Betreff
Bürgerantrag zum Schutz der Streuobstwiese im Horst vom 19.03.2010
Vorlage
61/025/2010/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Sachverhalt:
Denkmalrechtliche Stellungnahme
Die Prüfung, ob die in o. g. genannten Bereich vorhandene Streuobstwiese unter Denkmalschutz gestellt werden kann, hat ergeben, dass die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage i. S. des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) NRW fehlt.
Es handelt sich hierbei weder um ein Baudenkmal, noch um ein Bodendenkmal oder einen unter Schutz zu stellenden Bereich, d. h., der Anwendungsbereich des DSchG findet keine Anwendung.
Stadt Haan
Untere Denkmalbehörde