Betreff
Erweitertes Monitoring Betreuungzeitenausfall
Vorlage
51/105/2024
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Im Jugendhilfeausschuss am 25.09.2024 brachte die Verwaltung die Vorlage 51/100/2024 „Monitoring Betreuungszeitenausfall“ ein und kam damit dem Auftrag eines jährlichen Monitorings über die Entwicklung des Betreuungszeitenausfalles in der Haaner Kitalandschaft nach. Ein paar Tage vor dem Ausschuss stellte der Stadtelternrat eine Nachfrage zu der Vorlage. Die Verwaltung entschied sich aufgrund der knappen Zeit bis zum Ausschuss, die Anfrage des Stadtelternrates mündlich zu beantworten. In dem Ausschuss am 25.09.2024 wurde die Verwaltung nach intensiver Diskussion damit beauftragt, das Monitoring hinsichtlich der folgenden Faktoren zu erweitern:

-       Aufschlüsselung der Gruppen(-teil)-Schließungen nach gemeldeten Zeiträumen

-       Anzahl der meldenden Einrichtungen (ohne Namensnennung)

 

Wie die Verwaltung bereits im Ausschuss am 25.09.2024 deutlich machte, ist es nicht ganz unproblematisch, die Betreuungszeitenausfälle zu definieren, da die Einrichtungen unterschiedliche Wege wählen, um die Kinderanzahl bzw. die geleisteten Betreuungsstunden entsprechend an die vorhandenen Personalkraftstunden anzupassen.

So greifen einige der Einrichtungen auf die Bildung der sogenannten „Päckchen“ zurück. Hier werden die Kinder zu Beginn des Kitajahres in Päckchen sortiert (diese orientieren sich zumeist nicht nur an der Gruppenzugehörigkeit, sondern ebenso an dem Vorhandensein von Geschwisterkindern). Den Eltern wird mitgeteilt, in welchem Päckchen sich ihr Kind befindet. Wenn es aufgrund von personeller Knappheit erforderlich wird, die Kinderanzahl zu kürzen, werden die Kinder entsprechend ihres Päckchens rotierend dazu aufgefordert, an einem oder mehreren Tagen (je nach personellen Ressourcen) der Einrichtung fernzubleiben. Entsprechend sind die gemeldeten Ausfalltage der Einrichtungen nicht immer auf ganze Gruppen bezogen.

Gleichfalls führt ein umfassenderes Monitoring leider nicht dazu, dass die personellen Ressourcen erweitert werden können und weniger Betreuungszeitenausfälle zu erwarten sind. Wie auch schon in den vorherigen Vorlagen sowie mündlich umfassend kommuniziert wurde, resultiert die zeitweilige personelle Knappheit aus einem Zusammenspiel von unterschiedlichen Faktoren, wie unter anderem dem Fachkräftemangel und der Unterfinanzierung des Kita-Systems. Zu einem weiteren sehr wichtigen Faktor wird auf die Vorlage 51/107/2024 verwiesen.

In der anliegenden Tabelle wurden die von den Trägern gemeldeten Betreuungszeitenausfälle detaillierter aufgeschlüsselt. Festzuhalten bleibt, dass in den an das Jugendamt getätigten § 47-Meldungen nicht immer die Dauer der Maßnahmen mit aufgenommen wurde. Jedoch wurden die Zeiträume, die der Verwaltung in den § 47- Meldungen mitgeteilt wurden, umfassend ausgewertet. Die Auswertung der Meldungen zeigt, dass die Träger versuchen, personelle Knappheit immer zuerst durch verkürzte Betreuungszeiten zu kompensieren. So ist die Anzahl der gemeldeten Betreuungszeitenkürzungen immer höher als die der reduzierten Plätze. Erst wenn diese Maßnahme nicht mehr möglich bzw. nicht auskömmlich ist, um den KiBiz-Betreuungsschlüssel zu erfüllen, greifen die Träger zu einer Reduzierung der Kinderanzahl. Weiter lässt die Auswertung erkennen, dass einige Träger im Monat mehrfach Meldungen machen. Sowohl bei der Reduzierung der Kinderanzahl als auch bei der reduzierten Betreuungszeit gibt es mehr Meldungen als Träger.

In den meisten Fällen kann die Anzahl der Plätze innerhalb einer Woche oder spätestens nach einer Woche wieder angehoben werden, gleiches gilt für die reduzierte Betreuungszeit. In der Zeit von Februar bis März gab es vermehrt Meldungen, die mehr als 5 Tage umfassten. Hier war vor allem ein Träger massiv von personellen Engpässen betroffen, wodurch es zu eingeschränkten Betreuungszeiten und eingeschränkten Kinderzahlen von bis zu 48 Tagen kam. Die Erfahrung hat gezeigt, dass solche massiven personellen Engpässe vor allem durch Langzeiterkrankungen und/oder Schwangerschaften zustande kommen, die kein Träger vorhersehen und/oder beeinflussen kann. Bei der Schwangerschaft einer pädagogischen Kraft wird sofort ein Beschäftigungsverbot für den Gruppendienst erteilt. Eine sofortige Kompensation ist aufgrund des Fachkräftemangels meist nicht möglich.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Finanz. Auswirkung:

keine

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan ist von dieser Vorlage nicht betroffen.