Betreff
Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren, Antrag der Privaten Kindergruppe Haan e. V. für die Einrichtung in der Guttentag-Loben-Str. 10a
Vorlage
51/019/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 09.05.2008 – 321-6252.2 – wurden die

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kinderta­geseinrich­tungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren

in Kraft gesetzt. Die Richtlinien gelten bis zum 31.12.2013.

Nach Nr. 6.2.1 der Richtlinien ist für Maßnahmen der Träger der Förderantrag durch das örtliche Jugendamt zu stellen, Zuwendungsempfänger ist die Kommune (Nr. 3. der Richtli­nien) als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Zuwendung ist (ggf.) an den Träger weiter zu leiten (Nr. 6.3 der Richtlinien), der Zuwendungsbescheid der Kommune ist (ggf.) mit einer Auflage nach Nr. 5 der Richtlinien zu versehen. Nach Nr. 6.1 der Richtlinien ist für den hiesi­gen Jugendamtsbezirk der Landschaftsverband Rheinland (Landesjugendamt) in Köln für die Bewilligung zuständig.

Nach Nr. 4.5 ist ein Eigenanteil (der Kommune) einzusetzen (regelmäßig die Differenz zwi­schen Zuwendung und den tatsächlichen Kosten). Elternbeiträge dürfen nicht zur Finanzie­rung des Eigenanteils eingesetzt werden. Der zu leistende Eigenanteil kann an den Letztempfänger (freier Träger) „weiter gegeben“ werden.

 

Der Träger beantragt unter dem 22.04. / 26.04.2010 (siehe Anlage) für 10 zusätzliche bzw. bisher nicht geförderte U 3-Plätze (Gruppe des Typs II c) nach Ziff. 2.1 bzw. 2.2.2 i. V. m. Ziff. 4.4.1 / 4.4.1.1 der eingangs genannten Richtlinien die Förderung der Bau- und Ersteinrichtungs­kosten. Die Kosten der Gesamt­maßnahme werden in Höhe von 299.234,00 EUR (förderfähiger Betrag: 200.000 €) dargestellt. Der Träger beantragt (u. a.) die Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 20.000,00 €.

 

Die Einrichtung bietet derzeit folgende Betreuungsplätze an:

- Gruppe Typ II c         7 Plätze *)

- Gruppe Typ III b     25 Plätze

- Gruppe Typ III c      28 Plätze

*) Die 7 Plätze für unter Dreijährige wurden vor rd. 10 Jahren als kleine altersgemischte Gruppe (zuzüglich 8 Plätze für Kinder ab 3 Jahre) mit dem entsprechenden bzw. erforderlichen Raumprogramm geschaffen. Eine Förderung für diese Plätze  ist heute nicht möglich.

 

 

Der im Antrag aufgeführte Gesamtaufwand liegt rd. 100.000 € über dem förderfähigen Aufwand (200.000 €). Der Träger spricht im Schreiben vom 22.04.2010 die Übernahme des Kapitaldienstes durch die Stadt für die Deckung des nicht förderfähigen Aufwands an. Im Gesamtaufwand sind erhebliche Aufwendungen für energetische Erneuerungen enthalten. Der Träger wird zusammen mit der Verwaltung prüfen, ob diese energetischen Erneuerungen nach der Förderrichtlinie "Investitionspakt zur energetischen Erneuerung sozialer Infrastruktur" in den Gemeinden NRW vom 21.05.2008 abgewickelt werden können. Diese Förderrichtlinie gilt bis zum 30.06.2013.

Träger und Verwaltung sind sich einig, dass die baulichen Maßnahmen frühestens in 2011 umgesetzt werden können.

Die Gesamtfinanzierung muss in den kommenden Monaten (besonders unter dem Aspekt der eventuellen Förderung energetischer Erneuerungen) konkretisiert werden, die Umsetzung der Maßnahme ist hiervon abhängig.

 

Der für 2010 zu erwartende Nothaushalt lässt zum jetzigen Zeitpunkt die Gewährung der nach Antragslage erforderlichen freiwilligen städtischen Leistungen nicht zu. Eine Antragstellung jetzt beim Landesjugendamt ist nicht möglich, da gegenüber dem Land die gesicherte Finanzierung nicht dargestellt werden kann.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den auf der Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwen­dungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kinder­tagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren (RdErl. des Ministe­riums für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 09.05.2008) gestellten Zuwendungsantrag der Privaten Kindergruppe Haan e. V. (Träger) vom 22.04./26.04.2010 für die Kindertageseinrichtung in der Guttentag-Loben-Str. 10a für den Haushalt 2011 aufzubereiten und zu berücksichtigen.

 

Finanz. Auswirkung: