Betreff
Schulstandort Grundschule Unterhaan
a) Schulentwicklungsplanung für den Bereich Grundschulen
b) Mittelfristige Aufgabe des Gebäudes an der Bachstraße
Vorlage
40/017/2010
Aktenzeichen
40-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gesamtthematik wurde mit Beratungsvorlage 20/009/2010 in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 16.06.2010 eingebracht. Auf Vorschlag der Beigeordneten, Frau Formella, bestand Einvernehmen, eine Beschlussfassung erst für die nächste Sitzung vorzusehen, um verwaltungsseitig in der Zwischenzeit eine aktualisierte Schulentwicklungsplanung vorzulegen sowie die mit der Schullandschaft der Grundschule Unterhaan und den Eltern begonnene Kommunikation zu intensivieren mit dem Ziel, für alle Beteiligten einen bestmöglichen Informationsstand zu erreichen.

 

Seitens der Verwaltung wurde die Schulentwicklungsplanung im Hinblick auf die Grundschulen in der Zwischenzeit überarbeitet, sie ist der Anlage zu dieser Vorlage zu entnehmen. Eine generelle Überarbeitung auch und vor allem für den Bereich der weiterführenden Schulen ist für das kommende Jahr avisiert, da hier durch die neue Landesregierung mögliche Gesetzesänderungen berücksichtigt und eingearbeitet werden sollen.

 

Den Prognosen liegen die der Statistik (Stand 15.10.2010) zu meldenden Schülerzahlen sowie die nach der EDV-Geburtenstatistik des Meldeamtes in Haan gemeldeten Kinder bezogen auf die Entwicklung an den einzelnen Standorten sowie im Ganzen zugrunde.  Durch Änderung des Schulgesetzes zum 01.08.2006 wurde das Einschulungsalter durch Veränderung des Stichtages (bisher 30.06.) mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 schrittweise vorgezogen, so dass mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 grundsätzlich alle Kinder schulpflichtig werden, die bis zum 31.12. eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden. Für Kinder, die in der Zeit vom 01.10. bis zum 31.12. eines Jahres das 6. Lebensjahr vollenden können jedoch auf Antrag der Eltern auch erst ein Jahr später eingeschult werden. Die vorgelegten Zahlen beruhen auf der grundsätzlichen und nicht auf der Ausnahmeregelung. Ob und inwieweit hier eine Verschiebung in der Schulentwicklungsplanung entsteht bleibt aufgrund der Erfahrung in der Praxis abzuwarten.

 

Des weiteren ist eine Übersicht beigefügt, aus der eine Gegenüberstellung der bei Aufgabe des Schulgebäudes Bachstraße zu verteilenden Schüler sowie der an den anderen Schulstandorten freien Kapazitäten hervorgeht. Daraus ist zu erkennen, dass das zu erwartenden Schüleraufkommen auch ohne das Schulgebäude an der Bachstraße  an den verbleibenden Schulstandorten aufgefangen werden kann. Unter Berücksichtigung einer möglichst wohnortnahen Beschulung ist aus Sicht der Verwaltung eine Verteilung der ursprünglich für die Bachstraße vorgesehenen Schüler/innen in Richtung Steinkulle und Mittelhaan sowie die einem Teil der Schüler/innen aus Mittelhaan in Richtung Bollenberg denkbar. Da jedoch im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten die freie Schulwahl der Eltern gilt ist dies nur ein theoretischer Ansatz, die Entwicklung in der Praxis bleibt abzuwarten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Aufgabe der Sporthalle am Standort Bachstraße vorbehaltlich der Erkenntnisse aus dem Werkergutachten momentan nicht beabsichtigt ist. Größere Investitionen zur Behebung des Sanierungsstaus sind angesichts der Haushaltslage jedoch nicht möglich allenfalls kleinere Maßnahmen im Rahmen der normalen Bauunterhaltung. Ebenfalls unverzichtbar ist zum jetzigen Zeitpunkt die auf dem Schulgelände befindliche Kindertageseinrichtung. Ob und inwieweit sich hier unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung mittelfristig Handlungsalternativen ergeben wird im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung zu klären sein.

 

In diesem Zusammenhang gilt es natürlich auch die Entwicklung der OGS mit zu betrachten. Aus diesem Grund wurde auch hierzu eine Übersicht als Anlage beigefügt. Die Tendenz ist weiter steigend. Da eine räumliche Erweiterung an den übrigen Schulstandorten schon allein aus finanziellen Gesichtspunkten in absehbarer Zeit nicht umsetzbar erscheint, sind bei einem weiteren Anstieg der Zahlen räumliche Konzepte im Rahmen der multifunktionalen Nutzung vorhandener Räumlichkeiten in Abstimmung zwischen allen Beteiligten zu entwickeln. Im Qualitätszirkel am 07.09.2010 haben die Schulleiter/innen aller Grundschulen ihre grundsätzliche Bereitschaft zu einem OGS-Zug bekundet, konkrete Absichten gibt es bereits an den Standorten Bollenberg, Mittelhaan und Don-Bosco.

 

Die Schule wurde bereits vor den Sommerferien beteiligt. Mit der zuständigen Schulrätin, Frau Ihle, fand ein erstes Gespräch in den Sommerferien statt. Bei einer möglichen Versorgung der Schülerinnen und Schüler wird die Aufgabe des Dependance-Standortes dort grundsätzlich befürwortet. Ein weiteres Gespräch zwischen der Schulrätin, dem Schulleiter sowie der Verwaltung ist für den 29.09.2010 vorgesehen. Die Verwaltung wurde ebenfalls in die Sitzung der Schulpflegschaft am 29.09.2010 eingeladen, die Schulkonferenz tagt am 04.10.2010, so dass über diese Ergebnisse in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses aktuell berichtet werden kann.  Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass es sich bei der  Aufgabe des Dependance-Standortes nicht um die Auflösung einer Schule handelt und ein entsprechender Beschluss auch keine Genehmigung der Bezirksregierung bedarf. Dies wurde von dort sowohl mündlich als auch schriftlich bestätigt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a./      Die für den Bereich Grundschulen aktualisierte Schulentwicklungsplanung in der Fassung der Anlage zur Sitzungsvorlage 40/017/2010 (Stand: 15.09.2010) wird zur Kenntnis genommen.

 

b./      Die endgültige Aufgabe des Schulstandortes Bachstraße erfolgt bis zum Beginn des Schuljahres 2016/17. Es sind für die Abwicklung des auslaufenden Schulbetriebes (Umzug…) die erforderlichen Mittel bereit zu stellen. Hiervon sind bauliche Investitionsmaßnahmen ausgenommen.

 

c./      Die Grundschule Unterhaan wird aufgrund der aktualisierten Schulentwicklungsplanung (Stand: 15.09.2010) mit Beginn des Schuljahres 2012/13 auf die Bildung von zwei Eingangsklassen begrenzt, so dass nach geltendem Recht nur noch maximal 60 Schüler/innen aufgenommen werden dürfen.

 

d./      Die Schließung der Turnhalle am Standort Bachstraße erfolgt aufgrund der baulichen Mängel und Aufgabe des Schulgebäudes Bachstraße. Aufgrund des auslaufenden Schulbetriebes ist die Turnhallenschließung bzw. Verlagerung des Schulsports zum Standort Steinkulle bis Ende 2013 realisieren.

 

e./      Die Optimierung der schulischen Raumnutzung durch die ab Mitte 2011 vorgesehene räumliche Verlagerung der Berufsqualifizierungsmaßnahmen zum Gymnasium Adlerstraße wird zur Kenntnis genommen. Die Durchführung der Berufsqualifizierungsmaßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Mittel- und Teilnehmerzuweisungen an den VHS-Zweckverband Hilden-Haan.