Betreff
Sonderpädagogische Förderung an Schulen
a) Gemeinsamer Unterricht im Schuljahr 2010/2001
b) Einrichtung von Integrativen Lerngruppen an der Hauptschule "Zum Diek"
Vorlage
40/014/2010
Aktenzeichen
40-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

zu 1)

 

Seit dem Schuljahr 1997/98 hat der Rat jährlich seine grundsätzliche Bereitschaft zum gemeinsamen Unterricht (GU) für behinderte und nichtbehinderte Kinder erteilt. Die Verwaltung war aufgefordert, die für die integrative Beschulung jeweils geeignete Grundschule zu benennen. Bei der Entscheidung war insbesondere zu berücksichtigen:

 

Sächliche/räumliche Voraussetzungen in den Gutachten der Schulaufsichtsbehörde, räumliche Gegebenheiten in den Haaner Grundschulen, Zahl der Schüler/innen im betreffendem Schuljahr (Klassenbildung), Wohnort der Kinder, finanzielle Folgen im Sinne der wirtschaftlichsten Lösung.

 

 

Z.Zt. werden 15 behinderte Schülerinnen und Schüler in den Grundschulen Bollenberg      ( 4 ) und Mittelhaan (11)  integrativ beschult. Für das Schuljahr 2010/2011 liegen derzeit  6 Anträge auf gemeinsamen Unterricht in der 1. Klasse der Grundschule vor              (GS Bollenberg: 2, GS Mittelhaan: 2). Hinzu kommen 7 Verfahrenden in den übrigen Jahrgangsstufen. Gutachten und Berichte, aus denen die Voraussetzungen hervorgehen, unter welchen Bedingungen die Kinder im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichtes gefördert werden können oder ob der Gemeinsame Unterricht überhaupt infrage kommt, liegen noch nicht vor. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind behindertengerechte Einrichtungen nicht notwendig.

 

Die Schulleitung der Grundschule Mittelhaan hat bereits vor drei Jahren ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, den Gemeinsamen Unterricht auf Dauer in ihrer Schule einzurichten. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die äußeren Rahmenbedingungen gegeben sind, d.h. u.a., dass Klassenstärken nicht in Richtung des Klassenfrequenzhöchstwertes tendieren dürfen und die personelle Versorgung seitens des Schulamtes gewährleistet wird. Auf Empfehlung des Schulamtes wurde der gemeinsame Unterricht ab dem Schuljahr 2008/2009 mit dem Ziel einer wohnortnahen Beschulung sowie zur Entlastung des Standortes Mittelhaan auch an der GS Bollenberg eingerichtet. Mit Blick auf die Inklusion, die sich auf die Grundschulen erstmals ab dem Schuljahr 2010/2001 auswirken wird, ist eine Verteilung auf mehrere Standorte sicherlich sinnvoll und zielführend. Durch die im Rahmen der Inklusion zunächst vorgesehene Beschränkung auf die Förderschwerpunkte „lernen“ und „soziale und emotionale Entwicklung“, wird es jedoch auch den Gemeinsamen Unterricht im Hinblick auf die übrigen Schwerpunkte weiterhin geben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu 2)

An der Hauptschule „Zum Diek“ wurde mit Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf erstmals zum Schuljahr 2001/2002 eine Sonderpädagogische Fördergruppe eingerichtet. Seit diesem Zeitpunkt wird an dieser Schule integrativ beschult. Die durch das Schulgesetz hierfür eingeführte neue Bezeichnung lautet „Integrative Lerngruppe“, was sich begrifflich auch in den nachfolgenden Erläuterungen wieder findet.

 

Im Bereich der Integrativen Beschulung werden Kinder in der Sekundarstufe I je nach Förderschwerpunkt im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichtes (GU) überwiegend zielgleich (Förderschwerpunkte erziehungsschwierig und/oder körperbehindert) oder in einer Integrativen Lerngruppe zieldifferent (beispielsweise mit den Förderschwerpunkten lernen und/oder geistig behindert) unterrichtet. Die Einrichtung einer Intergrativen Lerngruppe bedarf grundsätzlich eines Ratsbeschlusses, wobei auch ein Vorratsbeschluss möglich ist. An der Hauptschule ist die integrative Beschulung, sowohl im Rahmen des GU als auch in der Integrativen Lerngruppe, nach wie vor fester Bestandteil des schulischen Konzeptes. Der Antrag für das neue Schuljahr wurde seitens der Schulleitung bei der Bezirksregierung bereits eingereicht, der entsprechende Beschluss der Schulkonferenz liegt ebenfalls vor. Zum neuen Schuljahr ist beabsichtigt, in Klasse 5 fünf neue Kindern mit den Förderschwerpunkten „erziehungsschwierig und/oder lernen“ aufzunehmen.

 

Lt. Rücksprache mit dem Schulleiter der Hauptschule wird die Lehrerversorgung im Bereich der Sonderpädagogik im Falle der Genehmigung der Integrativen Lerngruppe durch die Bezirksregierung seitens des Kreises Mettmann zum neuen Schuljahr sicher gestellt. Das Konzept der integrativen Beschulung an der Hauptschule „Zum Diek“ hat sich über einen Zeitraum von immerhin neun Jahren bewährt, ist fester Bestandteil des Schulalltags geworden und über die Stadtgrenzen hinaus be- und anerkannt. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Weiterführung sinnvoll und anzustreben. Durch die Auflösung der Pestalozzischule kann damit zudem Kindern mit dem Förderschwerpunkt „lernen“, die lt. Gutachten hierfür geeignet sind, weiterhin eine wohnortnahe und zugleich der besonderen Förderung dienenden Beschulung ermöglicht werden. Die sächliche Ausstattung seitens des Schulträgers ist gewährleistet, Mittel für den Einsatz von Integrationshelfern sowie besonderer Lehr- und Lernmittel sind im laufenden Haushalt enthalten.

       

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Schulträger erteilt seine Zustimmung zum Gemeinsamen Unterricht für behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2010/2011.

 

         

2.       Der Einrichtung von Integrativen Lerngruppen an der Hauptschule „Zum Diek“ ab dem Schuljahr 2010/2011 wird bis auf weiteres zugestimmt. Voraussetzung sind die Gewährleistung der personellen Voraussetzungen seitens des Landes sowie die Zustimmung der Schulkonferenz.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Die Kosten für die Integrationshelfer (jeweils ca. 14.300 €/pro Schule und Schuljahr) sowie der erhöhte Bedarf für Lehr- und Lernmittel (insgesamt ca. 8.850 €) sind anteilig bereits im Haushalt 2010 eingeplant bzw. werden in der Finanzplanung berücksichtigt.