Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 13.04.2010
hier: Einrichtung einer Querungshilfe auf der B 228
Vorlage
66/011/2010
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 13.04.2010 den Bau einer Querungshilfe auf der B 228 zwischen der Marktpassage und den Bushaltestellen vor der Commerzbank. Grund der Antragstellung ist die Degradierung der B 228 von einer Bundesstraße zur Landstraße und der damit verbundenen Möglichkeit letztmalig Baukosten der Straße zu Lasten des Bundes abzurechnen.

 

Mit Beschluss des PlUA vom 13.04.2010 wurde die Verwaltung beauftragt die "Installierung einer Querungshilfe auf der B 228 in Höhe der Bushaltestelle Haan Markt" zu prüfen und umzusetzen. Hierbei auftretende Probleme, unabhängig welcher Natur, sind der Politik rechtzeitig mitzuteilen.

 

Im Rahmen der Vorplanung durch das Ingenieurbüro Runge & Küchler wurden 2  Varianten für die Umsetzung einer Querungshilfe auf der B 228 zwischen der Marktpassage und den Bushaltestellen vor der Commerzbank untersucht:

·        die traditionelle punktuelle Mittelinsel und

·        ein Pflasterstreifen als lineare Querungshilfe.

Die Baukosten für die Realisierung der punktuellen Querungshilfe werden auf 15000 € geschätzt. Für den Bau des Pflasterstreifens, in Abhängigkeit von der ausgeführten Länge, sind Kosten zwischen 33000 € und 100000 € einzukalkulieren.

 

Die Ausführung der Querungshilfe als Pflasterstreifen wird seitens des Straßenbaulastträgers (Straßen.NRW) sowohl aus funktioneller Sicht, als auch aus Kostengründen abgelehnt.

 

Für die Planung von Fußgängerquerungsanlagen an 2-streifigen Innerortsstraßen bietet sich die "EFA" (Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen, Ausgabe2002) als Planungshilfe an.

Zweistreifige Fahrbahnen mit einer Breite von mehr als 7,0 m – die Kaiserstraße hat eine Breite von 10 m – sind für Fußgänger ungünstig.

Die Querung einer Straße mit mehr als zwei Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr – Bereich in Höhe der Post auf der Kaiserstraße –  stellt Fußgänger vor erhebliche Probleme. Für die punktuelle Sicherung von Querungen durch Fußgänger über Straßen mit drei und mehr Fahrstreifen kommen vorzugsweise Lichtsignalanlagen infrage. Ein linienhafter Querungsbedarf der Fußgänger ist auf punktuelle Querungsanlagen zu bündeln.

 

Bei einer Verkehrsbelastung von ca. 1300 Kfz/h, ca. 340 querenden Fußgängern pro Stunde und einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h im untersuchten Querschnitt wird nach "EFA" ausschließlich eine Lichtsignalanlage empfohlen. Auch unter der Prämisse einer Mitteltrennung der beiden Richtungsfahrbahnen (die Kfz-Belastung ist bei Einsatz einer Mittelinsel zu gleichen Teilen auf die beiden Richtungsfahrbahnen zu verteilen) empfiehlt sich eine Lichtsignalanlage.

 

Bei Umsetzung der Querungshilfe in Form einer konventionellen, punktuellen Mittelinsel kann ein Teil der ungesicherten Fußgängerquerungen kanalisiert werden. Jedoch ist aufgrund der Vielfalt der Fußwegebeziehungen, die im Rahmen der Zustandserfassung vor Ort festgestellt wurden, eine Bündelung der Fahrbahnquerungen nicht zu erwarten.

 

Durch den Bau einer konventionellen Querungshilfe entstehen insbesondere folgende Nachteile:

·        Um einer Gefährdung der Fußgänger an der Querungshilfe vorzubeugen, sind für die beiden Zufahrten im Bereich der Busbuchten (Haus Nrn. 40 und 49) ein Queren der Fahrbahn durch eine entsprechende Markierung sowie durch Wegweisung zu unterbinden

·        Kürzung der nördlichen Bushaltebucht um ca. 10 m. Damit sind zu den Stoßzeiten  keine ausreichende Aufstellflächen für die Busse mehr vorhanden.

·        Am nördlichen Fahrbahnrand (in Höhe „Becherhus“) parkende Fahrzeuge engen die Fahrbahn schon heute ein, so dass die beiden Fahrstreifen vor dem Knoten „Kaiserstraße/Martin-Luther-Straße“ an Aufstellfläche einbüßen. Eine Querungshilfe verschärft die Situation noch weiter.

·        Behinderung ausfahrender Linienbusse durch parkende Pkw

 

 

Fazit der Vorplanung:

Der Vorentwurf durch das Ingenieurbüro Runge & Küchler zeigt, dass es auch nach einer Umbaulösung in Form einer punktuellen Mittelinsel weiterhin eine Vielzahl von ungesicherten Fußgängerquerungen auf der B 228 in Höhe der Bushaltestelle "Haan Markt" geben wird. Der Straßenbaulastträger kommt in seiner Stellungnahme zu dem gleichen Ergebnis.

Aus technischen und planerischen Aspekten ist entsprechend der Empfehlung für Fußgängerverkehrsanlagen von einer punktuellen Mittelinsel als Querungshilfe abzusehen. Die Installation einer Lichtsignalanlage ist nicht erforderlich, da bereits zwei Lichtsignalanlagen auf der Kaiserstraße, eine an der Kreuzung zur Martin-Luther-Straße und eine auf Höhe der Friedrichstraße, zur sicheren Querung der Fahrbahn für Fußgänger zur Verfügung stehen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag der SPD-Fraktion wird aus planerischen und technischen Aspekten zurückgewiesen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

siehe genaue Aufschlüsselung im Sachverhalt