ausweitung des Stellenanteils der Stelle 50-29
Sachverhalt:
Die
Zuweisungen von Flüchtlingen nach dem FlüAG und dem Resettlementverfahren
steigen kontinuierlich seit dem Jahr 2022. Im Jahr 2023 sind über 200 Menschen
zusätzlich in Haan angekommen. Laut Prognose des Landes NRW wird dieses auch im
Jahr 2024 und darüber hinaus gleichbleiben. Aus diesem Grund müssen mehr Unterkünfte
geschaffen werden, die durch die Hausmeister einzurichten und zu betreuen sind.
Im
Januar 2024 wurden zusätzlich zu den schon bestehenden Unterkünften Plätze in
der Dieselstr. 16b fertiggestellt und 40 Plätze in der Landstr. 45 vorbereitet.
In den folgenden Monaten werden in der Bachstr. 60 Plätze fertiggestellt und
weitere werden folgen müssen.
Mit
dem bisherigen Personalstand können die zusätzlichen Unterkünfte trotz der
Heranziehung von Bewohnerinnen und Bewohner der städtischen Wohnunterkünfte
nicht ordnungsgemäß betreut und instandgehalten werden.
Aktuell
sind 3,7 Stellen zuzüglich eines befristeten Stellenanteils von 0,3 als
Hausmeisterstellenanteilen besetzt bzw. zu besetzen. Die alten und die neuen
Unterkünfte werden über diesen Zeitraum hinaus betrieben.
Aufgrund
der vorgenannten Steigerung der Flüchtlingszahlen und der zusätzlichen
Unterkünfte besteht grundsätzlich ein zusätzlicher Personalbedarf bei der
Instandhaltung und -setzung der städtischen Wohnunterkünfte, so dass nach Auffassung
des Fachamtes mindestens der befristete Stellenanteil von 0,3 entfristet werden
muss.
Die
Hausmeister werden zur Erfüllung der ordnungsgemäßen Betreuung und Unterhaltung
der städtischen Wohnunterkünfte Hilfen von Geflüchteten einfordern und erhalten.
Unabhängig davon müssen die Hausmeister diese Arbeiten planen, koordinieren und
zum Teil selbst miterfüllen. Die Unterkünfte müssen weiterhin zeitintensiv
betreuen werden.
Um die Hausmeister zu entlasten,
soll eine Hilfestellung der Unterkunftsbewohner genutzt werden, so etwa
1. Gegen eine Entschädigung sollen
folgende Arbeiten von Bewohnerinnen und Bewohnern getätigt werden:
•
Reinigungsarbeiten in der Düsselberger Str. 15,
•
Gartenpflege, außer Rasen mähen,
•
Malerarbeiten in den Zimmern bei Umzügen,
•
Zusammenbau von Möbeln,
•
Umzüge für Gruppe der Umziehenden von Frauen und Kinder,
•
Annahme von größeren Lieferungen,
2. Ohne Entschädigung sollen folgende
Arbeiten von den Bewohnerinnen und Bewohnern übernommen werden:
•
Reinigungsarbeiten in den Unterkünften (außer Düsselberger Str.),
•
Eigener Umzug (wenn Männer dabei sind),
•
Malerarbeiten in den eigenen Zimmern bei starker Verschmutzung,
•
Gartenpflege bei Interesse daran.
Eine
gesetzliche Grundlage, um die Hilfebedarfe von Bewohnerinnen und Bewohnern
einzufordern, existiert nicht, so dass die Aufgabenerfüllung im Falle der Unterstützungsverweigerung
von den Hausmeistern selbst geleistet werden muss.
Im
Hinblick auf die zusätzlichen Aufgaben, die nicht an Bewohnerinnen und
Bewohnern der städtischen Wohnunterkünfte übertragen werden können, wird auf
die Stellenbeschreibungen der Hausmeister verwiesen. U.a. erfüllen die
Asylhausmeister unabdingbare Aufgaben des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes
innerhalb der Unterkünfte und sind somit maßgeblich daran beteiligt, dass nicht
durchgängig 24/7-Brandwachen für alle Unterkünfte gefordert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt der Ausweitung des Stellenanteils der Stelle 50-29 (Hausmeister Unterkünfte) von derzeit 0,7 auf 1,0 VZÄ im Stellenplan 2025 zu.
Finanz. Auswirkung:
Personalkosten rd. 17.000 € p.a.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
keine Auswirkungen