Betreff
Bestellung einer Schriftführerin
Vorlage
14/045/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW bestellt der Rat eine Schriftführung. Für das Verfahren in den Ausschüssen finden grundsätzlich die für den Rat geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 09.11.2022 für die Dauer der Wahlperiode Frau Stefanie Dumeier zur Schriftführerin gewählt.

Nach dem Ausscheiden von Frau Dumeier wird Frau Melanie Schulte-Baukloh als neue Schriftführerin für die restliche Zeit der Wahlperiode 2020-2025 vorgeschlagen. Frau Schulte-Baukloh hat zum 1. Juni 2024 die Nachfolge von Frau Dumeier als Leitungs- und Prüfungsassistenz im Prüfungsamt angetreten.


Beschlussvorschlag:

Der Rechnungsprüfungsausschuss bestellt für die restliche Dauer der Wahlperiode 2020 - 2025 Frau Melanie Schulte-Baukloh zur Schriftführerin.