Betreff
Haushaltssatzung 2025
Vorlage
20/143/2024/1
Aktenzeichen
20.1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

In der Ratssitzung am 17.12.2024 wurde die Haushaltssatzung 2025 beschlossen.

In § 1 wurde im Ergebnisplan ein globaler Minderaufwand in Höhe von 2.721.808 Euro festgesetzt. Da der globale Minderaufwand den Gesamtbetrag der Aufwendungen entsprechend mindert, ergab sich hieraus ein Gesamtaufwand in Höhe von 133.405.367 Euro. Unter Berücksichtigung dieses Gesamtaufwandes ergab sich ein Jahresfehlbetrag 2025 in Höhe von 11.673.953 Euro, der gem. § 4 durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 974.519 Euro, der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.498.873 Euro und im Übrigen als Verlustvortrag in das Jahr 2028 in Höhe von 7.200.561 Euro ausgeglichen werden sollte. (siehe hierzu auch Anlage 1: Fehler in der Haushaltssatzung 2025: gelbe Markierung).

Der globale Minderaufwand wurde dabei in Höhe von 2% auf Basis der Gesamtaufwendungen berechnet. Nach § 79 Abs. 3 S. 1 GO kann eine pauschale Kürzung der Aufwendungen (globaler Minderaufwand) in Höhe von maximal 2% aber nur auf Basis der ordentlichen Aufwendungen berücksichtigt werden. Die ordentlichen Aufwendungen (Personal- und Versorgungsaufwendungen, Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen, Abschreibungen und sonstige ordentliche Aufwendungen) bilden zusammen mit den Finanzaufwendungen (Zinsen) die Gesamtaufwendungen. Die Berechnung des globalen Minderaufwandes war somit offensichtlich fehlerhaft. Die Kommunalaufsicht teilt hierzu mit, dass die Haushaltssatzung zu korrigieren und neu zu beschließen sei, da durch die falsche Berechnung auch der Ausweisung des Gesamtbetrages der Aufwendungen und der Verlustvortrag nach 2028 betroffen sei.

Die Haushaltssatzung 2025 wird daher in korrigierter Form (siehe Anlage 1: Fehler in der Haushaltssatzung 2025: grüne Markierung) vorgelegt.

Gleichzeitig sollen in § 6 die beschlossenen Hebesätze der Grundsteuer nachrichtlich ergänzt werden.


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2025 wird in der beigefügten Fassung „02 Haushaltssatzung neu“ beschlossen.


Finanz. Auswirkung:

Durch die Korrektur erhöhen sich die Gesamtaufwendungen 2025 sowie der nach 2028 vorzutragende Verlustvortrag um jeweils 36.751 Euro.