Inhalt
1. Rechtsgrundlage
2. Aufstellung des Stellenplans
2.1 Stellenobergrenzen
2.2 Sozial- und Erziehungsdienst
2.3 Beamtenstatusgesetz
2.4 ARGE
2.5 Haushaltssicherungskonzept
2.6 Entwicklung der Anzahl der Stellen
2.7 Umfang des Stellenplans
3. Tarif-/Besoldungsrechtliche finanzielle Veränderungen/Auswirkungen in 2010
4. Personalhaushalt
4.1 Allgemeines
4.2 Leistungsentgelte
4.3 Strukturdaten
4.4 Entwicklung der Personalkosten
5. Stellenwertigkeiten, Stellenbewertungen
6. Weiteres Verfahren
7. Anlagen
1. Rechtsgrundlage
Nach § 79 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz, der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Stellenplan für die Beamtinnen/Beamten und Tariflich Beschäftigten Anlage des Haushaltsplanes.
Gem. § 5 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen/Beamten sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über die Dauer eines Jahres hinaus eingestellt werden, getrennt für die einzelnen Teilhaushalte, nach Laufbahnen und Fachrichtungen sowie Besoldungs- und Entgeltgruppen auszuweisen.
2. Aufstellung des Stellenplans
2.1 Stellenobergrenzen
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Personalhoheit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen vom 24.3.2009 wurde die Stellenobergrenzenverordnung vom 10.5.2005 aufgehoben und der § 26 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz für die Kommunen in NRW außer Kraft gesetzt.
Für die Stellen der Tariflich Beschäftigten waren bereits in der Vergangenheit keine Regelungen über Stellenobergrenzen bzw. über Anteile in Laufbahnen zu berücksichtigen.
Das bedeutet, dass es Stellenobergrenzen
nicht mehr gibt.
2.2 Sozial- und Erziehungsdienst
Mit verschiedenen Änderungstarifverträgen wurde am 27.7.2009 für den Sozial- und Erziehungsdienst u. a. eine neue Entgeltordnung vereinbart. Die neue "Entgeltordnung S" (siehe Anlage 1) ist mit Wirkung vom 1.11.2009 in Kraft getreten. Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst wurden dementsprechend übergeleitet. Der Stellenplan enthält eine gesonderte Aufstellung für diese Beschäftigten.
2.3
Beamtenstatusgesetz
Im Zusammenhang mit der Föderalismusreform ist die Rahmenkompetenz des Bundes zum Erlass des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) entfallen. Im Gegenzug hat der Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Statusrechte – pflichten der Beamten erhalten. Der Bund hat von dieser neuen Kompetenz mit dem Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten (BeamtStG) in den Ländern Gebrauch gemacht. Das BeamtStG ist am 1.4.2009 in Kraft getreten und findet in den einzelnen Bundesländern unmittelbare Anwendung.
Die Vorschriften im Beamtenstatusgesetz führen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage auch zu materiellen Änderungen. Eine dieser Änderungen betrifft den Wegfall des beamtenrechtlichen Status der planmäßigen Anstellung. Gem. § 8 Abs. 3 BeamtStG wird nunmehr gleichzeitig mit der Begründung des Beamtenverhältnisses auf Probe, Lebenszeit und auf Zeit ein Amt verliehen. Damit muss auch Beamtinnen und Beamten, die sich nach Beendigung ihrer Ausbildung zunächst in der Probezeit befinden, ein Amt verliehen und gleichzeitig eine Planstelle zugewiesen werden. Dies führt dazu, dass für die bisher in der Stellenübersicht für Dienstkräfte in der Probe- bzw. Ausbildungszeit aufgeführten Kräfte neue Stellen (4 Stellen in 2010) geschaffen werden müssen.
2. 4
ARGE
Am 1.7.2005 wurde die Geschäftsstelle
Haan der ARGE eröffnet. Zeitlich befristet für 5 Jahre wurden damals 7 Kräfte
der ARGE zugewiesen. In den letzten Jahren haben die Beschäftigten
Rückkehranträge gestellt, die inzwischen alle erfüllt wurden (die Beschäftigten
haben Planstellen innerhalb der Verwaltung zugewiesen bekommen). Seit dem
1.3.2010 sind keine Beschäftigten der Stadt Haan mehr der ARGE zugewiesen. Die
bisher für die ARGE aufgeführten Stellen (6 Stellen in 2009) können daher
entfallen.
2.
5 Haushaltssicherungskonzept
siehe besondere Ausführungen
2.6 Entwicklung der Anzahl
der Stellen
Jahr |
Anzahl der Stellen *) |
Abweichung zum Vorjahr v. H. |
||||
Beamte |
Tariflich Beschäftigte |
Insgesamt |
||||
1995 |
62 |
232 |
294 |
--- |
||
1996 |
62 |
230 |
292 |
-0,7 |
||
1997 |
63 |
224 |
287 |
-1,7 |
||
1998 |
62 |
216 |
278 |
-3,1 |
||
1999 |
63 |
218 |
281 |
*) Die Anzahl der Stellen für die Jahre bis
einschl. 2003 wurde um die Anzahl der Stellen der ausgesonderten
Stadtwerke reduziert. |
||
2000 |
66 |
219 |
285 |
1,4 |
||
2001 |
69 |
216 |
285 |
0,0 |
||
2002 |
67 |
218 |
285 |
0,0 |
||
2003 |
64 |
209 |
273 |
-4,2 |
||
2004 |
64 |
212 |
276 |
1,1 |
||
2005 |
65 |
213 |
278 |
0,7 |
||
2006 |
68 |
209 |
277 |
-0,3 |
||
2007 |
68 |
212 |
280 |
1,0 |
||
2008 |
69 |
210 |
279 |
- 0,3 |
||
2009* |
69 |
198,2 |
267,2 |
|
||
2010 |
72 |
191,3 |
263,3 |
-1,46 |
* Mit Einführung des NKF im
Jahre 2009 erfolgt die Umstellung auf eine Vollzeitverrechnung.
Dadurch ergibt sich eine Verringerung der Stellen.
2.7 Umfang des Stellenplans
Der Stellenplan (Anlage 1) umfasst in dieser Reihenfolge:
· Stellenplan Teil A: Beamtinnen/Beamte
· Stellenübersicht Teil A: Aufteilung nach der Gliederung
- Beamtinnen/Beamte -
· Stellenplan Teil B: Tariflich Beschäftigte
· Stellenübersicht Teil B: Aufteilung nach der Gliederung
- Tariflich Beschäftigte -
· Stellenübersicht Teil C: Dienstkräfte in der Ausbildungszeit
3. Tarif-/Besoldungsrechtliche finanzielle Veränderungen/Auswirkungen in 2010
· Tariferhöhung von 1,2 % für die Tariflich Beschäftigten ab 1.1.2010
· Neue Entgelttabelle S für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (Mehrkosten ca. 20.000 € pro Jahr)
· Besoldungserhöhung für die Beamtinnen/Beamten von 1,2 % ab 1.3.2010
Nachrichtlich: Stufenweise Erhöhung der leistungsorientierten Bezahlung von derzeit 1 % der Monatsentgelte auf 1,25 % in 2010, 1,5 % in 2011, 1,75 % in 2012 und 2 % in 2013. Durch die Auszahlung der Leistungsentgelte im April des Folgejahres wirkt sich die Erhöhung für 2010 im Haushalt der Stadt Haan erst im Jahre 2011 aus.
4. Personalhaushalt
4.1 Allgemeines
Die Personalausgaben umfassen die Besoldungen der Beamtinnen/Beamten und Entgelte der Tariflich Beschäftigten sowie die Abgaben und Umlagen.
Es sind ab 2009 durch die Einführung des NKF Mittel für die Rücklagenbildung (Pensionsrückstellung/Altersteilzeit) einzuplanen. Es handelt sich für 2010 um einen Betrag von 1,050 Mio. €. Da diese Aufwendungen zahlungsunwirksam sind, entsteht durch NKF kein zusätzlicher Finanzbedarf. Durch diese Darstellung wird der Ressourcenverbrauch transparenter.
Die Darstellung der Personalkostenentwicklung wurde ab dem Jahre 2009 entsprechend anders strukturiert (siehe Ziff. 4.4).
4.2 Leistungsentgelte
Gem. § 18 TVöD wurde ab dem 1.1.2007 ein Leistungsentgelt eingeführt. Nach über einem Jahr Vorberatung in der „Leistungsentgeltkommission“ konnte am 21.9.2007 die Dienstvereinbarung zur Einführung leistungs- und erfolgsorientierter Entgelte von der Vorsitzenden des Personalrates und dem Bürgermeister unterzeichnet werden.
Die Dienstvereinbarung gilt ab 1.1.2008. Für die Tariflich Beschäftigten beträgt die Leistungsprämie 1% der Jahresbruttoentgelte (ca. 77.000 €) und steigt in den nächsten Jahren jeweils um 0,25 % auf 2 %.
Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Personalhoheit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen (siehe auch Ziff. 2.1) wurde die Möglichkeit geschaffen, auch die Beamtinnen und Beamten in die jeweils geschlossenen Dienstvereinbarungen aufzunehmen. Für die Beamtinnen und Beamten hat der Rat mit Beschluss vom 12.2.2008 Mittel in Höhe von 25.000 € bereitgestellt. Die Auszahlung dieser Mittel ist im April 2010 (für das Jahr 2009) erfolgt.
Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit, auch innerhalb eines Haushaltssicherungskonzeptes Leistungsentgelte für Beamtinnen und Beamte zu gewähren. Die Voraussetzungen hierfür liegen aber zumindest derzeit nicht vor (vgl. Ziff. 2.5). Daher kann es z. Zt. keine Leistungsentgelte für Beamtinnen und Beamte geben. Sollte die Prüfung in den Folgejahren ergeben, dass die Voraussetzungen zur Gewährung vorliegen, wäre ein erneuter Ratsbeschluss erforderlich.
4.3 Strukturdaten (ohne Rückstellungen)
Der Haushaltsansatz 2009 betrug 14.370 Mio €. Das Rechnungsergebnis beträgt 14.046 Mio €. Die Minderausgabe in Höhe von 0,324 Mio € ist wie folgt begründet:
· Erstattung durch die Versorgungskasse rd. 0,110 Mio €
· Minderausgabe Lohnkosten Langzeitkranker rd. 0,113 Mio €
·
Nicht durchgeführte Stellenbesetzungen rd. 0,101 Mio €
Summe: rd.
0,324 Mio €
Der für das Haushaltsjahr 2010 vorgelegte Haushalt veranschlagt 14.460 Mio €. Dies ist eine Erhöhung gegenüber dem Rechnungsergebnis 2009 von 0,414 Mio €.
Die Mehrkosten 2010 gegenüber 2009 setzen sich wie folgt zusammen:
- Tariferhöhung bei den Tariflich Beschäftigten rd. 0,120 Mio. €
- Besoldungserhöhung bei den Beamtinnen/Beamten rd. 0,029 Mio. €
- Einführung Entgelttabelle S ab 1.11.09 rd. 0,017 Mio €
- Dienstalterssteigerungen/Höhergruppierungen rd. 0,039 Mio €
- Leistungsentgelte Beamtinnen/Beamte rd. 0,025 Mio €
- Mehrausgaben für die Versorgungskasse rd. 0,110 Mio. €
- Lohnkosten für Langzeitkranke in 2009 rd. 0,113 Mio €
Gesamt: rd. 0,453 Mio €
./. nicht wiederbesetzte Stellen in 2010 rd. 0,039 Mio €
Summe: rd.
0,414 Mio. €
4.4
Entwicklung der Personalkosten
Jahr |
Haushaltsansatz in Mio. EUR |
Rechnungs-ergebnis in Mio. EUR |
Abweichung des
Rechnungs-ergebnisses zu dem des Vorjahres in % |
|
1999 |
11,13 |
11,36 |
1,8 |
|
2000 |
11,71 |
11,71 |
3,1 |
|
2001 |
11,70 |
11,72 |
0,1 |
|
2002 |
11,73 |
11,62 |
-0,9 |
|
2003 |
11,88 |
11,92 |
2,6 |
|
2004 |
12,35 |
12,40 |
4,0 |
|
2005 |
12,25 |
12,36 |
-0,3 |
|
2006 |
13,08 |
13,01 |
5,2 |
|
2007 |
13,13 |
12,99 |
-0,2 |
|
2008 |
13,84 |
13,56 |
4,3 |
|
|
ohne Rückstellungen |
mit Rückstellungen |
|
|
2009 |
14,37 |
15,38 |
14,04 |
6,5 |
2010 |
14,46 |
15,51 |
|
2,9* |
2011 |
14,57 |
15,33 |
|
|
2012 |
14,74 |
15,50 |
|
|
2013 |
14,98 |
15,78 |
|
|
*) Steigerung des Haushaltsansatzes
gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres
5. Stellenwertigkeiten,
Stellenbewertungen
Die Stellen der Beamtinnen/Beamten sind aufgrund der beamtenrechtlichen Vorschriften sachgerecht zu bewerten. Die sachgerechte Stellenbewertung erfolgt hier nach dem Stellenbewertungsgutachten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt). Bei verschiedenen Bewertungskriterien werden Punktwerte ermittelt, die Addition erbringt die Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe.
Ergeben sich Stellenüberhänge an Stellen für Beförderungsämter, so ist in entsprechendem Ausmaß bei der Gesamtzahl der Planstellen der betroffenen Besoldungsgruppen der Vermerk „ku“ (künftig umzuwandeln bzw. künftig zu überprüfen) oder „kw“ (künftig wegfallend) anzubringen.
In den Jahren 1988, 1993, 1998 und 2006 wurden sämtliche Stellen der Beamtinnen/Beamten bewertet.
Die Eingruppierungen der Tariflich Beschäftigten erfolgen bis zur Vereinbarung neuer Eingruppierungsmerkmale nach den bisherigen Eingruppierungsmerkmalen des BAT bzw. BMT-G. Die Zuordnung in die entsprechende Entgeltgruppe erfolgt nach der Überleitungstabelle.
Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass die Eingruppierungsmerkmale nach dem TVöD (seit 1.10.2005 in Kraft) bis Ende 2006 vorliegen. Inzwischen sind 4 1/2 Jahre vergangen, ohne dass neue Eingruppierungsrichtlinien vorliegen. Nur für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst liegen neue Eingruppierungsvorschriften vor. Diese Beschäftigten wurden zum 1.11.2009 in die Entgeltordnung S übergeleitet.
Die Ergebnisse der im Jahre 2009 durchgeführten Stellenbewertungen sind, soweit sich Veränderungen ergeben haben, in den Stellenplanentwurf 2010 eingeflossen.
Die Bewertung der Stellen der Beamtinnen/Beamten
und der Tariflich Be-schäftigten wird hier seit Mitte der 80er Jahre durch die
Stellenbewertungs-kommission (als Empfehlung für den Verwaltungsvorstand)
vorgenommen.
6. Weiteres Verfahren
Die "Einbringung" des Stellenplans als Anlage zum Haushaltsplan erfolgt in der Sitzung des Rates am 27.4.2010.
Die Verwaltung schlägt eine Beratung des Stellenplanes am 17.5.2010 im Arbeitskreis Personal + Organisationsentwicklung vor. Entsprechend den Terminen für die Beratung bzw. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung sowie den Haushalts- und Finanzplan (HFA am 1.6. und Rat am 8.6.2010) kann dann jeweils grundsätzlich in öffentlicher (bei Bedarf ergänzend in nichtöffentlicher) Sitzung die weitere Beratung bzw. Beschlussfassung erfolgen.
Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte wurden bei der Erstellung des Stellenplanes beteiligt. Beiden wurde der vorliegende Entwurf zugeleitet. Soweit Stellungnahmen erfolgen, werden diese umgehend nachgereicht.
7. Anlagen
Über den Verwaltungsentwurf zum Stellenplan (Anlage 1) hinaus sind Anlagen beigefügt, die die Stellenbesetzung und die Änderungsvorschläge (Anlagen 2 und 3) erkennen lassen. Außerdem ist eine Auflistung der Mitarbeiter/innen mit Zuordnung zu den Produkten beigefügt (Anlage 4).
Die Anlagen 2, 3 und 4 (Stellenverteilung
auf Produkte/Stellenbesetzung, die entsprechenden Erläuterungen und die
Auflistung der Mitarbeiter/innen mit Zuordnung zu den Produkten) sowie ggf. die
Stellungnahme(n) des Personalrats / der Gleichstellungsbeauftragten sind nur für die nichtöffentliche
Beratung bestimmt.
Anlage 1. Stellenplan 2010
2. Stellenverteilung auf Produkte und Stellenbesetzung
- Beamtinnen/Beamte und Tariflich Beschäftigte-
3. Erläuterungen
4. Auflistung der Mitarbeiter/innen mit Zuordnung zu den Produkten
Beschlussvorschlag:
„Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2010 wird entsprechend dem in Anlage 1 beigefügten Verwaltungsentwurf verabschiedet.“