hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, § 3 (2) BauGB,
Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB
Sachverhalt:
1. Bisheriges
Verfahren
Der
Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Haan hat am 27.01.2004 den
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 161 „Champagne“ gemäß § 2 (1)
BauGB und über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB gefasst. Am 25.06.2009 wurde zu diesem
Zweck eine Diskussionsveranstaltung durchgeführt. Die berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 (1) BauGB mit Schreiben
vom 08.07.2009 beteiligt. Am 17.11.2009 hat der Planungs- und Umweltausschuss
des Rates der Stadt Haan beschlossen, den Bebauungsplan als Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufzustellen. In derselben Sitzung wurde
zudem der Beschluss gefasst, den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 161 mit seiner
Begründung in der Fassung vom 28.10.2009 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 23.11.2009 gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt und von der
öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Die Auslegung wurde am 20.11.2009
ortsüblich bekannt gemacht und erfolgte vom 30.11.2009 bis zum 08.01.2010.
2. Vorgebrachte
Anregungen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens
2.1 Vorgebrachte
Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1)
BauGB sowie im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB
Nach
der Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der
Rat zur Schaffung von Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen -
einschließlich der Stellungnahmen in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung - entscheiden. Entsprechend sind der Anlage 1 die im Rahmen
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und der
frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 (1) BauGB vorgebrachten Anregungen mit
der Stellungnahme der Veraltung beigefügt worden. Eine Kopie der Stellungnahmen
sowie das Protokoll der Bürgeranhörung sind ebenfalls der Anlage 1 beigefügt.
Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat bereits in seinen Sitzungen am
25.08.2009 (PLUVA 028/2009) und 17.11.2009 (PLUVA 001/2009) über die Anregungen
beraten.
2.2 Vorgebrachte
Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der
Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie im Rahmen des Verfahrens nach § 4a
(3) BauGB
Die im
Rahmen der Verfahren nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB seitens der beteiligten
Behörden und Stellen, der Naturschutzverbände und Bürger vorgebrachten Anregungen
sind mit dem Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung Anlage 2 zu entnehmen.
Eine Kopie der Stellungnahmen ist ebenfalls der Anlage 2 beigefügt.
Die
Stellungnahme der AGNU wurde zwar nicht fristgerecht abgegeben. Mit dem Hinweis
auf die im Plangebiet vorhandenen Kopfweiden ist sie aber ein unverzichtbarer
Beitrag zur sorgfältigen Ermittlung des landschaftspflegerischen
Abwägungsmaterials. Die Stellungnahme ist deshalb bei der Beschlussfassung über
den Bebauungsplan zu berücksichtigen.
Die Anregungen der AGNU und des Kampfmittelräumdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf führten zu einer Änderung und Ergänzung des Planentwurfs und der Begründung in der Fassung vom 28.10.2009. Zudem wurde der Plan und die Begründung auf Initiative der Stadtverwaltung redaktionell geändert. Weiterhin wurde die Lage und Art der externen Kompensationsfläche mit den Fachbehörden des Kreises Mettmann abgestimmt. Da durch die Änderung und Ergänzung die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, wurde der geänderte Entwurf gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB nur der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden erneut vorgelegt. Mit Schreiben vom 05.05.2010 und 20.05.2010 wurde ihnen jeweils 14 Tage Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die im ersten Beteiligungsverfahren gemäß § 4a (3) Satz 4 vorgebrachten Stellungnahmen sind mit dem Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung Anlage 3 zu entnehmen. Eine Kopie der abgegebenen Stellungnahmen ist ebenfalls Anlage 3 beigefügt. Das zweite Beteiligungsverfahren gemäß § 4a (3) Satz 4, das lediglich in der ergänzenden textlichen Festsetzung Nr. 3 die Streichung des Wortes Garagen beinhaltet (redaktioneller Fehler), endet am 09.06.2010. Sollte sich aufgrund möglicherweise noch eingehender Stellungnahmen ein Erfordernis zur Änderung der Abwägung ergeben, wird eine Ergänzungsvorlage erstellt.
3.
Planentwurf
Der zum
Satzungsbeschluss anstehende Bebauungsplan und seine Begründung sind der Anlage
4 zu entnehmen. Zusätzlich wurde den Fraktionen jeweils eine Kopie des Plans im
Originalmaßstab und farbig zugesandt. Zum besseren Verständnis sind die nach
der Auslegung geänderten Teile durch ein anderes Schriftbild (rot/kursiv)
hervorgehoben.
Anlagen:
Anlage 1: Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 161 "Champagne" im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB mit dem Ergebnis der Prüfung
Anlage 2: Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 161 "Champagne" im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und im Verfahren nach § 4 (2) BauGB mit dem Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung
Anlage 3: Anregungen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 161 "Champagne" im Rahmen des Verfahrens nach § 4a (3) BauGB mit dem Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung
Anlage 4: Bebauungsplan Nr. 161 "Champagne" inkl. Begründung in der Fassung vom 20.05.2010
Beschlussvorschlag:
„1. Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4
(1) BauGB, über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie über die im Verfahren nach § 4a (2) BauGB
vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser
Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 161 „Champagne“ in der Fassung vom 20.05.2010 wird gemäß § 10
(1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 20.05.2010
wird zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Siedlungsbereich des Stadtteils Gruiten. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die gewerblich genutzten Flächen und eine zu Wohnzwecken genutzte Fläche entlang der Straße Champagne, zwischen der Bahnlinie im Norden und der Gruitener Straße im Süden. Im Westen umfasst das Plangebiet die städtischen Flurstücke Nr. 1221, 1517 und 1582 in Flur 2 der Gemarkung Obgruiten. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung."
Finanz. Auswirkung:
Der Beschluss des Bebauungsplans führt zu keinen Kosten für die Stadt Haan. Mit der Veräußerung von Grundstücken im städtischen Eigentum werden Erlöse erzielt. Es entstehen Kosten für die Durchführung der Kompensationsmaßnahmen. Die Anlage der städtischen Kompensationsfläche kostet ca. 15.000 Euro, die jährlichen Folgekosten für die Pflege (jährliche Mahd) betragen ca. 700 Euro pro Jahr. Die Pflegemaßnahmen können ggf. vertraglich auf andere übertragen werden.