Sachverhalt:
Der Sparkassenverwaltungsrat hat am 09. Juni 2010 den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 gebilligt und den Jahresabschluss zum 31.12.2009 gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe d) Sparkassengesetz NRW (SpkG) mit folgenden Beträgen festgestellt:
Jahresbilanz
Summe der Aktiva und Passiva 599.321.951,84 EUR
Gewinn-
und Verlustrechnung
Jahresüberschuss 611.809,10 EUR
Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes hat am 14.05.2010 den Jahresabschluss 2009 mit einem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen.
Lt. Schreiben der Stadt-Sparkasse vom 13.07.2010 liegt der schriftliche Prüfungsbericht vor. Diesen Bericht erhalten gemäß § 24 Abs. 3 SpkG der Vorstand der Sparkasse, der Vorsitzende des Verwaltungsrates und die Aufsichtsbehörde.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates können den Prüfungsbericht im Hause der Stadt-Sparkasse einsehen.
Der
Rat der Stadt beschließt gemäß § 8 Abs.
2 Buchstabe f) SpKG über die Entlastung der Sparkassenorgane. Der
Sparkassenverwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 09. Juni 2010 einstimmig
empfohlen, die Organe der Sparkasse zu entlasten.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 (- Anlage 1 -) und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 (- Anlage 2 -) der Stadt-Sparkasse Haan sind beigefügt.
Stadtverordnete, die bis zum 02.11.2009 (alter Sparkassenverwaltungsrat)
Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates waren bzw. ab
03.11.2009 (neuer Sparkassenverwaltungsrat) sind, dürfen bei der Beratung und
der Beschlussfassung nicht mitwirken.
Anlagen:
Anlage 1 - Jahresabschluss zum 31.12.2009 der Stadt - Sparkasse Haan
Anlage 2 - Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009
Beschlussvorschlag:
Den Organen der Stadt-Sparkasse Haan, und zwar
- dem Verwaltungsrat
und
- dem Vorstand
wird für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung erteilt.