Betreff
Bestellung der Schriftführung für den Rechnungsprüfungsausschuss
Vorlage
14/010/2010
Art
Beschlussvorlage
Begründung:
Nach § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bestellt der Rat der Stadt für seine Sitzungen eine/n Schriftführer/in.
Für das Verfahren in den Ausschüssen ist diese Vorschrift gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW entsprechend anzuwenden.
Beschlussvorschlag:
Für die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses wird Stadtamtmann Ingo Meyer als stellvertretender Schriftführer bestellt.