Betreff
Satzung der Stadt Haan über die 37. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
Vorlage
60/015/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

 

Inhalt

 

1.        Anlass der Vorlage

2.        Gebührenhöhe 2011

3.        Gründe für Gebührenveränderungen zum Vorjahr

 

Anlage I:        Gebührenbedarfsberechung mit Erläuterungen (Straßenreinigung)

 

                        1          Kostenaufstellungen

                        1.1       Personalkosten der Stadt Haan

                        1.2       Sachkosten der Stadt Haan

                        1.3       Kosten Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung

                        1.4       Einsatz der Kleinkehrmaschine

                        1.5       Sonstige Kosten

                        1.6       Kirmesreinigung

                        1.7       Städtischer Kostenanteil

                        1.8       Entnahme aus der Sonderrücklage

                        1.9       Ausgleich des Gebührendefizits aus Vorjahren

 

                        2          Kalkulation der Einnahmen

                        2.1       Gebührenmaßstab

                        2.1.1    Gesamtanzahl der Maßstabseinheiten

                        2.1.2    Gebühren je Einheit

                        2.1.3    Gebühreneinnahmen insgesamt

 

                        3          Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung

 

 

Anlage II:       Gebührenbedarfsberechung mit Erläuterungen (Winterdienst)

 

                        1          Kostenaufstellungen

                        1.1       Personalkosten der Stadt Haan

                        1.2       Sachkosten der Stadt Haan

                        1.3       Kosten Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung

                        1.4       Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals

                        1.5       Sonstige Kosten

                        1.6       Städtischer Kostenanteil

                        1.7       Entnahme aus der Sonderrücklage

                        1.8       Zu erwartende Kostenminderung aufgrund Veränderung der Frontmeter (s. Anlage IV und V der Vorlage)

                        1.9       Ausgleich des zu erwartenden Gebührendefizites aus 2010

 

                        2          Kalkulation der Einnahmen

                        2.1       Gebührenmaßstab

                        2.1.1    Gesamtanzahl der Maßstabseinheiten

                        2.1.2    Gebühren je Einheit

                        2.1.3    Gebühreneinnahmen insgesamt

 

                        3          Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung

 

 

Anlage III:     Satzungstext

 

Anlage IV:      Erläuterungen Änderung Straßenverzeichnis

 

Anlage V:       Tabelle Änderungen Straßenverzeichnis

 


 

1.         Anlass der Vorlage

Die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung ”Straßenreinigung” sind durch Satzung für das Jahr 2011 neu festzusetzen. Grund­lage für die Festsetzung sind die beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen.

 

 

2.         Gebührenhöhe 2011

 

 


 

 


3.         Gründe für die Gebührenveränderungen zum Vorjahr

Wesentliche gebührenmindernde/gebührenerhöhende Faktoren für 2011:

 

 

Straßenreinigung

Die Gebühr für die Straßenreinigung sinkt, weil im Gegensatz zum Vorjahr kein Gebührendefizit mehr zu berücksichtigen war und die Höhe des zu entnehmenden Überschusses aus den Vorjahren höher war als der im Vorjahr in Ansatz gebrachte Überschuss. Ansonsten halten sich die Kosten in der Waage.

 

 

Winterdienst

Es kommt hier zu einer ganz erheblichen Gebührenerhöhung. Dies ist Folge des ungewöhnlich strengen Winters im Vorjahr. Die Ansätze reichten bei weitem nicht aus. Für den kommenden Winter sagen die Wetterexperten ein ähnliches Ausmaß des Winters voraus. Daher sind die neuen Ansätze zu Punkt 1.3 der Kostenübersicht, Kosten Unternehmereinsatz / Materialbeschaffung, an die tatsächlichen Ausgaben des Vorjahres angepasst worden. Der erhöhte Arbeitsaufwand bereits in 2009 schlägt sich bereits im Fünf-Jahres-Mittel der Betriebshofpersonalstunden nieder, so dass dort die Kosten steigen.

 

Es wurde bereits jetzt ein abzusehendes Defizit aus der Winterperiode Anfang des Jahres 2010 auf Basis der Mehrarbeitsstunden des Betriebshofes und der Kosten Unternehmereinsatz / Materialbeschaffung ermittelt und einkalkuliert, weil jetzt noch ein Überschuss aus Vorjahren dagegengestellt werden kann. Bei einer Berücksichtigung erst im folgenden Jahr würde die Erhöhung in 2011 zwar erträglicher ausfallen, aber im nächsten Jahr, dann ohne die Möglichkeit einer Rücklagenentnahme, noch gravierender als hier errechnet. Da den Gebührenzahlern die Härte des letzten Winters noch gut in Erinnerung ist, ist die Gebührenerhöhung zeitnah besser nachvollziehbar.

 



 

 


 

 


 

*         Staffelung wie bisher (erfolgt wegen unterschiedlicher Interessenanteile
Anlieger/Öffentlichkeit)

 

 

 

 

 


 



3        Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung

          Straßenreinigung

 

1.1       Personalkosten der Stadt Haan

 

Bei den Angestellten wurde der für das Jahr 2011 gültige Entgelttarifvertrag berücksichtigt. Bei den Beamten wurde keine Tariferhöhung berücksichtigt. Zudem kommen individuelle Veränderungen bei den beteiligten Mitarbeitern (Gehalt, Gehaltsbestandteile, Nebenleistungen, Arbeitszeitanteile) zum Tragen.

 

1.1.1    Bauverwaltungsamt

 

Für die

 

·      Bearbeitung satzungs- und gebührenrechtlicher Angelegenheiten,

·      Organisation und Abrech­nung Fahrbahnreinigung,

·      Bürgerbetreuung.

 

Die vom Personalamt für jeden beteiligten Mitarbeiter ermittelten Kosten wur­den entsprechend den (geschätzten) Zeitanteilen eingerechnet, die für die­sen Bereich aufgewendet werden. Die Kosten werden zu zwei Dritteln der Straßenreinigung und zu einem Drittel dem Winterdienst zugerechnet. Dies wurde entsprechend des kürzeren Winterzeitraumes neu bewertet. Bisher wurden diese Kosten je zur Hälfte der Straßenreinigung und dem Winterdienst zugeschlagen.

 

Ansatz 2011: 8.139 € (Vorjahr 7.972 €)

 

 

1.1.2    Betriebshof

 

Für die

 

Laubbeseitigung mit Anbaugeräten,

Handreinigung auf öffentlichen Flächen,

Reinigung des Straßenbegleitgrüns.

 

Die Abrechnung erfolgt nach den beim Betriebshof aufgezeichneten Ar­beitsstunden lt. Betriebsabrechnungsergebnis.

 

Zur Ermittlung der Stundenvergütung wurde die letztjährige Vergütung auf Basis des Tarifergebnisses für 2011 erhöht.

 

insgesamt:         1.499,30 Stunden á 30,90 €     =          46.328,00

(Vorjahr:           1.569,95 Stunden á 30,42 €     =          47.758,00


 

Zudem wurde der Arbeitsaufwand der Meister für die Steuerung und Kontrolle der eingesetzten Arbeiterkolonnen mit 1.365 € eingerechnet.

 

Ansatz 2011: 47.693 (Vorjahr: 48.867 €)

 

Die Personalkosten für Betriebshofleitung und -verwaltung sind in der Aufstellung ”Querschnittsämter” (Ziff. 1.1.3) enthalten.

 

 

1.1.3    Querschnittsämter

 

Anrechnung der Personalkosten aus den Ämtern, die nur mittelbar und teilweise für den Gebührenetat tätig werden (z. B. Personalamt, Kämmerei, Stadtkasse).

Anteile dieser Vergütung werden nach unterschiedlichen Schlüsseln dem jeweiligen Gebührenhaushalt zugeordnet.

Die Personalkosten aus Produkt 011400 „Betriebshof“ werden im Verhältnis der angefallenen Stunden der Betriebshofarbeiter verteilt.

 


Siehe nachfolgende Aufstellung:

 


Ansatz 2011: 22.184 € (Vorjahr: 22.939 €)

 


1.2       Sachkosten der Stadt Haan

 

1.2.1    Arbeitsplatzkosten Verwaltungspersonal

 

Die Pauschale für die Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes umfasst die Energiekosten, Bürobedarf, Dienstreisen, Bücher/Zeitschriften, In­standhaltung, Büroausstattung, Telefonanlage und –gebühren, Afa und Zins für die Büroeinrichtung und –geräte.

 

Kosten pro Arbeitsplatz: 2.502 € (Vorjahr: 2.502 €). Die Technikunterstützung für einen Arbeitsplatz ist unter Punkt 1.1.3. Querschnittsämter, Produkt 011000 TUI erfasst. Ebenfalls bei den Querschnittsämtern, Produkt 011400, sind die Arbeitsplatzkosten der Betriebshofarbeiter veranschlagt.

 

Kalkulatorische Miete pro Büroraum: 1.530,00 € (Vorjahr 1.530 €).

 

Die Anrechnung erfolgt entsprechend den Arbeitszeitanteilen der betreffenden Mitarbeiter je zur Hälfte verteilt auf Straßenreinigung und Winterdienst.

 

Ansatz 2011: 316(Vorjahr 316 €).

 

 

1.2.2    Fahrzeugbetriebs- und -unterhaltungskosten Betriebshof

 

Kosten für Betriebs- und Schmierstoffe, Reparaturen, Ersatzteile, Kfz-Steuer und Versicherungen, anteilig entsprechend ihrer Inanspruchnahme für den Gebührenetat. Für die Straßenreinigung betragen sie in diesem Jahr 3.824 € (Vorjahr: 3.824 €). Hinzu kommt die kalk. Garagenmiete in Höhe von 614 € (Vorjahr 896 €). Ebenfalls an dieser Stelle werden die früheren Positionen Abschreibung und Verzinsung der eingesetzten KFZ des Betriebshofes berücksichtigt. Da die Fahrzeuge nur teilweise für die Straßenreinigung eingesetzt werden, werden nur Teile von Abschreibung und Verzinsung, ermittelt aufgrund des Verhältnisses zwischen Gesamteinsatzstunden und Einsatzstunden für die Straßenreinigung, in die Gebührenbedarfsberechnung eingestellt. Dieser Aufwand wird dem Betriebshof im Wege der inneren Verrechnung erstattet und beträgt insgesamt 1.543 € (Vorjahr: 2.440 €). Abschreibung und Verzinsung der Kleinkehrmaschine werden unter Pkt. 1.4 separat in Ansatz gebracht.

 

Ansatz 2011: 5.981 € (Vorjahr 7.160 €).

 

 

1.2.3    Sonstige Sachkosten

 

Kosten für die Beschaffung und Reinigung von Dienst- und Schutzkleidung für die Betriebshofmitarbeiter; Straßenreinigung = 257 €; Winterdienst =99 €.

 

Pauschale für Portokosten (930 €, Vorjahr 930 €) Verteilung zu 1/3 auf die Straßenreinigung (310 €) und zu 2/3 (620 €) auf den Winterdienst.

 

Versicherungsbeiträge (Vermögeneigenschadenversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung) je Vollarbeitsplatz = Beamte 290 €, Angestellte 450 €, Arbeiter 450 €. Verrechnet mit den tatsächlichen Stellenanteilen ergibt sich hier eine Summe in Höhe von 841 €, Verteilung im Verhältnis der geleisteten Betriebshofarbeiterstunden auf Straßenreinigung (487 €) und Winterdienst (354 €).

 

Arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst je Vollarbeitsplatz 70 €, nach Verrechnung mit den tatsächlichen Stellenanteilen 131 €, Verteilung im Verhältnis der Betriebshofarbeiterstunden auf Straßenreinigung (76 €) und Winterdienst (55 €).

 

Ansatz 2011: 1.130 € (Vorjahr: 1.110 €)

 

 

 

1.3       Kosten Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung

 

1.3.1    Fahrbahnreinigung (Kehrmaschine und Handreiniger)

 

Die Fahrbahnreinigung wurde zum 1.1.2008 neu vergeben (vgl. Vorlage HFA/101 TOP 15, Ratsbeschluss vom 20.06.2007). Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre.

 

Die Fahrbahnreinigung hat folgenden Leistungsumfang:

 

-       Maschinelle Reinigung Straßenrinnen

-       Maschinelle Reinigung von Flächen

-       Ergänzende Handreinigung

-       Zusätzliche Reinigung Hauptlaubfallzeit

-       Maschinelle Reinigung von Straßenrinnen um Verkehrsinseln

-       Mehraufwand durch Laubmengen, die in die Rinne gekehrt werden.

 

Berücksichtigung einer 5,05%igen Lohnanpassung. Die im Vorjahr einkalkulierte Lohnerhöhung kam nicht zur Anwendung.

 

Ansatz 2011: 78.653 € (Vorjahr 75.774 €).

 

 

1.3.2    Entsorgungskosten Kehricht

 

Bis Ende 2007 gingen die Entsorgungskosten zu Lasten des mit der Straßenreinigung beauftragten Unternehmers und waren damit in dessen Angebotssumme enthalten. Mit dem neuen Vertrag ab 1.1.2008 wird der Kehricht separat entsorgt. Es ergibt sich keine Änderung zum Vorjahr.

 

Ansatz 2011: 15.173 € (Vorjahr: 15.173 €)

 

 

1.3.3    Reinigung Marktpassage

 

Die Unternehmervergütung umfasst die Reinigung der Marktpassage mit Hochdruckreiniger, ggf. mit einem Reinigungsgerät mit rotierender Bürste sowie das Entfernen von Kaugummiresten auf mechanischem Wege, zweimal jährlich. Es ergibt sich keine Änderung zum Vorjahr.

 

Ansatz 2011: 477 € (Vorjahr 477 €)

 

 

1.4       Einsatz der Kleinkehrmaschine

 

Seit dem 31.03.2006 betreibt der Betriebshof die Kleinkehrmaschine mit eigenem Personal. Hier werden die anfallenden Kosten bei eigenem Betrieb veranschlagt, soweit es sich um Aufgaben handelt, für dessen Erledigung der Bürger zur Zahlung von Gebühren herangezogen wird.

 

Ansatz 2011: 28.455 € (Vorjahr: 28.719 €)

 

 

1.5       Sonstige Kosten

 

1.5.1    Beseitigung des Abfalls aus der Reinigung des Straßenbegleitgrüns

 

Die Abfallbeseitigung aus dem Straßenbegleitgrün ist als Bestandteil der Stra­ßenreinigung anzusehen. Die Position umfasst den Transport durch einen Fremdunternehmer zur Müllverbrennungsanlage und die Verbrennung des Abfalls.

 

Ansatz 2011:7.600 € (Vorjahr 7.600 €)

 

 

1.5.2    Sachverständigenkosten

 

Die Straßenreinigung war EU-weit auszuschreiben. Dies macht ein komplexes Vergabeverfahren notwendig, welches einige Fallstricke beinhaltet. Die Stadt Haan hat hier im Abfallbereich bereits einige negative Überraschungen erlebt. Um ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten, hat die Stadt Haan fachliche Beratung in Anspruch genommen (vgl. Vorlage HFA/101 TOP 15). Die angefallenen Kosten werden auf die fünf Jahre der Vertragslaufzeit verteilt. 2011 wird dieser Betrag zum vierten Mal in Ansatz gebracht.

 

Ansatz 2011: 2.077 € (Vorjahr 2.077 €)

 

 

Vom Kostenaufwand abzusetzen:

 

1.6       Kirmesreinigung

 

Der Einsatz der Kehrmaschine für die Fahrbahnreinigung während der Kirmes ist in der aus dem Produkt 120310 - Straßenreinigung - gezahlten Unternehmervergütung enthalten. Eine Abrechnung über die Straßenreinigungsgebühren ist jedoch unzulässig, sie muss in Abzug gebracht und aus dem Produkt 020230- Kirmes - erstattet werden.

 

Ansatz 2011: 219 € (Vorjahr 209 €)

 

 

 

1.7       Städtischer Kostenanteil

 

Aufgrund des Art. 11 des Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (KommLeistfStG) ist der § 3 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) in zweifacher Hinsicht ge­ändert worden. Zum einen steht die Erhebung einer Benutzungsgebühr für die Straßenreinigung nach den Vorschriften des KAG im Ermessen der Gemeinde, zum anderen ist die Begrenzung des Gesamtgebührenaufkommens auf 75 % der Gesamtkosten für die Straßenreinigung entfallen. Aus Gründen der Rechtssicherheit, analog zum Erschließungskostenrecht und auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes bleibt allerdings ein 10%iger Abschlag als städtischer Kostenanteil erhalten. Der HFA (09.06.98) sowie der Rat (16.06.98) hat die Erhöhung des Kostendeckungsgrades beschlossen (vgl. HFA/185). Die verbleibenden Kosten werden der Verkehrsbedeutung der erschließenden Straßen entsprechend auf die Gebührenpflichtigen verteilt.

 

Ansatz 2011: 21.766 € (Vorjahr 21.797 €)

 

 

 

1.8       Entnahme aus Sonderrücklage

 

Nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) ist es zwingend erforderlich, eine Rücklage innerhalb von 3 Jahren zu entnehmen. Das Jahr 2008 schloss mit einer Überdeckung von 27.590,69 € ab, die in 2010 nicht berücksichtigt wurde und im Jahr 2011 verzinst mit 28.000 € in Ansatz gebracht wird.

 

Im Jahr 2009 ergab sich eine leichte Überdeckung, die noch nicht berücksichtigt wird.

 

Ansatz 2011: 28.000 € (Vorjahr: - €)

 

 

Hinzuzurechnen:

 

1.9       Ausgleich des Gebührendefizits

 

Gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist eine Kostenunterdeckung aus Vorjahren ansetzbar.

 

Es ist weder aus dem Jahr 2008 noch aus dem Jahr 2009 eine Unterdeckung in Ansatz zu bringen.

 

Ansatz 2011: - € (Vorjahr 15.045 €)

 


 

 



 

 


 

 

 



3        Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung

          Winterdienst

 

1.1       Personalkosten der Stadt Haan

 

1.1.1    Bauverwaltungsamt

 

siehe Nummer 1.1.1 in der Gebührenbedarfsberechnung Straßenreinigung.

 

Ansatz: 2011: 4.976 € (Vorjahr: 4.867 €)

 

 

1.1.2    Betriebshof

 

(Streu- und Räumdienst auf Fahrbahnen, Wegen, Plätzen etc., Rufbereitschaft)

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 20.11.1981 werden die Einsatzstunden nach dem Mittel der letzten fünf Jahre errechnet. Maßgeblich für das Haushaltsjahr  2011 sind die Einsatzstunden von 2005 - 2009:

 

(Vorjahr 41.722 €; Stundenlohn = 30,42 €)

 

 

* Die Aufteilung nach gebührenpflichtigem und nicht gebührenpflichtigem Auf­wand (außerhalb der geschlossenen Ortslage, vor städt. Grundstücken etc.) wurde anhand der geleisteten Winterdienststunden ermittelt und als ge­bührenpflichtiger Anteil eine Quote von 55% errechnet.

 

Ansatz: 2011: 46.060 € (Vorjahr: 41.772 €)

 

 

1.1.3     Querschnittsämter

 

Siehe Nummer 1.1.3 - Begründung und Auflistung in Gebührenbedarfsbe­rech­nung Straßenreinigung.


 

 

 


Ansatz: 2011: 13.258 € (Vorjahr: 12.648 €)

 


1.2       Sachkosten der Stadt Haan

 

1.2.1    Arbeitsplatzkosten Verwaltungspersonal

 

Siehe Nummer 1.2.1 in der Gebührenbedarfsberechnung Straßenreinigung.

 

Ansatz 2011: 316 € (Vorjahr: 316 € )

 

 

1.2.2    Fahrzeugbetriebs- und -unterhaltungskosten

 

Kosten für Betriebs- und Schmierstoffe, Reparaturen, Ersatzteile, Kfz-Steuer und Versicherungen, anteilig entsprechend ihrer Inanspruchnahme für den Gebührenetat. Für den Winterdienst betragen sie in diesem Jahr 3.064 € (Vorjahr: 3.064 €). Hinzu kommt die kalk. Garagenmiete in Höhe von 1.331 € (Vorjahr: 698 €).

 

Die Summen Fahrzeugbetriebs- und -unterhaltungskosten sowie Kfz-Steuer und Versicherung entsprechen der Aufteilung des Sammelnachweises. Kriterium ist hier die Anzahl der Einsatzstunden gemessen an den Gesamtstunden, und zwar für jedes Fahrzeug einzeln. Reparaturen führen von Jahr zu Jahr zu unterschiedlichen Ansätzen, je nachdem, ob die für den Gebührenhaushalt maßgeblich eingesetzten Fahrzeuge repariert werden mussten oder nicht.

 

Ebenfalls an dieser Stelle werden die früheren Positionen Abschreibung und Verzinsung der eingesetzten KFZ des Betriebshofes berücksichtigt. Da die Fahr­zeuge nur teilweise für den Winterdienst eingesetzt werden, werden nur Teile von Abschreibung und Verzinsung, ermittelt aufgrund des Verhältnisses zwi­schen Gesamteinsatzstunden und Einsatzstunden für den Winterdienst, in die Gebührenbedarfsberechnung eingestellt. Dieser Aufwand wird dem Betriebshof im Wege der inneren Verrechnung erstattet und beträgt insgesamt 8.475 € (Vorjahr 5.362 €).

Die Kfz-Einsatzstunden haben sich auf 681,5 Stunden erhöht (hinzu kommen 20 % – geschätzt - der Kosten für ein Fahrzeug für den Bereitschaftsdienst der Meister, Stunden wurden hierfür nicht erfasst).

(Vorjahr 255,25 Stunden).

 

Ansatz 2011: 12.870 € (Vorjahr: 9.124 €)

 

 

1.2.3     Sonstige Sachkosten

 

Siehe Nummer 1.2.3 in der Gebührenbedarfsberechnung Straßenreinigung.

(Dienst-/Schutzkleidung, Portokosten etc.)

 

Ansatz 2011: 1.128 € (Vorjahr: 1.075 €)

 


1.3       Kosten Unternehmereinsatz, Materialbeschaffung

 

1.3.1    Winterdienst durch Unternehmer

 

Für:

 

·      Fahrbahnräumung in Gruiten

·      Räumung von Überwegen in Gruiten und zum Teil in Haan

·      sonstige Unternehmereinsätze

 

Ansatz 2011: 45.000 € (Vorjahr: 30.770 €).

 

Der letzte Winter war im Gegensatz zu den vorangegangenen sehr streng. Deshalb waren die Ausgaben auch erheblich höher als vorausgeplant. Die diesjährige Planung berücksichtigt den Mehraufwand des Vorjahres. Es wird wiederum ein strenger Winter vorausgesagt.

 

 

1.3.2    Streugut und Reparatur der Winterdienstgeräte

 

Für

·      die Reparatur der Winterdienstgeräte

·      den Einkauf von Streumaterial

 

Siehe Begründung für den Mehraufwand wie 1.3.1

 

Ansatz 2011: 38.000 €  (Vorjahr 25.000 €).

 

 

 

1.4       Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals

 

1.4.1    Abschreibung

 

Die Abschreibung gleicht den jährlichen Wertverlust des Anlagevermögens durch Gebrauch und Abnutzung aus. Sie dient gleichzeitig der Verteilung von Investitionsaufwendungen auf mehrere Jahre. Die jährliche Abschreibungsrate ist gleichbleibend (lineare Abschreibung) und orientiert sich an der vor­aussichtlichen Lebensdauer des Investitionsgutes.

 

Die Ermittlung der Abschreibungsbeträge erfolgt weiterhin auf der Grundlage des (niedrigeren) Anschaffungswertes (= tatsächlich gezahlte Anschaffungs­kosten) anstelle des ebenfalls zulässigen Wiederbeschaffungszeitwertes, der durch Hochrechnung auf heutige Preise ermittelt wird.

 

Nach wie vor an dieser Stelle werden die Winterdienstgeräte und die Streugutlagerhalle in Ansatz gebracht, da diese überwiegend dem gebührenpflichtigen Winterdienst dienen.

 

Die Abschreibungsbeträge sind für jedes Anlagegut ein­zeln ermittelt worden. Sie werden mit dem Anteil in den Gebührenetat eingerechnet, mit dem sie dem gebührenpflichtigen Winterdienst dienen.

 

Die Kfz des Betriebshofes werden bei den Fahrzeugbetriebs- und

-unterhaltungskosten berücksichtigt. Vgl. hierzu Pos. 1.2.2.

 

Ansatz 2011: 13.698 € (Vorjahr 15.454 €)

 

 

1.4.2    Verzinsung

 

Der kalkulatorische Zinsbetrag dient der angemessenen Verzinsung des von der Stadt aufgewendeten Investitionskapitals, entweder aufgebracht aus Eigenmitteln oder Kreditaufnahmen. Aus diesem Grund wird ein mittlerer Wert aus aktuellen Soll- und Habenzinssätzen angesetzt (4,5%, Vorjahr 4,5%).

 

Ausgangsgröße ist der Restbuchwert (Restbuchwert = Anlagevermögen ./. Abschreibungen).

Der höhere Wiederbeschaffungszeitwert als Ausgangsbasis ist für die Zinsberechnung unzulässig (Urteil OVG Münster vom 05.08.1994).

 

Nach wie vor an dieser Stelle werden die Winterdienstgeräte und die Streugutlagerhalle in Ansatz gebracht, da diese überwiegend dem gebühren­pflichtigen Winterdienst dienen.

 

Die Verzinsungsbeträge sind für jedes Anlagegut ein­zeln ermittelt worden. Sie werden mit dem Anteil in den Gebührenetat eingerechnet, mit dem sie dem gebührenpflichtigen Winterdienst dienen.

 

Die Kfz des Betriebshofes werden bei den Fahrzeugbetriebs- und

–unterhaltungskosten berücksichtigt. Vgl. hierzu Pos. 1.2.2.

 

Die Verzinsung sinkt aufgrund sinkender Restbuchwerte.

 

Ansatz 2011: 6.268 € (Vorjahr: 6.875 €)

 


 

1.5       Sonstige Kosten

 

1.5.1    Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten Streugutlagerhalle

 

Die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten der Streutgutlagerhalle um­fassen die Gebäudeunterhal­tung sowie die Kosten für Strom, Wasser und Versicherung.

 

Ansatz 2011: 1.440 € (Vorjahr: 1.453 €)

 

 

 

Vom Kostenaufwand abzusetzen:

 

1.6       Städtischer Kostenanteil

 

ist wie bei der Straßenreinigung beschrieben.

Die gesetzliche Vorschrift gilt auch für den Winterdienst.

 

Ansatz 2011: 18.301 € (Vorjahr: 14.930 €)

 

 

 

1.7       Entnahme aus Sonderrücklage

 

Aus der Jahresrechnung für 2008 ergab sich eine Überdeckung von 52.593,71 €, die nun verzinst mit 53.000 € in Ansatz gebracht wird.

 

Ansatz 2011: 53.000 € (Vorjahr: 38.500 €)

 

 

 

1.8       Zu erwartende Kostenminderung aufgrund Veränderung der Frontmeter

(vgl. Anlage IV und V der Vorlage)

 

Die Änderung des Straßenverzeichnisses sieht den Wegfall einiger Straßen aus der Städtischen Winterwartung bei gleichzeitiger Übertragung auf die Anlieger vor. Die zum Stand 04.11.2010 gemeldeten Frontmeter wurden entsprechend angepasst. Entsprechend reduziert sich der Städtische Arbeitsaufwand.

 

Ansatz 2011: 1.275 €

 

 


 

1.9       Ausgleich des zu erwartenden Gebührendefizits aus 2010

 

Gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist eine Kostenunterdeckung aus Vorjahren ansetzbar.

 

In den ersten Monaten des Jahres 2010 herrschte ein ungewöhnlich strenger Winter. Die vorausgeplanten Kosten wurden überschritten. Anhand der bereits  bekannten Bauhofstunden in der ersten Jahreshälfte 2010 und den bekannten Ansatzüberschreitungen bei der Unternehmervergütung und dem Streumaterial wurde ein zu erwartendes Defizit in Höhe von 59.000 € ermittelt, die in Ansatz gebracht werden.

 

Begründung:

·        In diesem Jahr kann noch ein Überschuss (siehe 1.7) in Ansatz gebracht werden, welcher die Erhöhung der Gebühr etwas abfedert.

 

·        Den Bürgern ist noch gut in Erinnerung, dass der letzte Winter außergewöhnlich streng war. Somit ist die Erhöhung zum jetzigen Zeitpunkt für den Gebührenzahler nachvollziehbar.

 

Ansatz 2011: 59.000 €

 


Anlage III

Satzung der Stadt Haan

über die 37. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung

und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)

vom                    

 

Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18.12.1975 (GV NRW S. 706) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S 712/SGV NRW 610) in ihren zur Zeit geltenden Fassungen hat der Rat der Stadt Haan in seiner Sitzung am                       die nachstehende Satzung zur 37. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 17.11.1978 in der Fassung der 36. Änderungssatzung vom 30.04.2010 beschlossen:

 

 

§ 1

 

Das Straßenverzeichnis, das gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensat­zung Bestandteil der Satzung ist, wird entsprechend der Anlage zu dieser Satzung neu gefasst.

 

 

 

§ 2

 

 

Die in § 5 Abs. 4 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung festgesetzten Benutzungs­gebühren werden wie folgt neu festgesetzt:

 

a)        Anliegerstraßen                                                                              1,75 € / m Frontlänge

b)        Haupterschließungsstraßen                                                 1,58 € / m Frontlänge

c)        Hauptverkehrsstraßen                                                                    1,32 € / m Frontlänge

 

 

§ 3

 

§ 5 Abs. 5 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung erhält folgende Fassung:

 

Für die von der Stadt ausgeführte Winterwartung der Fahrbahn beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Abs. 1-3) in

 

Priorität 1 - Dringlichste Winterdienststrecken                                        1,39 € / m Frontlänge, in

Priorität 2 - Wichtige Winterdienststrecken                                            1,09 € / m Frontlänge, in

Priorität 3 - Nachrangige Winterdienststrecken                                       0,53 € / m Frontlänge.

 

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft


                                                                                                                                   Anlage IV

 

Erläuterungen zu den Änderungen im Straßenverzeichnis (vgl. Anlage V):

 

Am Marktweg von der Bahnstraße bis Einmündung Voisheider Weg

Am Marktweg – Einmündung Voisheider Weg bis Einmündung Dörpfeldstraße

Fröbelweg

Gaudigweg

Schirrmannweg

 

 

Die Winterwartung wird in diesen Straßen auf die Anlieger übertragen. Die Straßen sind stets beidseitig beparkt, so dass dem Räumfahrzeug auch bei mehrfacher Anfahrt keine Winterwartung möglich ist.

 

 

Brückenstraße

 

Die Strecke ab Brückenstraße 1 (bis Breite Straße 26) war bisher eine Sackgasse, die nur den dort wohnenden Anliegern diente. Straßenreinigung und Winterdienst waren daher auf die Anlieger übertragen. Nach Fertigstellung der K 20 n ist dieser Straßenabschnitt nun viel befahren. Die Reinigung wird daher an den Standard der restlichen Brückenstraße angepasst.

 

 

Gruitener Straße 88, 90, 92, 94, 96

 

Es handelt sich hier um eine kleine Stichstraße zur Gruitener Straße, die nur den Anliegern dient. Sie wird entsprechend ihrer geringen Verkehrsbedeutung in die Priorität 3 zurückgestuft, zumal die Reinigung des Hauptzuges der Gruitener Straße dem Landschaftsverband obliegt und der Betriebshof die Reinigung dort daher nicht vornimmt.

 

 

Kampheider Feld

 

Auf Wunsch der Anwohner wurde diese Straße in den Jahren 2008 bis 2010 von der Stadt wintergewartet. Diese Regelung hat sich jedoch nicht bewährt. In strengen Wintern wie dem letzten reichen die Kapazitäten des Betriebshofes nicht aus, um auch noch eine Straße solch geringer Bedeutung zur Zufriedenheit der Anwohner zu winterwarten. Oft war eine Reinigung nicht möglich, weil die erforderliche Wendemöglichkeit durch Autos versperrt war. Da die Straße kaum befahren wird, wird gestreutes Salz nicht in die Schneedecke eingearbeitet und kann daher nicht auftauend wirken. Die Winterwartung wird daher wieder auf die Anwohner übertragen.

 


 

Pastor-Vömel-Straße – Haus Nr. 2-10

 

Dieser ehemalige Abschnitt der Pastor-Vömel-Straße hat sich im Zuge der Umbauarbeiten zur Umgehung von Gruiten-Dorf zu einer immer unbedeutenderen Nebenfahrbahn einwickelt, in der Straßenreinigung und Winterdienst durch die Anwohner erfolgen können. Dies dient einer rationelleren Organisation der Stadtreinigung.

 

Für Haus Nr. 10 waren die Straßenreinigung und die Winterwartung bisher schon auf die Anlieger übertragen. Die Übertragung der Straßenreinigungspflichten für die Häuser mit den Hausnummern 2 bis 8 an die Anlieger erfolgt nun ebenfalls.

 

 

 

Voisheider Weg

 

Aufgrund seiner geringen Verkehrsbedeutung kann der Voisheider Weg auch in der Priorität 3 bedient werden. Da der Betriebshof die Fahrrouten neu einteilen will, wird der Voisheider Weg in die Priorität 3 eingestuft.

 

Zur Pumpstation

 

Die Widmung dieser Straße wird im nächsten Jahr erfolgen. Sie dient dem reinen Anliegerverkehr. Straßenreinigung und Winterdienst können hier auf die Anlieger übertragen werden. Der dort befindliche Park & Ride Parkplatz dient jedoch dem ÖPNV. Die Reinigung wird von der Stadt übernommen.

 

 

 

 

Anlage V     Tabelle Änderungen Straßenverzeichnis (siehe beigefügtes Dokument)

 

Beschlussvorschlag:

 

1.        Die mit dieser Sitzungsvorlage vorgelegten Gebührenbedarfsberechnungen ”Straßenreinigung und Winterdienst 2011” werden beschlossen.

 

2.        Es wird eine Satzung über die 37. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren entsprechend dem vorgelegten Entwurf (Anlage III) verabschiedet.