hier: Rücknahme der Trennung der Buslinien O1 und 792
Sachverhalt:
Gemäß § 60 (1) Gemeindeordnung NRW sind Dringlichkeitsentscheidungen dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Der Bau-, Vergabe-, Verkehrs- und Feuerschutzausschuss hat am 23.09.2010 einstimmig dem HFA und Rat empfohlen, den der Dringlichkeitsentscheidung zugrunde liegenden Beschluss zu fassen (Beschlussvorlage Nr. 61/036/2010). Die Dringlichkeitsentscheidung war erforderlich, da die Termine des HFA (26.10.2010) bzw. des Rates (02.11.2010) für die Umsetzung des Fahrplanes ab 09.01.2011 durch die Rheinbahn zu spät gewesen wären. Die Trennung der Linien hätte dann zu diesem Fahrplanwechsel nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
Beschlussvorschlag:
„1. Die
Dringlichkeitsentscheidung vom 01.10.2010 über die Rücknahme der Trennung der
Buslinien O1 und 792 wird genehmigt.“
Finanz. Auswirkung:
keine