Sachverhalt:

Das Bundesumweltministerium arbeitet an einer Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Die kommunalen Spitzenverbände haben in einer Stellungnahme zum vorgelegten Referentenentwurf darauf hingewiesen, dass die kommunale Abfallentsorgung durch die beabsichtigten Gesetzesänderungen massiv gefährdet würde. Kernpunkt ist die massive Öffnung der kommunalen Abfallwirtschaft für gewerbliche Sammlungen zum Zwecke der Einnahmenerzielung. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht nach langen Streitverfahren und gegensprüchlichen Urteilen der Vorinstanzen Mitte 2009 dem unternehmerischen Handeln jenseits der Drittbeauftragung einen Riegel vorgeschoben hat, sieht der Entwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nun die erneute Öffnung dieses Bereiches für den privaten Sektor vor.

 

Im Klartext heißt das: Ist der Marktpreis hoch, werden verschiedene Entsorger ihre Wertstofftonnen aufstellen. Da, wo es sich für private Unternehmen nicht lohnt, müssen die Kommunen in die Bresche springen. Die Zeche für diese Rosinenpickerei zahlt der Bürger über die Abfallgebühren. Es ist zu erwarten, dass Privatunternehmen besonders in günstig zu entsorgende Gebiete drängen, um Verwertungserlöse zu erzielen. Diese fehlen dann den Kommunen, um die Abfallgebühren stabil zu halten. Die Städte und Kreise und die von ihnen beauftragten Entsorger müssen ihre Infrastruktur „in guten und in schlechten Zeiten“ aufrechterhalten, um die verlässliche Entsorgung zu gewährleisten.

 

Mit Schreiben vom 21.10.2010 (Anlage 1) empfiehlt der Städte- und Gemeindebund NRW die in Anlage 2 beigefügte Resolution im Stadtrat zu verabschieden und sie dann dem Bundesumweltminister, dem Landesumweltminister sowie den örtlichen Bundestagsabgeordneten gewissermaßen als „Protestnote“ zu übersenden.

Die Verwaltung empfiehlt, die Resolution zum Erhalt der kommunalen Abfallwirtschaft zu beschließen.

 

In der beigefügten Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum Referentenentwurf (Anlage 3) wird ausführlich auf die geplanten Änderungen des Kreislaufwirtschaftsrechts eingegangen. Der umfangreiche Referentenentwurf wird deshalb nicht beigefügt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Haan beschließt in Übereinstimmung mit den Positionen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen die beigefügte Resolution zur Zukunft der kommunalen Abfallwirtschaft in Deutschland.

 

Der Rat der Stadt Haan fordert alle örtlichen Bundestagsabgeordneten auf, sich im Gesetzgebungsverfahren im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für eine Stärkung der kommunalen Abfallentsorgung einzusetzen.

Finanz. Auswirkung:

Keine