Betreff
5. Änderung des Landschaftsplanes des Kreises Mettmann
hier: Stellungnahme der Stadt Haan
Vorlage
61/028/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Kreises Mettmann hat mit Beschluss vom 19.10.2006 die Einleitung des 5. Änderungsverfahrens des Landschaftsplans (LP) für den Kreis Mettmann beschlossen. Mit Schreiben vom 25.10.2007 wurde die Stadt Haan zu der Planung nach § 29 i. V. m. § 27 a LGNW frühzeitig beteiligt.

 

Mit Beschluss vom 18.12.2007 hat der Rat hierzu keine grundsätzlichen Bedenken geltend gemacht und Anregungen vorgetragen, die insbesondere die Herausnahme der Geltungsbereiche aktuell rechtskräftig gewordener Bebauungspläne aus dem Landschaftsplan betreffen (s. SV PlUVA 18/137).

 

 

Die nunmehr von der Kreisverwaltung vorgelegte Fassung enthält

 

1./            Änderungen auf Grund rechtlicher Erfordernisse, hier:

       -            Anpassung der Formulierungen im LP an die aktuelle Rechtslage,

       -            Überarbeitung der Festsetzungen für Natur- und Landschaftsschutzgebiete, für geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale und Brachen sowie der forstlichen Festsetzungen zur Umsetzung rechtlicher Erfordernisse,

       -            Bereinigung der Darstellung des LP um Festsetzungen, die nicht mehr über das Instrument "Landschaftsplan", sondern über andere Instrumente umgesetzt werden.

2./     Anpassungen des LP an die bestehende Bauleitplanung der kreisangehörigen Städte

3.    Aufnahme von Flächen in den LP, die bereits durch ordnungsbehördliche Verordnungen unter Schutz gestellt wurden

4./     Einarbeitung des "Masnahmenplans Neandertal" in den LP

5./   Sonstige Anpassungen von Festsetzungen, Geltungsbereich und Entwicklungsräumen aus Plausibilitätsgründen oder auf Grund bestehender politischer Beschlüsse kreisangehöriger Städte

6./     Umfassende redaktionelle Überarbeitung des gesamten LP mit dem Ziel einer besseren Übersichtlichkeit und eines neuen Layouts.

 

 

Zu Nr. 1:

 

Dieser Punkt des 5. Änderungsverfahrens ist in erster Linie durch das am 01.03.2010 in Kraft getretene Bundesnaturschutzgesetz bedingt. Die inhaltlichen Änderungen der textlichen Festsetzungen sind der Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen; Belange der Stadt Haan sind nicht betroffen, so dass hierzu aus Sicht der Verwaltung keine Anregungen vorzutragen sind.

 

 

Zu Nr. 2:

 

Gemäß § 29 (4) LGNW treten bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem In-Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans oder einer Satzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr.2 BauGB außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat.

 

Die im Ratsbeschluss vom 18.07.2007 aufgeführten Bebauungspläne  Nr. 142 „Obere Kampstraße“, Nr. 143 „Hasenhaus“, Nr. 162 „südliche Millrather Straße“, Nr. 163 „Pferdesportzentrum Ellscheid“  sowie die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40b „Obere Landstraße“ sind inzwischen rechtskräftig geworden. Sie sind, soweit sie Festsetzungen enthalten, welche den Darstellungen und Festsetzungen des LP widersprechen, aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplans herauszunehmen (ausgenommen sind Grün- oder Pflanzflächen, Flächen für Kompensationsmaßnahmen, Wald oder landwirtschaftlich genutzte Flächen).

 

Die von der Stadt Haan vorgetragenen Anregungen wurden in die unter Nr. 2 aufgeführten Anpassungen des LP an die Bauleitplanungen der kreisangehörigen Städte übernommen.

Die aktuellen,  im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungspläne enthalten keine dem LP widersprechenden Festsetzungen, so dass aus Sicht der Verwaltung insgesamt zu diesem Punkt keine weiteren Anregungen vorzubringen sind.

 

 

Zu Nr. 3:

 

Zwei das Stadtgebiet von Haan betreffende ordnungsbehördliche Verordnungen (jeweils vom 09.03.1989) sollen in den Landschaftsplan überführt werden:

Es sind dies die jeweils als geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzten Flächen des Feuchtwaldes mit Kleingewässer westlich Tenger und des Moorbirken/Erlenwäldchens südlich der Bachstraße.

Diese Maßnahmen sind zu begrüßen, da sie der Rechts- und Normenklarheit dienen, die Erkennbarkeit des jeweiligen Schutzstatus für den Bürger erleichtern (nur noch ein Planwerk für alle geschützten Gebiete) und die zeitlich befristeten Verordnungen durch eine unbefristete Festsetzung des Landschaftsplans ersetzen. Die hierzu vorgesehenen Festsetzungen sind der Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind hierzu keine Anregungen vorzutragen.

 

 

Zu Nr. 4:

 

Der Maßnahmenplan Neandertal umfasst im wesentlichen bereits abgeschlossene Maßnahmen des Biotopschutzes bzw. der Biotopentwicklung im Bereich des festgesetzten FFH-Gebiets, welche zum Teil mit öffentlichen Mitteln aus dem Euroga-Förderprogramm finanziert wurden (nicht zu verwechseln mit dem Masterplan Neandertal!). Die Übernahme dieser Maßnahmen in den Landschaftsplan dient u. a. der formalen Bestätigung der sachgerechten Verwendung der Fördergelder gegenüber dem Fördergeber.

 

Die hierzu geplanten Festsetzungen sind der Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen.

Das Haaner Stadtgebiet ist durch eine Maßnahme im Bereich Bracken betroffen:

Hier wurde ein überflüssiger, das Naturschutzgebiet querender Fußweg gesperrt, so dass der Bereich insgesamt als Rückzugsraum für bedrohte Tierarten aufgewertet werden konnte. 

Aus Sicht der Verwaltung sind hierzu keine Anregungen vorzutragen.

 

 

Zu Nr. 5:

 

Das Stadtgebiet von Haan ist hiervon nicht betroffen; Anregungen sind nicht vorzutragen.

 

 

Zu Nr. 6:

 

Die geplanten redaktionellen Änderungen sind der Anlage 4 zu entnehmen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind hierzu  keine Anregungen vorzutragen.

 

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Verwaltung empfiehlt, der Planung des Kreises zur 5. Änderung des Landschaftsplans zuzustimmen.

 

 

Hinweis:

 

Die einzelnen Änderungspunkte

 

1./   inhaltliche Anpassungen an das Bundesnaturschutzgesetz vom 01.03.2010

2./   Anpassung des LP an rechtskräftige Bebauungspläne

3./   geplante Festsetzungen für die beiden Haan betreffenden Altverordnungen

4./       Festsetzungen im Rahmen der Umsetzung des Maßnahmenplans Neandertal

5./   geplante redaktionelle Änderungen

 

sind auf der Internetseite des Kreises Mettmann - Landschaftsplan online - einzusehen.

Auf Grund des Umfangs der Unterlagen wird auf einen Abdruck in dieser Sitzungsvorlage verzichtet.

 

Beschlussvorschlag:

 

„Gegen den Entwurf der 5. Änderung des Landschaftsplans des Kreises Mettmann bestehen seitens der Stadt Haan keine Bedenken.“

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine