Sachverhalt:

 

1./       Bisheriges Verfahren

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Haan hat am 13.04.2010 die öffentliche Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 105 „Thunbusch-straße“ beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.04.2010 beteiligt und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Die Auslegung wurde am 23.04.2010 ortsüblich bekannt gemacht und erfolgte vom 03.05.2010 bis zum 04.06.2010.

 

 

2./       Vorgebrachte Anregungen im Verfahren nach § 3(2) BauGB und § 4 (2) BauGB

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und im Verfahren nach § 4 (2) BauGB wurden nur durch die Handwerkskammer Düsseldorf Anregungen vorgebracht. Eine Übersicht über die beteiligten Behörden sowie die Anregungen der Handwerkskammer und die Abwägung der Verwaltung sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

 

3./       Planentwurf

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben sich keine Änderungen des Bebauungsplanentwurfs und seiner Begründung in der Fassung vom 25.02.2010 ergeben. Der nunmehr zum Satzungsbeschluss anstehende Bebauungsplan und seine Begründung sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

 

4./       Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in der Anlage 1 zuzustimmen. Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 105 „Thunbuschstraße“ als Satzung zu beschließen und seiner Begründung in der Fassung vom 25.02.2010 zuzustimmen. Nach erfolgter Beschlussfassung wird die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 105 durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Haan zur Rechtskraft gelangen. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 105 behalten weiterhin ihre Rechtskraft. Sie werden nur durch die zusätzliche textliche Festsetzung der 1. vereinfachten Änderung ergänzt.

 

Beschlussvorschlag:

 

„1.   Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.  Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 105 „Thunbuschstraße“ wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 25.02.2010 wird zugestimmt.

 

Das Plangebiet befindet sich in Gruiten.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Fläche des bestehenden Bebauungsplans Nr. 105, welcher zwischen der Düsselberger Straße im Norden, der Thunbuschstraße im Westen und Süden sowie den rückwärtigen Grundstücksteilen entlang der südlichen Bahnstraße liegt. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.“

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine