Betreff
Rederecht in Ratsausschüssen
- hier: Antrag des Seniorenbeirats
Vorlage
10/059/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 28.05.2010 beschloss der Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan u. a., die Verwaltung möge die Voraussetzungen schaffen, das betreffende Satzungsrecht der Hauptsatzung bzw. der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Haan dahingehend zu ändern, dem Senior(inn)enbeirat ein generelles Rederecht in Ratsausschüssen zu gewähren.

 

Gem. § 58 Absatz 4 der Gemeindeordnung NRW können den Ausschüssen u. a. sachkundige Einwohner bzw. sachkundige Bürger angehören, die mit beratender Stimme tätig sein können und somit ein Rederecht haben. Diese müssten in entsprechender Anwendung des § 50 Absatz 3 durch den Rat gewählt werden.

 

Alternativ können die Ausschüsse gem. § 58 Absatz 3 Satz 6 GO NRW Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden, zu den Beratungen hinzuziehen. Eine solche Regelung sieht § 4 Nr. 4 der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Haan für die 7 den Behindertenbeauftragte/-n vor.

 

Eine solche Bestimmung könnte in die Satzung des Senior(inn)enbeirats der Stadt Haan z. B. für die / den Vorsitzende/-n aufgenommen werden. Ferner könnten der Vertretung des Beirats das Recht eingeräumt werden, im Rahmen seiner Aufgaben Tagesordnungspunkte an die Ausschussvorsitzenden und den Bürgermeister vorzuschlagen.

 

Beschlussvorschlag:

 

nach Beratung