Sachverhalt:
Aktueller Überblick
Anfang des Jahres wurde im
Rahmen der Haushaltsplanung durch die Verwaltung eine Prognose abgegeben, mit
wie vielen Zuweisungen im Jahr 2024 zu rechnen sei. Auf Grund der Höhe der
Zugänge in den Jahren 2022 und 2023 und der Prognose des Bundes und des Landes
wurde mit einer Zuweisung von ca. 200 Personen im Jahr 2024 gerechnet. Die
Unterkunftsstrategie wurde nach dieser Prognose ausgerichtet. Es war auch zum
Zeitpunkt der Planung nicht davon auszugehen, dass viele Menschen eine Wohnung
finden und aus den Unterkünften ausziehen können.
Die Prognose der
Stadtverwaltung ist bisher nicht eingetreten. In der Zeit vom 01.01.2024 bis
zum 31.10.2024 sind bisher 142 Personen nach Haan zugewiesen worden.
Es ist bereits bekannt,
dass am 04.12.2024 12 weitere Personen nach Haan zugewiesen werden. Zuweisungen
werden 2 Wochen vor dem eigentlichen Zugang der Menschen bekanntgegeben.
Die Hauptherkunftsländer
sind nach wie vor die Ukraine, Afghanistan, Syrien, Türkei, Iran und der Irak. Die
Mehrzahl der zugewiesenen Personen sind junge Männer.
Die Zuweisungen in die
Kommunen finden auf der Basis verschiedener Vorschriften statt. Nach § 50
AsylbLG findet die landesinterne Verteilung der sich in den
Landesunterkünften befindlichen Personen statt, nach § 24 AsylblG werden die Geflüchteten
aus der Ukraine zugewiesen und nach § 12a AufenthG werden die anerkannten
Geflüchteten an die Kommunen zugewiesen.
Zum 31.10.2024 sind 504
Personen in städtischen Unterkünften untergebracht.
Zum 01.01.2024 waren 472
Personen in städtischen Unterkünften untergebracht.
Diese geringe Mehrbelegung
von netto 32 Personen ist der Tatsache geschuldet, dass im fraglichen Zeitraum viele
Menschen mit intensiver Begleitung und Unterstützung des Sozial- und
Integrationsmanagements (SIM) in eine Wohnung ziehen konnten.
Die hier aufgeführten
Zahlen sind dem Verwaltungsprogramm AbuKO entnommen und stellen zum Stichtag 31.10.2024
eine Momentaufnahme dar. Einzüge in die Unterkunft, Umsetzungen und Auszüge aus
den Unterkünften sind mit einer erheblichen Arbeitsbelastung für alle Bereiche
der Abteilung Asyl und Integration verbunden. Es sind 142 Personen eingezogen,
110 Personen ausgezogen und darüber hinaus haben auch Umzüge zwischen den
Unterkünften oder auch innerhalb der Unterkünfte stattgefunden.
Es ist darauf hinzuweisen,
dass auch die Menschen in eigenen Wohnungen weiterhin durch das SIM beraten
werden und zum Teil auch noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten.
Positiv zu vermerken ist, dass mit den
vorhandenen Unterkünften und der neuen Unterkunft an der Landstr. 45 aktuell
genügend Kapazitäten zur Unterbringung zur Verfügung stehen. Die Verwaltung
betrachtet jedoch mit Sorge die weiterhin sehr angespannte Lage in den verschiedenen
Krisengebieten. Insbesondere erscheint es nicht ausgeschlossen, dass im bevorstehenden
Winter weitere Kriegsvertriebene aus der Ukraine Schutz suchen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen
Finanz. Auswirkung:
Keine
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Bezugnehmend auf den Kriterienkatalog für die Nachhaltigkeitseinschätzung der Haaner Nachhaltigkeitsstrategie liegen weder fördernde noch hemmende Auswirkungen vor.