Betreff
Bestellung der Schriftführung für den Rechnungsprüfungsausschuss
Vorlage
14/010/2010
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Nach § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bestellt der Rat der Stadt für seine Sitzungen eine/n Schriftführer/in.

 

Für das Verfahren in den Ausschüssen ist diese Vorschrift gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW entsprechend anzuwenden.

Beschlussvorschlag:

 

Für die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses wird Stadtamtmann Ingo Meyer als stellvertretender Schriftführer bestellt.