Betreff
Beratung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2010
a) Beratung des Stellenplanes für den Bereich des Jugendamtes
b) Stellenplan
c) Beratung des Haushaltes und des Haushaltssicherungskonzeptes für den Bereich des Jugendamtes
d) Haushaltssicherungskonzept 2010-2015, Hebesatz-Satzung für das Haushaltsjahr 2010 und Haushaltssatzung 2010
Vorlage
20/008/2010
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beratung des Entwurfes der Haushaltssatzung  2010

a)  Stellenplan

b)  Beratung des Haushaltes und des Stellenplans 2010 für den Bereich des

     Jugendamtes sowie Beratung des Haushaltssicherungskonzeptes

c)  Haushaltssicherungskonzept 2010 – 2015,

     Hebesatz-Satzung für das Haushaltsjahr 2010 und

     Haushaltssatzung 2010

 

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Stellenplan 2010

 

Siehe hierzu die Vorlage 10/051/2010 (Rat 27.04.2010).

 

Haushalt, Stellenplan, Haushaltssicherungskonzept Jugendamt

 

Siehe hierzu die Vorlage 51/017/2010 (Jugendhilfeausschuss am 18.05.2010)

 

Haushaltssicherungskonzept 2010 - 2015

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Das Haushaltssicherungskonzept

 

- 2010 – 2015 für den Ergebnisplan und

 

- 2010 – 2013 für die Auszahlungen für Investitionen

 

wird in der Fassung beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf und den Beratungsergebnissen des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.06.2010 ergibt.

Die Investitionsdringlichkeitslisten  A und B werden in der Fassung beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf und den Beratungsergebnissen des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.06.2010 ergibt.

Hebesatz-Satzung für das Haushaltsjahr 2010

 

Die Vorlage 20/006/2010  (Rat 27.04.2010) enthält den Beschlussvorschlag für die Hebesatz-Satzung 2010.

 

 
 
 
Haushaltssatzung 2010

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung 2010 mit ihren Anlagen wird in der Fassung beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf und den Beratungsergebnissen des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.06.2010 ergibt.

 

 

Sachverhalt:

 

 

Als  Anlage - 1 -   ist der Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses (PlUA) der Stadt Haan am 13.04.2010 zum Tagesordnungspunkt „Einrichtung einer Querungshilfe an der B 228

- hier: Antrag der SPD – Fraktion vom 13.04.2010“ beigefügt.

 

Den Planungsauftrag an ein Ingenieurbüro (3.000 EUR) hat die Stadt zu zahlen.  Die Ausgaben für die Querungshilfe in Höhe der Bushaltestelle Haaner Markt werden direkt vom Landesbetrieb Straßen.NRW übernommen. Über die Veranschlagung der 3.000 EUR im Haushaltsplan 2010 muss während der Haushaltsplanberatung entschieden werden.

 

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Unter dem 14.12.2009 (Anlage - 2 -) beantragt die Arbeiterwohlfahrt die Erhöhung des städtischen Zuschusses für die von ihr in der Breidenhofer Straße 7 betriebene Begegnungsstätte für Seniorinnen und Senioren durch 

- die Gewährung eines einmaligen Zuschusses zu den Betriebskosten von 4.000 EUR und

- die Erhöhung des pauschalen Sachkostenzuschusses von 28,50 EUR/m² auf 33,40 EUR/m².

Die Antwort der Verwaltung zu den Anträgen ist beigefügt.  

 

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Die im Haupt- und Finanzausschuss am 09.02.2010 beratenen Anträge der Links-Fraktion „Anhebung des Gewerbesteuer-Hebesatzes“ und „Änderung des Hebesatzes für die Grundsteuer B“ sind als Anlagen 3 und 4 beigefügt. Beschluss des Haupt- und

Finanzausschusses zu jedem Antrag: „Der Antrag wird aufgrund der Auswirkungen auf die allgemeine Haushaltssituation im Rahmen der Etatberatungen wieder aufgegriffen und beraten“.

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Zu dem Antrag der Links-Fraktion „Bereitstellung von Finanzmitteln für Schulbücher“     (Anlage - 5 -)  hat der Rat am 27.04.2010  folgenden Beschluss gefasst: „Der Antrag der Links-Fraktion wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im kommenden HFA zu behandeln sein“.

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Frau Edelgard Ebkemeier aus Haan hat eine Unterschriftenaktion für die Einrichtung eines behindertengerechten Zugangs zum Hallenbad Alter Kirchplatz durchgeführt. Der Antrag vom 10.05.2010 ist als Anlage - 6 - beigefügt.

Zusätzlich wird der bereits im Rat am 27.04.2010 behandelte Antrag des Senior(inn)enbeirates vom 17.02.2010 (Anlage - 7 -) zur Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Hallenbad vorgelegt. Der Rat hat am 27.04.2010 dazu beschlossen: „Der Antrag des Senior(inn)enbeirates wird zur weiteren Beratung in den kommenden Schul- und Sportausschusses verwiesen“.

 

Der Sachstandbericht des Gebäudemanagements zur Barrierefreiheit des Hallenbades Alter Kirchplatz wird nachgereicht.

 

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Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen fallen aufgrund der Steuerschätzung im Mai 2010 in den Jahren 2010 bis 2013 um rd. 40 Mrd. EUR niedriger aus als noch 2009 (Mai – bzw. November – Steuerschätzung 2009) vorhergesagt.

Eine Regionalisierung der Schätzergebnisse für NRW liegt noch nicht vor.   

 

 

 

Jährliche Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen (kameraler Begriff: Übertragung von Haushaltsausgaberesten)

hier:  Übertragung von Ermächtigungen aus 2009 nach 2010

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen von 2009 nach 2010 entsprechend der Anlage 8 zu dieser Vorlage  wird zugestimmt.

 

 

Sachverhalt:

 

Ermächtigungen (= Haushaltsmittel) für Auszahlungen für Investitionen bleiben grundsätzlich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Das bedeutet, dass noch nicht in Anspruch genommene aber weiterhin erforderliche Ermächtigungen in das Folgejahr übernommen, d.h. übertragen, werden  müssen. Nur dieses Verfahren stellt sicher, dass für die dann im Folgejahr erforderlichen Auszahlungen für Investitionen auch die Liquidität eingeplant und verfügbar gemacht wird.

 

Gemäß § 22 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Finanzplan 2010 vorzulegen. Es sollen Ermächtigungen aus 2009 für Auszahlungen für Investitionen von rd. 6,627 Mio. EUR nach 2010 übertragen werden (siehe Anlage 8). Aufgrund des noch aufzustellenden Jahres-abschlusses 2009 kann sich der Betrag noch geringfügig verändern.

 

Die Übertragungen erhöhen die Auszahlungsermächtigungen im Finanzplan 2010. Die jetzt zu übertragenden Auszahlungsermächtigungen werden durch dafür vorhandene liquide Mittel (Einzahlungen aus Investitionstätigkeit) finanziert.

 

Wegen der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes ist der Ratsbeschluss zur Übertragung der Ermächtigungen dem Landrat des Kreises Mettmann als Aufsichtsbehörde vorzulegen.