Betreff
Satzung der Stadt Haan über die 14. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage (Abwassergebührensatzung) und Festsetzung der Benutzungsgebühren für das Jahr 2011
Vorlage
60/016/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Inhalt

 

1.             Anlass der Vorlage

2.             Gebührenhöhe 2011

3.             Gründe für Gebührenveränderungen zum Vorjahr

4.             System- bzw. Leistungsänderungen, Änderungen in der Gebührenbedarfsberechnung

 

Anlage I:                        Gebührenbedarfsberechung mit Erläuterungen

 

1 Kostenaufstellungen

1.1 Personalkosten der Stadt Haan

1.2 Sachkosten der Stadt Haan

1.3 Unternehmer-/Materialkosten

1.4 Abschreibung/Verzinsung von Eigenkapital

1.5 Sonstige Kosten

1.6 Städt. Kostenanteil Straßenentwässerung

1.7 Ausgleich des Gebührendefizits aus Vorjahren

 

 

2 Verteilung der Kosten und Berechnung der Gebührensätze

2.1 Verteilschlüssel für die unterschiedlichen Kostenblöcke

2.2 Maßstabseinheiten

2.3 Berechnung der Gebührenhöhe

2.4 Gebühreneinnahmen insgesamt

 

3 Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung

 

 

Anlage II:                        Satzungstext


1.         Anlass der Vorlage

 

Die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung ”Abwasserbeseitigung” sind durch Satzung für das Jahr 2011 neu festzusetzen. Grundlage für die Festsetzung ist die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung.

 

 

 

 

2.                 Gebührenhöhe 2011

 

Schmutzwassergebühr

Für Normalkunden          2,21 €/m³ (Vorjahr 2,03 €/m³)

Für BRW – Mitglieder            0,99 €/m³ (Vorjahr 0,81 €/m³)

Niederschlagswassergebühr

0,65 €/m² versiegelte Fläche (Vorjahr 0,62 €/m²)

 

 

 

 

3.          Gründe für die Gebührenveränderungen zum Vorjahr

 

Im  Abrechnungsjahr 2009 wurde auf  den sog. „gesplitteten“  Gebührenmaßstab umgestellt. Bei diesem Maßstab wird neben dem bisher maßgeblichen Frischwasserverbrauch auch die Größe der versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücksfläche bei der Gebührenbemessung berücksichtigt. 

 

Die Gebührensätze für Schmutzwasser und Regenwasser müssen für das Jahr 2011 um rund 10% angehoben werden. Grund hierfür sind Kostensteigerungen in fast allen Einzelansätzen sowie die notwendige Einbeziehung eines Gebührendefizits aus dem Jahr 2008.

 

Insgesamt wird mit einem  Kostenaufwand von rd. 5.4 Mio. € zu rechnen sein, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von rd. 400.000 € entspricht. Hiervon entfallen rd. 100.000 € auf die Einzelansätze, der Rest i.H.v. 300.000 € entspricht dem Gebührendefizit.

 

Auch nach dieser relativ eindeutigen Erhöhung liegt Haan im Kreisvergleich der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser immer noch im „Mittelfeld“.

 

 

 

 

 

4.          Systemänderungen, Leistungsänderungen, Änderungen in der Gebührenbedarfsberechnung

 

In seiner Sitzung am 22.10.1996 hat der Rat der Stadt Haan beschlossen, dass die Gebühren von Abwassergruben und privaten Kläranlagen zukünftig durch eine separate Gebührenberechnung, unabhängig von den Kanalbenutzungsgebühren, zu ermitteln sind. Die vorliegende Wirtschaftlichkeitsberechnung gilt daher nur für die Kanalbenutzer.

 

In diesem Jahr ist das Kanalvermögen zum 31.12.2009 Grundlage für Abschreibung und Verzinsung in der Wirtschaftlichkeitsberechnung 2011.

 

 

Aufgrund Beschluss des Rates der Stadt Haan vom 20.6.07 erfolgt eine Aufsplittung der Gebühr in

·        die Gebühr für Schmutzwasserableitung und -reinigung, die nach dem Frischwassermaßstab abgerechnet wird und zusätzlich in

·        eine Gebühr für die Ableitung des Niederschlagswassers, die aufgrund der versiegelten Flächen der Grundstücke berechnet wird.

Diese Art der Gebührenberechnung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW in seinem Urteil vom 18.12.07 als die einzig zulässige bezeichnet. Die bisherige Berechnung ausschließlich nach dem Frischwassermaßstab kann daher zukünftig nicht mehr angewandt werden. Die „gesplittete“ Abwassergebühr wurde in Haan zum 01.01.2009 eingeführt.

 


Anlage I

Gebührenbedarfsberechnung 2010 für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage

 

 

 

 

1

Kosten

2011

2010

 

 

Euro

Euro

1.1

Personalkosten der Stadt Haan

 

 

1.1.1

Bauverwaltungsamt

44.599,00

43.692,00

1.1.2

Tiefbauamt

152.661,00

128.363,00

1.1.3

Bauhof

123.167,00

107.338,00

1.1.4

Querschnittsämter

82.094,00

76.352,00

 

 

 

 

1.2

Sachkosten der Stadt Haan

 

 

1.2.1

Arbeitsplatzkosten Verwaltungspersonal einschließlich Büroräume

        11.296,00

9.480,00

1.2.2

Fahrzeugbetriebs- und -unterhaltungskosten Bauhof

12.946,00

12.150,00

1.2.3

Sonstige (Dienst- und Schutzkleidung Bauhof, etc., jew. anteilig)

4.975,00

4.549,00

 

 

 

 

1.3

Kosten Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung

 

 

1.3.1

Kanalunterhaltung

229.500,00

235.000,00

1.3.2

Unterhaltung der Pumpanlagen

80.000,00

75.620,00

1.3.3

Energiekosten für Pumpanlagen

58.000,00

57.000,00

1.3.4

Kanalzustandsfeststellung (vorsorgende Kanalunterhaltung)

63.000,00

56.700,00

1.3.5

Kanalbestandserfassung

0,00

1.000,00

1.3.6

Punktuelle Schadensbeseitigung an Kanälen

0,00

50.000,00

1.3.7

Hardware-Wartungskosten/Software-Pflege

3.000,00

2.850,00

1.3.8

Schulungskosten EDV

4.750,00

2.000,00

1.3.9

Erstellung von Betriebsanweisungen/-anleitungen

0,00

5.000,00

1.3.10

Fortbildungskosten Kanalarbeiter

0,00

2.750,00

1.3.11

Beratungsentgelt Abwasserberatung

3.000,00

3.000,00

 

 

 

 

 

Zwischensumme

872.988,00

872.844,00


 


 

2011

2010

 

 

Euro

Euro

 

Übertrag

872.988,00

872.844,00

1.4

Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals

 

 

1.4.1

Abschreibung

888.706,00

886.169,00

1.4.2

Verzinsung

527.351,00

543.181,00

 

 

 

 

1.5

Sonstige Kosten

 

 

1.5.1

BRW-Beiträge

 

 

1.5.1.1

Abwasserreinigung und Abwasserabgabe Schmutzwasser

1.777.652,00

1.733.744,00

1.5.1.2

Sonderbeitrag Kanal-Kontroll-Kolonne

57.000,00

54.000,00

1.5.1.3

Betrieb/Unterhaltung RÜB

108.948,00

108.603,00

1.5.1.4

Kalkulatorische Kosten und Kapitaldienst RÜB

386.134.00

400.790.00

1.5.1.5

Anteil an der Gewässerunterhaltung

249.342,00

264.807,00

1.5.1.6

Abwasserabgabe Regenwasser

89.788,00

66.763,00

1.5.2

Anerkennungsgebühren

1.278,00

1.278,00

1.5.3

Kosten der Gebührenveranlagung

118.636,00

114.139,00

1.5.4

Nutzungsentgelte Fremdkanäle

5.000,00

5.000,00

1.5.5

Kosten Einführung gesplittete Gebühr

20.000,00

20.000,00

 

Gesamtkosten (Zwischensumme)

5.102.823,00

5.071.318,00

 

 

 

 

 

davon abzusetzen:

 

 

1.6

Städtischer Kostenanteil Straßenentwässerung (öffentl. Interesse)

0,00

0,00

1.7

Entnahme aus Sonderrücklage

0,00

112.500,00

 

Zwischensumme:

5.102.823,00

4.958.818,00

 

 

 

 

 

den Kosten ist hinzuzurechnen:

 

 

1.8

Ausgleich des Gebührendefizites aus Vorjahren

301.672,00

0,00

 

 

 

 

 

über die Gebühren zu verteilender Kostenaufwand

5.404.495,00

4.958.818,00

 


 

Verteilung der Kosten und Berechnung der Gebührensätze

 

2.1            Verteilschlüssel für die unterschiedlichen Kostenblöcke

 

Die zuvor ermittelten Kosten sind möglichst verursachungsgerecht auf die Benutzer der Abwasseranlagen umzulegen. Dabei müssen die Kosten, die eindeutig zuzuord­nen sind auch entsprechend auf die unterschiedlichen Benutzergruppen umgelegt werden.

 

Kostenarten, die auf die gleiche Weise verteilt werden, können vor der Umlage zusammengefasst werden. Entsprechend ergeben sich 3 Kostenblöcke:

 

A Kosten für die Abwasserreinigung und Abwasserabgabe Schmutzwasser- aus Pos. 1.5.1.1.

 

            Diese sind aufgrund der sonst entstehenden Doppelbelastung nicht von BRW-Mitgliedern zu tragen, welche Beiträge an den BRW entrichten, son­dern nur von denjenigen, die keine Beiträge an den BRW bezahlen. Nach § 40 Abs. 2 der Satzung des BRW vom 11.12.1980 in der Fassung vom 20.11.2004 sind diejenigen Mitglieder beitragspflichtig, deren gesamter Jahresbeitrag den in dem Beschluss zum Wirtschaftsplan des jeweiligen Jahres festgesetzten Mindestbei­trag erreicht oder überschreitet.

 

B            sonstige Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung

 

            Diese werden von allen Kanalbenutzern gleichmäßig getragen. Verteilschlüssel ist der Kubikmeter Frischwasser.

 

C            Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung

 

 

 

2.2            Maßstabseinheiten

 

a) Maßstab für die Bemessung der Schmutzwassergebühren ist die Frischwassermenge. Diese wird in der Regel von den Stadtwerken ermittelt. Mögliche Abzüge bei der Frischwasser­menge etwa für Landwirte oder ähnliches wurden bereits berücksichtigt.

 

Für 2011 ist somit bei

 

normalen Kanalkunden von            1.455.000 m³            (VJ: 1.420.000 m³) Frischwasser und bei

BRW-Mitgliedern von            85.000 m³            (VJ: 95.000 m³) Frischwasser

 

auszugehen.

 

 

 

b) Maßstab für die Bemessung der Niederschlagswassergebühr ist die versiegelte Grundstücksfläche je m².

 

An den Kanal angeschlossene befestigte Flächen:

 

für 2011:  3.256.628 m²                 (Vorjahr: 3.241.058 m²).

 

 

 

 

2.3            Berechnung der Gebühren

 

Die Gebührensätze (eine für die Normalkunden und eine für BRW-Mitglieder) er­rechnen sich als Quotient aus den nach der Verteilung verbleibenden Kosten je Kundengruppe und der jeweiligen Frischwassermenge.

 

Zu beachten ist hierbei, dass sich die Kosten der Schmutzwassergebühr aufgrund der Umberechnung der gesplitteten Gebühr erheblich verringern.

 

 

 

Wasserverbrauch der vorangegangenen

m3

Abrechnungsperiode

 

tatsächlicher

 

 

 

 

Verbrauch

 

 

 

 

 

Normalkunden

 

 

1.455.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beitragszahlende BRW-Mitglieder

85.000

(Diese zahlen die Kosten der Abwasser-

 

reinigung direkt an den BRW)

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtsumme

 

 

1.540.000

 

 

 

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Verteilung der Kosten auf die Benutzergruppen und die daraus resultierenden Gebührensätze für das Jahr 2011.

 

Die Ermäßigung für Kunden, die an die Druckleitung angeschlossen sind, entfällt. Die Ermäßigung wurde gewährt, da diese keine Oberflächen über den Kanal entwässern konnten. Durch die gesplittete Gebühr erhalten die Betroffenen eine Entlastung, da keine Kosten für die Oberflächen berechnet werden.

 

 

 

Kostenverteilungsschlüssel

 

Normalkunden

 BRW-Mitglieder

Kostenblock A (aus Pos. 1.5.1.1)

1.777.652 €

 

 

Abwasserreinigung

 

 

 

volle Zurechnung zu den Normalkunden

 

 

Normalkunden

 

1.777.652 €

 

BRW-Mitglieder

 

 

0 €

Kostenblock B

1.552.881 €

 

 

sonstige Kosten Schmutzwasser

 

 

 

Schlüssel: Maßstabseinheiten

 

 

 

normale Kanalkunden

 

1.441.660 €

 

BRW-Mitglieder

 

 

84.221 €

 

 

 

 

Zwischensummen

3.303.533 €

3.219.312 €

84.221 €

 

 

 

 

Maßstabseinheiten

 

1.455.000 m3

85.000 m3

 

 

 

 

Summe

 

1.455.000 m3

85.000 m3

Gebühr je m3 Frischwasser

 

2,21 €

0,99 €

 

Kostenblock C

 

 

 

Kosten für Niederschlagswasser

2.100.962 €

 

 

 

 

3.256.628 m²

0,65 €

 

Gesamtkosten       5.404.495

 

 


 

2.4            Gebühreneinnahmen insgesamt

 

Die zuvor ermittelten Gebührensätze lassen jeweils mit der Frischwassermenge multipliziert folgende Einnahmen erwarten:

 

a) Schmutzwasser

 

Kundengruppe

Frischwasserbezug

Gebührensatz

Einnahmen

Normalkunden

1.455.000 m3

2,21 €

3.215.550,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

BRW-Mitglieder

85.000 m3

0,99 

84.150,00 €

Summe

 

 

3.299.700,00 €

Unterdeckung

 

 

-3.833,00-€

 

 

b) Niederschlagswasser

 

Kundengruppe

versiegelte Flächen

Gebührensatz

Einnahmen

Normalkunden

3.256.628 m2

0,65€

2.116.808,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

 

 

2.116.808,00 €

Unterdeckung

 

 

+5.846.00 €

 

 

 

 


3          Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung

 

1.1            Personalkosten der Stadt Haan

 

 

1.1.1            Bauverwaltungsamt

 

Für die

 

·      Bearbeitung satzungs- und gebührenrechtlicher Angelegenheiten,

·      Abrechnung BRW-Beiträge und Abwasserabgabe,

·      Bürgerbetreuung.

 

Die vom Personalamt für jeden beteiligten Mitarbeiter ermittelten Kosten wurden entsprechend den (geschätzten) Zeitanteilen eingerechnet, die für die­sen Bereich aufgewendet werden.

 

Kostenansatz 2011:

44.599,00 €

 

 

Vergleich 2010

43.692,00

 

Bei den Angestellten wurde der für das Jahr 2011 gültige Entgelttarifvertrag berücksichtigt. Bei den Beamten wurde keine Tariferhöhung berücksichtigt. Zudem kommen individuelle Veränderungen bei den beteiligten Mitarbeitern (Gehalt, Gehaltsbestandteile, Nebenleistungen, Arbeitszeitanteile) zum Tragen.

 

 

 

1.1.2            Tiefbauamt

 

Für die

 

·      Zusammenarbeit mit dem BRW,

·      Grundlagenermittlungen Abwasserabgabe sowie

·      Vorbereitung, Begleitung, Abrechnung von Unternehmerleistungen

·      Kanalwertermittlung

·      Mitwirkung bei Bebauungsplanangelegenheiten

·      Organisation des Kanalbetriebs

 

Seit 1997 werden die Personalkosten des Tiefbauamtes für Investitionsmaßnahmen direkt den Baumaßnahmen zugeordnet. Nur die allgemeinen Personalkosten flie­ßen noch direkt in den Gebührenhaushalt. Insgesamt ergeben sich im Tiefbauamt Personalkosten für den Abwasserbereich in Höhe von 239.694 Euro. Direkt dem Gebührenhaushalt zurechenbar sind davon aber nur 152.661 Euro.

 

 

Der Rest von 87.033 Euro entfällt auf die Durchführung von Investitionsmaßnahmen. Diese Kosten dürfen dem Gebührenhaushalt erst dann zugerechnet werden, wenn die jeweilige Maßnahme in Benutzung genommen wird und dem Gebührenzahler damit zur Verfügung steht (Urteil OVG Münster 9 A 2251/93 vom 8.8.1996). Die Personalkosten werden deshalb den Baukosten hinzugerechnet  und über den Ansatz als kalkulatorische Kosten refinanziert.

 

Kostenansatz 2011:

152.661,00 €

 

 

Vergleich 2010

128.363,00

 

 

 

1.1.3            Betriebshof

 

Für

 

·      Einsatz der Kanalkolonne des Bauhofes.

·      Durchführung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan).

 

Grundlage für den Ansatz der Kosten für 2011 ist die Betriebsabrechnung des Betriebshofes für das Jahr 2009. Es wird von 3.644 Einsatzstunden für 2011 ausgegangen (Vorjahr 3.428 Std.). Diese teilen sich auf in 3.602 Std. für die Kanalkolonne (Stundensatz 33,83 Euro) und 42 Std. für die Fahrzeugpflege (Stundensatz 30,90 Euro). Die voraussichtlich geleisteten Stunden werden mit den jeweiligen Stundensätzen multipliziert.

 

Kostenansatz 2011:

123.167,00 €

 

 

Vergleich 2010

107.338,00 €

 

Die Personalkosten für Betriebshofleitung und -verwaltung sind in der Aufstellung ”Querschnittsämter” (Ziff. 1.1.4) enthalten.

 

 

 

1.1.4            Querschnittsämter

 

Anrechnung der Personalkosten aus den Ämtern, die nur mittelbar und teil­weise für den Gebührenetat tätig werden (z. B. Personalamt, Kämmerei, Stadtkasse).

 

Der Gesamtbetrag der Personalkosten für jedes Amt entspricht der Gesamtvergütung der betroffenen Mitarbeiter. Anteile dieser Vergütung werden nach unterschiedlichen Schlüsseln dem jeweiligen Gebührenhaushalt zugeordnet. Die Berechnung der dem Gebührenetat anzurechnenden Anteile erfolgt in Anlehnung an den KGSt-Bericht Nr.

 

 

15/85 (KGSt. à Kommunale Gemeinschafts­stelle für Ver­waltungsvereinfachung) in Verbindung mit Anregungen des GPA.

 

Kostenansatz 2011:

82.094,00 €

 

Vergleich 2010

76.352,00 €

 

 

 

 

 

Produkt

Bezeichnung

Anteil für den Gebührenetat

010100

Politische Gremien

1.263

010600

Rechnungsprüfung und Beratung

7.143

010720

Beschaffung, Organisation und allg. Verwaltung

5.253

010810

Allgemeines Personalwesen

4.606

010820

Personalabrechnung

2.910

010910

Haushalts- und Finanzsteuerung

430

010920

Finanzbuchhaltung

6.766

010930

Steuern und sonstige Abgaben

6.495

010710

a) Kanzlei

179

010710

b) Telefonzentrale

194

010710

c) Hausmeister

1.734

011300

Reinigung Rathaus / Alleestraße

1.606

011000

Technikunterstützte Informationsverarbeitung

18.603

010500

Beschäftigtenvertretung

2.681

011400

Bauhof

22.231

Kosten für den Gebührenetat gesamt:

 

82.094

.

 


 

1.2            Sachkosten der Stadt Haan

 

1.2.1            Arbeitsplatzkosten Verwaltungspersonal

 

Die Sachkosten für einen Büroarbeitsplatz sind pauschaliert und umfassen Energiekosten, Bürobedarf, Dienstreisen, Bücher/Zeitschriften, Instandhaltung, Büroausstattung, Telefonanlage und -gebühren und  Afa u. Zinsen für Büroaustattung.

 

Kosten pro Arbeitsplatz: 2.502,00 Euro. (wie Vorjahr:).

Die Technikunterstützung für einen Arbeitsplatz ist unter Punkt 1.1.4 Querschnittsämter, Unterabschnitt 0610 ADV erfasst.

 

Kalkulatorische Miete pro Büroraum: 1.530,00 Euro ( wie Vorjahr).

 

Die Anrechnung erfolgt entsprechend den Arbeitszeitanteilen der betreffenden Mitarbeiter (4,46 Stellen). Insgesamt ergeben sich Sachkosten in Höhe von 16.417 Euro.

Direkt dem Gebührenhaushalt zurechenbar sind davon aber nur 11.296 Euro. Der Rest in Höhe von 5.121 Euro entfällt auf die Durchführung von Investitionsmaßnahmen und wird mit der Inbetriebnahme der jeweiligen Maßnahme den Baukosten hinzugerechnet.

 

Die Arbeitsplatzkosten der Bauhofmitarbeiter sind in der Verwaltungskostenerstattung für das Querschnittsamt 7700 Bauhof, Pkt. 1.1.4. Querschnittsämter, enthalten.

 

Kostenansatz 2011:

11.296,00 €

 

 

Vergleich 2010

9.480,00 €

 

 

 

1.2.2            Fahrzeugbetriebs- und -unterhaltungskosten Betriebshof

 

Kosten für Betriebs- und Schmierstoffe, Reparaturen, Ersatzteile, Kfz-Steuer und Versicherungen, anteilig entsprechend ihrer Inanspruchnahme für den Gebührenetat. Die Anteile wurden bei Aufstellung der Jahresrechnung 2009 anhand der Be­triebsabrech­nung des Betriebshofes ermittelt, sie betragen 9.441 Euro. Ferner anteilige kalk. Garagenmieten für die Unterstellung der Fahrzeuge der Kanalkolonne. Sie wurden mit 3.505 Euro ermittelt.

 

Kostenansatz 2011:

12.946,00 €

 

 

Vergleich 2010

12.151,00 

 

 


 

1.2.3            Sonstige Sachkosten

 

Kosten für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung für die Bauhofmitarbeiter, anteilig ermittelt wie bei 1.2.2 beschrieben. Versicherungsbeiträge (Vermögensschadenversicherung, Haftpflichtver-sicherung, Unfallversicherung) je Vollarbeitsplatz eines Beamten 290,00 Euro (wie Vorjahr), eines Angestellten/Arbeiters 450,00 Euro (wie Vorjahr), arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst je Vollarbeitsplatz 70,00 Euro (wie Vorjahr ) entsprechend den Arbeitszeitanteilen der betreffenden Mitarbeiter

 

Kostenansatz 2011:

4.975,00 €

 

 

Vergleich 2010

4.549,00

 

 

 

 

1.3       Kosten Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung

 

1.3.1            Kanalunterhaltung

 

Fremdleistungen und Materialbeschaffungen

 

Kostenansatz 2011:

229.500,00 €

 

 

 

Vergleich 2010

235.000,00

 

Zusammenlegung des Ansatzes 1.3.1 und 1.3.6 (Punktuelle Schadensbeseitigung an Kanälen).

 

 

 

1.3.2            Unterhaltung der Pumpanlagen

 

Kostenansatz 2011:

80.000,00 €

 

 

 

Vergleich 2010

75.620,00 €

 

 


 

1.3.3            Energiekosten für Pumpanlagen

 

Energie- und Wasserbezugskosten

 

Kostenansatz 2011:

58.000,00 €

 

 

 

Vergleich 2010

57.000,00 €

 

 

1.3.4            Kanalzustandsfeststellung

 

Unternehmervergütung für die Untersuchung des Kanalnetzes mit Spezialkamera und Aufzeichnung auf DVD. Ab dem Jahr 2006 muss das gesamte Kanalnetz gem. SüwVKan innerhalb 15 Jahren erneut untersucht werden. Daher werden jährlich ca. 20 km Kanäle durchfahren.

 

Kostenansatz 2011:

63.000,00 €

 

 

Vergleich 2010

56.700,00 €

 

 

Zusammenlegung mit Ansatz 1.3.5 (s.u.).

 

 

 

1.3.5            Kanalbestandserfassung

 

Für höhenmäßige Aufnahme der Kanaldeckel auf NN, digitale Einmessung auf das Gaus-Krüger-Koordinatensystem und Herstellung von Kanalbestandsplänen.

Ausführung durch beauftragtes Ing.-Büro; Abwicklung über mehrere Jahre.

 

Kostenansatz 2011:

0,00 €

 

 

Vergleich 2010

1.000,00 €

 

 


 

1.3.6            Punktuelle Schadensbeseitigung an Kanälen

 

Für dringend notwendige Reparaturen an Kanalleitungen, die nur punktuell beschädigt, größtenteils aber noch in Ordnung sind und keine vermögens­wirksame Sanierung erfordern.

 

Kostenansatz 2011:

0,00 €

 

 

Vergleich 2010

50.000,00 €

 

 

Im Ansatz 1.3.1 (Kanalunterhaltung) enthalten.

 

 

 

1.3.7            Hardware-Wartungskosten/Software-Pflege

 

Wartungskosten für den graphischen Arbeitsplatz und Software-Pflege für die Kanaldatenbank des Tiefbauamtes.

 

Kostenansatz 2011:

3.000,00 €

 

 

Vergleich 2010

2.850,00 €

 

 

 

1.3.8          Schulungskosten EDV

 

Schulungskosten für das Graphische Informationssystem.

 

Kostenansatz 2011:

4.750,00 €

 

 

Vergleich 2010

2.000,00 €

 

 

 

            Zusammenlegung mit Ansatz 1.3.10 (Fortbildungskosten Kanalarbeiter).

 

 

 

1.3.9            Erstellung von Betriebsanweisungen/-anleitungen

 

Kostenansatz 2011:

0,00 €

 

 

Vergleich 2010:

 5.000,00 €

 

 

 

1.3.10              Fortbildung Kanalarbeiter

 

Fortbildung von in der Abwassertechnik tätigen Mitarbeitern zur geprüften Kanalfachkraft, um die anfallenden Arbeiten effektiver durchführen zu können. Empfehlung aus dem Bauhof-Gutachten.

 

Kostenansatz 2011:

0,00 €

 

 

Vergleich 2010:

2.750,00 €

 

 

Im Ansatz 1.3.8 (Schulungskosten EDV) enthalten.

 

 

 

1.3.11              Beratungsentgelt Abwasserberatung

 

Pauschales Beratungsentgelt für die Dienste der Abwasserberatung NRW GmbH. Die Anschubfinanzierung durch das Land ist ausgelaufen. Die Weiterfinanzierung erfolgt über Beratungsvereinbarungen zwischen der Abwasserberatung und den Städten und Gemeinden.

 

Kostenansatz 2011:

3.000,00 €

 

 

Vergleich 2010:

3.000,00 €

 

 

 

1.4            Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals

 

1.4.1            Abschreibung

 

Die Abschreibung gleicht den jährlichen Wertverlust des Anlagevermögens durch Gebrauch und Abnutzung aus. Sie dient gleichzeitig der Verteilung von Investitionsaufwendungen auf mehrere Jahre. Die jährliche Abschreibungsrate ist gleichbleibend (lineare Abschreibung) und orientiert sich an der voraussichtlichen Lebens­dauer des Investitionsgutes.

 

Die Ermittlung der Abschreibungsbeträge erfolgt weiterhin auf der Grundlage des (niedrigeren) Anschaffungswertes (= tatsächlich gezahlte Baukosten) an­stelle des ebenfalls zulässigen Wiederbeschaffungszeitwertes, der durch Hochrechnung auf heutige Baupreise ermittelt wird.

 

 

Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

 

1.

Entwässerungssystem zum 31.12.2009                                              869.553 €

 

2.

Kanalnutzungsrechte                                                                              2.035 €

 

3.

EDV-Anlage Tiefbauamt                                                                              0 €

 

4.

KFZ/Geräte Betriebshof:                                                                     15.002 €

 

5.

Kanalwertermittlung                                                                               2.116 €

 

 

 

 

 

Daraus ergibt sich eine Summe in Höhe von                                       888.706 €

 

 

 

Der zugrundegelegte Abschreibungsbetrag für das Entwässerungssystem mit Stand zum 31.12.2009 wird durch das Tiefbauamt ermittelt.

 

Über die Position 2 der Tabelle werden Investitionskostenzuschüsse refinanziert, die die Stadt Haan an Nachbarstädte wegen der Anschlussrechte für Haaner Grundstücke an deren Kanäle gezahlt hat. Diese immateriellen Wirtschaftsgüter werden kalkulatorisch wie ihre materiellen Pendants (die eigenen Kanäle) behandelt, also mit 3 % abgeschrieben.

 

Der Abschreibung unterliegen auch die vom Betriebshof (Kanalkolonne) einge­setzten Fahrzeuge und langlebigeren Geräte. Die Abschreibungsbeträge sind für jedes Anlagegut einzeln ermittelt worden.

 

Kostenansatz 2011:

888.706,00 €

 

 

Vergleich 2010

886.169,00 €

 

 

 

1.4.2            Verzinsung

 

Der kalkulatorische Zinsbetrag dient der angemessenen Verzinsung des von der Stadt aufgewendeten Investitionskapitals, entweder aufgebracht aus Eigenmitteln oder Kreditaufnahmen. Es wird ein Zinssatz von 4,5 % angesetzt (wie Vorjahr). Er darf nach der neuesten Rechtsprechung bis zu 7% betragen.

 

 

A Kanalvermögen:

Grundlage für die Zinsberechnung des Kanalvermögens ist der je­weilige Restwert. Davon wird der Teil abgezogen, den nicht die Stadt sondern Dritte finanziert haben. Dieses sogenannte Abzugskapital umfasst Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse des Landes sowie Unternehmeranteile. Der als Differenz verbleibende Rest, das Eigenkapital, wird mit dem Zinssatz von 4,5 % multipliziert.


 

Das zu verzinsende Eigenkapital wird aufgrund eines OVG-Urteils in der Weise ermittelt, dass das Abzugskapital wie das Anlagevermögen abgeschrieben wird und dann der so ermittelte Restwert vom Restwert des Anlagevermögens abgezogen wird. Die Differenz ist dann zu verzinsen.

 

 

Herstellungskosten des Entwässerungssystems bis 31.12.2009

 

38.637.806,00 €

abzüglich Abschreibungen bis 2008

 

20.409.701,00 €

abzüglich Abschreibung in 2009

 

869.553,00 €

 = Restwert zum 31.12.2009

 

17.358.552,00 €

 

 

 

abzüglich Kanalanschluss-Beiträge (Restwerte)

 

2.451.734,00 €

abzüglich Landes-Zuweisungen             "

 

1.724.907,00 €

abzüglich Erschließungsanteile              "

 

1.560.000,00 €

abzüglich Unternehmeranteile                "

 

277.000,00 €

Eigenkapital

 

11.344.911,00 €

multipliziert mit dem Zinssatz von 4,5%

 

510.521,00 €

 

 

B Kfz und Geräte:

Auch in den Fahrzeugen des Betriebshofes ist Kapital gebunden. Die Verzinsungsbeträge (auf Basis der Restwerte) sind für jedes Anlagegut einzeln ermittelt worden. Sie sind im Gebührenhaushalt nur in den Anteilen berücksichtigt worden, in denen die Kfz/Geräte für den Abwasserbereich eingesetzt werden. Die Anteile sind nach den erfassten Einsatzstunden  der Kfz-Geräte errechnet worden.

 

 

C Grundstücke:

Das Anlagevermögen der Grundstücke für Sandfänge, RÜB, Pumpstationen etc. ist ebenfalls zu verzinsen.

 

 

Berechnung der Verzinsung:

1. Kanalvermögen zum 31.12.2009  510.521,00 €

2. Kanalnutzungsrechte   1.942,00 €

3. EDV-Anlage Tiefbauamt 0,00 €

4. Kfz / Geräte Betriebshof  3.303,00 €

5. Kanalwertermittlung  1.286,00 €

6. Grundstücke für Sonderbauwerke  10.299,00 €

Summe  527.351 €

 

 

Kostenansatz 2011:  527.351,00 €

 

Vergleich 2010  543.181,00 €

 

 

 

 

1.5            Sonstige Kosten

 

1.5.1    BRW-Beiträge

 

1.5.1.1              Abwasserreinigung und Abwasserabgabe Schmutzwasser

 

Der BRW betreibt als wesentlichste Aufgabe für seine Mitglieder die Reini­gung der Abwässer in Kläranlagen. Er deckt seine Kosten durch Mitglie­derbeiträge, die jährlich neu festgesetzt werden.

 

Neben der Deckung der eigenen Kosten enthält der Beitrag auch die an das Land abzuführende Abwasserabgabe für Schmutzwasser. Sie wird erhoben für die nach Klärung noch im Abwasser enthaltenen Schadstoffe.

 

Mit Nachricht vom 12.10.2010 hat der BRW den für 2011 voraussichtlich von der Stadt Haan zu zahlenden Beitrag mitgeteilt. Nach Abzug des auf die Benutzer von privaten Entwässerungsanlagen entfallenden Anteils verbleibt ein Betrag von  1.777.652 Euro.

Dieser ist allein von den Normalkunden zu bezahlen.

 

Kostenansatz 2011:

1.777.652,00 €

 

 

Vergleich 2010

1.733.744,00 €

 

 

 

1.5.1.2              Sonderbeitrag Kanal-Kontroll-Kolonne

 

Es ist eine gesetzliche Aufgabe der Städte im Rahmen von Betrieb und Un­terhaltung der Kanalnetze, Indirekteinleiter systematisch zu kontrollieren. Der BRW hat mit Vertrag vom 09.08.1988 (vgl. HFA/276 v. 13.10.1987) für die Mitgliedsstädte diese Aufgabe übernommen. Laut Mitteilung entfällt auf die Stadt Haan ein Betrag von rund 57.000 Euro. Der Beitragssatz für ein Mann-Tagewerk (=1/5 der regelmäßigen wö­chentlichen Arbeitszeit) wurde auf 368,50 Euro erhöht. Der Beitrag wurde auf der Grundlage der durchschnittlich angefallenen Tagewerke der letzten Abrechnungsperioden für 4 Kolonnen ermittelt.

 

Kostenansatz 2011:

368,50 €

x 155,00 Tagewerke

57.000,00 €

 

 

 

 

Vergleich 2010

348,69 €

x 155,00 Tagewerke

54.000,00

 

 


 

1.5.1.3 BRW-Beitrag für Betrieb/Unterhaltung RÜB

 

Zusatzbeitrag für die vom BRW gem. § 54 LWG NW übernommenen RÜB.

 

Die für den Betrieb und die Unterhaltung entstehenden Kosten werden nach dem Genossenschaftsprinzip auf die Beiträge umgelegt. Als Verteilungsschlüssel dienen die jeweils im Einzugsbereich der RÜB liegenden be­festigten Flächen, nach denen die RÜB dimensioniert wurden. Für die Haaner RÜB insgesamt 329 ha.

 

Kostenansatz 2011:

108.948,00 

 

 

Vergleich 2010

   108.603,00 

 

 

 

1.5.1.4    BRW-Beitrag für kalkulatorische Kosten und Kapitaldienst RÜB

 

Nach Übergang der RÜB in die Unterhaltungspflicht des BRW bleiben neun Anlagen weiterhin im Eigentum der Stadt.

 

Die bisher von der Stadt angesetzten Abschreibungs- und Verzinsungsbeträge dürfen aus rechtlichen Gründen jedoch nicht direkt in die Gebührenbedarfsberechnung einfließen.

 

Sie sind dem BRW als Betreiber zu berechnen, der diese Mehrkosten durch Bei­tragserhebung genau in gleicher Höhe abdeckt. Die von der Stadt gezahlten Beiträge sind über die Gebühren umlegbar. Außerdem sind die kalkulatorischen Kosten für die an den BRW verkauften RÜB Diekermühle und Büssingstraße sowie des dem BRW gehörenden RÜB Heinhauser Weg anzusetzen. Es wird ein Zinssatz von 4,5 % zugrunde gelegt.

 

 

Kalkulatorische Kosten der 9 alten RÜB

212.134,00 €

Kalkulatorische Kosten der 2 verkauften RÜB sowie

174.000,00 €

des RÜB Heinhauser Weg

 

 

Kostenansatz 2011:

 

386.134,00 €

 

 

Vergleich 2010

400.790,00 €

 

Zinsen für Grundstückswerte sind bereits enthalten.

 

 


 

1.5.1.5   Anteil an der Gewässerunterhaltung

 

Die Einleitgebühren des BRW "Ausgleich der Wasserführung Gewässerausbau" sind seit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in die Kostenberechnung integriert.

Mit Schreiben vom 12.10.2010 hat der BRW den für 2011 voraussichtlich zu zahlenden Beitrag mitgeteilt. Dieser beträgt    249.342 Euro.

 

Kostenansatz 2011:

249.342,00 €

 

 

Vergleich 2010

264.807,00 €

 

 

 

1.5.1.6              Abwasserabgabe Regenwasser

 

Die Abwasserabgabe für die Einleitung von verschmutztem Niederschlagswasser - sie ist an das Land zu zahlen - wird gem. § 7 Abs. 1 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) pauschaliert nach Schadeinheiten berechnet.

 

Anzahl der Schadeinheiten = 12% der an die öffentliche Kanali­sation an­geschlossenen Einwohner in den abwasserabgabepflichtigen Entwässerungsgebieten. Der Abgabensatz beträgt seit 2002 gem. § 9 Abs. 4 AbwAG   35,79 € je Schadeinheit.

 

Mit Schreiben vom 12.10.2010 hat der BRW den für 2011 voraussichtlich zu zahlenden Beitrag mitgeteilt. Dieser beträgt 89.788 Euro.

 

Kostenansatz 2011:

89.788,00 €

 

 

Vergleich 2010

66.763,00 €

 

 

Der Anstieg des Ansatzes für 2011 resultiert aus der von der Verbandsversammlung des BRW festgesetzten Erhöhung des Beitragssatzes (0,054 € gegenüber 0,040 €/WZ).

 

 

 

1.5.2            Anerkennungsgebühren

 

Zu zahlen an private Eigentümer, in deren Grundstücken die Stadt Kanalleitungen verlegt hat. Die Höhe der jährlich zu zahlenden Entschädigungen ergibt sich aus den abgeschlossenen Gestattungsverträgen. Ansatz unverändert.

 

Kostenansatz 2011:

1.278,00 €

 

 

Vergleich 2010

1.278,00 €

 

 

 

1.5.3    Kosten der Gebührenveranlagung

 

Kosten für die Gebührenveranlagung werden aufgrund einer geschlossenen Vereinbarung an die Stadtwerke gezahlt. Diese setzen die Schmutzwassergebüh­ren zeit­gleich in der Rechnung für den Frischwasserbezug (der als Gebührenmaßstab dient) fest.

 

Die übrigen Benutzungsgebühren (Abfall, Niederschlagswasser, etc.) werden in den Grundabgabenbescheiden des Steuerbescheides festgesetzt. Dafür werden in den anderen Gebührenberechnungen anteilige Portokosten angerechnet, die hier nicht anfallen.

 

Der auf den Gebührenhaushalt für Kleinkläranlagen und Abwassergruben entfallende Anteil wurde bereits in Abzug gebracht.

 

Kostenansatz 2011:

118.636,00 €

 

 

Vergleich 2010

114.139,00 €

 

 

 

1.5.4            Nutzungsentgelte Fremdkanäle

 

Zu zahlen an die Städte Solingen und Mettmann für die Übernahme des Schmutzwassers von Grundstücken auf Haaner Stadtgebiet. Die Zahlung dient der Abdeckung der Kosten für laufende Unterhaltung der Kanäle und Reinigung des Abwassers.

 

Die betroffenen Grundstückseigentümer zahlen Kanalbenutzungsgebühren an die Stadt Haan. Der Ansatz beruht auf Zahlen der letzten Verbrauchsabrechnungen (SG) bzw. auf einer Schätzung (ME).

 

Kostenansatz 2011:

5.000,00 €

 

 

Vergleich 2010

5.000,00 €

 

 


 

1.5.5    Kosten Einführung gesplittete Gebühr

 

Aufgrund der Tatsache, dass diese Daten für mehrere Jahre Bestand haben und somit die Grundlage für weitere Gebührenberechnungen bilden, wird eine Verteilung auf 6 Jahre vorgenommen, so dass pro Jahr 20.000,00 € (Gesamtkosten ca. 120.000,00€) anzusetzen sind.

           

Kostenansatz 2011:

20.000,00 €

 

 

Vergleich 2010

20.000,00 €

 

 

 

1.6       Städt. Kostenanteil an der Straßenentwässerung

 

Vor Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde der städt. Kostenanteil aufgrund fehlender Flächengrößen pauschalisiert auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters ermittelt und von den zu verteilenden Kosten abgesetzt. Seit 2009 wird die Stadt mit ihren Straßenflächen bzw. bebauten Grundstücken veranlagt wie jeder „normale“ Grundstückseigentümer.

 

 

 

1.7            Entnahme aus der Sonderrücklage

 

Wenn sich aus vorhergehenden Abrechnungsperioden Überschüsse im Ge­bührenetat ergeben, führt die Stadt diese Beträge einer Sonderrücklage zu, verzinst sie und setzt sie spätestens 3 Jahre nach Entstehung gebührenmindernd ein.

Kein Rücklagenbestand vorhanden.

 

Erstattungsansatz 2011:

0,00 €

 

 

Vergleich 2010

- 112.500,00 €

 

 

 

1.8            Ausgleich des Gebührendefizits aus Vorjahren

 

Wenn sich in vorhergehenden Abrechnungsperioden Fehlbeträge ergeben, sind diese spätestens 3 Jahre nach Entstehen auszugleichen. Im Abrechnungsjahr 2008 ist ein Defizit i.H.v. 301.672 € entstanden, welches in die Gebührenberechnung 2011 einfließt.

 

Kostenansatz 2011:

            301.672,00 €

 

 

Vergleich 2010

            0,00 €

 

 

Anlage II:                   Satzungstext (siehe beigefügtes Dokument)

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.        Die mit dieser Sitzungsvorlage vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung ”Kanalbenutzungsgebühren 2011” wird beschlossen.

 

2.        Die Satzung über die 14. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage – Abwassergebührensatzung - wird entsprechend dem vorliegenden Entwurf beschlossen.