Sachverhalt:
Inhalt
1.
Anlass der Vorlage
2.
Gebührenhöhe 2011
3.
Gründe für
Gebührenveränderungen zum Vorjahr
4.
System- bzw.
Leistungsänderungen, Änderungen in der Gebührenbedarfsberechnung
Anlage I: Gebührenbedarfsberechung
mit Erläuterungen
1 Kostenaufstellungen
1.1 Personalkosten
der Stadt Haan
1.2 Sachkosten
der Stadt Haan
1.3 Unternehmer-/Materialkosten
1.4 Abschreibung/Verzinsung
von Eigenkapital
1.5 Sonstige
Kosten
1.6 Städt.
Kostenanteil Straßenentwässerung
1.7 Ausgleich des
Gebührendefizits aus Vorjahren
2 Verteilung der Kosten und Berechnung der
Gebührensätze
2.1 Verteilschlüssel
für die unterschiedlichen Kostenblöcke
2.2 Maßstabseinheiten
2.3 Berechnung
der Gebührenhöhe
2.4 Gebühreneinnahmen
insgesamt
3 Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung
Anlage II: Satzungstext
1. Anlass der Vorlage
Die
Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung
”Abwasserbeseitigung” sind durch Satzung für das Jahr 2011 neu festzusetzen.
Grundlage für die Festsetzung ist die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung.
2.
Gebührenhöhe 2011
Schmutzwassergebühr
Für Normalkunden 2,21 €/m³ (Vorjahr
2,03 €/m³)
Für BRW –
Mitglieder 0,99 €/m³ (Vorjahr
0,81 €/m³)
Niederschlagswassergebühr
0,65
€/m² versiegelte Fläche (Vorjahr 0,62 €/m²)
3. Gründe
für die Gebührenveränderungen zum Vorjahr
Im
Abrechnungsjahr 2009 wurde auf
den sog. „gesplitteten“
Gebührenmaßstab umgestellt. Bei diesem Maßstab wird neben dem bisher
maßgeblichen Frischwasserverbrauch auch die Größe der versiegelten und an die
Kanalisation angeschlossenen Grundstücksfläche bei der Gebührenbemessung
berücksichtigt.
Die
Gebührensätze für Schmutzwasser und Regenwasser müssen für das Jahr 2011 um
rund 10% angehoben werden. Grund hierfür sind Kostensteigerungen in fast allen
Einzelansätzen sowie die notwendige Einbeziehung eines Gebührendefizits aus dem
Jahr 2008.
Insgesamt wird mit einem Kostenaufwand von rd. 5.4 Mio. € zu rechnen sein, was einer
Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von rd. 400.000 € entspricht. Hiervon entfallen
rd. 100.000 € auf die Einzelansätze, der Rest i.H.v. 300.000 € entspricht dem
Gebührendefizit.
Auch nach dieser relativ eindeutigen Erhöhung liegt Haan im Kreisvergleich der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser immer noch im „Mittelfeld“.
4. Systemänderungen,
Leistungsänderungen, Änderungen in der Gebührenbedarfsberechnung
In
seiner Sitzung am 22.10.1996 hat der Rat der Stadt Haan beschlossen, dass die
Gebühren von Abwassergruben und privaten Kläranlagen zukünftig durch eine
separate Gebührenberechnung, unabhängig von den Kanalbenutzungsgebühren, zu
ermitteln sind. Die vorliegende Wirtschaftlichkeitsberechnung gilt daher nur
für die Kanalbenutzer.
In
diesem Jahr ist das Kanalvermögen zum 31.12.2009 Grundlage für Abschreibung und
Verzinsung in der Wirtschaftlichkeitsberechnung 2011.
Aufgrund
Beschluss des Rates der Stadt Haan vom 20.6.07 erfolgt eine Aufsplittung der
Gebühr in
·
die Gebühr für
Schmutzwasserableitung und -reinigung, die nach dem Frischwassermaßstab
abgerechnet wird und zusätzlich in
·
eine Gebühr für die
Ableitung des Niederschlagswassers, die aufgrund der versiegelten Flächen der
Grundstücke berechnet wird.
Diese
Art der Gebührenberechnung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW
in seinem Urteil vom 18.12.07 als die einzig zulässige bezeichnet. Die
bisherige Berechnung ausschließlich nach dem Frischwassermaßstab kann daher
zukünftig nicht mehr angewandt werden. Die „gesplittete“ Abwassergebühr wurde
in Haan zum 01.01.2009 eingeführt.
Anlage I
Gebührenbedarfsberechnung
2010 für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage |
|||
|
|
|
|
1 |
Kosten |
2011 |
2010 |
|
|
Euro |
Euro |
1.1 |
Personalkosten der Stadt Haan |
|
|
1.1.1 |
Bauverwaltungsamt |
44.599,00 |
43.692,00 |
1.1.2 |
Tiefbauamt |
152.661,00 |
128.363,00 |
1.1.3 |
Bauhof |
123.167,00 |
107.338,00 |
1.1.4 |
Querschnittsämter |
82.094,00 |
76.352,00 |
|
|
|
|
1.2 |
Sachkosten der Stadt Haan |
|
|
1.2.1 |
Arbeitsplatzkosten Verwaltungspersonal einschließlich Büroräume |
11.296,00 |
9.480,00 |
1.2.2 |
Fahrzeugbetriebs- und -unterhaltungskosten Bauhof |
12.946,00 |
12.150,00 |
1.2.3 |
Sonstige (Dienst- und Schutzkleidung Bauhof, etc., jew. anteilig) |
4.975,00 |
4.549,00 |
|
|
|
|
1.3 |
Kosten Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung |
|
|
1.3.1 |
Kanalunterhaltung |
229.500,00 |
235.000,00 |
1.3.2 |
Unterhaltung der Pumpanlagen |
80.000,00 |
75.620,00 |
1.3.3 |
Energiekosten für Pumpanlagen |
58.000,00 |
57.000,00 |
1.3.4 |
Kanalzustandsfeststellung (vorsorgende Kanalunterhaltung) |
63.000,00 |
56.700,00 |
1.3.5 |
Kanalbestandserfassung |
0,00 |
1.000,00 |
1.3.6 |
Punktuelle Schadensbeseitigung an Kanälen |
0,00 |
50.000,00 |
1.3.7 |
Hardware-Wartungskosten/Software-Pflege |
3.000,00 |
2.850,00 |
1.3.8 |
Schulungskosten EDV |
4.750,00 |
2.000,00 |
1.3.9 |
Erstellung von Betriebsanweisungen/-anleitungen |
0,00 |
5.000,00 |
1.3.10 |
Fortbildungskosten Kanalarbeiter |
0,00 |
2.750,00 |
1.3.11 |
Beratungsentgelt Abwasserberatung |
3.000,00 |
3.000,00 |
|
|
|
|
|
Zwischensumme |
872.988,00 |
872.844,00 |
|
2011 |
2010 |
|
|
|
Euro |
Euro |
|
Übertrag |
872.988,00 |
872.844,00 |
1.4 |
Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals |
|
|
1.4.1 |
Abschreibung |
888.706,00 |
886.169,00 |
1.4.2 |
Verzinsung |
527.351,00 |
543.181,00 |
|
|
|
|
1.5 |
Sonstige Kosten |
|
|
1.5.1 |
BRW-Beiträge |
|
|
1.5.1.1 |
Abwasserreinigung und Abwasserabgabe Schmutzwasser |
1.777.652,00 |
1.733.744,00 |
1.5.1.2 |
Sonderbeitrag Kanal-Kontroll-Kolonne |
57.000,00 |
54.000,00 |
1.5.1.3 |
Betrieb/Unterhaltung RÜB |
108.948,00 |
108.603,00 |
1.5.1.4 |
Kalkulatorische Kosten und Kapitaldienst RÜB |
386.134.00 |
400.790.00 |
1.5.1.5 |
Anteil an der Gewässerunterhaltung |
249.342,00 |
264.807,00 |
1.5.1.6 |
Abwasserabgabe Regenwasser |
89.788,00 |
66.763,00 |
1.5.2 |
Anerkennungsgebühren |
1.278,00 |
1.278,00 |
1.5.3 |
Kosten der Gebührenveranlagung |
118.636,00 |
114.139,00 |
1.5.4 |
Nutzungsentgelte Fremdkanäle |
5.000,00 |
5.000,00 |
1.5.5 |
Kosten Einführung gesplittete Gebühr |
20.000,00 |
20.000,00 |
|
Gesamtkosten
(Zwischensumme) |
5.102.823,00 |
5.071.318,00 |
|
|
|
|
|
davon abzusetzen: |
|
|
1.6 |
Städtischer Kostenanteil Straßenentwässerung (öffentl. Interesse) |
0,00 |
0,00 |
1.7 |
Entnahme aus Sonderrücklage |
0,00 |
112.500,00 |
|
Zwischensumme: |
5.102.823,00 |
4.958.818,00 |
|
|
|
|
|
den Kosten ist hinzuzurechnen: |
|
|
1.8 |
Ausgleich des Gebührendefizites aus Vorjahren |
301.672,00 |
0,00 |
|
|
|
|
|
über die Gebühren zu verteilender Kostenaufwand |
5.404.495,00 |
4.958.818,00 |
Verteilung der Kosten und Berechnung der
Gebührensätze
2.1 Verteilschlüssel
für die unterschiedlichen Kostenblöcke
Die
zuvor ermittelten Kosten sind möglichst verursachungsgerecht auf die
Benutzer der Abwasseranlagen umzulegen. Dabei müssen die Kosten, die eindeutig
zuzuordnen sind auch entsprechend auf die unterschiedlichen Benutzergruppen
umgelegt werden.
Kostenarten,
die auf die gleiche Weise verteilt werden, können vor der Umlage
zusammengefasst werden. Entsprechend ergeben sich 3 Kostenblöcke:
A Kosten
für die Abwasserreinigung und Abwasserabgabe Schmutzwasser- aus Pos. 1.5.1.1.
Diese
sind aufgrund der sonst entstehenden Doppelbelastung nicht von BRW-Mitgliedern
zu tragen, welche Beiträge an den BRW entrichten, sondern nur von denjenigen,
die keine Beiträge an den BRW
bezahlen. Nach § 40 Abs. 2 der Satzung des BRW vom 11.12.1980 in der Fassung
vom 20.11.2004 sind diejenigen Mitglieder beitragspflichtig, deren gesamter
Jahresbeitrag den in dem Beschluss zum Wirtschaftsplan des jeweiligen Jahres
festgesetzten Mindestbeitrag erreicht oder überschreitet.
B sonstige Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung
Diese
werden von allen Kanalbenutzern gleichmäßig getragen. Verteilschlüssel ist der
Kubikmeter Frischwasser.
C Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung
2.2 Maßstabseinheiten
a) Maßstab für die Bemessung der Schmutzwassergebühren
ist die Frischwassermenge. Diese wird in der Regel von den Stadtwerken
ermittelt. Mögliche Abzüge bei der Frischwassermenge etwa für Landwirte oder
ähnliches wurden bereits berücksichtigt.
Für
2011 ist somit bei
normalen Kanalkunden von 1.455.000 m³ (VJ: 1.420.000 m³) Frischwasser und
bei
BRW-Mitgliedern von 85.000 m³ (VJ: 95.000 m³) Frischwasser
auszugehen.
b) Maßstab
für die Bemessung der Niederschlagswassergebühr ist die versiegelte
Grundstücksfläche je m².
An den Kanal angeschlossene befestigte Flächen:
für 2011:
3.256.628 m²
(Vorjahr: 3.241.058 m²).
2.3 Berechnung der
Gebühren
Die
Gebührensätze (eine für die Normalkunden und eine für BRW-Mitglieder) errechnen
sich als Quotient aus den nach der Verteilung verbleibenden Kosten je
Kundengruppe und der jeweiligen Frischwassermenge.
Zu
beachten ist hierbei, dass sich die Kosten der Schmutzwassergebühr aufgrund der
Umberechnung der gesplitteten Gebühr erheblich verringern.
Wasserverbrauch der
vorangegangenen |
m3 |
|||
Abrechnungsperiode |
|
tatsächlicher |
||
|
|
|
|
Verbrauch |
|
|
|
|
|
Normalkunden |
|
|
1.455.000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Beitragszahlende
BRW-Mitglieder |
85.000 |
|||
(Diese zahlen die Kosten
der Abwasser- |
|
|||
reinigung direkt an den
BRW) |
|
|
||
|
|
|
|
|
Gesamtsumme |
|
|
1.540.000 |
Die nachfolgenden Tabellen zeigen
die Verteilung der Kosten auf die Benutzergruppen und die daraus resultierenden
Gebührensätze für das Jahr 2011.
Die Ermäßigung für Kunden, die an
die Druckleitung angeschlossen sind, entfällt. Die Ermäßigung wurde gewährt, da
diese keine Oberflächen über den Kanal entwässern konnten. Durch die
gesplittete Gebühr erhalten die Betroffenen eine Entlastung, da keine Kosten
für die Oberflächen berechnet werden.
Kostenverteilungsschlüssel |
|
Normalkunden |
BRW-Mitglieder |
Kostenblock A (aus Pos. 1.5.1.1) |
1.777.652 € |
|
|
Abwasserreinigung |
|
|
|
volle Zurechnung zu den Normalkunden |
|
|
|
Normalkunden |
|
1.777.652 € |
|
BRW-Mitglieder |
|
|
0 € |
Kostenblock B
|
1.552.881 € |
|
|
sonstige Kosten Schmutzwasser |
|
|
|
Schlüssel: Maßstabseinheiten |
|
|
|
normale Kanalkunden |
|
1.441.660 € |
|
BRW-Mitglieder |
|
|
84.221 € |
|
|
|
|
Zwischensummen |
3.303.533 € |
3.219.312 € |
84.221 € |
|
|
|
|
Maßstabseinheiten |
|
1.455.000 m3 |
85.000 m3 |
|
|
|
|
Summe |
|
1.455.000 m3 |
85.000 m3 |
Gebühr je m3 Frischwasser |
|
2,21 € |
0,99 € |
Kostenblock C |
|
|
|
Kosten für Niederschlagswasser |
2.100.962 € |
|
|
|
|
3.256.628 m² |
0,65 € |
Gesamtkosten 5.404.495
€
2.4 Gebühreneinnahmen
insgesamt
Die
zuvor ermittelten Gebührensätze lassen jeweils mit der Frischwassermenge
multipliziert folgende Einnahmen erwarten:
a)
Schmutzwasser
Kundengruppe |
Frischwasserbezug |
Gebührensatz |
Einnahmen |
Normalkunden |
1.455.000 m3 |
2,21 € |
3.215.550,00 € |
|
|
|
|
|
|
|
|
BRW-Mitglieder |
85.000 m3 |
0,99 € |
84.150,00 € |
Summe |
|
|
3.299.700,00 € |
Unterdeckung |
|
|
-3.833,00-€ |
b)
Niederschlagswasser
Kundengruppe |
versiegelte Flächen |
Gebührensatz |
Einnahmen |
Normalkunden |
3.256.628 m2 |
0,65€ |
2.116.808,00 € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Summe |
|
|
2.116.808,00 € |
Unterdeckung |
|
|
+5.846.00 € |
3 Erläuterungen
zur Gebührenbedarfsberechnung
1.1 Personalkosten
der Stadt Haan
1.1.1 Bauverwaltungsamt
Für die
·
Bearbeitung satzungs-
und gebührenrechtlicher Angelegenheiten,
·
Abrechnung BRW-Beiträge
und Abwasserabgabe,
·
Bürgerbetreuung.
Die vom Personalamt für jeden beteiligten Mitarbeiter ermittelten
Kosten wurden entsprechend den (geschätzten) Zeitanteilen eingerechnet, die für
diesen Bereich aufgewendet werden.
Kostenansatz 2011: |
44.599,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
43.692,00 € |
Bei den Angestellten wurde
der für das Jahr 2011 gültige Entgelttarifvertrag berücksichtigt. Bei den
Beamten wurde keine Tariferhöhung berücksichtigt. Zudem kommen individuelle
Veränderungen bei den beteiligten Mitarbeitern (Gehalt, Gehaltsbestandteile,
Nebenleistungen, Arbeitszeitanteile) zum Tragen.
1.1.2 Tiefbauamt
Für die
·
Zusammenarbeit mit dem
BRW,
·
Grundlagenermittlungen
Abwasserabgabe sowie
·
Vorbereitung, Begleitung,
Abrechnung von Unternehmerleistungen
·
Kanalwertermittlung
·
Mitwirkung bei
Bebauungsplanangelegenheiten
·
Organisation des
Kanalbetriebs
Seit 1997 werden die Personalkosten des Tiefbauamtes für
Investitionsmaßnahmen direkt den Baumaßnahmen zugeordnet. Nur die allgemeinen Personalkosten fließen noch direkt in den Gebührenhaushalt.
Insgesamt ergeben sich im Tiefbauamt Personalkosten für den Abwasserbereich in
Höhe von 239.694 Euro. Direkt dem Gebührenhaushalt zurechenbar sind davon aber
nur 152.661 Euro.
Der Rest von 87.033 Euro entfällt auf die Durchführung von
Investitionsmaßnahmen. Diese Kosten dürfen dem Gebührenhaushalt erst dann
zugerechnet werden, wenn die jeweilige Maßnahme in Benutzung genommen wird und
dem Gebührenzahler damit zur Verfügung steht (Urteil OVG Münster 9 A 2251/93
vom 8.8.1996). Die Personalkosten werden deshalb den Baukosten
hinzugerechnet und über den Ansatz als
kalkulatorische Kosten refinanziert.
Kostenansatz 2011: |
152.661,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
128.363,00 € |
1.1.3 Betriebshof
Für
·
Einsatz der Kanalkolonne
des Bauhofes.
·
Durchführung der
Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan).
Grundlage
für den Ansatz der Kosten für 2011 ist die Betriebsabrechnung des Betriebshofes
für das Jahr 2009. Es wird von 3.644 Einsatzstunden für 2011 ausgegangen
(Vorjahr 3.428 Std.). Diese teilen sich auf in 3.602 Std. für die Kanalkolonne
(Stundensatz 33,83 Euro) und 42 Std. für die Fahrzeugpflege (Stundensatz 30,90
Euro). Die voraussichtlich geleisteten Stunden werden mit den jeweiligen
Stundensätzen multipliziert.
Kostenansatz 2011: |
123.167,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
107.338,00 € |
Die
Personalkosten für Betriebshofleitung und -verwaltung sind in der Aufstellung
”Querschnittsämter” (Ziff. 1.1.4) enthalten.
1.1.4 Querschnittsämter
Anrechnung
der Personalkosten aus den Ämtern, die nur mittelbar und teilweise für den
Gebührenetat tätig werden (z. B. Personalamt, Kämmerei, Stadtkasse).
Der
Gesamtbetrag der Personalkosten für jedes Amt entspricht der Gesamtvergütung
der betroffenen Mitarbeiter. Anteile dieser Vergütung werden nach
unterschiedlichen Schlüsseln dem jeweiligen Gebührenhaushalt zugeordnet. Die
Berechnung der dem Gebührenetat anzurechnenden Anteile erfolgt in Anlehnung an
den KGSt-Bericht Nr.
15/85
(KGSt. à Kommunale
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung) in Verbindung mit
Anregungen des GPA.
Kostenansatz 2011: |
82.094,00 € |
|
|
Produkt |
Bezeichnung |
Anteil für den Gebührenetat |
010100 |
Politische Gremien |
1.263 |
010600 |
Rechnungsprüfung und
Beratung |
7.143 |
010720 |
Beschaffung, Organisation
und allg. Verwaltung |
5.253 |
010810 |
Allgemeines Personalwesen |
4.606 |
010820 |
Personalabrechnung |
2.910 |
010910 |
Haushalts- und
Finanzsteuerung |
430 |
010920 |
Finanzbuchhaltung |
6.766 |
010930 |
Steuern und sonstige
Abgaben |
6.495 |
010710 |
a) Kanzlei |
179 |
010710 |
b) Telefonzentrale |
194 |
010710 |
c) Hausmeister |
1.734 |
011300 |
Reinigung Rathaus /
Alleestraße |
1.606 |
011000 |
Technikunterstützte
Informationsverarbeitung |
18.603 |
010500 |
Beschäftigtenvertretung |
2.681 |
011400 |
Bauhof |
22.231 |
Kosten für den Gebührenetat
gesamt: |
|
82.094 |
. |
1.2 Sachkosten der
Stadt Haan
1.2.1 Arbeitsplatzkosten
Verwaltungspersonal
Die
Sachkosten für einen Büroarbeitsplatz sind pauschaliert und umfassen
Energiekosten, Bürobedarf, Dienstreisen, Bücher/Zeitschriften, Instandhaltung,
Büroausstattung, Telefonanlage und -gebühren und Afa u. Zinsen für Büroaustattung.
Kosten pro Arbeitsplatz: 2.502,00 Euro. (wie Vorjahr:).
Die
Technikunterstützung für einen Arbeitsplatz ist unter Punkt 1.1.4
Querschnittsämter, Unterabschnitt 0610 ADV erfasst.
Kalkulatorische
Miete pro Büroraum: 1.530,00 Euro ( wie Vorjahr).
Die
Anrechnung erfolgt entsprechend den Arbeitszeitanteilen der betreffenden
Mitarbeiter (4,46 Stellen). Insgesamt ergeben sich Sachkosten in Höhe von
16.417 Euro.
Direkt
dem Gebührenhaushalt zurechenbar sind davon aber nur 11.296 Euro. Der Rest in
Höhe von 5.121 Euro entfällt auf die Durchführung von Investitionsmaßnahmen und
wird mit der Inbetriebnahme der jeweiligen Maßnahme den Baukosten
hinzugerechnet.
Die
Arbeitsplatzkosten der Bauhofmitarbeiter sind in der
Verwaltungskostenerstattung für das Querschnittsamt 7700 Bauhof, Pkt. 1.1.4.
Querschnittsämter, enthalten.
Kostenansatz 2011: |
11.296,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
9.480,00 € |
1.2.2 Fahrzeugbetriebs-
und -unterhaltungskosten Betriebshof
Kosten
für Betriebs- und Schmierstoffe, Reparaturen, Ersatzteile, Kfz-Steuer und
Versicherungen, anteilig entsprechend ihrer Inanspruchnahme für den
Gebührenetat. Die Anteile wurden bei Aufstellung der Jahresrechnung 2009 anhand
der Betriebsabrechnung des Betriebshofes ermittelt, sie betragen 9.441 Euro.
Ferner anteilige kalk. Garagenmieten für die Unterstellung der Fahrzeuge der
Kanalkolonne. Sie wurden mit 3.505 Euro ermittelt.
Kostenansatz 2011: |
12.946,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
12.151,00 € |
1.2.3 Sonstige
Sachkosten
Kosten
für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung für die
Bauhofmitarbeiter, anteilig ermittelt wie bei 1.2.2 beschrieben.
Versicherungsbeiträge (Vermögensschadenversicherung, Haftpflichtver-sicherung,
Unfallversicherung) je Vollarbeitsplatz eines Beamten 290,00 Euro (wie Vorjahr),
eines Angestellten/Arbeiters 450,00 Euro (wie Vorjahr), arbeitsmedizinischer
und sicherheitstechnischer Dienst je Vollarbeitsplatz 70,00 Euro (wie Vorjahr )
entsprechend den Arbeitszeitanteilen der betreffenden Mitarbeiter
Kostenansatz 2011: |
4.975,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
4.549,00 € |
1.3 Kosten
Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung
1.3.1 Kanalunterhaltung
Fremdleistungen und Materialbeschaffungen
Kostenansatz 2011: |
229.500,00 € |
|
|
|
|
Vergleich 2010 |
235.000,00 € |
|
Zusammenlegung
des Ansatzes 1.3.1 und 1.3.6 (Punktuelle Schadensbeseitigung an Kanälen).
1.3.2 Unterhaltung der
Pumpanlagen
Kostenansatz 2011: |
80.000,00 € |
|
|
|
|
Vergleich 2010 |
75.620,00 € |
|
1.3.3 Energiekosten für Pumpanlagen
Energie-
und Wasserbezugskosten
Kostenansatz 2011: |
58.000,00 € |
|
|
|
|
Vergleich 2010 |
57.000,00 € |
|
1.3.4 Kanalzustandsfeststellung
Unternehmervergütung
für die Untersuchung des Kanalnetzes mit Spezialkamera und Aufzeichnung auf
DVD. Ab dem Jahr 2006 muss das gesamte Kanalnetz gem. SüwVKan innerhalb 15
Jahren erneut untersucht werden. Daher werden jährlich ca. 20 km Kanäle
durchfahren.
Kostenansatz 2011: |
63.000,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
56.700,00 € |
Zusammenlegung
mit Ansatz 1.3.5 (s.u.).
1.3.5 Kanalbestandserfassung
Für
höhenmäßige Aufnahme der Kanaldeckel auf NN, digitale Einmessung auf das
Gaus-Krüger-Koordinatensystem und Herstellung von Kanalbestandsplänen.
Ausführung
durch beauftragtes Ing.-Büro; Abwicklung über mehrere Jahre.
Kostenansatz 2011: |
0,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
1.000,00 € |
1.3.6 Punktuelle
Schadensbeseitigung an Kanälen
Für
dringend notwendige Reparaturen an Kanalleitungen, die nur punktuell
beschädigt, größtenteils aber noch in Ordnung sind und keine vermögenswirksame
Sanierung erfordern.
Kostenansatz 2011: |
0,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
50.000,00 € |
Im
Ansatz 1.3.1 (Kanalunterhaltung) enthalten.
1.3.7 Hardware-Wartungskosten/Software-Pflege
Wartungskosten
für den graphischen Arbeitsplatz und Software-Pflege für die Kanaldatenbank des
Tiefbauamtes.
Kostenansatz 2011: |
3.000,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
2.850,00 € |
1.3.8 Schulungskosten
EDV
Schulungskosten
für das Graphische Informationssystem.
Kostenansatz 2011: |
4.750,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
2.000,00 € |
|
|
Zusammenlegung
mit Ansatz 1.3.10 (Fortbildungskosten Kanalarbeiter).
1.3.9 Erstellung von
Betriebsanweisungen/-anleitungen
Kostenansatz 2011: |
0,00 € |
|
|
Vergleich 2010: |
5.000,00 € |
1.3.10 Fortbildung Kanalarbeiter
Fortbildung
von in der Abwassertechnik tätigen Mitarbeitern zur geprüften Kanalfachkraft,
um die anfallenden Arbeiten effektiver durchführen zu können. Empfehlung aus
dem Bauhof-Gutachten.
Kostenansatz 2011: |
0,00 € |
|
|
Vergleich 2010: |
2.750,00 € |
Im
Ansatz 1.3.8 (Schulungskosten EDV) enthalten.
1.3.11 Beratungsentgelt
Abwasserberatung
Pauschales
Beratungsentgelt für die Dienste der Abwasserberatung NRW GmbH. Die
Anschubfinanzierung durch das Land ist ausgelaufen. Die Weiterfinanzierung
erfolgt über Beratungsvereinbarungen zwischen der Abwasserberatung und den
Städten und Gemeinden.
Kostenansatz 2011: |
3.000,00 € |
|
|
Vergleich 2010: |
3.000,00 € |
1.4 Abschreibung und
Verzinsung des Anlagekapitals
1.4.1 Abschreibung
Die
Abschreibung gleicht den jährlichen Wertverlust des Anlagevermögens durch
Gebrauch und Abnutzung aus. Sie dient gleichzeitig der Verteilung von
Investitionsaufwendungen auf mehrere Jahre. Die jährliche Abschreibungsrate ist
gleichbleibend (lineare Abschreibung) und orientiert sich an der
voraussichtlichen Lebensdauer des Investitionsgutes.
Die
Ermittlung der Abschreibungsbeträge erfolgt weiterhin auf der Grundlage des
(niedrigeren) Anschaffungswertes (= tatsächlich gezahlte Baukosten) anstelle
des ebenfalls zulässigen Wiederbeschaffungszeitwertes, der durch Hochrechnung
auf heutige Baupreise ermittelt wird.
Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen: |
||
|
|
|
1. |
Entwässerungssystem zum 31.12.2009 869.553 € |
|
2. |
Kanalnutzungsrechte 2.035 € |
|
3. |
EDV-Anlage Tiefbauamt 0 € |
|
4. |
KFZ/Geräte Betriebshof: 15.002 € |
|
5. |
Kanalwertermittlung 2.116 € |
|
|
|
|
|
Daraus ergibt sich eine Summe in Höhe von 888.706 € |
|
Der zugrundegelegte Abschreibungsbetrag für das Entwässerungssystem
mit Stand zum 31.12.2009 wird durch das Tiefbauamt ermittelt.
Über die Position 2 der Tabelle werden
Investitionskostenzuschüsse refinanziert, die die Stadt Haan an Nachbarstädte
wegen der Anschlussrechte für Haaner Grundstücke an deren Kanäle gezahlt hat.
Diese immateriellen Wirtschaftsgüter werden kalkulatorisch wie ihre materiellen
Pendants (die eigenen Kanäle) behandelt, also mit 3 % abgeschrieben.
Der Abschreibung unterliegen auch die vom Betriebshof
(Kanalkolonne) eingesetzten Fahrzeuge und langlebigeren Geräte. Die
Abschreibungsbeträge sind für jedes Anlagegut einzeln ermittelt worden.
Kostenansatz 2011: |
888.706,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
886.169,00 € |
1.4.2 Verzinsung
Der
kalkulatorische Zinsbetrag dient der angemessenen Verzinsung des von der Stadt
aufgewendeten Investitionskapitals, entweder aufgebracht aus Eigenmitteln oder
Kreditaufnahmen. Es wird ein Zinssatz von 4,5 % angesetzt (wie Vorjahr). Er
darf nach der neuesten Rechtsprechung bis zu 7% betragen.
A
Kanalvermögen:
Grundlage
für die Zinsberechnung des Kanalvermögens ist der jeweilige Restwert. Davon
wird der Teil abgezogen, den nicht die Stadt sondern Dritte finanziert haben.
Dieses sogenannte Abzugskapital umfasst Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse des
Landes sowie Unternehmeranteile. Der als Differenz verbleibende Rest, das
Eigenkapital, wird mit dem Zinssatz von 4,5 % multipliziert.
Das zu
verzinsende Eigenkapital wird aufgrund eines OVG-Urteils in der Weise
ermittelt, dass das Abzugskapital wie das Anlagevermögen abgeschrieben wird und
dann der so ermittelte Restwert vom Restwert des Anlagevermögens abgezogen
wird. Die Differenz ist dann zu verzinsen.
Herstellungskosten des Entwässerungssystems bis 31.12.2009 |
|
38.637.806,00 € |
abzüglich Abschreibungen bis 2008 |
|
20.409.701,00 € |
abzüglich Abschreibung in 2009 |
|
869.553,00 € |
= Restwert zum 31.12.2009 |
|
17.358.552,00 € |
|
|
|
abzüglich Kanalanschluss-Beiträge (Restwerte) |
|
2.451.734,00 € |
abzüglich Landes-Zuweisungen " |
|
1.724.907,00 € |
abzüglich Erschließungsanteile " |
|
1.560.000,00 € |
abzüglich Unternehmeranteile " |
|
277.000,00 € |
Eigenkapital |
|
11.344.911,00 € |
multipliziert mit dem Zinssatz von 4,5% |
|
510.521,00 € |
B Kfz und
Geräte:
Auch in
den Fahrzeugen des Betriebshofes ist Kapital gebunden. Die Verzinsungsbeträge
(auf Basis der Restwerte) sind für jedes Anlagegut einzeln ermittelt worden.
Sie sind im Gebührenhaushalt nur in den Anteilen berücksichtigt worden, in
denen die Kfz/Geräte für den Abwasserbereich eingesetzt werden. Die Anteile
sind nach den erfassten Einsatzstunden
der Kfz-Geräte errechnet worden.
C
Grundstücke:
Das
Anlagevermögen der Grundstücke für Sandfänge, RÜB, Pumpstationen etc. ist
ebenfalls zu verzinsen.
Berechnung der Verzinsung:
1. Kanalvermögen zum 31.12.2009 510.521,00 €
2. Kanalnutzungsrechte 1.942,00 €
3. EDV-Anlage Tiefbauamt 0,00 €
4. Kfz / Geräte Betriebshof 3.303,00 €
5. Kanalwertermittlung 1.286,00 €
6. Grundstücke für Sonderbauwerke 10.299,00 €
Summe 527.351 €
Kostenansatz
2011: 527.351,00 €
Vergleich 2010 543.181,00 €
|
|
1.5 Sonstige
Kosten
1.5.1 BRW-Beiträge
1.5.1.1 Abwasserreinigung und Abwasserabgabe Schmutzwasser
Der BRW
betreibt als wesentlichste Aufgabe für seine Mitglieder die Reinigung der
Abwässer in Kläranlagen. Er deckt seine Kosten durch Mitgliederbeiträge, die
jährlich neu festgesetzt werden.
Neben
der Deckung der eigenen Kosten enthält der Beitrag auch die an das Land
abzuführende Abwasserabgabe für Schmutzwasser. Sie wird erhoben für die nach
Klärung noch im Abwasser enthaltenen Schadstoffe.
Mit
Nachricht vom 12.10.2010 hat der BRW den für 2011 voraussichtlich von der Stadt
Haan zu zahlenden Beitrag mitgeteilt. Nach Abzug des auf die Benutzer von
privaten Entwässerungsanlagen entfallenden Anteils verbleibt ein Betrag
von 1.777.652 Euro.
Dieser
ist allein von den Normalkunden zu bezahlen.
Kostenansatz 2011: |
1.777.652,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
1.733.744,00 € |
1.5.1.2 Sonderbeitrag Kanal-Kontroll-Kolonne
Es ist
eine gesetzliche Aufgabe der Städte im Rahmen von Betrieb und Unterhaltung der
Kanalnetze, Indirekteinleiter systematisch zu kontrollieren. Der BRW hat mit
Vertrag vom 09.08.1988 (vgl. HFA/276 v. 13.10.1987) für die Mitgliedsstädte
diese Aufgabe übernommen. Laut Mitteilung entfällt auf die Stadt Haan ein
Betrag von rund 57.000 Euro. Der Beitragssatz für ein Mann-Tagewerk (=1/5
der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) wurde auf 368,50 Euro erhöht. Der
Beitrag wurde auf der Grundlage der durchschnittlich angefallenen Tagewerke der
letzten Abrechnungsperioden für 4 Kolonnen ermittelt.
Kostenansatz 2011: |
368,50 € |
x 155,00 Tagewerke |
57.000,00 € |
|
|
|
|
Vergleich 2010 |
348,69 € |
x 155,00 Tagewerke |
54.000,00 € |
1.5.1.3 BRW-Beitrag für Betrieb/Unterhaltung RÜB
Zusatzbeitrag
für die vom BRW gem. § 54 LWG NW übernommenen RÜB.
Die für
den Betrieb und die Unterhaltung entstehenden Kosten werden nach dem
Genossenschaftsprinzip auf die Beiträge umgelegt. Als Verteilungsschlüssel
dienen die jeweils im Einzugsbereich der RÜB liegenden befestigten Flächen,
nach denen die RÜB dimensioniert wurden. Für die Haaner RÜB insgesamt 329 ha.
Kostenansatz 2011: |
108.948,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
108.603,00 € |
1.5.1.4 BRW-Beitrag
für kalkulatorische Kosten und Kapitaldienst RÜB
Nach
Übergang der RÜB in die Unterhaltungspflicht des BRW bleiben neun Anlagen
weiterhin im Eigentum der Stadt.
Die
bisher von der Stadt angesetzten Abschreibungs- und Verzinsungsbeträge dürfen
aus rechtlichen Gründen jedoch nicht direkt in die Gebührenbedarfsberechnung
einfließen.
Sie sind
dem BRW als Betreiber zu berechnen, der diese Mehrkosten durch Beitragserhebung
genau in gleicher Höhe abdeckt. Die von der Stadt gezahlten Beiträge sind über
die Gebühren umlegbar. Außerdem sind die kalkulatorischen Kosten für die an den
BRW verkauften RÜB Diekermühle und Büssingstraße sowie des dem BRW gehörenden
RÜB Heinhauser Weg anzusetzen. Es wird ein Zinssatz von 4,5 % zugrunde gelegt.
Kalkulatorische Kosten der 9
alten RÜB |
212.134,00 € |
Kalkulatorische Kosten der 2
verkauften RÜB sowie |
174.000,00 € |
des RÜB Heinhauser Weg |
|
Kostenansatz 2011: |
386.134,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
400.790,00 € |
Zinsen
für Grundstückswerte sind bereits enthalten.
1.5.1.5 Anteil an der Gewässerunterhaltung
Die
Einleitgebühren des BRW "Ausgleich der Wasserführung Gewässerausbau"
sind seit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in die Kostenberechnung
integriert.
Mit
Schreiben vom 12.10.2010 hat der BRW den für 2011 voraussichtlich zu zahlenden
Beitrag mitgeteilt. Dieser beträgt
249.342 Euro.
Kostenansatz 2011: |
249.342,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
264.807,00 € |
1.5.1.6 Abwasserabgabe Regenwasser
Die
Abwasserabgabe für die Einleitung von verschmutztem Niederschlagswasser - sie
ist an das Land zu zahlen - wird gem. § 7 Abs. 1 Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
pauschaliert nach Schadeinheiten berechnet.
Anzahl
der Schadeinheiten = 12% der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen
Einwohner in den abwasserabgabepflichtigen Entwässerungsgebieten. Der
Abgabensatz beträgt seit 2002 gem. § 9 Abs. 4 AbwAG 35,79 € je Schadeinheit.
Mit
Schreiben vom 12.10.2010 hat der BRW den für 2011 voraussichtlich zu zahlenden
Beitrag mitgeteilt. Dieser beträgt 89.788 Euro.
Kostenansatz 2011: |
89.788,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
66.763,00 € |
Der
Anstieg des Ansatzes für 2011 resultiert aus der von der Verbandsversammlung
des BRW festgesetzten Erhöhung des Beitragssatzes (0,054 € gegenüber 0,040
€/WZ).
1.5.2 Anerkennungsgebühren
Zu
zahlen an private Eigentümer, in deren Grundstücken die Stadt Kanalleitungen
verlegt hat. Die Höhe der jährlich zu zahlenden Entschädigungen ergibt sich aus
den abgeschlossenen Gestattungsverträgen. Ansatz unverändert.
Kostenansatz 2011: |
1.278,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
1.278,00 € |
1.5.3 Kosten der
Gebührenveranlagung
Kosten
für die Gebührenveranlagung werden aufgrund einer geschlossenen Vereinbarung an
die Stadtwerke gezahlt. Diese setzen die Schmutzwassergebühren zeitgleich in
der Rechnung für den Frischwasserbezug (der als Gebührenmaßstab dient) fest.
Die
übrigen Benutzungsgebühren (Abfall, Niederschlagswasser, etc.) werden in den
Grundabgabenbescheiden des Steuerbescheides festgesetzt. Dafür werden in den
anderen Gebührenberechnungen anteilige Portokosten angerechnet, die hier nicht
anfallen.
Der auf
den Gebührenhaushalt für Kleinkläranlagen und Abwassergruben entfallende Anteil
wurde bereits in Abzug gebracht.
Kostenansatz 2011: |
118.636,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
114.139,00 € |
1.5.4 Nutzungsentgelte
Fremdkanäle
Zu
zahlen an die Städte Solingen und Mettmann für die Übernahme des Schmutzwassers
von Grundstücken auf Haaner Stadtgebiet. Die Zahlung dient der Abdeckung der
Kosten für laufende Unterhaltung der Kanäle und Reinigung des Abwassers.
Die
betroffenen Grundstückseigentümer zahlen Kanalbenutzungsgebühren an die Stadt
Haan. Der Ansatz beruht auf Zahlen der letzten Verbrauchsabrechnungen (SG) bzw.
auf einer Schätzung (ME).
Kostenansatz 2011: |
5.000,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
5.000,00 € |
1.5.5 Kosten Einführung gesplittete Gebühr
Aufgrund der Tatsache, dass diese Daten für mehrere
Jahre Bestand haben und somit die Grundlage für weitere Gebührenberechnungen
bilden, wird eine Verteilung auf 6 Jahre vorgenommen, so dass pro Jahr
20.000,00 € (Gesamtkosten ca. 120.000,00€) anzusetzen sind.
Kostenansatz 2011: |
20.000,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
20.000,00 € |
1.6 Städt.
Kostenanteil an der Straßenentwässerung
Vor Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde
der städt. Kostenanteil aufgrund fehlender Flächengrößen pauschalisiert auf der
Grundlage des Liegenschaftskatasters ermittelt und von den zu verteilenden
Kosten abgesetzt. Seit 2009 wird die Stadt mit ihren Straßenflächen bzw.
bebauten Grundstücken veranlagt wie jeder „normale“ Grundstückseigentümer.
1.7 Entnahme aus der
Sonderrücklage
Wenn
sich aus vorhergehenden Abrechnungsperioden Überschüsse im Gebührenetat
ergeben, führt die Stadt diese Beträge einer Sonderrücklage zu, verzinst sie
und setzt sie spätestens 3 Jahre nach Entstehung gebührenmindernd ein.
Kein
Rücklagenbestand vorhanden.
Erstattungsansatz 2011: |
0,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
- 112.500,00 € |
1.8 Ausgleich des Gebührendefizits aus Vorjahren
Wenn
sich in vorhergehenden Abrechnungsperioden Fehlbeträge ergeben, sind diese spätestens
3 Jahre nach Entstehen auszugleichen. Im Abrechnungsjahr 2008 ist ein Defizit
i.H.v. 301.672 € entstanden, welches in die Gebührenberechnung 2011 einfließt.
Kostenansatz 2011: |
301.672,00 € |
|
|
Vergleich 2010 |
0,00 € |
Anlage II: Satzungstext
(siehe beigefügtes Dokument)
Beschlussvorschlag:
1.
Die mit dieser
Sitzungsvorlage vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung ”Kanalbenutzungsgebühren
2011” wird beschlossen.
2.
Die Satzung über die 14.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die
Inanspruchnahme der Abwasseranlage – Abwassergebührensatzung - wird
entsprechend dem vorliegenden Entwurf beschlossen.