Betreff
Bestellung einer allgemeinen Vertreterin des Bürgermeisters
Vorlage
10/064/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 68 Abs. 1 bestellt der Rat einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter.

In § 6 der Hauptsatzung der Stadt Haan ist geregelt, dass der Rat der Stadt Haan zwei Beigeordnete wählt und der Erste Beigeordnete der Vertreter des Bürgermeisters ist. 

 

Bis zum 30.6.2010 war Herr Buckesfeld als erster Beigeordneter allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters. Seit diesem Zeitpunkt ist kein/e allgemeine/r Vertreter/in bestellt.

 

Gem.  § 68 Abs. 1 Satz 2  GO NW sind (andere) Beigeordnete nur zur allgemeinen Vertretung berufen, wenn der zum allgemeinen Vertreter berufene Beigeordnete verhindert ist.      

 

Mit Vorlage 10/063/2010 schlägt die Verwaltung vor, die Stelle der/des Techn. Beigeordneten zumindest für die nächsten 2 Jahre nicht zu besetzten. Dies kann nicht als „Verhinderung“ nach § 68 GO NW angesehen werden. Daher ist die Bestellung der Kämmerin zur allgemeinen Vertreterin des Bürgermeisters erforderlich.

 

Da zumindest z. Zt. keine weiteren Beigeordneten bestellt sind, ist mit der Bestellung auch die Berufung zur Ersten Beigeordneten und damit der Zuweisung der bisher von Herrn Buckesfeld besetzten Stelle nach A 16 verbunden. Das bedeutet, dass die Stelle des/der Techn. Beigeordneten zukünftig "nur" nach A 15 ausgeschrieben werden kann.

Beschlussvorschlag:

 

Die Bgo. Frau Dagmar Formella wird mit Wirkung vom 21.9.2010 zur allgemeinen Vertreterin des Bürgermeisters bestellt. 

Finanz. Auswirkung:

ca. 7.000 € jährlich ab September 2012