Betreff
Jahresüberschuss der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2009
Vorlage
20/013/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 der Stadt-Sparkasse Haan weist einen Überschuss von 611.809,10 EUR aus.

 

Gemäß § 24 Abs. 4 Sparkassengesetz NRW (SpkG) beschließt der Rat der Stadt als Vertretung des Trägers der Sparkasse auf Vorschlag des Sparkassenverwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG  i.V. mit § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG.

 

Mit dem Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses ist auch über die Höhe des an den Träger (Stadt Haan) auszuschüttenden Betrages zu entscheiden.

 

In der Sitzung am 09. Juni 2010 hat der Sparkassenverwaltungsrat einstimmig  beschlossen, der Vertretung des Trägers (Rat der Stadt Haan) vorzuschlagen auf den ausschüttungsfähigen Gewinn in Höhe von 611.809,10 EUR zu verzichten und diesen der Sicherheitsrücklage der Sparkasse zuzuführen. Somit ist gemäß

§ 25  Abs. 1 Buchstabe c) SpkG der volle Bilanzgewinn  in Höhe von 611.809,10 EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Auf Anforderung der Stadt hat die Stadt-Sparkasse Haan per Email vom 06.10.2010 die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses näher begründet. Danach hat der Rat der Stadt bei dem Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses gemäß § 25 Abs. 2 SpkG die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse sowie im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrages der Sparkasse zu berücksichtigen. Als Gründe für die Zuführung des Bilanzgewinns zur Sicherheitsrücklage werden die steigenden Eigenkapitalanforderungen durch die Bankenaufsicht im Rahmen von Basel III angegeben mit dem Hinweis, dass die Sparkasse ausschließlich aus generierten Gewinnen die Möglichkeit hat ihr Kapital aufzustocken.

 

Stadtverordnete, die bis zum 02.11.2009 (alter Sparkassenverwaltungsrat) Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Sparkassenverwaltungsrates waren bzw. ab 03.11.2009 (neuer Sparkassenverwaltungsrat) sind, dürfen bei der Beratung und der Beschlussfassung nicht mitwirken. 

 

Beschlussvorschlag:

 

Auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2009 in Höhe von 611.809,10 EUR wird verzichtet. Der Betrag wird der Sicherheitsrücklage der Stadt-Sparkasse Haan zugeführt.