Sachverhalt:
1. Anlass der Vorlage:
Die letzte Erhöhung der Kirmesgebühren wurde im Jahr 2006 für die Jahre 2006 bis 2008 beschlossen. Der damalige umlagefähige Gesamtaufwand betrug rd. € 133.584 €. In der Zwischenzeit haben sich die umlagefähigen Kosten geändert und die Rechnungsergebnisse der Vorjahre haben mit einem Verlust abgeschlossen (2006 – 2009 etwa 44.292 €). Weiterhin war die Systematik an das NKF anzupassen. Im Ergebnis führt dies dazu, dass der umlagefähige Gesamtaufwand auf rd. € 152.703 steigt.
Auch die neue Gebührenbedarfsberechnung wird wieder für drei Jahre ( 2010 - 2012) aufgestellt. Die Verluste der Vorjahre sind eingerechnet.
2. Allgemeines zur
Gebührenbedarfsberechnung:
Die Methode, die Gebührenbedarfsberechnung auf drei Jahre auszudehnen, hat sich bewährt. Es ermöglicht stabile Gebührensätze für die Kirmes für drei Rechnungsjahre, wobei im ersten Rechnungsjahr ein Überschuss, im Folgejahr Kostendeckung und im abschließenden Rechnungsjahr eine Unterdeckung zu erwarten sein wird.
Die neue Gebührenbedarfsberechnung weist eine Aufwandssteigerung von 6,40 % gegenüber 2006 aus. Unter Berücksichtigung der o.a. Verluste beträgt die Steigerungsrate sogar insges. 12,23 %.
Die Erhöhung ist im wesentlichen auf die Steigerungen bei den Kosten des Kirmesbetriebes und auf die Einrechnung der Verluste aus Vorjahren zurückzuführen. Der Personalaufwand weist aufgrund einer effizienteren Aufgabenerledigung wieder einen geringfügigen Rückgang aus:
Personalaufwand - 4, 35 % (- 3.139 €)
Kosten des Kirmesbetriebes 33,33 % (+
10.000 €)
Verluste aus Vorjahren: 100,00 % (= 14.764 €) pro Jahr
Die Anhebung der Gebühren bei den verschiedenen Sparten erfolgt nicht linear. Bei der Festlegung der unterschiedlich hohen Steigerungsraten wurden wie bei der letzten Satzungsänderungen im Jahr 1993, 2001 und 2006
die unterschiedlich hohen Investitionskosten der Teilnehmer,
sonstige andere Kosten,
Attraktivität der Geschäfte für die Veranstaltung,
erzielbare Umsätze,
soweit dies bekannt ist, berücksichtigt, um hierdurch eine möglichst gleichmäßige Lastenverteilung der unabwendbaren Gebührenerhöhung zu erzielen.
3. Ergänzende Hinweise:
Die Haaner Kirmes gehört nunmehr seit Jahrzehnten zu den anerkannt führenden Volksfesten in Deutschland und ist deshalb weit über die Region hinaus bekannt. Sie ist damit nicht nur für die Beschicker ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, Werbeträger und nicht mehr "wegzudenkendes" anerkanntes Kulturgut. Wg. der (noch) erzielbaren Umsätze bewerben sich wesentlich mehr Beschicker um einen Platz auf dem Haaner Volksfest als zugelassen werden können.
Bei der Auswahl kann deshalb ausschließlich auf bekannte und bewährte Unternehmen mit attraktiven Geschäften zurückgegriffen werden.
Im Interesse am Erhalt des Haaner Volksfestes muss deshalb auch dafür Sorge getragen werden, dass diese Unternehmen weiterhin ein wirtschaftliches Interesse am Haaner Volksfest haben, denn die Haaner Kirmes hat auch hinsichtlich der Tageskosten pro Teilnehmer eine Spitzenstellung in Deutschland. Dies wird belegt durch einen Standgeldvergleich, welchen die Stadt Soest zu Beginn des Jahres 2010 mit einigen Veranstaltern von Großkirmessen in NRW durchgeführt hat. Auszüge der Untersuchung sind in der Anlage 7 beigefügt. Rechnet man die neuen Gebühren hinzu, wäre die Stadt Haan mit zusätzlichem Abstand einsamer Spitzenreiter in der Gebührenhöhe bei den untersuchten Gemeinden.
Der Eintritt in eine inflationäre Entwicklung könnte sich zur Bedeutungslosigkeit der Haaner Kirmes entwickeln. Andere Städte, welche mit der Haaner Kirmes vergleichbare Veranstaltungen durchführen, erkennen die imagesteigernde Wirkung einer Kirmes und leisten unter dem Aspekt der Wirtschaftsförderung einen Beitrag (verdeckten Zuschuss) durch Übernahme eines städtischen Eigenanteils an den Gesamtkosten.
Trotz dieses einzigartigen Werbeeffektes für die Stadt Haan werden bisher alle ansatzfähigen Kosten zu 100 % gedeckt. Ein städtischer Zuschuss wurde für die Haaner Kirmes bisher nie gewährt bzw. eingerechnet.
Mit den Interessenvertretungen der Schausteller und Marktkaufleute besteht die Vereinbarung, rechtzeitig über anstehende Kostensteigerungen auf Volksfesten zu informieren. Dem Deutschen Schaustellerbund (DSB) und dem Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute (BSM) wurde deshalb eine Ablichtung dieser Sitzungsvorlage zugeleitet. Soweit von dort Stellungnahmen rechtzeitig eingegangen sind, sind sie in der Anlage beigefügt.
Weiterhin wurde aufgrund der sich abzeichnenden – aus Sicht des Veranstalters – drastischen Gebührenerhöhungen mit den angrenzenden Schaustellerverbänden aus Düsseldorf, Solingen und Wuppertal Kontakt aufgenommen, um Einsparpotenziale zu finden. Aufgrund des ohnehin schmalen Kirmesetats wurde vereinbart, dass die Schausteller die tägliche Reinigung des Kirmesplatzes (ohne Schlussreinigung) übernehmen, die Werbeausgaben sinnvoll reduziert werden und der Bauhof bei bestimmten Dienstleistungen unterstützt wird. Der so in der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung bereits eingesparte Betrag beläuft sich auf rd. 10.000 €.
4. Gebührenbedarfsberechnung: Neu nachrichtlich vorher
Personalaufwand
Amt 32 € 19.998 € 18.309
Amt 66 € 1.197 € 1.081
Bauhof € 36.346 € 41.246
Querschnittsämter € 14.611 € 14.655
€ 72.152 € 72.152 € 75.291 € 75.291
Sachkosten der Stadt Haan
Arbeitsplatzkosten einschl. Büroräume € 1.227 € 1.196
Fahrzeugbetriebs- und Unterhaltungskosten (Bauhof) € 6.360 € 5.650
€ 7.587 € 7.587 € 6.846 € 6.846
Kosten des Kirmesbetriebes (kameralistisch)
Werbung € 0 € 5.800
Verkehrsregelung und -lenkung € 0 € 7.600
Sondernutzung € 0 € 3.800
Abfallbeseitigung / Reinigung € 0 € 5.100
Kirmesbetrieb € 0 € 6.000
Verschiedenes € 0 € 1.700
€ 0 € 0 € 30.000 € 30.000
Neu nachrichtlich
vorher
Kosten des Kirmesbetriebes (NKF)
Werbung € 7.000 € 0
sonstige Sachleistungen € 7.000 € 0
Dienstleitungen € 26.000 € 40.000 € 0 € 0
Sonstiges € 15.469 € 6.577
Kehrmaschine € 1.535
Fahrbahnreinigung durch Unternehmer (€ 215 in Kosten Kirmesbetrieb enth.) € 1.137
Abschreibung der Kirmesanlagen € 0 € 1.733
Verzinsung € 0 € 300
Mehrwertsteuer -Vorsteuer- € 6.960 € 4.440
Mehrwertsteuer -Zahllast- € 9.000 € 7.260
€ 17.710 € 17.710 € 21.447 € 21.447
Zu verteilender Kostenaufwand € 152.703 € 133.584
5. Kalkulation der Einnahmen:
Neben den Kirmesstandgeldern wird von den teilnehmenden Beschickern ein privatrechtliches Entgelt für auf städtischen Grundstücken abgestellte Wohnwagen erhoben.
Auf Basis der für die Kirmes 2005 zu vergebenden Standflächen wurden unter Berücksichtigung der gestiegenen Kosten folgende neue Einzelgebühren ermittelt und die sich hieraus ergebende Gesamtgebühreneinnahme errechnet.
Darstellung der Einnahmepositionen (kameralistisch) im früheren UA 7310 ergeben:
Neu nachrichtlich vorher
HHSt. 7310.13000 Verkaufserlös Kirmessticker € 0 € 250
HHSt. 7310.14000 Kirmesstandgelder € 0 € 119.200
HHSt. 7310.14010 Fremdnutzung der Stromversorgungsanlagen € 0 € 200
HHSt. 7310.14020 Standgelder Wohnwagen € 0 € 5.000
HHSt. 7310.15700 Vermischte Einnahmen € 0 € 50
HHSt. 7310.15900 Mehrwertsteuer € 0 € 9.260
HHSt. 7310.15910 Vorsteuergutschrift € 0 € 0
Summe: € 0 € 133.960
./. Kostenaufwand € 0 € 133.584
Überschuss € 0 € 376
Einnahmepositionen nach NKF:
Neu nachrichtlich vorher
Werbeartikel € 2.500 € 0
Kirmesstandgelder (netto) € 133.425 € 0
Fremdnutzung der Stromversorgungsanlagen € 100 € 0
Standgelder Wohnwagen € 4.600 € 0
Vermischte Einnahmen € 50 € 0
Mehrwertsteuer € 12.480 € 0
Summe: € 153.155 € 0
./. Kostenaufwand € 152.703 € 0
Überschuss € 452 € 0
6. Erläuterung zur
Gebührenbedarfsberechnung 2010 - 2012
Vorbemerkungen:
Bei der Ermittlung der Kosten des Gesamtaufwandes wurde ausgehend von den zu erwartenden Kosten für das Rechnungsjahr 2010 in fast alle Rechnungspositionen eine für die folgenden Rechnungsjahre zu erwartende Kostensteigerung von insges. 3 % eingerechnet. In den Anlagen 3 und 4 sind die erzielbaren Einnahmen anhand der in den letzten Jahren durchschnittlich belegten Flächen dargestellt.
6.1 Personalkosten der Stadt
Haan
Ordnungsamt (Amt 32 und Amt 66)
Es handelt sich um die unmittelbaren Personalkosten der Mitarbeiter, die mit der Planung, Durchführung und Abrechnung der Haaner Kirmes betraut sind. Hierbei wurden ausgehend von einem effektiv geleisteten Jahresarbeitspensum von 205 Tagen – statistischer Wert gem. KGSt – nur die Zeitanteile in Ansatz gebracht, die auch tatsächlich für die Kirmes aufgewendet werden. Entsprechend diesen Zeitanteilen wurden die Kosten für jeden Mitarbeiter vom Personalamt ermittelt. Die Zeitanteile addieren sich auf 65/205 (= 1/3 Stelle) (vorher 68/205). Die Änderungen beruhen auf dem Personalwechsel im Jahr 2009 und die weitere Automatisierung von Massenarbeiten.
Bauhof
Die Stunden wurden durch die Betriebsabrechnung des Bauhofes zunächst exakt mit 1.285 Stunden (vorher 1.370 Stunden) erfasst. Um wie eingangs erwähnt Kostensteigerungen einzudämmen, wurde mit den Schaustellerverbänden die Eigenleistung bei der täglichen Reinigung des Kirmesplatzes vereinbart. Hierdurch werden ca. 125 Arbeitsstunden des Bauhofes eingespart und vom o.a. Ansatz in Abzug gebracht (= 1.160 Std.). Bei dem Stundenverrechnungssatz handelt es sich um den Mittellohn von drei repräsentativen Arbeitern (= 30,42 € / Std., vorher 29,23 € / Std.). Die Kosten für die Bauhofleitung und –verwaltung sind in der Aufstellung der Querschnittsämter enthalten.
Querschnittsämter
Anrechnung der Personalkosten aus den Ämtern, die nur mittelbar und teilweise für den Gebührenetat tätig werden. Der Gesamtbetrag der Personalkosten wurde für jedes Amt in der Regel dem entsprechenden Unterabschnitt des Haushaltsplanes 2010 entnommen. Die Verteilung der Kosten erfolgt in Anlehnung an empfohlene Verteilungsschlüssel der KGSt. Um die rechtlich vorgeschriebene einheitliche Gebührenberechnung zu wahren, wurde außerdem die Anpassung an die übrigen Gebührenberechnungen vorgenommen.
Produkt |
Name |
Kostenart Umlageschlüssel |
Gesamtbetrag € |
Anteil für den Gebührenetat* |
010600 |
Rechnungsprüfung u. |
Personalkosten Ausgabeschlüssel |
138.388 |
241 |
010720 |
Beschaffung, Organisation, |
Personalkosten Stellenschlüssel |
161.971 |
786 |
010810 |
Allgemeines Personalwesen |
Personalkosten Stellenschlüssel |
147.633 |
716 |
010820 |
Personalabrechnung |
Personalkosten Stellenschlüssel |
91.260 |
443 |
010910 |
Haushalts- und Finanzsteuerung |
Personalkosten Ausgabeschlüssel |
222.224 |
386 |
010920 |
Finanzbuchhaltung |
Personalkosten Ausgabeschlüssel |
419.239 |
729 |
011000 |
Technikunterstützte Informationsverarbeitung |
Personal- und Sachkosten Anteilsschlüssel |
|
1.350 |
011400 |
Betriebshof -Verwaltung- |
je Einsatzstunde pauschale Verwaltungs- und Sachkostenerstattung |
1.160 Std. x 7,40 € |
8.584 |
010710 |
Telefonzentrale |
Personalkosten modifizierter Stellenschlüssel |
52.076 |
253 |
010710 |
Kanzlei |
Personalkosten modifizierter Stellenschlüssel |
28.459 |
138 |
010710 |
Hausmeister |
Personalkosten modifizierter Stellenschlüssel |
236 € x 65/205 Stellen
|
90 |
010500 |
Beschäftigtenvertret-ung |
Personalkosten |
78.506 |
381 |
011300 |
Reinigung |
Personalkosten modifizierter Stellenschlüssel |
231 € x 65/205 Stellen |
94 |
|
|
|
|
|
Kosten aus den Querschnittsämtern
insgesamt: 14.185 € nachrichtlich vorher ( 14.228 € ) |
* einschl. 20 % allgemeiner Verwaltungs- und Sachkostenzuschlag, ohne 3 %- Aufschlag
6.2 Sachkosten der Stadt Haan
Arbeitsplatzkosten Verwaltungspersonal
Bei den Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes wurde für das Jahr 2010 eine neue Pauschale ermittelt. Sie umfasst Energiekosten, Bürobedarf, Dienstreisen, Bücher/Zeitschriften, Instandhaltung, Büroausstattung, Telefonanlage und –gebühren.
Die Kosten betragen 2.502 € je Arbeitsplatz. Die Technikunterstützung ist bereits bei der Aufstellung der Querschnittsämter enthalten.
Die kalkulatorische Miete beträgt 1.530 €.
Die Anrechnung erfolgt entsprechend den Arbeitszeitanteilen der betreffenden Mitarbeiter.
Die Arbeitsplatzkosten der für die Kirmes tätigen Bauhofarbeiter sind ebenfalls bereits in der Aufstellung der Querschnittsämter enthalten.
6.3 Fahrzeugbetriebs- und –unterhaltungskosten Bauhof
Kosten für Betriebs- und Schmierstoffe, Reparaturen, Ersatzteile, Kfz-Steuer und Versicherung. Auch enthalten sind Kostenanteile für Abschreibung und Verzinsung. Die Anteile wurden anhand der Betriebskostenabrechnung des Bauhofes entsprechend ihrer Inanspruchnahme für den Gebührenetat ermittelt.
6.4 Kosten des Kirmesbetriebes
Es handelt sich hierbei um Sachkostenaufwendungen durch Unternehmerleistungen oder auf Grund von Gebührenbescheiden der Verwaltung, die unmittelbar durch die Veranstaltung Haaner Kirmes bedingt werden. Die Systematik bei der Zusammenstellung der einzelnen Ausgabeposten wurde aufgrund der Einführung des NKF verändert und den heutigen Gegebenheiten angepasst.
Die Position Kirmesbetrieb teilt
sich nunmehr in folgende Kostenarten auf:
Werbung (z.B. Zeitungsinserate, Plakate, Werbematerial)
Sonstige Sachleistungen (z.B. Beschilderung, Ersatzpflanzungen, Kleinmaterial)
Dienstleistungen (z.B. Müllabfuhr, Wasserbezug, Feuerwerk, Miettoiletten, Kosten der Kirmeseröffnung, Unternehmerreinigung).
Für die Kirmes wird außerdem eine Sondernutzungsgebühr erhoben. Diese dient der Abdeckung der Kosten, für die über den Allgemeingebrauch hinausgehende besondere Abnutzung der zur Verfügung gestellten Veranstaltungsfläche. Kirmesbedingte außerordentliche Einzelschäden sind in der ebenfalls (Schadensbeseitigung) enthalten. In der Regel kann jedoch in diesen Fällen ein Verursacher ermittelt werden, der die dann Schadensbeseitigung unmittelbar reguliert.
6.5 Sonstiges
Anteilige Kosten für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung für die Bauhofmitarbeiter, anteilige Kosten für Versicherungsbeiträge, Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst.
Enthalten ist auch ein Betrag in Höhe von 14.764 € zum Ausgleich der Gebührendefizite aus den Vorjahren.
6.6 Kehrmaschine / Reinigung
der Fahrbahn durch Unternehmer
Es handelt sich um die anteiligen Kosten, die für den Einsatz der städtischen Kehrmaschine entstehen.
6.7 Abschreibung und
Verzinsung
Durch die in den Vorjahren angesetzte Abschreibung und die von den Schaustellern zusätzlich erhobenen Beiträge fällt gebührenrechtlich kein Aufwand an. In Folge dessen entfällt auch die Verzinsung.
6.8 Steuern
Die Haaner Kirmes ist ein Betrieb gewerblicher Art im Sinne des Körperschafts- und Umsatzsteuergesetzes. Die Umsätze (Einnahmen und Ausgaben) unterliegen daher den jew. geltenden Sätzen der Umsatzsteuer. Die der Stadt Haan in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann z. T. als Vorsteuer steuermindernd geltend gemacht werden.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Stadt Haan über die Erhebung von Gebühren aus Anlass der Haaner Kirmes (Kirmesgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 1 und dem Gebührentarif Anlage 2 beschlossen.