Betreff
Entlastung der Sparkassenorgane der Stadt-Sparkasse Haan für das Geschäftsjahr 2009
Vorlage
20/012/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Sparkassenverwaltungsrat hat am 09. Juni 2010 den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 gebilligt und den Jahresabschluss zum 31.12.2009 gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe d) Sparkassengesetz NRW (SpkG) mit folgenden Beträgen festgestellt:

 

Jahresbilanz

Summe der Aktiva und Passiva 599.321.951,84 EUR

 

Gewinn- und Verlustrechnung

Jahresüberschuss     611.809,10 EUR

 

 

Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes hat am 14.05.2010 den Jahresabschluss 2009 mit einem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen.

 

Lt. Schreiben der Stadt-Sparkasse vom 13.07.2010 liegt der schriftliche  Prüfungsbericht vor. Diesen Bericht erhalten  gemäß § 24 Abs. 3 SpkG  der Vorstand der Sparkasse, der Vorsitzende des Verwaltungsrates und die Aufsichtsbehörde.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates können den Prüfungsbericht im Hause der Stadt-Sparkasse einsehen.

 

Der Rat der Stadt  beschließt gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpKG über die Entlastung der Sparkassenorgane. Der Sparkassenverwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 09. Juni 2010 einstimmig empfohlen, die Organe der Sparkasse zu entlasten.

 

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2009  (- Anlage 1 -) und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 (- Anlage 2 -) der Stadt-Sparkasse Haan sind  beigefügt.

 

 

Stadtverordnete, die bis zum 02.11.2009 (alter Sparkassenverwaltungsrat) Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates waren bzw. ab 03.11.2009 (neuer Sparkassenverwaltungsrat) sind, dürfen bei der Beratung und der Beschlussfassung nicht mitwirken.

 


 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 - Jahresabschluss zum 31.12.2009 der Stadt - Sparkasse Haan

Anlage 2 - Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009

Beschlussvorschlag:

 

Den Organen der Stadt-Sparkasse Haan, und zwar

 

- dem Verwaltungsrat

 

und

 

- dem Vorstand

 

wird für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung erteilt.