Betreff
Satzung über das Aufstellen und Anbringen von Werbeträgern - Ergänzung
Vorlage
23/020/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Satzung der Stadt Haan über das Anbringen bzw. Aufstellen von Werbeträgern ist am 01.06.2010 in Kraft getreten.

 

Mit der Einführung der Satzung hat eine Diskussion in den Vereinen und mit den ortsansässigen Unternehmen über die entstehenden Probleme begonnen, da Großveranstaltungen vor allem nur durch Sponsorenwerbung zu finanzieren sind. Presseberichte über die Satzung wurden von den Vereinen nicht wahrgenommen.

 

Der Hauptpunkt der Diskussion betrifft die Brückenbanner.

 

Mit den Brückenbannern werden insbesondere nachfolgende Feste beworben.

 

·        Brunnenfest

·        Bürgerfest

·        Gartenlust

·        Dorffest

·        Weinfest ohne Werbung

·        Bobbycar-Rennen

·        Radtour rund um Haan

·        Pyramidenmarkt

·        Haan gibt Gas

·        Weihnachtstreff

·        Friedensheim

·        Haaner Lichter - Martinsmarkt

·        Handwerkermarkt- alle 2 Jahre

·        Haaner Sommer

·        Haan á la carte – alle 2 Jahre

 

Es handelt sich um Feste mit Außenwirkung, die für die Imagepflege der Stadt Haan von besonderer Bedeutung sind.

 

Durch die Brückenbanner werden durchfahrende Besucher auf diese Veranstaltungen hingewiesen, die innerörtlich bekannt sind. Von den Veranstaltern / Vereinen werden die Brückenbanner als wichtig angesehen, um auswärtige Besucher, die nicht durch die örtliche Presse erreicht werden, anzuziehen.

 

Von den Vereinen bzw. anderen Veranstaltern sind zwischenzeitlich mehrere Beschwerden darüber vorgebracht worden, dass Brückenbanner nicht mehr – wie in der Vergangenheit – mit Werbung versehen werden dürfen. Mit der Werbung würden nicht nur die Banner mit Anbringung, sondern z.B. auch Bühnenprogramme finanziert.

 

Dadurch entstünden den Vereinen  / Veranstaltern Mehrkosten für die Banner, die nicht anderweitig aufgefangen werden können. Bei manchen Veranstaltungen müssten diese Kosten auf die Vereine umgelegt werden, was von diesen u.U. nicht zu leisten ist.

 

Vor allem Veranstaltungen mit ohnehin knapper Kostenkalkulation seinen dadurch in der Fortführung gefährdet, da Werbeeinnahmen aus den Bannern auch für die Finanzierung der Veranstaltung genutzt werden. Betroffen hiervon ist insbesondere der Pyramidenmarkt.

 

Das Problem der Bannerwerbung ist bereits im WLA, HFA und im Rat thematisiert worden.

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung wird in § 5 um nachstehenden Absatz 3 ergänzt:

 

"§ 5

Plakatierung in besonderen Fällen

(3)       An den Straßenbrücken werden für Veranstaltungen der Stadt Haan sowie Haaner Vereine großflächige Brückenbanner auch mit Sponsoringwerbung zugelassen. An den Brücken soll zeitgleich nicht für mehrere Veranstaltungen geworben werden."

 

Finanz. Auswirkung:

keine