Betreff
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE vom 19.02.2010
hier: Anpassung der Grünphasen der Fußgängerampeln
Vorlage
66/009/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Fraktion DIE LINKE beantragt die Änderung der Grünen Welle auf der B 228 zugunsten der Fußgängerverkehre, und die Ausstattung der Ampeln mit Signalgebern für sehbehinderte Menschen. Begründet wird der Antrag mit der "zu kurzen Grünphase" für die Fußgänger. Insbesondere SeniorInnen und Gehbehinderten sei es nicht möglich, die Fahrbahn innerhalb der Grünphase zu überqueren.

 

Die Grünzeit für die Fußgänger auf der B 228 beträgt tageszeitabhängig zwischen 8 und 12 Sekunden. Darüber hinaus werden den Passanten für das sichere Verlassen der Fahrbahn weitere "Schutzzeiten" zur Verfügung gestellt:

·       Zwischen dem Grünende Fußgänger und dem Grünbeginn einer sogenannten "feindlichen" Richtung (hier: Ende Grün Fußgänger bis Anfang Grün Fahrverkehr) laufen in der Steuerung der Lichtsignalanlagen Zwischenzeiten ab. Diese Zeitpuffer (auch Schutzzeiten genannt) ermöglichen es, dass selbst ein Fußgänger, der in der letzten Grünsekunde auf die Fahrbahn tritt, noch sicher die gesamte Straße überqueren kann, bevor der Fahrverkehr startet.

·       Die hierbei berücksichtigte Laufgeschwindigkeit beträt 1,0 m/s. Das entspricht dem untersten Wert der Richtlinie für Signalanlagen (RiLSA). Eine noch geringere Geschwindigkeit wird von den übrigen Verkehrsteilnehmern als zu lang empfunden und daher nicht empfohlen.

·       Weiterhin wurde bei der Planung eine längere Wegstrecke zu Grunde gelegt. Neben der reinen Fahrbahnbreite wurde auch die Entfernung des Ampelmastes (Startpunkt) bis zum Bordstein in Ansatz gebracht.

Für die Kreuzung Kaiserstraße/Martin-Luther-Straße ergibt sich so eine zusätzliche Schutzzeit von 12 Sekunden. Für das sichere Überqueren der B 228 stehen den Fußgängern somit, je nach Tageszeit, insgesamt zwischen 20 und 24 Sekunden zur Verfügung.

Theoretisch läuft der Fußgänger in den Schwerlastzeiten das letzte Drittel seiner Strecke bei Rotlicht. Wie jedoch erläutert beinhaltet das kein Sicherheitsrisiko. In der modernen Verkehrserziehung wird bereits den jüngsten Verkehrsteilnehmern beigebracht, den einmal begonnenen Weg auch bei Wechsel auf Rot immer fort zu setzen. Der Leitspruch "Gehe nie bei Rot" bezieht sich darum auch nur auf den Start.

Sollten, um das subjektive Sicherheitsgefühl der Fußgänger zu stärken, die Grünzeiten dennoch verlängert werden, ginge dies nur zu Lasten der anderen Verkehrsteilnehmer. Verlängerte Wartezeiten für den Fahrverkehr und Rückstaus wären die Folge. Das ursprünglich verfolgte Ziel, den Verkehrsfluss auf der B 228 zu verbessern, wäre gefährdet.

An allen erneuerten Lichtsignalanlagen sind Einrichtungen für Sehbehinderte (Vibratoren an der Unterseite der Taster) installiert.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wird zurückgewiesen. Der Beschluss des PlUVA vom 15.04.2008 bleibt bestehen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine