hier: Straßenverzeichnis
Sachverhalt:
Während einer vorangegangenen Beratung über die Straßenreinigungs-
und Gebührensatzung der Stadt Haan wurde zum einen der Reinigungszustand der
Bismarckstraße auf dem Abschnitt "Martin-Luther-Straße – Königstraße"
bemängelt, zum anderen gab es Rückfragen zur Veranlagung eines einzelnen
Bürgers in der Straße "Am Sandbach", die auf eine unklare Darstellung
der einzelnen Reinigungsabschnitte im Straßenverzeichnis, welches Anlage zur
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ist, zurückzuführen waren. Hierzu werden
nun folgende Änderungen des Straßenverzeichnisses (siehe Anlage) vorgeschlagen:
Bismarckstraße (Martin-Luther-Straße bis Königstraße)
Hier liegt bisher die Reinigungsverpflichtung bei den Anliegern.
Auf Befragen wünschten alle Anlieger die Durchführung der Straßenreinigung
durch die Stadt Haan gegen Entrichtung der entsprechenden
Straßenreinigungsgebühr. Der beauftragte Unternehmer hat hiergegen keine
Einwände.
Straße "Am Sandbach"
Die Darstellung der einzelnen Reinigungsabschnitte wird
vereinfacht. Änderungen bei der Reinigungsverpflichtung (Bürger/Stadt) bzw. der
Gebührenveranlagung werden dabei nicht vorgenommen.
Anlage:
Straßenverzeichnis mit Deckblatt
Satzung
der Stadt Haan
über die 36. Änderung der Satzung über die
Straßenreinigung
und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
vom
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), der §§ 3 und 4 des Gesetzes
über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18.12.1975 (GV NRW
S. 706) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969
(GV NRW S 712/SGV NRW 610) in ihren zur Zeit geltenden
Fassungen hat der Rat der Stadt Haan in seiner Sitzung am die nachstehende
Satzung zur 36. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren vom 17.11.1978 in der Fassung der 35.
Änderungssatzung vom 18.12.2009 beschlossen:
§ 1
Das Straßenverzeichnis, das gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 der
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Bestandteil der Satzung ist, wird
entsprechend der Anlage zu dieser Satzung geändert.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über
die 36. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren entsprechend dem vorgelegten Entwurf wird
beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
keine