hier: Stellungnahme der Stadt Haan
Sachverhalt:
Der Kreistag des Kreises Mettmann hat mit Beschluss vom 19.10.2006 die Einleitung des 5. Änderungsverfahrens des Landschaftsplans (LP) für den Kreis Mettmann beschlossen. Mit Schreiben vom 25.10.2007 wurde die Stadt Haan zu der Planung nach § 29 i. V. m. § 27 a LGNW frühzeitig beteiligt.
Mit Beschluss vom 18.12.2007 hat der Rat hierzu keine grundsätzlichen Bedenken geltend gemacht und Anregungen vorgetragen, die insbesondere die Herausnahme der Geltungsbereiche aktuell rechtskräftig gewordener Bebauungspläne aus dem Landschaftsplan betreffen (s. SV PlUVA 18/137).
Die nunmehr von der Kreisverwaltung vorgelegte Fassung enthält
1./ Änderungen auf Grund rechtlicher Erfordernisse, hier:
- Anpassung der Formulierungen im LP an die aktuelle Rechtslage,
- Überarbeitung der Festsetzungen für Natur- und Landschaftsschutzgebiete, für geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale und Brachen sowie der forstlichen Festsetzungen zur Umsetzung rechtlicher Erfordernisse,
- Bereinigung der Darstellung des LP um Festsetzungen, die nicht mehr über das Instrument "Landschaftsplan", sondern über andere Instrumente umgesetzt werden.
2./ Anpassungen des LP an
die bestehende Bauleitplanung der kreisangehörigen Städte
3. Aufnahme von Flächen in
den LP, die bereits durch ordnungsbehördliche Verordnungen unter Schutz
gestellt wurden
4./ Einarbeitung des "Masnahmenplans Neandertal" in den LP
5./ Sonstige Anpassungen
von Festsetzungen, Geltungsbereich und Entwicklungsräumen aus
Plausibilitätsgründen oder auf Grund bestehender politischer Beschlüsse kreisangehöriger
Städte
6./ Umfassende
redaktionelle Überarbeitung des gesamten LP mit dem Ziel einer besseren
Übersichtlichkeit und eines neuen Layouts.
Zu Nr. 1:
Dieser Punkt des 5. Änderungsverfahrens ist in erster Linie durch das am 01.03.2010 in Kraft getretene Bundesnaturschutzgesetz bedingt. Die inhaltlichen Änderungen der textlichen Festsetzungen sind der Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen; Belange der Stadt Haan sind nicht betroffen, so dass hierzu aus Sicht der Verwaltung keine Anregungen vorzutragen sind.
Zu Nr. 2:
Gemäß § 29 (4) LGNW treten bei der Aufstellung,
Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines
Landschaftsplans widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des
Landschaftsplans mit dem In-Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans oder
einer Satzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr.2 BauGB außer Kraft, soweit der Träger
der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan
nicht widersprochen hat.
Die im Ratsbeschluss vom 18.07.2007 aufgeführten
Bebauungspläne Nr. 142 „Obere
Kampstraße“, Nr. 143 „Hasenhaus“, Nr. 162 „südliche Millrather Straße“,
Nr. 163 „Pferdesportzentrum Ellscheid“
sowie die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40b „Obere Landstraße“
sind inzwischen rechtskräftig geworden. Sie sind, soweit sie Festsetzungen
enthalten, welche den Darstellungen und Festsetzungen des LP widersprechen, aus
dem Geltungsbereich des Landschaftsplans herauszunehmen (ausgenommen sind Grün-
oder Pflanzflächen, Flächen für Kompensationsmaßnahmen, Wald oder
landwirtschaftlich genutzte Flächen).
Die von der Stadt Haan vorgetragenen Anregungen wurden in die unter Nr. 2 aufgeführten Anpassungen des LP an die Bauleitplanungen der kreisangehörigen Städte übernommen.
Die aktuellen, im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungspläne enthalten keine dem LP widersprechenden Festsetzungen, so dass aus Sicht der Verwaltung insgesamt zu diesem Punkt keine weiteren Anregungen vorzubringen sind.
Zu Nr. 3:
Zwei das Stadtgebiet von Haan betreffende
ordnungsbehördliche Verordnungen (jeweils vom 09.03.1989) sollen in den
Landschaftsplan überführt werden:
Es sind dies die jeweils als geschützter
Landschaftsbestandteil festgesetzten Flächen des Feuchtwaldes mit
Kleingewässer westlich Tenger und des Moorbirken/Erlenwäldchens südlich
der Bachstraße.
Diese Maßnahmen sind zu begrüßen, da sie der Rechts-
und Normenklarheit dienen, die Erkennbarkeit des jeweiligen Schutzstatus für
den Bürger erleichtern (nur noch ein
Planwerk für alle geschützten Gebiete) und die zeitlich befristeten
Verordnungen durch eine unbefristete Festsetzung des Landschaftsplans
ersetzen. Die hierzu vorgesehenen Festsetzungen sind der Anlage 2 dieser
Sitzungsvorlage zu entnehmen.
Aus Sicht der Verwaltung sind hierzu keine Anregungen vorzutragen.
Zu Nr. 4:
Der Maßnahmenplan Neandertal umfasst im wesentlichen
bereits abgeschlossene Maßnahmen des Biotopschutzes bzw. der Biotopentwicklung
im Bereich des festgesetzten FFH-Gebiets, welche zum Teil mit öffentlichen
Mitteln aus dem Euroga-Förderprogramm finanziert wurden (nicht zu verwechseln
mit dem Masterplan Neandertal!). Die
Übernahme dieser Maßnahmen in den Landschaftsplan dient u. a. der formalen
Bestätigung der sachgerechten Verwendung der Fördergelder gegenüber dem
Fördergeber.
Die hierzu geplanten Festsetzungen sind der Anlage
3 dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen.
Das Haaner Stadtgebiet ist durch eine Maßnahme im
Bereich Bracken betroffen:
Hier wurde ein überflüssiger, das Naturschutzgebiet
querender Fußweg gesperrt, so dass der Bereich insgesamt als Rückzugsraum für
bedrohte Tierarten aufgewertet werden konnte.
Aus Sicht der Verwaltung sind hierzu keine Anregungen vorzutragen.
Zu Nr. 5:
Das Stadtgebiet von Haan ist hiervon nicht betroffen;
Anregungen sind nicht vorzutragen.
Zu Nr. 6:
Die geplanten redaktionellen Änderungen sind der Anlage
4 zu entnehmen.
Aus Sicht der Verwaltung sind hierzu keine
Anregungen vorzutragen.
Weiteres
Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, der Planung des Kreises zur 5. Änderung des Landschaftsplans zuzustimmen.
Hinweis:
Die einzelnen Änderungspunkte
1./ inhaltliche Anpassungen an das Bundesnaturschutzgesetz vom 01.03.2010
2./ Anpassung des LP an rechtskräftige Bebauungspläne
3./ geplante Festsetzungen für die beiden Haan betreffenden Altverordnungen
4./ Festsetzungen im Rahmen der Umsetzung des Maßnahmenplans Neandertal
5./ geplante redaktionelle Änderungen
sind auf der Internetseite des Kreises Mettmann - Landschaftsplan online - einzusehen.
Auf Grund des Umfangs der Unterlagen wird auf einen Abdruck in dieser Sitzungsvorlage verzichtet.
Beschlussvorschlag:
„Gegen den Entwurf der 5. Änderung des Landschaftsplans des Kreises Mettmann bestehen seitens der Stadt Haan keine Bedenken.“
Finanz. Auswirkung:
keine