Sachverhalt:
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2025 ist öffentlich produktweise unter Berücksichtigung der auf die einzelnen Ausschüsse entfallenden Zuständigkeiten zu beraten. Der Fachausschuss spricht eine Empfehlung für den Haupt- und Finanzausschuss aus.
In den Zuständigkeitsbereich des WLKSTA entfallen folgende Produkte:
Produkt Bezeichnung
010300 Städtepartnerschaften und Patenschaften
011200 Grundstücksmanagement
040400 Kulturverwaltung, -förderung und -veranstaltungen
150100 Wirtschaftsförderung
150200 Stadtmarketing
150400 Beteiligungen
Die Produkte sind wie im Haushaltsplanentwurf
abgedruckt dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Vom Ausdruck der Anlage wird
abgesehen, da den Fraktionen der Haushaltsplanentwurf vorliegt und zudem
digital verfügbar ist.
Eingehende Veränderungsanträge, die nicht in einer separaten Vorlage behandelt werden, werden laufend bis zur Sitzung aktualisiert.
Beschlussvorschlag:
Für den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Kultur, Städtepartnerschaften und Tourismus werden die in den Produkten genannten Ansätze des Ergebnis- und Finanzplanes - wie im vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2025 ausgewiesen - dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung empfohlen.
Über vorliegende Veränderungsanträge zum Haushalt, die nicht in einer separaten Vorlage behandelt werden, wird nach Beratung eine Empfehlung ausgesprochen.
Finanz. Auswirkung:
Entsprechend der im Haushaltsplanentwurf bzw. in den Veränderungsanträgen dargestellten finanziellen Veränderungen.
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf
den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner
Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.