Sachverhalt:
Die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen durch Änderung des Schulgesetzes mit Wirkung zum 01.08.2008 und die Festlegung der Aufnahmekapazitäten durch den Schulträger bieten erweiterte Steuerungsmöglichkeiten für die Beschulung.
Durch den demographischen Wandel
sind auch in Haan sinkende Schülerzahlen zu beobachten. Trotz insgesamt immer
noch stabiler Verhältnisse ist mittelfristig nicht damit zu rechnen, dass pro
Einschulungsjahrgang deutlich mehr als 300 Schüler/innen erwartet werden
können, aktuell vorliegende und damit verlässlich prognostizierbare Zahlen
bewegen sich zwischen 240 und 300 Schüler/innen pro Jahrgang. Eine Versorgung
der Schüler/innen ist somit mittelfristig ohne den Standort
"Bachstraße" möglich, da durch abgeschlossene Sanierungs- und Neubaumaßnahmen
ausreichende Kapazitäten an den anderen Standorten, vor allem am Bollenberg und
in Mittelhaan vorhanden sind.
Der durch das "Werker-Gutachten" und die Bewertung der Gebäude im Rahmen von NKF festgestellte anstehende Instandhaltungsaufwand des Schulstandortes Bachstraße würde das Jahresergebnis zusätzlich belasten.
Eine Aufgabe des Schulstandortes Bachstraße führt langfristig zu positiven ergebnismäßigen und finanziellen Effekten und entlastet die Nothaushaltssituation. Ferner ist eine Verlagerung der Berufsqualifikationsmaßnahmen (BQM) von dem Grundschulstandort Bachstraße zum Gymnasium Adlerstraße geplant, so dass auch diese Gebäudeteile freizuziehen sind.
Es ist vorgesehen, den Prozess zu gegebener Zeit rechtzeitig im Einvernehmen zwischen Verwaltung, Schulaufsicht und vor allem der Schule im Interesse der Schülerinnen und Schüler sorgsam zu steuern und die erforderlichen Beschlüsse hierzu herbei zu führen.
Beschlussvorschlag:
Die mittelfristige Aufgabe (innerhalb von 5 Jahren) des Schulstandortes Bachstraße einschließlich der Berufsqualifikationsmaßnahmen ist vorgesehen.