Betreff
Antrag der Ratsfraktion Die Linke: Bereitstellung von Finanzmitteln für Schulbücher
Vorlage
10/050/2010
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Der beigefügte Antrag der Ratsfraktion Die Linke vom 24.03.2010 war ursprünglich für die Tagesordnung des nächsten Schul- und Sportausschusses am 15.06.2010 bestimmt. Mit Mail vom 13.04.2010 bat die Fraktion Die Linke darum, ihren Antrag aufgrund der Dringlichkeit in die anstehenden Haushaltsberatungen einfließen zu lassen und auf die Tagesordnung des Rates am 27.04.2010 zu setzen.

 

Die Beschaffung von Schulbüchern richtet sich nach § 96 Schulgesetz in Verbindung mit der hierzu erlassenen Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil vom 12.04.2005 in der derzeit gültigen Fassung. Danach haben sowohl der Schulträger als auch die Erziehungsberechtigten die notwendigen Lernmittel zu beschaffen und deren Kosten zu tragen. Gem. § 96 des Schulgesetzes werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen die von der Schule eingeführten Lernmittel nach Maßgabe des Durchschnittsbetrages nach Abzug eines Eigenanteils zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen. Dieser Eigenanteil beträgt grundsätzlich ein Drittel des Durchschnittsbetrages, so dass die Kommunen zwei Drittel des Durchschnittsbetrages tragen müssen. Eine Ausnahme von der Zahlung des Eigenanteils gibt es nach den gesetzlichen Vorschriften nur für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Über weitere Entlastungen kann der Schulträger nur in eigener Verantwortung entscheiden.

 

Die Ermittlung zusätzlich entstehender Kosten durch Übernahme des Eigenanteils für SGB II-Empfänger lässt sich nicht abschließend ermitteln sondern nur grob schätzen, da die Anzahl dieses Personenkreises in den Schulen und damit die Zahl der potentiellen Antragsteller nicht bekannt ist. Aus Erfahrungswerten wird je nach Schule von einem Prozentsatz zwischen 5 und 10 % ausgegangen. Bei einem zu übernehmenden Eigenanteil in Höhe von 12 € pro Kind in der Primarstufe,  26 € in der Sekundarstufe I und 23,66 € in der Sekundarstufe II läge die seitens der Stadt zusätzlich zu übernehmenden Kosten zwischen 3.500 und 4.000 €. Der Grundgedanke des Antrags wird seitens der Verwaltung befürwortet. Sofern der Schulträger sich jedoch für die Übernahme des Eigenanteils für SGB II-Empfänger entscheidet stellt dies, wie bereits in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 23.03.2010 erläutert, in jedem Fall eine freiwillige Leistung dar.

 

Im Rahmen der Bezuschussung des Mittagessens an Kitas und Schulen läuft neben dem Landesförderprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ seit diesem Jahr ein Projekt der Caritas, in dem von dort im Bedarfsfall finanzielle Unterstützung bei der Zahlung des Essensgeldes erfolgt. Mit Blick auf die o.g. Kosten und in Anerkennung der Notwendigkeit ist seitens der Verwaltung beabsichtigt, hier kurzfristig erneut Kontakt aufzunehmen und abzustimmen, inwieweit das v.g. Projekt auch auf die Beteiligung an dem Eigenanteil für Schulbücher ausgeweitet werden kann. Es sollte auch geprüft werden, ob andere Möglichkeiten des Sponsorings bestehen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

"Der Bürgerantrag von Stv. Herrn Klaus Negro betreffend der Übernahme des Eigenanteils für Schulbücher bei Empfängern von SGB II-Leistungen  wird zurückgewiesen."