Betreff
Zuschuss musikausübende Vereine 2024
Vorlage
WTK/065/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Musikausübende Vereine in Haan konnten auch 2024 wieder Zuschüsse für das laufende Jahr beantragen. Bei der Vergabe der Zuschüsse wurden die folgenden Kriterien finanziell berücksichtigt:

 

-       ansässig und wirkend in Haan (Grundbetrag)

-       nicht kirchlich organisiert

-       mind. ein durchgeführtes Konzert

-       Jubiläumsjahr

-       Anzahl der Mitglieder

-       Anzahl der Mitglieder mit Instrument

 

 

In diesem Jahr teilt sich die Fördersumme unter 16 antragsberechtigten Vereinen auf. Beiliegend werden auch die 2022 und 2023 ausgezahlten Beträge aufgelistet.

 

 

Erklärung der Zuschussverteilung:

 

Die Gesamtsumme wird in 6 Kategorien aufgeteilt. Jeder Verein, auf den die Kategorie zutrifft, erhält einen Anteil der Kategorie-Summe.

 

Kategorie 1: Grundbetrag 1.000 EUR

Kategorie 2: nicht kirchlich organisiert 500 EUR

Kategorie 3 und 4: mindestens ein Konzert im laufenden Jahr gespielt und/oder ein Jubiläumsjahr 1.500 EUR

Kategorie 5 und 6: Mitgliederanzahl und Mitglieder mit Instrument 1.500 EUR

 

 

Rechnung 1:

 

Kategorie 1: 1.000 EUR

 

Jeder Verein, der sich für die Förderung qualifiziert, erhält den gleichen Anteil der Grundförderung.

 

Beispiel bei 15 Vereinen:

è 1.000 EUR / 15 = 66,67 EUR

Jeder Verein erhält einen Grundbetrag in Höhe von 66,67 EUR.

 

 

Rechnung 2:

 

Kategorie 2: 500 EUR

 

Jeder nicht-kirchlich organisierte Verein erhält eine zusätzliche Förderung, um die Unterstützung durch die Kirchen auszugleichen (Proberäume, Lagermöglichkeiten, Auftrittsort, etc.).

 

Rechnung 3:

 

Kategorie 3 und 4: 1.500 EUR

 

Durch Konzerte oder Jubiläen entstehen zusätzliche Kosten im Rahmen von Proben, Anfahrt, Raumnutzung, etc. Diese werden daher gefördert, auch als Anreiz öffentliche Auftritte zu planen.

Jeder Verein, der im Jahr 2024 mind. ein Konzert gespielt hat, erhält einen Teilbetrag. Jeder Verein, der 2024 ein Jubiläum feiern konnte, erhält diesen gleichen Teilbetrag zusätzlich.

 

 

Rechnung 4:

 

Kategorie 5 und 6: 1.500 EUR

 

Je Mitglied erhält jeder Verein eine zusätzliche Summe und ebenfalls je Mitglied mit Instrument, da mit zusätzlichen Kosten für die Instrumentenpflege zu rechnen ist.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt, die zur Verfügung stehenden Fördergelder i.H.v. 4.500 EUR laut der beiliegenden Tabelle an musikausübende Vereine zu vergeben.

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Insgesamt stehen 4.500 EUR zur Auszahlung an musikausübende Vereine zur Verfügung. Die Gesamtsumme wird laut beiliegender Tabelle auf die benannten Vereine aufgeteilt.

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

entf.