Betreff
Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen nach § 83 Abs. 2 GO NRW, Produkte 050200 und 060320
Vorlage
51/025/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Produkt 050200 Hilfen nach Asylbewerberleistungsgesetz - AsylBLG -

 

Für Transferaufwendungen (insbesondere Regelleistungen, Kosten der Unterkunft, ambulante und stationäre Krankenhilfe u. a.) stehen für das laufende Haushaltsjahr planmäßig 443.000 EURO (siehe Haushaltsplan Seite 352, Nr. 15.) zur Verfügung.

 

Voraussichtlich benötigt werden 513.000 EURO, der Mehrbedarf beträgt somit 70.000 EURO.

 

Der Haushaltsansatz 2010 wurde auf der Grundlage von 45 Hilfeempfängern kalkuliert. Im Laufe dieses Jahres bis Ende September wurden insgesamt 23 Personen zusätzlich zugewiesen. Demgegenüber steht in 2010 ein „Abgang“. Der Mehrbedarf beinhaltet Leistungen bis zum Jahresende.

 

Die Personen wurden zugewiesen nach Asylfolgeanträgen, verbunden mit früheren Aufenthalten hier, sowie wegen Familienzusammenführung. Für diese Personen erfolgt keine Erstattung durch das Land.

 

 

 

Produkt 060320 Stationäre Hilfen (Hilfen zur Erziehung)

 

Für Transferaufwendungen (insbesondere Heimerziehung, stationäre Hilfen für seelisch Behinderte, Hilfe für junge Volljährige, Unterbringungen in anderen Familien u. a.) stehen für das laufende Haushaltsjahr planmäßig 1.672.000 EURO (siehe Haushaltsplan Seite 404, Nr. 15) zur Verfügung.

 

Voraussichtlich benötigt werden 1.753.000 EURO, der Mehrbedarf beträgt somit 81.000 EURO.

 

Im Einzelnen:

 

Hilfe nach § 35 SGB VIII (Intensive sozialpädagogische Betreuung):

          Bei einer bisherigen Veranschlagung von 15.000 EURO entsteht ein voraussichtlicher Mehrbedarf von 25.000 EURO.

          Der Haushaltsplanung für 2010 lag ein laufender Fall zu Grunde. Ab 01.07.2010 war ein zusätzlicher Fall aus einem anderen Jugendamtsbezirk zu übernehmen (5.450 EURO monatl.).

 

Hilfe nach § 35 a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche):

          Bei einer bisherigen Veranschlagung von 60.000 EURO entsteht ein Mehrbedarf von voraussichtlich 46.000 EURO.

          Der Haushaltsplanung für 2010 lagen 1,5 Leistungsfälle zu Grunde. In 2010 sind drei weitere Leistungsfälle mit insgesamt voraussichtlich 13 Leistungsmonaten aufgetreten, davon wurde ein Fall nach zwei Leistungsmonaten in die Hilfe nach § 41 SGB VIII überführt.

 

Hilfe nach § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige):

          Bei einer bisherigen Veranschlagung von 200.000 EURO entsteht ein voraussichtlicher Mehrbedarf von 10.000 EURO.

          Der Haushaltsplanung für 2010 lagen 6 Leistungsfälle zu Grunde. In 2010 sind zwei zusätzliche Fälle mit 7 Leistungsmonaten entstanden.

         

 

Bei einer anderen Aufwandsart des Produktes 060320 entsteht ein Minderaufwand von  voraus­sichtlich 75.000 EURO (Erstattung von Jugendhilfekosten an andere Jugendämter; siehe Haushaltsplan Seite 404, Nr. 13). Es entstehen  zusätzliche Erträge von voraussichtlich ins­gesamt 112.000 EURO (Kostenbeiträge / Ersätze für Jugendhilfekosten in Höhe von voraussichtlich 55.000 EURO und Erstattung von Jugendhilfekosten durch andere Jugendämter in Höhe von voraussichtlich 57.000 EURO; siehe Haushaltsplan Seite 404, Nr. 3 und Nr. 6).

 

 

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 9 der Haushaltssatzung 2010 der Stadt Haan ist der Rat für die Zustimmung für die Leistung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen zuständig.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan stimmt nach § 83 Abs. 2 GO NRW zur Leistung von  überplanmäßigen Aufwendungen bei

- Produkt 050200 (Hilfen nach AsylBLG) in Höhe von 70.000 Euro und

- Produkt 060320 (Stationäre Hilfen) in Höhe von 81.000 EURO

zu.

Finanz. Auswirkung:

 

Siehe Sachverhalt