Betreff
Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren, Antrag des Kath. Kirchengemeindeverbandes Haan-Gruiten für die Einrichtung Breidenhofer Str. 1
Vorlage
51/015/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 09.05.2008 – 321-6252.2 – wurden die

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kinderta­geseinrich­tungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren

in Kraft gesetzt. Die Richtlinien gelten bis zum 31.12.2013.

Nach Nr. 6.2.1 der Richtlinien ist für Maßnahmen der Träger der Förderantrag durch das örtliche Jugendamt zu stellen, Zuwendungsempfänger ist die Kommune (Nr. 3. der Richtli­nien) als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Zuwendung ist (ggf.) an den Träger weiter zu leiten (Nr. 6.3 der Richtlinien), der Zuwendungsbescheid der Kommune ist (ggf.) mit einer Auflage nach Nr. 5 der Richtlinien zu versehen. Nach Nr. 6.1 der Richtlinien ist für den hiesi­gen Jugendamtsbezirk der Landschaftsverband Rheinland (Landesjugendamt) in Köln für die Bewilligung zuständig.

Nach Nr. 4.5 ist ein Eigenanteil (der Kommune) einzusetzen (regelmäßig die Differenz zwi­schen Zuwendung und den tatsächlichen Kosten). Elternbeiträge dürfen nicht zur Finanzie­rung des Eigenanteils eingesetzt werden. Der zu leistende Eigenanteil kann an den Letztempfänger (freier Träger) „weiter gegeben“ werden.

 

Der Träger beantragte unter dem 03.06.2009 für 12 zusätzliche bzw. bisher nicht geförderte U 3-Plätze nach Ziff. 2.1 bzw. 2.2.2 i. V. m. Ziff. 4.4.1 / 4.4.1.1 der eingangs genannten Richtlinien die Förderung der Bau- und Ersteinrichtungs­kosten. Die Kosten der Gesamt­maßnahme wurden in Höhe von 256.680 EUR (förderfähiger Betrag: 240.000 €) dargestellt.

Mit Schreiben vom 25.05.2009 beantragte der Träger die Übernahme des 10 %igen Eigenanteils durch die Stadt. Eine Nachfrage ergab, dass dieser Antrag sich auf die Übernahme des 10 %igen Eigenanteils des förderfähigen Aufwands sowie auf die Übernahme des nicht förderfähigen Aufwands bezieht (insgesamt 40.680 EUR).

Der Rat beschloss am 11.08.2009 die Fördermaßnahme einschließlich die Übernahme des Trägeranteils (10 % = 24.000 EUR) sowie des nicht förderfähigen Mehraufwands (16.680 EUR).

Der Zuwendungsantrag aus 2009 bezog sich auf Kinder ab dem zweiten Lebensjahr (Gruppentyp I).

 

Nach erneuten Erörterungen auch mit dem Landesjugendamt reicht der Träger nunmehr den Zuwendungsantrag vom 22.03.2010 ein (Anlage 1). Dieser umfasst zusätzliche bzw. bisher nicht geförderte 22 Plätze für Kinder unter drei Jahren,

- 10 Plätze in Gruppentyp II (Kinder bis zum 3. Lebensjahr) und

- 12 Plätze in Gruppentyp I (Kinder im Alter vom 2. bis zum 3. Lebensjahr).

Im Hinblick auf den auch in diversen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses thematisierten  erforderlichen Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 2 Jahren (Beschlusslage für das Kindergartenjahr 2010/2011: 55 Plätze Gruppentyp II) unterstützt die Verwaltung die Maßnahme.

Eine Rücksprache mit dem Träger ergab, dass dieser bemüht sein wird, den Gesamtaufwand auf den förderfähigen Aufwand zu senken.

 

Nach den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung NRW (Nr. 2.6 der VVG zu § 44 LHO) ist vor der Bewilligung der Zuwendung zu Investitionen einer Gemeinde, die bei ihrer Haushaltswirtschaft ein Haushaltssicherungskonzept nach § 75 Abs. 4 der Gemeindeordnung zu beachten hat, die zuständige Bezirksregierung in jedem Einzelfall zu beteiligen.

Das Landesjugendamt weist mit Rundschreiben Nr. 42/630-2009 vom 20.04.2009 darauf hin, dass eine abschließende Bearbeitung erst erfolgen kann, wenn die vorgenannte Genehmigung vorliegt. Des weiteren weist das Landesjugendamt darauf hin, dass der Genehmigungsvorbehalt auch für Maßnahmen gilt, die vor der Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes beantragt wurden, jedoch noch nicht beschieden sind.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Hinblick auf die Haushaltssituation Bedenken bestehen, jetzt das Ausbauprogramm entsprechend dem vorliegenden Antrag zu erweitern. Nach kritischer Prüfung - maßgeblich berücksichtigt wurde hierbei die Beschlusslage aus 2009 - kommt die Verwaltung zu dem Schluss, die Maßnahme trotz Nothaushalt entsprechend dem Beschlussvorschlag vertreten zu können. Die aktuellen Rahmenbedingungen (Einarbeitung der Beschlusslage aus 2009 in den Verwaltungsentwurf für den Haushalt 2010) lassen die Realisierung jetzt zu. Ferner sind die gesetzlichen Vorgaben für den U 3- / U 2-Ausbau zu erfüllen.

 

Der in 2009 gestellte Antrag zur Förderung von 12 Plätzen ist im Hinblick auf die mit dem Landesjugendamt abgestimmte bzw. von dort vorgeschlagene Erweiterung des Förderumfangs noch nicht beschieden. Bei Beibehaltung bzw. Reduzierung der Ausbaumaßnahme auf den Stand der Beschlussfassung aus 2009 gilt somit auch der vorgenannte Genehmigungsvorbehalt durch die Aufsichtbehörde. Bei ausschließlicher Beantragung der Maßnahme aus 2009 bei der Aufsichtsbehörde geht die Verwaltung davon aus, dass die Ausführung des Beschlusses zur Übernahme des nicht förderfähigen Aufwands (16.680 EUR) auf dem Prüfstand steht.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwen­dungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kinder­tagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren (RdErl. des Ministe­riums für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 09.05.2008) den Zuwendungsantrag des Kath. Kirchengemeindeverbandes Haan-Gruiten (Träger) vom 22.03.2010 für die Kindertageseinrichtung in der Breidenhofer Str. 1 mit einem förderfähigen Umfang von 440.000 € an das Landesjugendamt (LVR Köln) zu richten.

 

2.     Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksregierung gewährt die Stadt Haan dem Träger auf dessen Antrag vom 22.03.2010 zu dem unter 1. des Beschlussent­wurfs aufgeführ­ten Zuwendungsantrag unter dem Vorbehalt, dass keine Eigenmittel zur Verfügung stehen, einen städtischen Zuschuss (Übernahme des Eigenanteils) in Höhe von 44.000 €.

       Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Zustimmung durch die Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen.

 

3.    Die am 11.08.2009 durch den Rat beschlossene Fördermaßnahme für die Kindertageseinrichtung in der Breidenhofer Str. 1 (Vor­lage 51/042/2009/2) ist gegenüber dem Land zurück zu ziehen.

       Die Beschlüsse des Rates vom 11.08.2009 auf der Grundlage der Vor­lage 51/042/2009/2 zu 1. a) und 2. a) werden aufgehoben.

 

Finanz. Auswirkung:

 

- Förderfähiger Aufwand:                                              440.000 €

- Eigenanteil (10 % vom förderfähigen Aufwand):          44.000 €

  (Mehraufwand gegenüber Beschluss aus 2009:       3.320 €)

 

Der Eigenanteil von 44.000 € ist im Verwaltungsentwurf für den Haushalt 2010 bei Produkt 060110 berücksichtigt.