Betreff
Testierung und Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Haan zum 01.01.2009
Vorlage
14/006/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach § 92 Abs. 5 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss die Eröffnungsbilanz.

Die Prüfung wurde nicht durch das Rechnungsprüfungsamt eigenständig durchgeführt, von der Möglichkeit nach § 103 Abs. 5 GO NRW, sich bei der Durchführung Dritter zu bedienen, wurde Gebrauch gemacht. Mit Beschluss des Rates vom 13.02.2007 wurde entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Prüfung der Eröffnungsbilanz an die WIBERA Wirtschaftsberatungsgesellschaft vergeben.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

§ 92 GO NRW verweist auf § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW. Gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW ist der Bestätigungsvermerk von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses nach Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu unterzeichnen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht der WIBERA über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Haan zum 01.01.2009 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der WIBERA zu eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem anliegenden eigenen Bestätigungsvermerk zusammen.

Eine Öffentliche Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz der Stadt Haan zum 01.01.2009 wird gemäß Gemeindeordnung durchgeführt.

In § 92 Abs. 5 i.V.m. § 101 Abs. 8 GO NRW ist geregelt, dass eine zusätzliche Testierung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt nicht erfolgt, da der Bestätigungsvermerk von demjenigen zu unterzeichnen ist, der auch tatsächlich geprüft hat, nämlich der Wirtschaftsprüfer. Eine Mitunterzeichnung durch die Rechnungsprüfung kommt nicht in Frage, dort findet lediglich eine Kontrolle der Erfüllung des Auftrags durch den Wirtschaftsprüfer statt (im Sinne einer Bescheinigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Auftragserledigung).

 

Die weitere Beratungsabfolge sieht vor, dass der Rat in einer eigenständigen Beschlussvorlage in seiner Sitzung am 14.12.2010 –nach Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss am 07.12.2010- über die Feststellung der Eröffnungsbilanz entscheidet und die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters beraten.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt für die Eröffnungsbilanz der Stadt Haan zum 01.01.2009 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 92 Abs. 5 i.V.m. § 101 Abs. 3 GO NRW.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß § 92 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Haan zum 01.01.2009.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 92 Abs.1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters bezüglich der Eröffnungsbilanz der Stadt Haan zum 01.01.2009.