Betreff
Beratung des Haushaltes und des Stellenplanes 2010 für den Bereich des Jugendamtes sowie Beratung des Haushaltungssicherungskonzeptes 2010 - 2015
Vorlage
51/017/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

1.            Vorbemerkung

 

            Der Vorbericht zum am 27.04.2010 von der Verwaltung eingebrachten Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 führt unter Ziff. 8.1 aus:

 

            Für die Stadt Haan besteht die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungs­konzeptes, weil die allgemeine Rücklage in zwei aufeinanderfolgenden Haus­haltsjahren (2011 und 2012) um jeweils mehr als 5 % verringert werden soll (§ 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW). Das Haushaltssicherungskonzept bedarf der Genehmi­gung der Aufsichtsbehörde (Landrat Kreis Mettmann), die nur erteilt werden kann, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens 2015 der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Aufgrund des vorgelegten Haus­haltssicherungskonzeptes wird der Haushaltsausgleich 2015 nicht erreicht. Die vorläufige Haushaltsführung ist die _Folge der Nicht-Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes. Die Haushaltssatzung 2010 kann nicht öffentlich bekannt gemacht werden.

 

 

 

2.            Anträge

 

            Produkt: 060110

 

 

 2.1            Waldorfkindergarten Haan e.V.

 

            Der Waldorfkindergarten Haan e. V., Parkstr. 29, Haan, beantragt für die Kinderta­geseinrichtungen in der Parkstr. 29 (Antrag vom 06.05.2009) und die Friedrichstr. 54 (Antrag von 28.08.2009) die Übernahme der nicht durch das Kin­derbildungsgesetz refinanzierten Mietkosten durch die Stadt (siehe Anlage 1).

 

            Anmerkung:

Unter den vorgenannten Daten beantragt der Träger für die beiden Kindertages­einrichtungen die Übernahme der Trägeranteile durch die Stadt. Dies erfolgte bereits durch Ratsbeschlüsse vom 19.03.1991 und 11.11.2008.

 

            In diversen Gesprächen stellte der Träger die finanzielle Situation dar und begrün­dete die Anträge eingehend (siehe hierzu das in Anlage 1. beigefügte Schreiben vom 09.02.2010).

 

 

            Nach § 20 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) soll Trägern, denen nicht das Eigentum oder das Erbbaurecht am Gebäude der Einrichtung zusteht und die nicht wirtschaftlich dem Eigentümer gleichgestellt sind, ein zusätzlicher Zuschuss auf der Grundlage der zu zahlenden Kaltmiete geleistet werden. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis am 28. Februar 2007 bestand. Ein Betrag in Höhe von 2.559 EUR für jede Gruppe in der Tageseinrichtung ist im Wege des Vorab­zuges zu berücksichtigen. Für beide Kindertageseinrichtungen sind die vorge­nannten Voraussetzungen erfüllt.

 

            Für die beiden Kindertageseinrichtungen werden in den Bescheiden über die Gewährung der Zuschüsse zu den Kaltmieten (im Rahmen der Jugendamtszu­schüsse nach § 20 KiBiz) je Gruppe ein Betrag von 2.597,39 € (= 7.792,17 € insgesamt) in Abzug gebracht.

           

 

2.2       Freie Waldorfschule Haan-Gruiten

 

            Die Freie Waldorfschule Haan-Gruiten, Prälat-Marschall-Str. 34, Haan, beantragt unter dem 23.10.2009 die Übernahme von „OGS-Beiträgen“ für sozial schwache Haaner Familien durch die Stadt Haan im Umfang von rd. 2.900 € p.a. (siehe Anlage 2).

 

            Bei der Waldorfschule handelt es sich um eine Ersatzschule nach dem Schulge­setz NRW. Sie betreibt eine „Offene Ganztagsschule“, in der Kinder der Klassen 1 - 4 bis 16 Uhr betreut werden. Der Beitrag für diese Betreuung beträgt 60 € je Kind / Jahr. Es wird Mittagstisch gegen ein besonderes Entgelt gereicht.

 

           

            Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch für schulpflichtige Kinder ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen vor­zuhalten. § 5 Abs. 1 KiBiz besagt, dass diese Verpflichtung auch durch ein ent­sprechendes Angebot in Schulen erfüllt werden kann.

 

            Bei der Waldorf-Einrichtung handelt es sich nicht um eine durch den Schulträger oder dem Jugendamt gebildete Einrichtung. Der Besuch dieser Einrichtung wird nicht durch die Satzung der Stadt Haan über die Erhebung von Entgelten im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ erfasst.

 

            Die Übernahme bzw. der Erlass des von der Waldorfschule erhobenen Kostenbei­trags nach § 90 Abs. 3 SGB VIII kommt nicht in Betracht. Dies setzt die Inanspruchnahme einer Einrichtung nach §§ 22, 24 SGB VIII sowie das Bestehen einer Gebührenpflicht nach § 90 Abs. 1 SGB VIII voraus. Beide Voraussetzungen sind nicht gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

3.            Etatberatung 2010

 

Für die Etatberatung beigefügt (siehe Anlage 3) sind die Unterlagen für den Pro­duktbereich 06 - Kinder, Jugend- und Familienhilfe.

 

Im Einzelnen:

Produkt 060110 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (fremder Trä­ger)

Produkt 060120 Städt. Kindertageseinrichtung Alleestr.

Produkt 060130 Kindertagespflege

Produkt 060210 Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Einrichtungen

Produkt 060220 Einrichtungen der Jugendarbeit

Produkt 060310 Ambulante Hilfen

Produkt 060320 Stationäre Hilfe

Produkt 060330 Rechtsangelegenheiten Minderjähriger

Produkt 060340 Unterhaltsvorschuss

 

 

 

 

 

 

 

           

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Beschlussfassung über die vorliegenden Anträge (Anlagen 1. und 2.) erfolgt nach Beratung.

 

2.       Der Etat für den Bereich des Jugendamtes für das Jahr 2010 wird – ggf. unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu 1. - entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 3) beschlossen.