Betreff
Musikschule Haan e.V. - Leistungsvertrag
Vorlage
10/065/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der am 13.02./14.02.2001 zwischen der Musikschule Haan e.V. und der Stadt Haan abgeschlossene und am 09.01./13.01.2004 und 22.03.2006 jeweils verlängerte  bzw. neu abgeschlossene Leistungsvertrag (siehe Anlage) endet am 31.12.2011. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Sofern der Vertrag nicht bis zum 31.12.2010 von einer Seite gekündigt wird, verlängert er sich zunächst um ein Jahr, bis zum 31.12.2012.

 

Die Musikschule erhielt bzw. erhält in den Jahren 2006 bis 2011 folgende städtische Zuschüsse:

 

2006

159.000 €

2007

157.000 €

2008

156.000 €

2009

155.000 €

2010

154.000 €

2011

153.000 €

 

 

Sollte der Vertrag nicht bis zum 31.12.2010 gekündigt werden und damit bis zum 31.12.2012 gültig sein, ist die Höhe des Zuschusses für 2012 nicht geklärt.

 

Das von der Verwaltung ursprünglich vorgeschlagene Haushaltssicherungskonzept sah ab 2012 neben einer Kürzung des jährlichen Zuschusses von 2 % auch die Übernahme der Betriebskosten durch die Musikschule vor. In der Sitzung des Rates vom 08.06.2010 wurde entgegen des Verwaltungsvorschlags beschlossen, dass der Leistungsvertrag mit der Musikschule für weitere fünf Jahre verlängert und der Zuschuss um jährlich 2 %, ausgehend vom Basisjahr 2011, gekürzt wird. Weiterhin wurde beschlossen, dass zur Vertragsverhandlung ab dem 2. Halbjahr 2010 eine Kommission unter Beteiligung der Politik gebildet wird.

 

Aufgrund der Vorlage der vom Rat der Stadt Haan beschlossenen Haushaltssatzung für das Jahr 2010 hat der Landrat am 30.07.2010 u.a. mitgeteilt, dass "das vom Rat am 08.06.2010 beschlossene Haushaltssicherungskonzept 2010-2015 bei weitem nicht dazu geeignet erscheint, den offensichtlichen, finanzwirtschaftlichen Missständen der Stadt Haan im zwingend gebotenem Maß unverzüglich zu begegnen. Angesichts der vorab dargestellten stark defizitären Finanzsituation … ist der durch die zwei HSK-Maßnahmen (Musikschule und VHS) dokumentierte 'Sparwille' der Stadt Haan deutlich in Frage zu stellen". Weiter teilt er mit, dass "die Stadt Haan unter Berücksichtigung der vg. Ausführungen aufgefordert ist, das derzeitige "Haushaltssicherungskonzept 2010-2015" grundsätzlich zu überdenken und zu überarbeiten".

 

Voraussetzung für dass vom Landrat geforderte Handeln in Bezug auf die Musikschule ist die Kündigung des Vertrages. Aufgrund der Höhe der mit einem Neuabschluss eines Leistungsvertrages verbundenen Finanzierungszusagen handelt es sich nicht mehr um ein laufendes Geschäft der Verwaltung. Daher wurden die bisherigen Verträge bzw. die Verlängerungen jeweils durch den Rat beschlossen. Dementsprechend muss der Rat jetzt auch die Kündigung des Leistungsvertrages beschließen, bevor die unter Beteiligung der Politik zu bildende Kommission die Vertragsverhandlungen mit der Musikschule aufnimmt.  

 

Im Anschluss an die Kündigung des Leistungsvertrags soll Mitte/Ende November ein Workshop unter der Leitung von Herrn Dr. Pellander und unter Beteiligung von Vertretern aus Politik, Verwaltung und Musikschule stattfinden. Ggf. wird der Teilnehmerkreis nach einem noch zu führenden Vorgespräch mit Herrn Dr. Pellander erweitert. Es wird derzeit von der Durchführung von zwei Terminen ausgegangen. 

 

Ausgehend davon, dass die Kommission zu Jahresbeginn 2011 zu einem Ergebnis kommt, kann dieses in die Haushaltsplanberatungen mit einfließen.

 

Teil der Grundlage des geplanten Workshops wird das von der Musikschule Haan in Auftrag gegebene Gutachten des Landesverbandes der Musikschulen NRW über die Musikschule Haan sein. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieser Sitzungsvorlage wird die Fertigstellung des Gutachtens lt. Aussage des 1. Vorsitzenden der Musikschule, Herrn Dr. Pech, auf Ende September/Anfang Oktober geschätzt und kann dementsprechend nicht zum Zustellungstermin mit versandt werden. Ggf. wird sie den Mitgliedern des Schul- und Sportausschusses kurzfristig zugestellt bzw. als Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Lt. Herrn Dr. Pech kann er die Vorlage des Gutachtens für den HFA am 26.10.2010 definitiv zusagen.

Beschlussvorschlag:

 

"Der bis 31.12.2011 mit der Musikschule Haan e.V. bestehende Leistungsvertrag wird gem. § 7 vorsorglich zu diesem Termin gekündigt."