Betreff
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) in Haan
hier: SB 50
Vorlage
61/037/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In ihrem Schreiben vom 04.10.2010 bittet die SPD-Fraktion die Stadtverwaltung, umgehend der Stadt Düsseldorf durch ein kurzes Schreiben zu signalisieren, dass in Haan ein grundsätzliches Interesse an einer Taktverdichtung beim SB 50 in den Hauptverkehrszeiten am Abend besteht. Die Begründung ist der Anlage zu entnehmen.

 

Die Stadt Haan ist an der Aufstellung des 3. Nahverkehrsplans der Landeshauptstadt Düsseldorf, Teil 1, beteiligt worden. Der Teil 1 beinhaltet neben der Beschreibung der Ziele und Qualitätsstandards die komplette Infrastrukturplanung und Maßnahmenfinanzierung für den kurz- und mittelfristigen Horizont bis 2014.[1] Im Frühjahr 2009 hat die Stadt Düsseldorf das Abstimmungsverfahren gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. In diesem Rahmen hat der Kreis Mettmann als benachbarter Aufgabenträger und die Stadt Haan mit Schreiben vom 18.02.2010 einen Entwurf des Nahverkehrsplans mit der Bitte um Stellungnahme erhalten. Die Stadt Haan wurde am 05.03.2009 auch „parallel“ vom Kreis Mettmann beteiligt.

 

Ziele zur Linie SB 50, die die direkte Verbindung des Stadtteils Haan nach Düsseldorf darstellt, sind im 2. Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann aus dem Jahr 2004 enthalten. Dieser hat mit der erfolgten Billigung durch den Haaner Stadtrat und der Beschlussfassung durch den Kreis Mettmann eine für die Stadt Haan bindende Wirkung. Im Nahverkehrsplan steht:

 

-          Die Linie SB 50 wird zukünftig zur Endhaltestelle Nachbarsberg geführt.

-          Die Erschließung des Nachbarsberg wird nachfragegerecht und betriebstechnisch optimiert.

-          Die Stadt Haan befürwortet unter der Voraussetzung der finanziellen Machbarkeit eine Bedienung der Linie SB 50 in der HVZ im 20 Minuten-Takt.

-          Im Rahmen der Produktprofilierung ist zu überlegen, den gutlaufenden SB 50 durch z. B. gezieltes Marketing noch weiter aufzuwerten.

 

Die Ziele „Verlegung der Endhaltestelle“ und „Erschließung des Nachbarsbergs“ wurden nach Abstimmung zwischen den Beteiligten nicht umgesetzt. Das Ziel der Taktverdichtung wurde auf der Grundlage der Nachfrage- und Finanzierungssituation nur für die Hauptverkehrszeit am Vormittag umgesetzt.

 

Die Stadtverwaltung hat den Nachverkehrsplanentwurf geprüft und folgendes festgestellt:

 

-          Die Linie SB 50 bleibt mit der Linienführung Jan-Wellem-Platz – Uni-Kliniken – Haan erhalten.

-          Es besteht „Übereinstimmung“ mit dem 2. Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann (konkrete Aussagen zur Bedienungstakten gibt es im es im Nahverkehrsplanentwurf aufgrund seines Charakters als Rahmenplans nicht).

-          Der Nahverkehrsplan enthält keine Sachverhalte oder Ziele, die die durch Beschlüsse legitimierten Interessen der Stadt Haan nachhaltig berühren. (So ist etwa die Verlegung der Endhaltestelle weiterhin möglich.)

 

Vor diesem Hintergrund hat sie dem Kreis Mettmann am 10.03.2010 mitgeteilt, dass seitens der Stadt Haan keine Anregungen vorzubringen sind. Es sind auch keine weiteren Abstimmungen über die Taktung der Linie SB 50 mit der Stadt Düsseldorf erfolgt, da diese im Nahverkehrsplan nicht festgelegt wird.

 

Die Taktverdichtung des SB 50 in der Hauptverkehrszeit am Abend wurde inzwischen mehrfach im Arbeitskreis ÖPNV thematisiert. Die Prioritätensetzung im Verhältnis anderen Maßnahmen, an denen seitens der Teilnehmer auch ein Interesse besteht, wurde insbesondere vor dem Hintergrund des Nothaushaltes noch in den letzten beiden Sitzungen kontrovers diskutiert. Eine Empfehlung des Arbeitskreises ÖPNV zur Taktung der Linie SB 50 hat der Arbeitskreis noch nicht ausgesprochen. Der Rheinbahn und der Kreis Mettmann werden regelmäßig alle Protokolle des Arbeitskreises ÖPNV zugesandt.

 

Die Beteiligungsfrist zur Abgabe von Stellungnahmen im o. g. Abstimmungsverfahren endete im letzten Frühjahr. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist es jedoch nicht notwendig, der Stadt Düsseldorf heute zu signalisieren, dass in Haan ein grundsätzliches Interesse an einer Taktverdichtung besteht. Die Umsetzung notwendiger und sinnvoller Maßnahmen hat in den vergangenen Jahren gut funktioniert. Die Nahverkehrspläne sind nicht statisch, sondern durch Beschlüsse in Anpassung an die tatsächliche Entwicklung und sinnvollen Möglichkeiten änderbar. Im Tagesgeschäft benötigen Unternehmen und Verwaltungen Handlungsmöglichkeiten, um flexibel und wirtschaftlich reagieren zu können. Ein zur Zeit nicht erforderlicher Vorratsbeschluss schränkt dies ein. Die Verwaltung teilt nicht die Ansicht, dass die Taktverdichtung auf Jahre nicht umgesetzt werden kann, wenn Sie nicht als Option im Nahverkehrsplan der Stadt Düsseldorf bzw. deren mittelfristigem Investitionsprogramm steht.

 



[1] Der Teil 2 des Nahverkehrsplans (EU-konforme Ausgestaltung und Finanzierung des ÖPNV) wird nach der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes bearbeitet.

Beschlussentwurf:

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