Sachverhalt:
Vorgeschichte:
1996 hat die Bezirksregierung Düsseldorf in einem
Planfeststellungsverfahren zur Herstellung eines Gewässers durch Abgrabung in
zwei Gruben in Wuppertal- Hahnenfurth und Voßbeck an die Fa. RWK Kalk AG,
Wuppertal, u.a. folgende Bedingung in die erteilte Genehmigung aufgenommen:
Bedingung der
Benutzung ist, dass durch die Grundwasserhaltung eine Verschiebung der
derzeitigen Lage der Grundwasserscheide nach Westen nicht eintritt.
Der Rat der Stadt Haan hatte 1995 einen
entsprechenden Beschluss gefasst.
Die Grundwasserscheide befand sich damals zwischen
der Grube 7 und Gruiten Dorf.
Die RWK hatte die Genehmigung, das Grundwasser in
ihren Gruben bis in eine Tiefe unter Meeresspiegelniveau abzusenken.
Aktuelles
Verfahren:
Im Februar 2010 wurde die Stadt Haan von der Stadt
Wuppertal aufgefordert, eine Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren der
Fa. Iseke auf Erweiterung der Grube Osterholz abzugeben.
U.a. sollte die derzeitige Grubentiefe von +73 m NN
auf +30 m NN im Endstadium abgesenkt werden.
Dabei wird
der Steinbruch in geringem Umfang auch
auf Haaner Stadtgebiet erweitert.
Die Stadt hat wegen der Prüfung der umfangreichen
Unterlagen durch ein Fachbüro um Fristverlängerung gebeten.
Die Fristverlängerung wurde abgelehnt.
Mit Schreiben vom 22.04.2010 hat die Verwaltung
deshalb fristgerecht Bedenken angemeldet und eine Verschiebung der
Grundwasserscheide nach Westen über Gruiten Dorf hinaus abgelehnt.
Das mittlerweile eingeschaltete Ingenieurbüro
Heitfeld- Schetelig aus Aachen hat in seiner fachgutachterlichen Stellungnahme
vom 21. Mai, als Anlage beigefügt, erhebliche Bedenken gegen das Vorhaben der
Fa. Iseke, Wuppertal, angeführt und gleichzeitig vorgeschlagen, sofern keine
Auswirkungen auf Haaner Stadtgebiet zugelassen werden sollen, das beantragte Vorhaben
der Fa. Iseke abzulehnen.
Die Stellungnahme des Büros Heitfeld- Schetelig wird
im Nachtrag der Stadt Wuppertal zugeschickt. Im o.g. Schreiben vom 22.04.2010
wurde die detaillierte Begründung angekündigt.
Mit der Stadt Haan wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung
u.a. der Kreis Mettmann, das Geologische Landesamt, die Stadt Erkrath sowie
weitere Behörden und Verbände aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.
In einem Erörterungstermin mit allen Beteiligten in
Wuppertal werden voraussichtlich noch in diesem Jahr die gesammelten Anregungen
und Bedenken geprüft und evtl. Berücksichtigung in der Genehmigung finden.
Beschlussvorschlag:
Das beantragte Vorhaben der Firma Iseke, Wuppertal auf Erweiterung der Grube Osterholz wird abgelehnt.
Anlage
Gutachten Fa. Heitfeld-Schetelig
Finanz. Auswirkung:
keine