Sachverhalt:
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 27.08.2024 – „Den
selbständigen Schulweg erleichtern – Scooterständer an Schulen prüfen“ wurde
anlässlich der Sitzung des BSA am 18.09.2024 erstmalig beraten. Bereits bei
dieser Gelegenheit äußerten sich die Grundschulleitungen aus Sicherheitsgründen
sehr skeptisch zu dem Vorschlag.
Aufgrund des Prüfauftrages des BSA hat die
Verwaltung mit den Grundschulleitungen folgende Stellungnahme konkretisiert,
die durch die Mitwirkenden bei der Verkehrserziehung der Polizei bestätigt
wird:
Grundsätzlich sind die Schulleitungen froh über
jedes Kind, welches den Schulweg selbstständig begeht. Die Nutzung des Autos
wird so vermieden. Genügend Parkmöglichkeiten/Fahrradständer können zum
eigenständigen Schulweg motivieren.
Negativ ist jedoch einzuschätzen, dass Scooter
üblicherweise keine Reflektoren und kein Licht haben, nur über eine Bremse
verfügen und durch die (teilweise sehr) kleinen Räder eine erhöhte Unfallgefahr
auch an abgesenkten Bordsteinen gesehen wird. Zudem wird auf Scootern noch
weniger Helm getragen als auf dem Fahrrad. Manchen Kindern fehlt die Erfahrung,
mit Scootern am Straßenverkehr teilzunehmen. Sie können die höhere
Geschwindigkeit als zu Fuß z.T. nicht sachgerecht einordnen.
Rechtlich betrachtet liegt die Wahl des
Verkehrsmittels bei den Erziehungsberechtigten. Tatsächlich haben die
Grundschulleitungen in den vergangenen Jahren wiederkehrend Schulweg-Unfälle
(Stürze) mit Scootern erlebt. Insgesamt befürworten die Grundschulleitungen
dieses Verkehrsmittel nicht. Es handelt sich hierbei um ein Spiel- bzw.
Sportgerät. Die Schulleitungen bevorzugen das Fahrrad – dies allerdings ohne
Begleitung der Eltern auch erst nach erfolgter Radfahrausbildung.
Bei den weiterführenden Schulen bestehen
Sicherheitsbedenken in diesem Umfang grundsätzlich nicht. Das Gymnasium jedoch
hat aktuell keinen Bedarf an zusätzlichen Scooter-Ständern. Die von den
Schülerinnen und Schülern genutzten Scooter werden an den vorhandenen
Fahrradständern abgestellt. Die Generalüberholung des Außengeländes der
Gesamtschule ist in nächster Zeit wegen personeller und finanzieller
Kapazitäten nicht zu erwarten. Auf dem Außengelände werden aktuell kleinere
Maßnahmen zur Attraktivierung umgesetzt, so auch die Einrichtung von
Fahrradständern. Es fehlt derzeit an Platz für zusätzliche Scooterständer.
Grundsätzlich können Scooter auch an Fahrradständern befestigt werden.
Anlässlich der Besprechung mit den Schulleitungen
am 06.11.2024 wurde einvernehmlich darum gebeten, die Fahrradständer
bedarfsgerecht auszubauen.
Antragsgemäß wurde das Kinderparlament beteiligt.
Der Antrag wird in den Arbeitskreisen diskutiert und anlässlich der Sitzung des
KiPa am 25.11.2024 hierzu eine Stellungnahme abgestimmt. Diese lag zum
Zeitpunkt des Versandes der Beschlussvorlage noch nicht vor, wird aber mündlich
in die Sitzung des BSA am 27.11.2024 eingebracht.
Beschlussvorschlag:
Der BSA befürwortet die Nachrüstung von
Scooterständern an den städtischen Schulen auf der Basis der Stellungnahme der
Schulleitungen nicht.
Finanz. Auswirkung:
keine
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Diese Vorlage hat keine Auswirkungen auf die
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan.