Sachverhalt:
Die Satzung der Stadt Haan über das
Anbringen bzw. Aufstellen von Werbeträgern ist am 01.06.2010 in Kraft getreten.
Mit der Einführung der Satzung hat eine Diskussion in den Vereinen und mit den ortsansässigen Unternehmen über die entstehenden Probleme begonnen, da Großveranstaltungen vor allem nur durch Sponsorenwerbung zu finanzieren sind. Presseberichte über die Satzung wurden von den Vereinen nicht wahrgenommen.
Der Hauptpunkt der Diskussion betrifft die Brückenbanner.
Mit den Brückenbannern werden insbesondere nachfolgende Feste beworben.
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Brunnenfest
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Bürgerfest
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Gartenlust
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Dorffest
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Weinfest ohne
Werbung
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Bobbycar-Rennen
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Radtour rund
um Haan
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Pyramidenmarkt
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Haan gibt Gas
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Weihnachtstreff
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Friedensheim
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Haaner Lichter
- Martinsmarkt
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Handwerkermarkt-
alle 2 Jahre
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Haaner Sommer
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Haan á la carte – alle 2 Jahre
Es handelt sich
um Feste mit Außenwirkung, die für die Imagepflege der Stadt Haan von
besonderer Bedeutung sind.
Durch die Brückenbanner
werden durchfahrende Besucher auf diese Veranstaltungen hingewiesen, die
innerörtlich bekannt sind. Von den Veranstaltern / Vereinen werden die
Brückenbanner als wichtig angesehen, um auswärtige Besucher, die nicht durch
die örtliche Presse erreicht werden, anzuziehen.
Von den Vereinen
bzw. anderen Veranstaltern sind zwischenzeitlich mehrere Beschwerden darüber
vorgebracht worden, dass Brückenbanner nicht mehr – wie in der Vergangenheit –
mit Werbung versehen werden dürfen. Mit der Werbung würden nicht nur die Banner
mit Anbringung, sondern z.B. auch Bühnenprogramme finanziert.
Dadurch
entstünden den Vereinen / Veranstaltern
Mehrkosten für die Banner, die nicht anderweitig aufgefangen werden können. Bei
manchen Veranstaltungen müssten diese Kosten auf die Vereine umgelegt werden,
was von diesen u.U. nicht zu leisten ist.
Vor allem
Veranstaltungen mit ohnehin knapper Kostenkalkulation seinen dadurch in der
Fortführung gefährdet, da Werbeeinnahmen aus den Bannern auch für die
Finanzierung der Veranstaltung genutzt werden. Betroffen hiervon ist
insbesondere der Pyramidenmarkt.
Das Problem der Bannerwerbung ist bereits im WLA, HFA und im Rat thematisiert worden.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung wird
in § 5 um nachstehenden Absatz 3 ergänzt:
"§ 5
Plakatierung in besonderen
Fällen
…
(3) An den Straßenbrücken werden für Veranstaltungen der Stadt
Haan sowie Haaner Vereine großflächige Brückenbanner auch mit Sponsoringwerbung
zugelassen. An den Brücken soll zeitgleich nicht für mehrere Veranstaltungen
geworben werden."
Finanz. Auswirkung:
keine