hier: - Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, § 3 (2) , § 4 (2) BauGB
- Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB
Sachverhalt:
1./ Bisheriges Verfahren
Der
Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Haan hat am 13.04.2010 die
öffentliche Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 105
„Thunbusch-straße“ beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.04.2010 beteiligt und von der
öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Die Auslegung wurde am 23.04.2010
ortsüblich bekannt gemacht und erfolgte vom 03.05.2010 bis zum 04.06.2010.
2./ Vorgebrachte
Anregungen im Verfahren nach § 3(2) BauGB und § 4 (2) BauGB
Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung und im Verfahren nach § 4 (2) BauGB wurden
nur durch die Handwerkskammer Düsseldorf Anregungen vorgebracht. Eine Übersicht
über die beteiligten Behörden sowie die Anregungen der Handwerkskammer und die
Abwägung der Verwaltung sind der Anlage 1 zu entnehmen.
3./ Planentwurf
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben sich keine Änderungen des Bebauungsplanentwurfs und seiner Begründung in der Fassung vom 25.02.2010 ergeben. Der nunmehr zum Satzungsbeschluss anstehende Bebauungsplan und seine Begründung sind der Anlage 2 zu entnehmen.
4./ Beschlussempfehlung
und weiteres Vorgehen
Die
Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in der Anlage 1 zuzustimmen. Des
Weiteren empfiehlt die Verwaltung die 1. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplans Nr. 105 „Thunbuschstraße“ als Satzung zu beschließen und seiner
Begründung in der Fassung vom 25.02.2010 zuzustimmen. Nach erfolgter
Beschlussfassung wird die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 105 durch Bekanntmachung
des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Haan zur Rechtskraft gelangen.
Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 105 behalten weiterhin ihre Rechtskraft. Sie werden nur
durch die zusätzliche textliche Festsetzung der 1. vereinfachten Änderung
ergänzt.
Beschlussvorschlag:
„1. Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB
und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird
entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 105 „Thunbuschstraße“ wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 25.02.2010 wird zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in Gruiten.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Fläche des
bestehenden Bebauungsplans Nr. 105, welcher zwischen der Düsselberger Straße im
Norden, der Thunbuschstraße im Westen und Süden sowie den rückwärtigen
Grundstücksteilen entlang der südlichen Bahnstraße liegt. Die genaue Festlegung
des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.“
Finanz. Auswirkung:
keine