Sachverhalt:
Der beigefügte Antrag der
Ratsfraktion Die Linke vom 24.03.2010 war ursprünglich für die Tagesordnung des
nächsten Schul- und Sportausschusses am 15.06.2010 bestimmt. Mit Mail vom
13.04.2010 bat die Fraktion Die Linke darum, ihren Antrag aufgrund der
Dringlichkeit in die anstehenden Haushaltsberatungen einfließen zu lassen und
auf die Tagesordnung des Rates am 27.04.2010 zu setzen.
Die Beschaffung von Schulbüchern
richtet sich nach § 96 Schulgesetz in Verbindung mit der hierzu erlassenen
Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil vom 12.04.2005 in
der derzeit gültigen Fassung. Danach haben sowohl der Schulträger als auch die
Erziehungsberechtigten die notwendigen Lernmittel zu beschaffen und deren
Kosten zu tragen. Gem. § 96 des Schulgesetzes werden den Schülerinnen und
Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen die von der Schule
eingeführten Lernmittel nach Maßgabe des Durchschnittsbetrages nach Abzug eines
Eigenanteils zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen. Dieser
Eigenanteil beträgt grundsätzlich ein Drittel des Durchschnittsbetrages, so
dass die Kommunen zwei Drittel des Durchschnittsbetrages tragen müssen. Eine
Ausnahme von der Zahlung des Eigenanteils gibt es nach den gesetzlichen
Vorschriften nur für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
SGB XII. Über weitere Entlastungen kann der Schulträger nur in eigener
Verantwortung entscheiden.
Die Ermittlung zusätzlich
entstehender Kosten durch Übernahme des Eigenanteils für SGB II-Empfänger lässt
sich nicht abschließend ermitteln sondern nur grob schätzen, da die Anzahl
dieses Personenkreises in den Schulen und damit die Zahl der potentiellen
Antragsteller nicht bekannt ist. Aus Erfahrungswerten wird je nach Schule von
einem Prozentsatz zwischen 5 und 10 % ausgegangen. Bei einem zu übernehmenden
Eigenanteil in Höhe von 12 € pro Kind in der Primarstufe, 26 € in der Sekundarstufe I und 23,66 € in
der Sekundarstufe II läge die seitens der Stadt zusätzlich zu übernehmenden
Kosten zwischen 3.500 und 4.000 €. Der Grundgedanke des Antrags wird seitens
der Verwaltung befürwortet. Sofern der Schulträger sich jedoch für die
Übernahme des Eigenanteils für SGB II-Empfänger entscheidet stellt dies, wie
bereits in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 23.03.2010 erläutert,
in jedem Fall eine freiwillige Leistung dar.
Im Rahmen der Bezuschussung des
Mittagessens an Kitas und Schulen läuft neben dem Landesförderprogramm „Kein
Kind ohne Mahlzeit“ seit diesem Jahr ein Projekt der Caritas, in dem von dort
im Bedarfsfall finanzielle Unterstützung bei der Zahlung des Essensgeldes
erfolgt. Mit Blick auf die o.g. Kosten und in Anerkennung der Notwendigkeit ist
seitens der Verwaltung beabsichtigt, hier kurzfristig erneut Kontakt
aufzunehmen und abzustimmen, inwieweit das v.g. Projekt auch auf die
Beteiligung an dem Eigenanteil für Schulbücher ausgeweitet werden kann. Es
sollte auch geprüft werden, ob andere Möglichkeiten des Sponsorings bestehen.
Beschlussvorschlag:
"Der Bürgerantrag von Stv. Herrn Klaus Negro betreffend der Übernahme des Eigenanteils für Schulbücher bei Empfängern von SGB II-Leistungen wird zurückgewiesen."