Betreff
Situation der Zuweisungen von Geflüchteten nach Haan
Vorlage
50/046/2024
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Aktueller Überblick

 

Anfang des Jahres wurde im Rahmen der Haushaltsplanung durch die Verwaltung eine Prognose abgegeben, mit wie vielen Zuweisungen im Jahr 2024 zu rechnen sei. Auf Grund der Höhe der Zugänge in den Jahren 2022 und 2023 und der Prognose des Bundes und des Landes wurde mit einer Zuweisung von ca. 200 Personen im Jahr 2024 gerechnet. Die Unterkunftsstrategie wurde nach dieser Prognose ausgerichtet. Es war auch zum Zeitpunkt der Planung nicht davon auszugehen, dass viele Menschen eine Wohnung finden und aus den Unterkünften ausziehen können.

 

Die Prognose der Stadtverwaltung ist bisher nicht eingetreten. In der Zeit vom 01.01.2024 bis zum 31.10.2024 sind bisher 142 Personen nach Haan zugewiesen worden.

 

Es ist bereits bekannt, dass am 04.12.2024 12 weitere Personen nach Haan zugewiesen werden. Zuweisungen werden 2 Wochen vor dem eigentlichen Zugang der Menschen bekanntgegeben.

 

Die Hauptherkunftsländer sind nach wie vor die Ukraine, Afghanistan, Syrien, Türkei, Iran und der Irak. Die Mehrzahl der zugewiesenen Personen sind junge Männer.

 

Die Zuweisungen in die Kommunen finden auf der Basis verschiedener Vorschriften statt. Nach § 50 AsylbLG findet die landesinterne Verteilung der sich in den Landesunterkünften befindlichen Personen statt, nach § 24 AsylblG werden die Geflüchteten aus der Ukraine zugewiesen und nach § 12a AufenthG werden die anerkannten Geflüchteten an die Kommunen zugewiesen.

 

Zum 31.10.2024 sind 504 Personen in städtischen Unterkünften untergebracht.

 

Zum 01.01.2024 waren 472 Personen in städtischen Unterkünften untergebracht.

 

Diese geringe Mehrbelegung von netto 32 Personen ist der Tatsache geschuldet, dass im fraglichen Zeitraum viele Menschen mit intensiver Begleitung und Unterstützung des Sozial- und Integrationsmanagements (SIM) in eine Wohnung ziehen konnten.

 

Die hier aufgeführten Zahlen sind dem Verwaltungsprogramm AbuKO entnommen und stellen zum Stichtag 31.10.2024 eine Momentaufnahme dar. Einzüge in die Unterkunft, Umsetzungen und Auszüge aus den Unterkünften sind mit einer erheblichen Arbeitsbelastung für alle Bereiche der Abteilung Asyl und Integration verbunden. Es sind 142 Personen eingezogen, 110 Personen ausgezogen und darüber hinaus haben auch Umzüge zwischen den Unterkünften oder auch innerhalb der Unterkünfte stattgefunden.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass auch die Menschen in eigenen Wohnungen weiterhin durch das SIM beraten werden und zum Teil auch noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

 

Positiv zu vermerken ist, dass mit den vorhandenen Unterkünften und der neuen Unterkunft an der Landstr. 45 aktuell genügend Kapazitäten zur Unterbringung zur Verfügung stehen. Die Verwaltung betrachtet jedoch mit Sorge die weiterhin sehr angespannte Lage in den verschiedenen Krisengebieten. Insbesondere erscheint es nicht ausgeschlossen, dass im bevorstehenden Winter weitere Kriegsvertriebene aus der Ukraine Schutz suchen werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen

Finanz. Auswirkung:

 

Keine

Nachhaltigkeitseinschätzung:

 

Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.