Betreff
Satzung der Stadt Haan über die 14. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Abwassergruben und privaten Kleinkläranlagen (Grundstücksentwässerungsanlagen) und Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2011
Vorlage
60/014/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Inhalt

 

 

1.             Anlass der Vorlage

2.             Gebührenhöhe 2011

3.             Kurz-Erläuterungen zur Gebührenhöhe

 

 

 

 

Anlage I:        Gebührenbedarfsberechnung mit Erläuterungen

 

                1                     Kostenaufstellungen

                1.1               Personalkosten der Stadt Haan

                1.2               Sachkosten der Stadt Haan

                1.3               Kosten Unternehmereinsatz / Materialbeschaffung

                1.4               Sonstige Kosten

                1.5               Unterdeckung aus Vorjahr(en)

 

 

                2                     Verteilung der Kosten und Berechnung der Gebührensätze

                2.1               Verteilungsschlüssel für die unterschiedlichen Kostenblöcke

                2.2               Maßstabseinheiten

                2.3               Berechnung der Gebührenhöhe

                2.4               Gebühreneinnahmen insgesamt

 

 

                3                     Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

Anlage II: Satzungstext

 

 

 

 


1.         Anlass der Vorlage

 

In seiner Sitzung am 22.10.1996 hatte der Rat der Stadt Haan beschlossen, dass die Gebühren für die Entsorgung von Abwassergruben und privaten Kleinkläranlagen zukünftig durch eine separate Gebührenberechnung, unabhängig von den Kanalbenutzungsgebühren, ermittelt werden. Dies war erstmals zum 01.01.1997 erfolgt.

Die heutige Vorlage gibt die voraussichtliche Kostenentwicklung für 2011 wieder und erläutert die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2011.

 

Hinweis:

Die Besitzer von Kleinkläranlagen und Abwassergruben sind von der „gesplitteten Abwassergebühr“, die für Kanalbenutzer zum 1.1.2009 neu eingeführt wurde und die nach Frischwasserverbrauch und versiegelter Grundstücksfläche berechnet wird, nicht betroffen, da sie kein Regenwasser in die Entwässerungsanlagen einleiten (dürfen). Das Regenwasser versickert auf den Grundstücken. Deshalb gibt es in dieser Gebührenberechnung keinen Kostenblock und keinen Tarif für "Niederschlagswasser".

 

 

 

 

2.         Gebührenhöhe 2011

 

 

Gebühr 2011

Gebühr 2010

Mehr/Weniger

Gebühr 2009

 

EUR pro m3 Frischwasser

EUR pro m3 Frischwasser

EUR pro m3 Frischwasser

EUR pro m3 Frischwasser

für Besitzer von Kleinkläranlagen

1,40 €

1,41 €

-0,01 €

1,47 €

für Besitzer von Abwassergruben

8,99 €

9,01 €

-0,02 €

9,06 €

 

 

 

3.         Kurz-Erläuterungen zur Gebührenhöhe

 

Die Gebühren bleiben fast gleich, sinken ganz geringfügig.

In der Gebührenkalkulation für 2011 wird eine Unterdeckung aus 2009 in der erwarteten Größenordnung von 3.000 € (noch kein endgültiges Rechnungsergebnis) berücksichtigt (in 2010 Unterdeckung aus 2008 i.H.v. 6.206 €). Im Übrigen sind im Gebührenetat nur geringfügige Veränderungen zu verzeichnen.

 

 

 


Gebührenbedarfsberechnung 2011 für die Entsorgung von Gruben und Kleinkläranlagen

 

Anlage I

Anlage I

 

 

 

 

zum Vergleich

 

 

 

 

2011

2010

 

 

 

 

EUR

EUR

 

 

1

Kosten

 

 

 

 

1.1

Personalkosten der Stadt Haan

 

 

 

 

1.1.1

Bauverwaltungsamt/Tiefbauamt

8.100

6.398

 

 

1.1.2

Querschnittsämter

3.522

3.348

 

 

 

 

 

 

 

 

1.2

Sachkosten der Stadt Haan

 

 

 

 

1.2.1

Arbeitsplatzkosten Verwaltungspersonal einschließlich Büroräume

584

584

 

 

1.2.2

Sonstige (Versicherungen, arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst)

107

107

 

 

 

 

 

 

 

 

1.3

Kosten Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung

 

 

 

 

1.3.1

Unternehmerentgelt Abwasser- und Fäkalschlammtransport

30.000

30.000

 

 

 

 

 

 

 

 

1.4

Sonstige Kosten

 

 

 

 

1.4.1

BRW-Beitrag für Abwasserreinigung und Abwasserabgabe Schmutzwasser

5.184

5.168

 

 

1.4.2

Kosten der Gebührenveranlagung

1.264

1.124

 

 

 

Ausgaben insgesamt

48.761

46.729

 

 

 

 

 

 

 

 

 

den Ausgaben hinzuzurechnen:

 

 

 

 

1.5

Unterdeckung aus 2009 (nachrichtl.: In 2010 Unterdeckung aus 2008)

3.000

6.206

 

 

 

 

 

 

 

 

 

über die Gebühren zu verteilende Kosten

51.761

52.935

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


2          Verteilung der Kosten und Berechnung der Gebührensätze

 

2.1       Verteilungsschlüssel für die unterschiedlichen Kostenblöcke

 

Die zuvor ermittelten Kosten sind möglichst verursachungsgerecht auf die Benutzer privater Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) umzulegen. Dabei müssen die Kosten, die eindeutig zuzuordnen sind, auch entsprechend auf die unterschiedlichen Benutzergruppen umgelegt werden.

Wo eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist, muss ein Verteilungsschlüssel gewählt werden, der die Verursachung wirklichkeitsnah widerspiegelt. Kosten, die auf die gleiche Weise verteilt werden, können vor der Umlage zusammengefasst werden. Entsprechend ergeben sich 3 Kostenblöcke:

 

A          Transportkosten für Abwasser und Fäkalschlamm

B         Kosten der Abwasserreinigung und Abwasserabgabe Schmutzwasser (=BRW-Beitrag)

C          übrige Kosten

 

Die unterschiedlichen Verteilungsschlüssel und die daraus resultierenden Kosten für die Benutzer von Abwassergruben bzw. Kleinkläranlagen sind der Tabelle auf der nächsten Seite zu entnehmen.

 

 

 

2.2       Maßstabseinheiten

 

Maßstab für die Bemessung der Gebühren ist die Frischwassermenge. Diese wird in der Regel von den Stadtwerken ermittelt. Mögliche Abzüge bei der Frischwassermenge etwa für Viehhaltung oder ähnliches wurden bereits berücksichtigt.

 

Für 2011 ist bei

 

Kleinkläranlagen von     12.600 m³ (Vorjahr 13.300 m³) Frischwasser und bei

 

Abwassergruben von    3.800 m³ (wie Vorjahr) Frischwasser auszugehen.

 

 

 

2.3       Berechnung der Gebührenhöhe

 

Die Gebührensätze (einer für die Benutzer von Abwassergruben und einer für die Benutzer von Kleinkläranlagen) errechnen sich nun als Quotient aus den nach der Verteilung verbleibenden Kosten je Kundengruppe und der jeweiligen Frischwassermenge. Das Ergebnis ist die Gebühr je m3 Frischwasserbezug.

 

Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung der Kosten auf die Benutzer von Kleinkläranlagen bzw. Abwassergruben und die daraus resultierenden Gebührensätze für das Jahr 2011.

 

Kostenverteilungsschlüssel

 

Kleinklär-anlagen

Abwasser-gruben

Kostenblock A (Position 1.3.1)

30.000 €

 

 

Transportkosten

 

 

 

Schlüssel: voraussichtliche Abfuhrkosten

 

 

 

Anteil Kleinkläranlagen:

 

4.000 €

 

Anteil Abwassergruben:

 

 

26.000 €

Kostenblock B (Pos. 1.4.1)

5.184 €

 

 

BRW-Beitrag

 

 

 

Schlüssel: modifizierter Frischwasserbezug*)

 

 

 

Kleinkläranlagen: 3.150 m³

 

2.722 €

 

Abwassergruben: 2.850 m³

 

 

2.462 €

Kostenblock C

13.577 €

 

 

übrige Kosten

 

 

 

Schlüssel: Frischwasserbezug

 

 

 

Kleinkläranlagen 12.600 m³

 

10.431 €

 

Abwassergruben 3.800 m³

 

 

3.146 €

 

 

 

 

Summen

48.761 €

17.153 €

31.608 €

den Kosten hinzuzurechnen:

 

 

 

Unterdeckung aus 2009

3.000 €

450 €

2.550 €

 

 

 

 

 

 

 

 

über die Gebühren zu verteilen:

51.761 €

17.603 €

34.158 €

 

 

 

 

Maßstabseinheiten

 

12.600 m³

3.800 m³

 

 

 

 

Gebühr je m3 Frischwasser

 

1,40 €

8,99 €

*) vgl. Erläuterungen Seite 11

 

 

 

 

 

1,39706 €

8,98895 €

 

 

 

 

 

 

 


2.4       Gebühreneinnahmen insgesamt

Die zuvor ermittelten Gebührensätze lassen, jeweils mit der Frischwassermenge multipliziert, folgende Gesamteinnahmen erwarten:

 

Kundengruppe

Frischwasserbezug

Gebührensatz

Einnahmen

Abwassergruben

3.800

m3

8,99 €

34.162,00 €

Kleinkläranlagen

12.600

m3

1,40 €

17.640,00 €

Gesamteinnahmen

 

 

 

51.802,00 €

zu verteilende Kosten

 

 

 

51.761,00 €

Differenz:

 

 

 

41,00 €

 

 

 

3          Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung

 

1.1       Personalkosten der Stadt Haan

 

Bei den Angestellten wurde der für das Jahr 2011 gültige Entgelttarifvertrag berücksichtigt.

Zudem kommen ggf. individuelle Veränderungen bei den beteiligten Mitarbeitern (Gehalt, Gehaltsbestandteile, Nebenleistungen, Arbeitszeitanteile) zum Tragen.

 

 

1.1.1    Bauverwaltungsamt/Tiefbauamt

 

Für die

·      Bearbeitung satzungs- und gebührenrechtlicher Angelegenheiten,

·      Abrechnung Unternehmerentgelt für den Abwasser- und Fäkalschlamm­transport,

·      Organisation Grubenentleerungen,

·      Durchführung der Abwasserbeseitigungspflicht in Verbindung mit der unteren Wasserbehörde und dem Bauaufsichtsamt,

·      Bürgerbetreuung.

 

Die vom Personalamt für jeden beteiligten Mitarbeiter ermittelten Kosten wur­den entsprechend den (geschätzten) Zeitanteilen eingerechnet, die für diesen Bereich aufgewendet werden.

 

 

Kostenansatz 2011:

 

8.100 €

 

 

 

Vergleich 2010

 

6.398 €

 

 


 

1.1.2    Querschnittsämter

 

Anrechnung der Personalkosten aus den Ämtern, die nur mittelbar und teilweise für den Gebührenetat tätig werden (z. B. Personalamt, Kämmerei, Stadtkasse).

Anteile dieser Vergütungen werden nach unterschiedlichen Schlüsseln dem Gebührenhaushalt zugeordnet.

 

 

Kostenansatz 2011:

 

3.522 €

 

 

 

Vergleich 2010

 

3.348 €

 

Nachfolgend die Zusammenstellung:

 

Produkt

Bezeichnung

Anteil für den Gebühren-
etat*

010100

Politische Gremien

842 €

010600

Rechnungsprüfung und Beratung

94 €

010720

Beschaffung, Organisation

und allg. Verwaltung

122 €

010810

Allgemeines Personalwesen

107 €

010820

Personalabrechnung

67 €

010910

Haushalts- und

Finanzsteuerung

157 €

010920

Finanzbuchhaltung

34 €

010930

Steuern und

sonstige Abgaben

928 €

010710

a) Kanzlei

358 €

010710

b) Telefonzentrale

39 €

010710

c) Hausmeister

40 €

011300

Reinigung Rathaus /

Alleestraße

37 €

011000

Technikunterstützte

Informationsverarbeitung

635 €

010500

Beschäftigtenvertretung

62 €

Kosten für

Gebührenetat insgesamt:

 

3.522 €

* einschließlich 20% Verwaltungs- und

Sachkostenzuschlag

 

 


 

1.2       Sachkosten der Stadt Haan

 

1.2.1    Arbeitsplatzkosten Verwaltungspersonal einschl. Büroräume

 

Die Pauschale für die Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes umfasst die Ener­giekosten, Bürobedarf, Dienstreisen, Bücher/Zeitschriften, Instandhaltung, Büroausstattung, Telefonanlage und –gebühren, Afa und Zins für die Büroeinrichtung und -geräte.

Kosten pro Arbeitsplatz: 2.502 (Vorjahr 2.502 €). Die Technikunterstützung für einen Arbeitsplatz ist unter Punkt 1.1.2. Querschnittsämter, Produkt 011000, Technikunterstützte Informationsverarbeitung, erfasst.

 

Kalkulatorische Miete pro Büroraum: 1.530 € (Vorjahr: 1.530 €).

 

Die Anrechnung erfolgt entsprechend den Arbeitszeitanteilen der betreffenden Mitarbeiter.

 

 

Kostenansatz 2011:

 

584 €

 

 

 

Vergleich 2010

 

584 €

 

 

1.2.2    Sonstige Sachkosten

 

Kosten für Versicherungsbeiträge (Beamte 290 €, Angestellte/Arbeiter 450 €; wie Vorjahr), sowie arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst (je Arbeitsplatz 70 €; Vj. 70 €). Einrechnung von Portokosten für die Fälle, in denen die Frischwasserversorgung und damit auch die Gebührenabrechnung nicht über die Stadtwerke Haan erfolgen (vgl. Nr. 1.4.2).

 

 

Kostenansatz 2011:

 

107 €

 

 

 

Vergleich 2010

 

107 €

 

 

 

1.3       Kosten Unternehmereinsatz / Materialbeschaffung

 

1.3.1    Unternehmerentgelt Abwasser- und Fäkalschlammtransport

 

Vergütung für die Entleerung von Kleinkläranlagen und Abwassergruben auf Grundstücken ohne Kanalanschluss.

 

 

 

Kostenansatz 2011:

 

30.000 €

 

 

 

Vergleich 2010

 

30.000 €

 

 

 

1.4       Sonstige Kosten

 

1.4.1    BRW-Beitrag für die Abwasserreinigung und Abwasserabgabe Schmutzwasser

 

Der BRW betreibt als wesentlichste Aufgabe für seine Mitglieder die Reinigung der Abwässer in seinen Kläranlagen. Er deckt seine Kosten durch Mitglieder­beiträge, die jährlich neu festgesetzt werden.

 

Neben der Deckung der eigenen Kosten enthält der Beitrag auch die an das Land abzuführende Abwasserabgabe für Schmutzwasser. Sie wird erhoben für die nach Klärung noch im Abwasser enthaltenen Schadstoffe.

 

Je Einwohner wird vom BRW ein durchschnittlicher Frischwasserverbrauch von 55m3 jährlich zugrunde gelegt, der mit dem Beitragssatz von 0,864 €/m³ (Vorjahr 0,837 €/m³) multipliziert wird.

 

Die Anwendung des Frischwasserverbrauches zur Beitragsermittlung des BRW basiert auf der Annahme, dass in Anspruch genommenes Frischwasser letztendlich in voller Höhe als Abwasser den Klärwerken zugeführt wird.

Insbesondere bei den Benutzern von Kleinkläranlagen ist dies aber nicht der Fall. Diese klären ihr benutztes Frischwasser selber und geben nur den verbleibenden Schlamm zur Klärung ab. Nach Auffassung des MURL NW und des Ministeriums für Inneres und Justiz ist für die Weiterbehandlung des angelieferten Klärschlamms nur ungefähr 1/3 des Aufwandes erforderlich, der bei einer nicht vorgeklärten Schmutzwassermenge erforderlich wäre. Daher wird als Berechnungsgrundlage nur 1/3 der angenommenen Frischwassermenge mit dem vom BRW mitgeteilten Beitragssatz multipliziert.

Hinzu kommt, dass in dem BRW-Beitrag für die Abwasserreinigung auch die Entsor­gung des Regenwassers enthalten ist, welches Besitzer von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen (gesetzesbedingt) nicht abgeben (dürfen). Da das Regenwasser auf den Grundstücken verrieselt und nicht der öffentlichen Entsorgung zugeführt wird, ist es sachgerecht, im Sinne des § 2 der städtischen Abwassergebührensatzung lediglich ¾ des angenommenen Frischwasserverbrauchs für Besitzer abflussloser Gruben und ¼ (= 1/3 x 3/4) des angenommenen Frischwasserverbrauchs für Besitzer von Kleinkläranlagen als Berechnungsgrundlage zu nehmen:


 

Gruben:

Frischwassermenge

3.800 m3

davon ¾

2.850 m3

Kleinklär-anlagen:

Frischwassermenge

12.600 m3

davon ¼

3.150 m3

 

 

 

 

6.000 m3

 

Multipliziert mit der BRW-Wertzahl von 0,864 €/m³ ergibt sich

ein Kostenanteil von                                                                                    5.184 €.

 

 

Kostenansatz 2011:

 

5.184 €

 

 

 

Vergleich 2010

 

5.168 €

 

 

 

1.4.2    Kosten der Gebührenveranlagung

 

Kosten für die Gebührenveranlagung werden aufgrund einer geschlossenen Vereinbarung an die Stadtwerke Haan gezahlt. Diese setzen die Abwassergebühren zeitgleich in der Rechnung für den Frischwasserbezug (der als Gebührenmaßstab dient) fest.

Der relevante Anteil für den Gebührenetat entspricht dem Anteil des Frischwasserbezuges der Benutzer von Gruben und Kleinkläranlagen am Gesamtfrischwasserbezug.

 

 

Kostenansatz 2011:

 

1.264 €

 

 

 

Vergleich 2010

 

1.124 €

 

 

 

1.5       Ausgleich der Unterdeckung aus Vorjahr(en)

 

Gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) sind auch Unterdeckungen aus Vorjahren als Kosten in späteren Gebührenkalkulationen ansetzbar. Sie sollen innerhalb von 3 Jahren berücksichtigt werden.

 

Für das Jahr 2009 zeichnet sich eine Unterdeckung in der Größenordnung von 3.000 € ab (die endgültige Jahresrechnung ist noch nicht erstellt). In 2010 war eine Unterdeckung aus dem Jahr 2008 in Höhe von 6.206 € angesetzt.

 

 

Kostenansatz 2011:

 

3.000 €

 

 

 

Vergleich 2010

 

6.206 €


                                                                                                                            Anlage II

 

 

 

Satzung der Stadt Haan

über die 14. Änderung der Satzung über die

Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

vom 

 

Aufgrund der §§ 7,8 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa­len (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), der §§ 53, 64, 65, 161a des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV NRW S. 926 / SGV NRW 77) sowie der §§ 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712 / SGV NRW 610) in Verbindung mit der Entwässerungssatzung der Stadt Haan vom 02.10.2006 -EWS- (ABl. Stadt Haan Nr. 389 vom 10.10.2006, S. 2), in ihren jeweils zur Zeit geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Haan in seiner Sitzung am 14.12.2010 die nachstehende Satzung zur 14. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 17.12.1996 beschlossen.

 

 

 

 

§ 1

 

Gebührensätze

 

 

       In § 11 werden der Betrag "1,41 €" durch den Betrag "1,40 €" und der Betrag "9,01 €" durch den Betrag "8,99 €" ersetzt.

 

 

 

 

§ 2

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die mit dieser Sitzungsvorlage vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung „Gebühren für die Entsorgung von Abwassergruben und privaten Kleinkläranlagen 2011“ wird beschlossen.

 

2.    Die „Satzung der Stadt Haan über die 14. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen“ in der vorgelegten Fassung wird beschlossen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

siehe Gebührenbedarfsberechnung