Betreff
Scooterständer an städtischen Schulen
Vorlage
II/064/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 27.08.2024 – „Den selbständigen Schulweg erleichtern – Scooterständer an Schulen prüfen“ wurde anlässlich der Sitzung des BSA am 18.09.2024 erstmalig beraten. Bereits bei dieser Gelegenheit äußerten sich die Grundschulleitungen aus Sicherheitsgründen sehr skeptisch zu dem Vorschlag.

Aufgrund des Prüfauftrages des BSA hat die Verwaltung mit den Grundschulleitungen folgende Stellungnahme konkretisiert, die durch die Mitwirkenden bei der Verkehrserziehung der Polizei bestätigt wird:

Grundsätzlich sind die Schulleitungen froh über jedes Kind, welches den Schulweg selbstständig begeht. Die Nutzung des Autos wird so vermieden. Genügend Parkmöglichkeiten/Fahrradständer können zum eigenständigen Schulweg motivieren.

Negativ ist jedoch einzuschätzen, dass Scooter üblicherweise keine Reflektoren und kein Licht haben, nur über eine Bremse verfügen und durch die (teilweise sehr) kleinen Räder eine erhöhte Unfallgefahr auch an abgesenkten Bordsteinen gesehen wird. Zudem wird auf Scootern noch weniger Helm getragen als auf dem Fahrrad. Manchen Kindern fehlt die Erfahrung, mit Scootern am Straßenverkehr teilzunehmen. Sie können die höhere Geschwindigkeit als zu Fuß z.T. nicht sachgerecht einordnen.

Rechtlich betrachtet liegt die Wahl des Verkehrsmittels bei den Erziehungsberechtigten. Tatsächlich haben die Grundschulleitungen in den vergangenen Jahren wiederkehrend Schulweg-Unfälle (Stürze) mit Scootern erlebt. Insgesamt befürworten die Grundschulleitungen dieses Verkehrsmittel nicht. Es handelt sich hierbei um ein Spiel- bzw. Sportgerät. Die Schulleitungen bevorzugen das Fahrrad – dies allerdings ohne Begleitung der Eltern auch erst nach erfolgter Radfahrausbildung.

Bei den weiterführenden Schulen bestehen Sicherheitsbedenken in diesem Umfang grundsätzlich nicht. Das Gymnasium jedoch hat aktuell keinen Bedarf an zusätzlichen Scooter-Ständern. Die von den Schülerinnen und Schülern genutzten Scooter werden an den vorhandenen Fahrradständern abgestellt. Die Generalüberholung des Außengeländes der Gesamtschule ist in nächster Zeit wegen personeller und finanzieller Kapazitäten nicht zu erwarten. Auf dem Außengelände werden aktuell kleinere Maßnahmen zur Attraktivierung umgesetzt, so auch die Einrichtung von Fahrradständern. Es fehlt derzeit an Platz für zusätzliche Scooterständer. Grundsätzlich können Scooter auch an Fahrradständern befestigt werden.

Anlässlich der Besprechung mit den Schulleitungen am 06.11.2024 wurde einvernehmlich darum gebeten, die Fahrradständer bedarfsgerecht auszubauen.

Antragsgemäß wurde das Kinderparlament beteiligt. Der Antrag wird in den Arbeitskreisen diskutiert und anlässlich der Sitzung des KiPa am 25.11.2024 hierzu eine Stellungnahme abgestimmt. Diese lag zum Zeitpunkt des Versandes der Beschlussvorlage noch nicht vor, wird aber mündlich in die Sitzung des BSA am 27.11.2024 eingebracht.

Beschlussvorschlag:

Der BSA befürwortet die Nachrüstung von Scooterständern an den städtischen Schulen auf der Basis der Stellungnahme der Schulleitungen nicht.

 

 

Finanz. Auswirkung:

keine

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Diese Vorlage hat keine Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan.