Inhalt

 

1.                Rechtsgrundlage

2.                Aufstellung des Stellenplans

              2.1 Stellenobergrenzen

              2.2 Sozial- und Erziehungsdienst

              2.3 Beamtenstatusgesetz

              2.4 ARGE

              2.5 Haushaltssicherungskonzept

2.6            Entwicklung der Anzahl der Stellen

2.7            Umfang des Stellenplans

3.                Tarif-/Besoldungsrechtliche finanzielle Veränderungen/Auswirkungen in   2010

4.                Personalhaushalt

              4.1 Allgemeines

              4.2 Leistungsentgelte

              4.3 Strukturdaten

              4.4 Entwicklung der Personalkosten

5.              Stellenwertigkeiten, Stellenbewertungen

              6.              Weiteres Verfahren

7.              Anlagen


1.       Rechtsgrundlage

Nach § 79 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz, der Gemeindeordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO NRW) ist der Stellenplan für die Beamtinnen/Beamten und Tariflich Beschäftigten Anlage des Haushaltsplanes.

Gem.  § 5  der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hat  der Stel­len­plan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen/Beamten sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über die Dauer eines Jahres hinaus eingestellt werden, getrennt für die einzelnen Teilhaushalte, nach Laufbahnen und Fachrichtungen sowie Besoldungs- und Entgeltgruppen auszuweisen.

 

2.         Aufstellung des Stellenplans

2.1       Stellenobergrenzen   

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Personalhoheit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen  vom 24.3.2009 wurde die Stellenobergrenzenverordnung vom 10.5.2005 aufgehoben und der § 26 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz für die Kommunen in NRW außer Kraft gesetzt.

Für die Stellen der Tariflich Beschäftigten waren bereits in der Vergangenheit  keine Regelungen über Stellenobergrenzen bzw. über Anteile in Laufbahnen zu berücksichtigen.

Das bedeutet, dass es Stellenobergrenzen nicht mehr gibt. 

 

2.2       Sozial- und Erziehungsdienst

Mit verschiedenen Änderungstarifverträgen wurde am 27.7.2009 für den Sozial- und Erziehungsdienst u. a. eine neue Entgeltordnung vereinbart. Die neue "Entgeltordnung S" (siehe Anlage 1) ist mit Wirkung vom 1.11.2009 in Kraft getreten. Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst wurden dementsprechend übergeleitet. Der Stellenplan enthält eine gesonderte Aufstellung für diese Beschäftigten.     

 

2.3   Beamtenstatusgesetz

Im Zusammenhang mit der Föderalismusreform ist die Rahmenkompetenz des Bundes zum Erlass des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) entfallen. Im Gegenzug hat der Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Statusrechte – pflichten der Beamten erhalten. Der Bund hat von dieser neuen Kompetenz mit dem Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen  und Beamten (BeamtStG) in den Ländern Gebrauch gemacht. Das BeamtStG ist am 1.4.2009 in Kraft getreten und findet in den einzelnen Bundesländern unmittelbare Anwendung.

Die Vorschriften im Beamtenstatusgesetz führen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage auch zu materiellen Änderungen. Eine dieser Änderungen betrifft den Wegfall des beamtenrechtlichen Status der planmäßigen Anstellung. Gem. § 8 Abs. 3 BeamtStG wird nunmehr gleichzeitig mit der Begründung des Beamtenverhältnisses auf Probe, Lebenszeit und auf Zeit ein Amt verliehen. Damit muss auch Beamtinnen und Beamten, die sich nach Beendigung ihrer Ausbildung zunächst in der Probezeit befinden, ein Amt verliehen und gleichzeitig eine Planstelle zugewiesen werden. Dies führt dazu, dass für die bisher in der Stellenübersicht für Dienstkräfte in der Probe- bzw. Ausbildungszeit aufgeführten Kräfte  neue Stellen (4 Stellen in 2010) geschaffen werden müssen.      

 

2. 4  ARGE

Am 1.7.2005 wurde die Geschäftsstelle Haan der ARGE eröffnet. Zeitlich befristet für 5 Jahre wurden damals 7 Kräfte der ARGE zugewiesen. In den letzten Jahren haben die Beschäftigten Rückkehranträge gestellt, die inzwischen alle erfüllt wurden (die Beschäftigten haben Planstellen innerhalb der Verwaltung zugewiesen bekommen). Seit dem 1.3.2010 sind keine Beschäftigten der Stadt Haan mehr der ARGE zugewiesen. Die bisher für die ARGE aufgeführten Stellen (6 Stellen in 2009) können daher entfallen.

 

2. 5  Haushaltssicherungskonzept

siehe  besondere Ausführungen

 

 

 2.6      Entwicklung der Anzahl der Stellen

 

Jahr

Anzahl der Stellen *)

Abweichung zum Vorjahr v. H.

Beamte

Tariflich Beschäftigte

Insgesamt

1995

62

232

294

---

1996

62

230

292

-0,7

1997

63

224

287

-1,7

1998

62

216

278

-3,1

1999

63

218

281

*) Die Anzahl der Stellen für die Jahre bis einschl. 2003 wurde um die Anzahl der Stellen der ausge­sonderten Stadtwerke reduziert.

 
 1,1

2000

66

219

285

 1,4

2001

69

216

285

 0,0

2002

67

218

285

 0,0

2003

64

209

273

       -4,2

2004

64

212

276

 1,1

2005

65

213

278

 0,7

2006

68

209

277

-0,3

  2007

     68

       212

280

         1,0

  2008

69

210

279

- 0,3

 2009*

69

198,2

267,2

 

 2010

72

191,3

263,3

-1,46

* Mit Einführung des NKF im Jahre 2009 erfolgt die Umstellung auf eine Vollzeitverrechnung.

   Dadurch ergibt sich eine Verringerung der Stellen. 

 

 

 

2.7       Umfang des Stellenplans

 

Der Stellenplan (Anlage 1) umfasst in dieser Reihenfolge:

 

·      Stellenplan                  Teil A: Beamtinnen/Beamte

·      Stellenübersicht          Teil A: Aufteilung nach der Gliederung

                                                    - Beamtinnen/Beamte -  

·      Stellenplan                  Teil B: Tariflich Beschäftigte

·      Stellenübersicht          Teil B:  Aufteilung nach der Gliederung

- Tariflich Beschäftigte -

·      Stellenübersicht          Teil C:       Dienstkräfte in der Ausbildungszeit

                                                                            

 

3.       Tarif-/Besoldungsrechtliche finanzielle Veränderungen/Auswirkungen in 2010

· Tariferhöhung von 1,2 % für die Tariflich Beschäftigten ab 1.1.2010

· Neue Entgelttabelle S für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (Mehrkosten ca. 20.000 € pro Jahr)

·      Besoldungserhöhung für die Beamtinnen/Beamten von 1,2 % ab 1.3.2010

 

 

Nachrichtlich: Stufenweise Erhöhung der leistungsorientierten Bezahlung von derzeit 1 % der Monatsentgelte auf 1,25 % in 2010, 1,5 % in 2011, 1,75 % in 2012 und 2 % in 2013. Durch die Auszahlung der Leistungsentgelte im April des Folgejahres wirkt sich die Erhöhung für 2010 im Haushalt der Stadt Haan erst im Jahre 2011 aus.

 

 

4.         Personalhaushalt

4.1       Allgemeines

 

Die Personalausgaben umfas­sen die Besoldungen der Beamtinnen/Beamten und Entgelte der Tariflich Beschäftigten sowie die Abgaben und Umlagen.  

Es sind ab 2009 durch die Einführung des NKF Mittel für die Rücklagenbildung (Pensionsrückstellung/Altersteilzeit) einzuplanen. Es handelt sich für 2010 um einen  Betrag von 1,050 Mio. €.  Da diese Aufwendungen zahlungsunwirksam sind, entsteht durch NKF kein zusätzlicher Finanzbedarf. Durch diese Darstellung wird der Ressourcenverbrauch transparenter.  

Die Darstellung der Personalkostenentwicklung wurde ab dem Jahre 2009  entsprechend anders strukturiert  (siehe Ziff. 4.4).  

 

 

 

 

4.2    Leistungsentgelte

 

          Gem. § 18 TVöD wurde  ab dem 1.1.2007 ein Leistungsentgelt eingeführt. Nach über einem Jahr Vorberatung in der „Leistungsentgeltkommission“ konnte am 21.9.2007 die Dienstvereinbarung zur Einführung leistungs- und erfolgsorientierter Entgelte von der Vorsitzenden des Personalrates und dem Bürgermeister unterzeichnet werden.

Die Dienstvereinbarung gilt ab 1.1.2008. Für die Tariflich Beschäftigten beträgt die Leistungsprämie 1% der Jahresbruttoentgelte (ca. 77.000 €) und steigt in den nächsten Jahren jeweils um 0,25 % auf 2 %.

Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Personalhoheit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen  (siehe auch Ziff. 2.1) wurde die Möglichkeit geschaffen, auch die Beamtinnen und Beamten in die jeweils geschlossenen Dienstvereinbarungen aufzunehmen. Für die Beamtinnen und Beamten hat der Rat mit Beschluss vom 12.2.2008 Mittel in Höhe von 25.000 € bereitgestellt.  Die Auszahlung dieser Mittel ist im April 2010 (für das Jahr 2009) erfolgt. 

Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit, auch innerhalb eines Haushaltssicherungskonzeptes Leistungsentgelte für Beamtinnen und Beamte zu gewähren. Die Voraussetzungen hierfür liegen aber zumindest derzeit nicht vor (vgl. Ziff. 2.5).  Daher kann es z. Zt. keine Leistungsentgelte für Beamtinnen und Beamte geben. Sollte die Prüfung in den Folgejahren ergeben, dass die Voraussetzungen zur Gewährung vorliegen, wäre ein erneuter  Ratsbeschluss erforderlich.    

 

 

4.3    Strukturdaten  (ohne Rückstellungen)

 

Der Haushaltsansatz 2009 betrug 14.370 Mio €. Das Rechnungsergebnis beträgt 14.046 Mio €. Die Minderausgabe in Höhe von 0,324 Mio € ist wie folgt begründet:

·        Erstattung durch die Versorgungskasse                          rd. 0,110 Mio €

·        Minderausgabe Lohnkosten Langzeitkranker                  rd. 0,113 Mio €

·        Nicht durchgeführte Stellenbesetzungen              rd. 0,101 Mio €

Summe:                               rd. 0,324 Mio €

 

Der für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegte Haushalt  veranschlagt 14.460 Mio  €. Dies ist eine Erhöhung gegenüber dem Rechnungsergebnis 2009 von 0,414 Mio €.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mehrkosten 2010 gegenüber 2009 setzen sich wie folgt zusammen:

 

-       Tariferhöhung bei den Tariflich Beschäftigten                           rd. 0,120 Mio. €

-       Besoldungserhöhung bei den Beamtinnen/Beamten      rd. 0,029 Mio. €

-  Einführung Entgelttabelle S ab 1.11.09                                      rd. 0,017 Mio 

-  Dienstalterssteigerungen/Höhergruppierungen                rd. 0,039 Mio            

-  Leistungsentgelte Beamtinnen/Beamte                                        rd. 0,025 Mio             

-       Mehrausgaben für die Versorgungskasse                                 rd. 0,110 Mio. € 

-             Lohnkosten für Langzeitkranke in 2009                                     rd. 0,113 Mio           

                                                                                       Gesamt:                                    rd. 0,453 Mio €

 

./.  nicht wiederbesetzte Stellen in 2010                                        rd. 0,039 Mio €

 

Summe:                               rd. 0,414 Mio. €         

 

4.4      Entwicklung der Personalkosten

Jahr

Haushaltsansatz

in Mio. EUR

Rechnungs-ergebnis

in Mio. EUR

Abweichung des Rechnungs-ergebnisses zu dem des Vorjahres in %

1999

11,13

11,36

1,8

2000

11,71

11,71

3,1

2001

11,70

11,72

0,1

2002

11,73

11,62

-0,9

2003

11,88

11,92

2,6

2004

12,35

12,40

4,0

2005

12,25

12,36

-0,3

2006

13,08

13,01

5,2

2007

13,13

12,99

-0,2

2008

13,84

13,56

4,3

 

ohne

Rückstellungen

mit

Rückstellungen

 

 

2009

14,37

15,38

14,04

6,5

2010

14,46

15,51

 

2,9*

2011

14,57

15,33

 

 

2012

14,74

15,50

 

 

2013

14,98

15,78

 

 

 

 

*) Steigerung des Haushaltsansatzes gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres

5.      Stellenwertigkeiten, Stellenbewertungen

 

Die Stellen der Beamtinnen/Beamten sind aufgrund der beamtenrechtlichen Vorschriften sachgerecht zu bewerten. Die sachgerechte Stellenbewertung erfolgt hier nach dem Stellenbewer­tungs­gutachten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Ver­waltungsvereinfachung (KGSt). Bei verschiedenen Bewertungskriterien werden Punktwerte ermittelt, die Addi­tion erbringt die Zuordnung zu einer Besoldungs­gruppe.

Ergeben sich Stellenüber­hänge an Stellen für Beförderungsämter, so ist in entsprechendem Ausmaß bei der Gesamtzahl der Planstellen der betroffenen Besoldungsgruppen der Vermerk „ku“ (künftig umzuwandeln bzw. künftig zu überprüfen) oder „kw“ (künftig wegfallend) anzubringen.

In den Jahren 1988, 1993, 1998 und 2006 wurden sämtliche Stellen der Beamtinnen/Beamten bewertet.

Die Eingruppierungen der Tariflich Beschäftigten erfolgen bis zur Vereinbarung neuer Eingruppierungsmerkmale nach den bisherigen Eingruppie­rungsmerkmalen des BAT bzw. BMT-G. Die Zuordnung in die entsprechende Ent­geltgruppe erfolgt nach der Überleitungstabelle.

Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass die  Eingruppierungsmerkmale  nach dem TVöD (seit 1.10.2005 in Kraft) bis Ende 2006 vorliegen. Inzwischen sind 4 1/2 Jahre vergangen, ohne dass  neue Eingruppierungsrichtlinien vorliegen. Nur für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst  liegen neue Eingruppierungsvorschriften vor. Diese Beschäftigten wurden zum 1.11.2009 in die Entgeltordnung S übergeleitet. 

Die Ergebnisse der im Jahre 2009 durchgeführten Stellenbewertungen sind, soweit sich Veränderungen ergeben haben, in den Stellenplanentwurf 2010 eingeflossen. 

Die Bewertung der Stellen der Beamtinnen/Beamten und der Tariflich Be-schäftigten wird hier seit Mitte der 80er Jahre durch die Stellenbewertungs-kommission (als Empfehlung für den Verwal­tungsvorstand) vorgenommen.

 

6.      Weiteres Verfahren

 

Die "Einbringung" des Stellenplans als Anlage zum Haushaltsplan erfolgt in der Sit­zung des Rates am 27.4.2010.

Die Verwaltung schlägt eine Beratung des Stellenplanes am 17.5.2010 im Arbeitskreis Personal + Organisationsentwicklung vor. Entsprechend den Ter­minen für die Bera­tung bzw. Beschlussfas­sung über die Haushaltssatzung sowie den Haushalts- und Finanz­plan (HFA am 1.6. und Rat am 8.6.2010) kann dann jeweils grund­sätzlich in öffentlicher (bei Bedarf ergänzend in nichtöffentlicher) Sit­zung die weitere Beratung bzw. Beschlussfassung erfolgen.

          Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte wurden bei der Erstellung des Stellenplanes beteiligt.  Beiden wurde der vorliegende Entwurf zugeleitet. Soweit Stellungnahmen erfolgen, werden diese umgehend nachgereicht.

 

 

7.      Anlagen

 

Über den Verwaltungsentwurf zum Stellenplan (Anlage 1) hinaus sind Anlagen beigefügt, die die Stellenbesetzung und die Änderungsvorschläge (Anlagen 2 und 3) erkennen lassen. Außerdem ist eine  Auflistung der Mitarbeiter/innen mit Zuordnung zu den Produkten beigefügt (Anlage 4). 

 

Die Anlagen 2, 3  und 4  (Stellenverteilung auf Produkte/Stellenbesetzung, die entsprechenden Erläuterungen und die Auflistung der Mitarbeiter/innen mit Zuordnung zu den Produkten) sowie ggf. die Stellungnahme(n) des Personalrats / der Gleichstel­lungsbeauftrag­ten sind nur für die nichtöffentliche Beratung bestimmt.

 

 

Anlage       1.                 Stellenplan 2010

2.                                Stellenverteilung auf Produkte  und Stellenbesetzung

- Beamtinnen/Beamte und Tariflich Beschäftigte-

3.                                Erläuterungen

4.                                Auflistung der Mitarbeiter/innen mit Zuordnung zu den Produkten

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2010 wird entsprechend dem in Anlage 1 beigefügten Verwaltungsentwurf verabschiedet.“