Sachverhalt
Inhalt
1.
Anlass der Vorlage
2.
Gebührenhöhe 2011
3.
Gründe für
Gebührenveränderungen zum Vorjahr
Anlage I: Gebührenbedarfsberechung
mit Erläuterungen (Straßenreinigung)
1 Kostenaufstellungen
1.1 Personalkosten der Stadt Haan
1.2 Sachkosten der Stadt Haan
1.3 Kosten Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung
1.4 Einsatz der Kleinkehrmaschine
1.5 Sonstige Kosten
1.6 Kirmesreinigung
1.7 Städtischer Kostenanteil
1.8 Entnahme aus der Sonderrücklage
1.9 Ausgleich des Gebührendefizits aus
Vorjahren
2 Kalkulation der Einnahmen
2.1 Gebührenmaßstab
2.1.1 Gesamtanzahl der Maßstabseinheiten
2.1.2 Gebühren je Einheit
2.1.3 Gebühreneinnahmen insgesamt
3 Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung
Anlage II: Gebührenbedarfsberechung
mit Erläuterungen (Winterdienst)
1 Kostenaufstellungen
1.1 Personalkosten der Stadt Haan
1.2 Sachkosten der Stadt Haan
1.3 Kosten
Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung
1.4 Abschreibung und Verzinsung des
Anlagekapitals
1.5 Sonstige Kosten
1.6 Städtischer Kostenanteil
1.7 Entnahme aus der Sonderrücklage
1.8 Zu erwartende Kostenminderung aufgrund
Veränderung der Frontmeter (s. Anlage IV und V der Vorlage)
1.9 Ausgleich des zu erwartenden
Gebührendefizites aus 2010
2 Kalkulation der Einnahmen
2.1 Gebührenmaßstab
2.1.1 Gesamtanzahl der Maßstabseinheiten
2.1.2 Gebühren je Einheit
2.1.3 Gebühreneinnahmen insgesamt
3 Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung
Anlage III: Satzungstext
Anlage IV: Erläuterungen
Änderung Straßenverzeichnis
Anlage V: Tabelle
Änderungen Straßenverzeichnis
1. Anlass der Vorlage
Die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der
öffentlichen Einrichtung ”Straßenreinigung” sind durch Satzung für das Jahr 2011 neu festzusetzen. Grundlage für
die Festsetzung sind die beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen.
2. Gebührenhöhe 2011
3. Gründe für die
Gebührenveränderungen zum Vorjahr
Wesentliche gebührenmindernde/gebührenerhöhende Faktoren für 2011:
Straßenreinigung
Die Gebühr für die
Straßenreinigung sinkt, weil im Gegensatz zum Vorjahr kein Gebührendefizit mehr
zu berücksichtigen war und die Höhe des zu entnehmenden Überschusses aus den
Vorjahren höher war als der im Vorjahr in Ansatz gebrachte Überschuss.
Ansonsten halten sich die Kosten in der Waage.
Winterdienst
Es kommt hier zu einer ganz erheblichen Gebührenerhöhung. Dies ist Folge des ungewöhnlich strengen Winters im Vorjahr. Die Ansätze reichten bei weitem nicht aus. Für den kommenden Winter sagen die Wetterexperten ein ähnliches Ausmaß des Winters voraus. Daher sind die neuen Ansätze zu Punkt 1.3 der Kostenübersicht, Kosten Unternehmereinsatz / Materialbeschaffung, an die tatsächlichen Ausgaben des Vorjahres angepasst worden. Der erhöhte Arbeitsaufwand bereits in 2009 schlägt sich bereits im Fünf-Jahres-Mittel der Betriebshofpersonalstunden nieder, so dass dort die Kosten steigen.
Es wurde bereits jetzt ein abzusehendes Defizit aus der Winterperiode Anfang des Jahres 2010 auf Basis der Mehrarbeitsstunden des Betriebshofes und der Kosten Unternehmereinsatz / Materialbeschaffung ermittelt und einkalkuliert, weil jetzt noch ein Überschuss aus Vorjahren dagegengestellt werden kann. Bei einer Berücksichtigung erst im folgenden Jahr würde die Erhöhung in 2011 zwar erträglicher ausfallen, aber im nächsten Jahr, dann ohne die Möglichkeit einer Rücklagenentnahme, noch gravierender als hier errechnet. Da den Gebührenzahlern die Härte des letzten Winters noch gut in Erinnerung ist, ist die Gebührenerhöhung zeitnah besser nachvollziehbar.
*
Staffelung wie bisher (erfolgt wegen unterschiedlicher
Interessenanteile
Anlieger/Öffentlichkeit)
3 Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung
Straßenreinigung
1.1 Personalkosten
der Stadt Haan
Bei den Angestellten wurde der für das Jahr 2011 gültige
Entgelttarifvertrag berücksichtigt. Bei den Beamten wurde keine Tariferhöhung
berücksichtigt. Zudem kommen individuelle
Veränderungen bei den beteiligten Mitarbeitern (Gehalt, Gehaltsbestandteile,
Nebenleistungen, Arbeitszeitanteile) zum Tragen.
1.1.1 Bauverwaltungsamt
Für die
·
Bearbeitung satzungs-
und gebührenrechtlicher Angelegenheiten,
·
Organisation und Abrechnung
Fahrbahnreinigung,
·
Bürgerbetreuung.
Die vom Personalamt für jeden beteiligten Mitarbeiter ermittelten
Kosten wurden entsprechend den (geschätzten) Zeitanteilen eingerechnet, die
für diesen Bereich aufgewendet werden. Die Kosten werden zu zwei Dritteln der
Straßenreinigung und zu einem Drittel dem Winterdienst zugerechnet. Dies wurde entsprechend des kürzeren
Winterzeitraumes neu bewertet. Bisher wurden diese Kosten je zur Hälfte der
Straßenreinigung und dem Winterdienst zugeschlagen.
Ansatz 2011: 8.139 € (Vorjahr
7.972 €)
1.1.2 Betriebshof
Für die
Laubbeseitigung
mit Anbaugeräten,
Handreinigung
auf öffentlichen Flächen,
Reinigung
des Straßenbegleitgrüns.
Die Abrechnung erfolgt nach den beim Betriebshof aufgezeichneten Arbeitsstunden
lt. Betriebsabrechnungsergebnis.
Zur Ermittlung der Stundenvergütung wurde die letztjährige Vergütung
auf Basis des Tarifergebnisses für 2011 erhöht.
insgesamt: 1.499,30
Stunden á 30,90 € = 46.328,00 €
(Vorjahr: 1.569,95
Stunden á 30,42 € = 47.758,00 €
Zudem wurde der Arbeitsaufwand der Meister für die Steuerung und
Kontrolle der eingesetzten Arbeiterkolonnen mit 1.365 € eingerechnet.
Ansatz 2011: 47.693 € (Vorjahr: 48.867 €)
Die Personalkosten für Betriebshofleitung und -verwaltung sind in der
Aufstellung ”Querschnittsämter” (Ziff. 1.1.3) enthalten.
1.1.3 Querschnittsämter
Anrechnung der Personalkosten aus den Ämtern, die nur mittelbar und
teilweise für den Gebührenetat tätig werden (z. B. Personalamt, Kämmerei,
Stadtkasse).
Anteile dieser Vergütung werden nach unterschiedlichen Schlüsseln dem
jeweiligen Gebührenhaushalt zugeordnet.
Die Personalkosten aus Produkt 011400 „Betriebshof“ werden im
Verhältnis der angefallenen Stunden der Betriebshofarbeiter verteilt.
Siehe nachfolgende Aufstellung:
Ansatz 2011: 22.184 € (Vorjahr:
22.939 €)
1.2 Sachkosten
der Stadt Haan
1.2.1 Arbeitsplatzkosten Verwaltungspersonal
Die Pauschale für die Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes umfasst die
Energiekosten, Bürobedarf, Dienstreisen, Bücher/Zeitschriften, Instandhaltung,
Büroausstattung, Telefonanlage und –gebühren, Afa und Zins für die
Büroeinrichtung und –geräte.
Kosten pro Arbeitsplatz: 2.502 € (Vorjahr: 2.502 €). Die
Technikunterstützung für einen Arbeitsplatz ist unter Punkt 1.1.3.
Querschnittsämter, Produkt 011000 TUI erfasst. Ebenfalls bei den
Querschnittsämtern, Produkt 011400, sind die Arbeitsplatzkosten der
Betriebshofarbeiter veranschlagt.
Kalkulatorische Miete pro Büroraum: 1.530,00 € (Vorjahr 1.530
€).
Die Anrechnung erfolgt entsprechend den Arbeitszeitanteilen der
betreffenden Mitarbeiter je zur Hälfte verteilt auf Straßenreinigung und
Winterdienst.
Ansatz 2011: 316 € (Vorjahr
316 €).
1.2.2 Fahrzeugbetriebs- und -unterhaltungskosten Betriebshof
Kosten für Betriebs- und Schmierstoffe, Reparaturen,
Ersatzteile, Kfz-Steuer und Versicherungen, anteilig entsprechend ihrer
Inanspruchnahme für den Gebührenetat. Für die Straßenreinigung betragen sie in
diesem Jahr 3.824 € (Vorjahr: 3.824 €). Hinzu kommt die kalk. Garagenmiete in
Höhe von 614 € (Vorjahr 896 €). Ebenfalls an dieser Stelle werden die früheren
Positionen Abschreibung und Verzinsung der eingesetzten KFZ des Betriebshofes
berücksichtigt. Da die Fahrzeuge nur teilweise für die Straßenreinigung
eingesetzt werden, werden nur Teile von Abschreibung und Verzinsung, ermittelt
aufgrund des Verhältnisses zwischen Gesamteinsatzstunden und Einsatzstunden für
die Straßenreinigung, in die Gebührenbedarfsberechnung eingestellt. Dieser
Aufwand wird dem Betriebshof im Wege der inneren Verrechnung erstattet und
beträgt insgesamt 1.543 € (Vorjahr: 2.440 €). Abschreibung und Verzinsung der
Kleinkehrmaschine werden unter Pkt. 1.4 separat in Ansatz gebracht.
Ansatz 2011: 5.981 € (Vorjahr
7.160 €).
1.2.3 Sonstige Sachkosten
Kosten für die Beschaffung und Reinigung von Dienst- und
Schutzkleidung für die Betriebshofmitarbeiter; Straßenreinigung = 257 €;
Winterdienst =99 €.
Pauschale für Portokosten
(930 €, Vorjahr 930 €) Verteilung zu 1/3 auf die Straßenreinigung (310 €) und
zu 2/3 (620 €) auf den Winterdienst.
Versicherungsbeiträge (Vermögeneigenschadenversicherung,
Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung) je Vollarbeitsplatz = Beamte 290
€, Angestellte 450 €, Arbeiter 450 €. Verrechnet mit den tatsächlichen
Stellenanteilen ergibt sich hier eine Summe in Höhe von 841 €, Verteilung im
Verhältnis der geleisteten Betriebshofarbeiterstunden auf Straßenreinigung (487
€) und Winterdienst (354 €).
Arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst je
Vollarbeitsplatz 70 €, nach Verrechnung mit den tatsächlichen Stellenanteilen
131 €, Verteilung im Verhältnis der Betriebshofarbeiterstunden auf
Straßenreinigung (76 €) und Winterdienst (55 €).
Ansatz 2011: 1.130 € (Vorjahr:
1.110 €)
1.3 Kosten Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung
1.3.1 Fahrbahnreinigung (Kehrmaschine und Handreiniger)
Die Fahrbahnreinigung wurde zum 1.1.2008 neu vergeben (vgl. Vorlage
HFA/101 TOP 15, Ratsbeschluss vom 20.06.2007). Die Vertragslaufzeit beträgt
fünf Jahre.
Die Fahrbahnreinigung hat folgenden Leistungsumfang:
-
Maschinelle Reinigung Straßenrinnen
-
Maschinelle Reinigung von Flächen
-
Ergänzende Handreinigung
-
Zusätzliche Reinigung Hauptlaubfallzeit
-
Maschinelle Reinigung von Straßenrinnen um
Verkehrsinseln
-
Mehraufwand durch Laubmengen, die in die Rinne gekehrt
werden.
Berücksichtigung einer 5,05%igen Lohnanpassung. Die im Vorjahr
einkalkulierte Lohnerhöhung kam nicht zur Anwendung.
Ansatz 2011: 78.653 €
(Vorjahr 75.774 €).
1.3.2 Entsorgungskosten Kehricht
Bis Ende 2007 gingen die Entsorgungskosten zu Lasten des mit der
Straßenreinigung beauftragten Unternehmers und waren damit in dessen
Angebotssumme enthalten. Mit dem neuen Vertrag ab 1.1.2008 wird der Kehricht
separat entsorgt. Es ergibt sich keine Änderung zum Vorjahr.
Ansatz 2011: 15.173 € (Vorjahr: 15.173 €)
1.3.3 Reinigung Marktpassage
Die Unternehmervergütung umfasst die Reinigung der Marktpassage mit
Hochdruckreiniger, ggf. mit einem Reinigungsgerät mit rotierender Bürste sowie
das Entfernen von Kaugummiresten auf mechanischem Wege, zweimal jährlich. Es
ergibt sich keine Änderung zum Vorjahr.
Ansatz 2011: 477 € (Vorjahr
477 €)
1.4 Einsatz
der Kleinkehrmaschine
Seit dem 31.03.2006 betreibt der Betriebshof die Kleinkehrmaschine mit
eigenem Personal. Hier werden die anfallenden Kosten bei eigenem Betrieb
veranschlagt, soweit es sich um Aufgaben handelt, für dessen Erledigung der
Bürger zur Zahlung von Gebühren herangezogen wird.
Ansatz 2011: 28.455 € (Vorjahr:
28.719 €)
1.5 Sonstige
Kosten
1.5.1 Beseitigung des Abfalls aus der
Reinigung des Straßenbegleitgrüns
Die Abfallbeseitigung aus dem Straßenbegleitgrün ist als Bestandteil
der Straßenreinigung anzusehen. Die Position umfasst den Transport durch einen
Fremdunternehmer zur Müllverbrennungsanlage und die Verbrennung des Abfalls.
Ansatz 2011:7.600 € (Vorjahr 7.600
€)
1.5.2 Sachverständigenkosten
Die Straßenreinigung war EU-weit auszuschreiben. Dies macht ein
komplexes Vergabeverfahren notwendig, welches einige Fallstricke beinhaltet.
Die Stadt Haan hat hier im Abfallbereich bereits einige negative Überraschungen
erlebt. Um ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten, hat die Stadt Haan
fachliche Beratung in Anspruch genommen (vgl. Vorlage HFA/101 TOP 15). Die
angefallenen Kosten werden auf die fünf Jahre der Vertragslaufzeit verteilt.
2011 wird dieser Betrag zum vierten Mal in Ansatz gebracht.
Ansatz 2011: 2.077 € (Vorjahr 2.077
€)
Vom Kostenaufwand abzusetzen:
1.6 Kirmesreinigung
Der
Einsatz der Kehrmaschine für die Fahrbahnreinigung während der Kirmes ist in
der aus dem Produkt 120310 - Straßenreinigung - gezahlten Unternehmervergütung
enthalten. Eine Abrechnung über die Straßenreinigungsgebühren ist jedoch
unzulässig, sie muss in Abzug gebracht und aus dem Produkt 020230- Kirmes -
erstattet werden.
Ansatz 2011: 219 € (Vorjahr 209 €)
1.7 Städtischer
Kostenanteil
Aufgrund des Art. 11 des Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit
der Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (KommLeistfStG) ist der
§ 3 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) in zweifacher Hinsicht geändert
worden. Zum einen steht die Erhebung einer Benutzungsgebühr für die
Straßenreinigung nach den Vorschriften des KAG im Ermessen der Gemeinde, zum
anderen ist die Begrenzung des Gesamtgebührenaufkommens auf 75 % der
Gesamtkosten für die Straßenreinigung entfallen. Aus Gründen der
Rechtssicherheit, analog zum Erschließungskostenrecht und auf Empfehlung des
Städte- und Gemeindebundes bleibt allerdings ein 10%iger Abschlag als städtischer
Kostenanteil erhalten. Der HFA (09.06.98) sowie der Rat (16.06.98) hat die
Erhöhung des Kostendeckungsgrades beschlossen (vgl. HFA/185). Die verbleibenden
Kosten werden der Verkehrsbedeutung der erschließenden Straßen entsprechend auf
die Gebührenpflichtigen verteilt.
Ansatz 2011: 21.766 €
(Vorjahr 21.797 €)
1.8 Entnahme
aus Sonderrücklage
Nach den
Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) ist es zwingend
erforderlich, eine Rücklage innerhalb von 3 Jahren zu entnehmen. Das Jahr 2008
schloss mit einer Überdeckung von 27.590,69 € ab, die in 2010 nicht
berücksichtigt wurde und im Jahr 2011 verzinst mit 28.000 € in Ansatz gebracht
wird.
Im Jahr
2009 ergab sich eine leichte Überdeckung, die noch nicht berücksichtigt wird.
Ansatz 2011:
28.000 € (Vorjahr: - €)
Hinzuzurechnen:
1.9 Ausgleich
des Gebührendefizits
Gemäß den Vorschriften des
Kommunalabgabengesetzes ist eine Kostenunterdeckung aus Vorjahren ansetzbar.
Es ist weder aus dem Jahr 2008 noch aus
dem Jahr 2009 eine Unterdeckung in Ansatz zu bringen.
Ansatz 2011: - € (Vorjahr 15.045 €)
3 Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung
Winterdienst
1.1 Personalkosten
der Stadt Haan
1.1.1 Bauverwaltungsamt
siehe Nummer 1.1.1 in der Gebührenbedarfsberechnung Straßenreinigung.
Ansatz: 2011: 4.976 € (Vorjahr:
4.867 €)
1.1.2 Betriebshof
(Streu- und Räumdienst auf Fahrbahnen, Wegen, Plätzen etc., Rufbereitschaft)
Gemäß Ratsbeschluss vom 20.11.1981 werden die Einsatzstunden nach dem
Mittel der letzten fünf Jahre errechnet. Maßgeblich für das Haushaltsjahr 2011 sind die Einsatzstunden von 2005 - 2009:
(Vorjahr 41.722 €; Stundenlohn = 30,42 €)
* Die Aufteilung nach gebührenpflichtigem und nicht gebührenpflichtigem Aufwand (außerhalb der geschlossenen Ortslage, vor städt. Grundstücken etc.) wurde anhand der geleisteten Winterdienststunden ermittelt und als gebührenpflichtiger Anteil eine Quote von 55% errechnet.
Ansatz: 2011: 46.060 € (Vorjahr: 41.772 €)
1.1.3 Querschnittsämter
Siehe Nummer 1.1.3 - Begründung und Auflistung in Gebührenbedarfsberechnung Straßenreinigung.
Ansatz: 2011: 13.258 € (Vorjahr: 12.648 €)
1.2 Sachkosten
der Stadt Haan
1.2.1 Arbeitsplatzkosten Verwaltungspersonal
Siehe Nummer 1.2.1 in der Gebührenbedarfsberechnung Straßenreinigung.
Ansatz 2011: 316 € (Vorjahr:
316 € )
1.2.2 Fahrzeugbetriebs- und -unterhaltungskosten
Kosten für Betriebs- und Schmierstoffe, Reparaturen,
Ersatzteile, Kfz-Steuer und Versicherungen, anteilig entsprechend ihrer
Inanspruchnahme für den Gebührenetat. Für den Winterdienst betragen sie in
diesem Jahr 3.064 € (Vorjahr: 3.064 €). Hinzu kommt die kalk. Garagenmiete in
Höhe von 1.331 € (Vorjahr: 698 €).
Die Summen Fahrzeugbetriebs- und -unterhaltungskosten sowie Kfz-Steuer
und Versicherung entsprechen der Aufteilung des Sammelnachweises. Kriterium ist
hier die Anzahl der Einsatzstunden gemessen an den Gesamtstunden, und zwar für
jedes Fahrzeug einzeln. Reparaturen führen von Jahr zu Jahr zu
unterschiedlichen Ansätzen, je nachdem, ob die für den Gebührenhaushalt
maßgeblich eingesetzten Fahrzeuge repariert werden mussten oder nicht.
Ebenfalls an dieser Stelle werden die früheren
Positionen Abschreibung und Verzinsung der eingesetzten KFZ des Betriebshofes
berücksichtigt. Da die Fahrzeuge nur teilweise für den Winterdienst eingesetzt
werden, werden nur Teile von Abschreibung und Verzinsung, ermittelt aufgrund
des Verhältnisses zwischen Gesamteinsatzstunden und Einsatzstunden für den
Winterdienst, in die Gebührenbedarfsberechnung eingestellt. Dieser Aufwand wird
dem Betriebshof im Wege der inneren Verrechnung erstattet und beträgt insgesamt
8.475 € (Vorjahr 5.362 €).
Die Kfz-Einsatzstunden haben sich auf 681,5 Stunden
erhöht (hinzu kommen 20 % – geschätzt - der Kosten für ein Fahrzeug für den
Bereitschaftsdienst der Meister, Stunden wurden hierfür nicht erfasst).
(Vorjahr 255,25 Stunden).
Ansatz 2011: 12.870 € (Vorjahr:
9.124 €)
1.2.3 Sonstige Sachkosten
Siehe Nummer 1.2.3 in der Gebührenbedarfsberechnung Straßenreinigung.
(Dienst-/Schutzkleidung, Portokosten etc.)
Ansatz 2011: 1.128 € (Vorjahr:
1.075 €)
1.3 Kosten
Unternehmereinsatz, Materialbeschaffung
1.3.1 Winterdienst durch Unternehmer
Für:
·
Fahrbahnräumung in
Gruiten
·
Räumung von Überwegen in
Gruiten und zum Teil in Haan
·
sonstige
Unternehmereinsätze
Ansatz 2011: 45.000 € (Vorjahr:
30.770 €).
Der letzte Winter war im Gegensatz zu den vorangegangenen sehr streng.
Deshalb waren die Ausgaben auch erheblich höher als vorausgeplant. Die
diesjährige Planung berücksichtigt den Mehraufwand des Vorjahres. Es wird
wiederum ein strenger Winter vorausgesagt.
1.3.2 Streugut und Reparatur der Winterdienstgeräte
Für
·
die Reparatur der
Winterdienstgeräte
·
den Einkauf von
Streumaterial
Siehe Begründung für den Mehraufwand wie 1.3.1
Ansatz 2011:
38.000 € (Vorjahr 25.000 €).
1.4 Abschreibung
und Verzinsung des Anlagekapitals
1.4.1 Abschreibung
Die Abschreibung gleicht den jährlichen Wertverlust des Anlagevermögens
durch Gebrauch und Abnutzung aus. Sie dient gleichzeitig der Verteilung von
Investitionsaufwendungen auf mehrere Jahre. Die jährliche Abschreibungsrate ist
gleichbleibend (lineare Abschreibung) und orientiert sich an der voraussichtlichen
Lebensdauer des Investitionsgutes.
Die Ermittlung der Abschreibungsbeträge erfolgt weiterhin auf der
Grundlage des (niedrigeren) Anschaffungswertes (= tatsächlich gezahlte
Anschaffungskosten) anstelle des ebenfalls zulässigen
Wiederbeschaffungszeitwertes, der durch Hochrechnung auf heutige Preise
ermittelt wird.
Nach wie vor an dieser Stelle werden die Winterdienstgeräte und die
Streugutlagerhalle in Ansatz gebracht, da diese überwiegend dem
gebührenpflichtigen Winterdienst dienen.
Die Abschreibungsbeträge sind für jedes Anlagegut einzeln ermittelt
worden. Sie werden mit dem Anteil in den Gebührenetat eingerechnet, mit dem sie
dem gebührenpflichtigen Winterdienst dienen.
Die Kfz des Betriebshofes werden bei den Fahrzeugbetriebs- und
-unterhaltungskosten berücksichtigt. Vgl. hierzu Pos. 1.2.2.
Ansatz 2011: 13.698 € (Vorjahr 15.454 €)
1.4.2 Verzinsung
Der kalkulatorische Zinsbetrag dient der angemessenen Verzinsung des
von der Stadt aufgewendeten Investitionskapitals, entweder aufgebracht aus
Eigenmitteln oder Kreditaufnahmen. Aus diesem Grund wird ein mittlerer Wert aus
aktuellen Soll- und Habenzinssätzen angesetzt (4,5%, Vorjahr 4,5%).
Ausgangsgröße ist der Restbuchwert (Restbuchwert = Anlagevermögen ./.
Abschreibungen).
Der höhere Wiederbeschaffungszeitwert als Ausgangsbasis ist für die
Zinsberechnung unzulässig (Urteil OVG Münster vom 05.08.1994).
Nach wie vor an dieser Stelle werden die Winterdienstgeräte und die
Streugutlagerhalle in Ansatz gebracht, da diese überwiegend dem gebührenpflichtigen
Winterdienst dienen.
Die Verzinsungsbeträge sind für jedes Anlagegut einzeln ermittelt
worden. Sie werden mit dem Anteil in den Gebührenetat eingerechnet, mit dem sie
dem gebührenpflichtigen Winterdienst dienen.
Die Kfz des Betriebshofes werden bei den Fahrzeugbetriebs- und
–unterhaltungskosten berücksichtigt. Vgl. hierzu Pos. 1.2.2.
Die
Verzinsung sinkt aufgrund sinkender Restbuchwerte.
Ansatz 2011:
6.268 € (Vorjahr: 6.875 €)
1.5 Sonstige Kosten
1.5.1 Unterhaltungs-
und Bewirtschaftungskosten Streugutlagerhalle
Die
Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten der Streutgutlagerhalle umfassen die
Gebäudeunterhaltung sowie die Kosten für Strom, Wasser und Versicherung.
Ansatz 2011: 1.440 € (Vorjahr: 1.453 €)
Vom Kostenaufwand abzusetzen:
1.6 Städtischer
Kostenanteil
ist wie
bei der Straßenreinigung beschrieben.
Die
gesetzliche Vorschrift gilt auch für den Winterdienst.
Ansatz 2011:
18.301 € (Vorjahr: 14.930 €)
1.7 Entnahme
aus Sonderrücklage
Aus der
Jahresrechnung für 2008 ergab sich eine Überdeckung von 52.593,71 €, die nun
verzinst mit 53.000 € in Ansatz gebracht wird.
Ansatz 2011:
53.000 € (Vorjahr: 38.500 €)
1.8 Zu erwartende Kostenminderung aufgrund
Veränderung der Frontmeter
(vgl.
Anlage IV und V der Vorlage)
Die
Änderung des Straßenverzeichnisses sieht den Wegfall einiger Straßen aus der
Städtischen Winterwartung bei gleichzeitiger Übertragung auf die Anlieger vor.
Die zum Stand 04.11.2010 gemeldeten Frontmeter wurden entsprechend angepasst.
Entsprechend reduziert sich der Städtische Arbeitsaufwand.
Ansatz 2011: 1.275 €
1.9 Ausgleich
des zu erwartenden Gebührendefizits aus 2010
Gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist eine
Kostenunterdeckung aus Vorjahren ansetzbar.
In den ersten Monaten des Jahres 2010 herrschte ein ungewöhnlich
strenger Winter. Die vorausgeplanten Kosten wurden überschritten. Anhand der
bereits bekannten Bauhofstunden in der
ersten Jahreshälfte 2010 und den bekannten Ansatzüberschreitungen bei der Unternehmervergütung
und dem Streumaterial wurde ein zu erwartendes Defizit in Höhe von 59.000 €
ermittelt, die in Ansatz gebracht werden.
Begründung:
·
In diesem Jahr kann noch
ein Überschuss (siehe 1.7) in Ansatz gebracht werden, welcher die Erhöhung der
Gebühr etwas abfedert.
·
Den Bürgern ist noch gut
in Erinnerung, dass der letzte Winter außergewöhnlich streng war. Somit ist die
Erhöhung zum jetzigen Zeitpunkt für den Gebührenzahler nachvollziehbar.
Ansatz 2011: 59.000 €
Anlage III
Satzung der Stadt Haan
über die 37. Änderung der
Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung)
vom
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung
öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18.12.1975 (GV NRW S. 706) und der §§ 4
und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
vom 21.10.1969 (GV NRW S 712/SGV NRW 610) in ihren zur Zeit geltenden Fassungen
hat der Rat der Stadt Haan in seiner Sitzung am die nachstehende Satzung zur 37. Änderung
der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren vom 17.11.1978 in der Fassung der 36.
Änderungssatzung vom 30.04.2010 beschlossen:
§ 1
Das Straßenverzeichnis,
das gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Bestandteil der Satzung ist, wird entsprechend der Anlage zu dieser Satzung neu
gefasst.
§ 2
Die in § 5 Abs. 4 der
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung festgesetzten Benutzungsgebühren werden
wie folgt neu festgesetzt:
a)
Anliegerstraßen 1,75
€ / m Frontlänge
b)
Haupterschließungsstraßen 1,58
€ / m Frontlänge
c)
Hauptverkehrsstraßen 1,32
€ / m Frontlänge
§ 3
§ 5 Abs. 5 der Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung erhält folgende Fassung:
Für die von der Stadt
ausgeführte Winterwartung der Fahrbahn beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je
Meter Grundstücksseite (Abs. 1-3) in
Priorität 1 - Dringlichste Winterdienststrecken 1,39 € / m Frontlänge, in
Priorität 2 - Wichtige Winterdienststrecken 1,09 € / m Frontlänge, in
Priorität 3 - Nachrangige Winterdienststrecken 0,53 € / m Frontlänge.
§ 4
Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft
Anlage IV
Erläuterungen
zu den Änderungen im Straßenverzeichnis (vgl. Anlage V):
Am Marktweg von der Bahnstraße bis Einmündung
Voisheider Weg
Am Marktweg – Einmündung Voisheider Weg bis Einmündung
Dörpfeldstraße
Fröbelweg
Gaudigweg
Schirrmannweg
Die
Winterwartung wird in diesen Straßen auf die Anlieger übertragen. Die Straßen
sind stets beidseitig beparkt, so dass dem Räumfahrzeug auch bei mehrfacher
Anfahrt keine Winterwartung möglich ist.
Brückenstraße
Die
Strecke ab Brückenstraße 1 (bis Breite Straße 26) war bisher eine Sackgasse,
die nur den dort wohnenden Anliegern diente. Straßenreinigung und Winterdienst
waren daher auf die Anlieger übertragen. Nach Fertigstellung der K 20 n ist
dieser Straßenabschnitt nun viel befahren. Die Reinigung wird daher an den
Standard der restlichen Brückenstraße angepasst.
Gruitener Straße 88, 90, 92, 94, 96
Es
handelt sich hier um eine kleine Stichstraße zur Gruitener Straße, die nur den
Anliegern dient. Sie wird entsprechend ihrer geringen Verkehrsbedeutung in die
Priorität 3 zurückgestuft, zumal die Reinigung des Hauptzuges der Gruitener
Straße dem Landschaftsverband obliegt und der Betriebshof die Reinigung dort
daher nicht vornimmt.
Kampheider Feld
Auf
Wunsch der Anwohner wurde diese Straße in den Jahren 2008 bis 2010 von der
Stadt wintergewartet. Diese Regelung hat sich jedoch nicht bewährt. In strengen
Wintern wie dem letzten reichen die Kapazitäten des Betriebshofes nicht aus, um
auch noch eine Straße solch geringer Bedeutung zur Zufriedenheit der Anwohner
zu winterwarten. Oft war eine Reinigung nicht möglich, weil die erforderliche
Wendemöglichkeit durch Autos versperrt war. Da die Straße kaum befahren wird,
wird gestreutes Salz nicht in die Schneedecke eingearbeitet und kann daher
nicht auftauend wirken. Die Winterwartung wird daher wieder auf die Anwohner
übertragen.
Pastor-Vömel-Straße – Haus Nr. 2-10
Dieser
ehemalige Abschnitt der Pastor-Vömel-Straße hat sich im Zuge der Umbauarbeiten
zur Umgehung von Gruiten-Dorf zu einer immer unbedeutenderen Nebenfahrbahn
einwickelt, in der Straßenreinigung und Winterdienst durch die Anwohner
erfolgen können. Dies dient einer rationelleren Organisation der Stadtreinigung.
Für
Haus Nr. 10 waren die Straßenreinigung und die Winterwartung bisher schon auf
die Anlieger übertragen. Die Übertragung der Straßenreinigungspflichten für die
Häuser mit den Hausnummern 2 bis 8 an die Anlieger erfolgt nun ebenfalls.
Voisheider Weg
Aufgrund
seiner geringen Verkehrsbedeutung kann der Voisheider Weg auch in der Priorität
3 bedient werden. Da der Betriebshof die Fahrrouten neu einteilen will, wird
der Voisheider Weg in die Priorität 3 eingestuft.
Zur Pumpstation
Die
Widmung dieser Straße wird im nächsten Jahr erfolgen. Sie dient dem reinen
Anliegerverkehr. Straßenreinigung und Winterdienst können hier auf die Anlieger
übertragen werden. Der dort befindliche Park & Ride Parkplatz dient jedoch
dem ÖPNV. Die Reinigung wird von der Stadt übernommen.
Anlage V Tabelle
Änderungen Straßenverzeichnis (siehe beigefügtes Dokument)
Beschlussvorschlag:
1.
Die mit dieser
Sitzungsvorlage vorgelegten Gebührenbedarfsberechnungen ”Straßenreinigung und
Winterdienst 2011” werden beschlossen.
2.
Es wird eine Satzung
über die 37. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren entsprechend dem vorgelegten Entwurf (Anlage III)
verabschiedet.