Betreff
Satzung der Stadt Haan über die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2011
Vorlage
60/017/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Inhalt

 

1.        Anlass der Vorlage

2.        Gebührenhöhe 2011

3.    System- bzw. Leistungsänderungen, Änderungen in der Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

Anlage I:       Gebührenbedarfsberechung mit Erläuterungen

 

 

1          Kostenaufstellungen

1.1       Personalkosten der Stadt Haan

1.2       Sachkosten der Stadt Haan

1.3       Kosten Unternehmereinsatz / Materialbeschaffung

1.4       Sonstige Kosten

1.5       Unterdeckung aus Vorjahren

            von den Kosten abzusetzen:

1.6       Verkaufserlöse Sperrgutkarten

1.7       Entnahme aus der Sonderrücklage

 

 

2          Kalkulation der Einnahmen

2.1       Gebührenmaßstab

2.2       Gebühren je Einheit

2.1       Grundgebühr je Einheit Müllgefäß (Sockelbetrag)

2.2.2    Gebühr je Liter (volumenabhängige Gebühr)

2.2.3    Berechnung der Gebühr je Müllgefäß

2.3       Gebühreneinnahmen insgesamt

 

 

3          Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

 

Anlage II:     Satzungstext

 


 

1.         Anlass der Vorlage

 

Die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung ”Abfallentsorgung” sind durch Satzung für das Jahr 2011 neu festzusetzen. Grundlage für die Festsetzung ist die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung.

 

 

 

 

2.         Gebührenhöhe 2011

 


 

 


 


3.         Gründe für die Gebührenveränderungen zum Vorjahr 

 

Die Abfallentsorgungsgebühren bleiben konstant.

 

 

 

 

4.         System- bzw. Leistungsänderungen, Änderungen in der Gebührenbedarfsberechnung

 

Der Rat der Stadt Haan hat die Neuausschreibung der Rest-, Bio- und Sperrmüllentsorgung zum 01.04.2011 beschlossen. Durch das beratende Büro für die Neuausschreibung wurde angeregt, den Haaner Einpersonenhaushalten, die statt der Restmülltonnen Restmüllsäcke nutzen, eine kleine Restmülltonne anzubieten. Diese Anregung wurde von der Verwaltung angenommen. Die Einpersonenhaushalte können ab 01.04.2011 entscheiden, ob sie zum Abfuhrtermin die Säcke zum Straßenrand tragen oder lieber eine Tonne ziehen wollen. Für die Abfuhrunternehmen bedeutet das Leeren von Mülltonnen einen Minderaufwand bei der Entsorgung und wird sich nach den Erfahrungen des beratenden Büros in geringeren Kosten niederschlagen. Die Gebührensatzung für das Jahr 2011 beinhalten daher auch die Gebühr für eine 40-l-Tonne, die aber erst ab 01.04.2011 zu beziehen ist.

 

Trotz einiger Veränderungen bei den entstehenden Kosten, z. B. durch die vertragliche Erhöhung von Abfuhrkosten oder von Müllmengen können die Gebühren der Müllentsorgung insgesamt stabil gehalten werden.

 


 

 


 



2       Kalkulation der Einnahmen

 

2.1       Gebührenmaßstab

 

Gebührenmaßstab ist das Behältervolumen für Hausmüll (graue Tonne). Daneben wird je Behälter eine einheitliche Grundgebühr (Sockelbetrag) erhoben.

 

 

 

2.2       Gebühr je Einheit


 

 

 


2.2.2    Gebühr je Liter (volumenabhängige Gebühr)

 

Gesamtes Behältervolumen (graue Tonne und Säcke) 35.003.940 Liter pro Jahr (Vorjahr: 34.874.020 Liter).

 

Dem zu verteilenden Kostenaufwand gem. Tabelle auf Seite 5 (ohne die über die Grundgebühr verteilten Kosten 1.1 und 1.2) sind die gewährten Gebührenabschläge (keine Bio-Tonne wegen Eigenkompostierung) hinzuzurechnen, weil ansonsten ein Defizit entstehen würde.

 

Die Gesamtsumme des den Eigenkompostierern gewährten Abschlages* wird im folgenden ermittelt:


 

 

 


 

 


* Abschlagsbeträge im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

 


 

 


 

 

 


 


 


 


3       Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung Abfall

 

1.1       Personalkosten der Stadt Haan

 

Bei den Angestellten wurde der für das Jahr 2011 gültige Entgelttarifvertrag berücksichtigt. Bei den Beamten wurde keine Tariferhöhung berücksichtigt. Zudem kommen individuelle Veränderungen bei den beteiligten Mitarbeitern (Gehalt, Gehaltsbestandteile, Nebenleistungen, Arbeitszeitanteile) zum Tragen.

 

 

 

1.1.1    Bauverwaltungsamt

 

Für die

 

·      Bearbeitung satzungs- und gebührenrechtlicher Angelegenheiten,

·      Organisation und Abrechnung der Hausmüll-, Sperrmüll-, Biomüll-, Schadstoff-, Altpapierabfuhr etc.,

·      Abrechnung der Müllverbrennungs- und Kompostierungsgebühren mit dem Kreis Mettmann,

·      Bürgerbetreuung, Abfallberatung.

 

Die vom Personalamt für jeden beteiligten Mitarbeiter ermittelten Kosten wurden entsprechend den (geschätzten) Zeitanteilen eingerechnet, die für die­sen Bereich aufgewendet werden.


 

 

 

 


1.1.2    Betriebshof

 

Für

·      Lagerarbeiten und Auslieferung Abfallsäcke,

·      Beseitigung wilder Kippen,

·      Leerung und Instandhaltung der Straßenpapierkörbe

 

Abrechnung nach den beim Betriebshof aufgezeichneten Arbeitsstunden 2009;

insgesamt: 627,42 Stunden á 30,90 Euro                        =            19.387 Euro

(Vj. 703 Std.)

zuzüglich Anteil der Gärtnermeister

an der Stadtreinigung                                                     =                 765 Euro

(Abfallbeseitigung aus Grünflächen)

Gesamtkosten 2011                                                    =           20.152 Euro

 

Kosten 2010                                                                               22.127 Euro

 

 

Die Personalkosten für Betriebshofleitung und -verwaltung sind in der Aufstellung ”Querschnittsämter” (Ziff. 1.1.3) enthalten.

 

 

 

1.1.3    Querschnittsämter

 

Anrechnung der Personalkosten aus den Ämtern, die nur mittelbar und teilweise für den Gebührenetat tätig werden (z. B. Personalamt, Kämmerei, Stadtkasse).

 

Der Gesamtbetrag der Personalkosten für jedes Amt entspricht der Gesamtvergütung der betroffenen Mitarbeiter. Anteile dieser Vergütung werden nach unterschiedlichen Schlüsseln dem jeweiligen Gebührenhaushalt zugeordnet.

 

Geringfügig höherer Ansatz als im Vorjahr.


 

 

 


Ansatz 2011:   57.607 Euro (Vorjahr: 57.018 Euro)

 

 


1.2       Sachkosten der Stadt Haan

 

1.2.1    Arbeitsplatzkosten Verwaltungspersonal

 

Die Pauschale für die Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes umfasst die Ener­giekosten, Bürobedarf, Dienstreisen, Bücher/Zeitschriften, Instandhaltung, Büroausstattung, Telefonanlage und –gebühren, Afa und Zins für die Büroeinrichtung und -geräte.

 

Kosten pro Arbeitsplatz: 2.502 € (Vorjahr 2.502 €).

 

Die Technikunterstützung für einen Arbeitsplatz ist unter Punkt 1.1.3. Querschnittsämter, Unterabschnitt 06100 ADV erfasst.

 

Kalkulatorische Miete pro Büroraum: 1.530 € (Vorjahr: 1.530 €)

 

Die Anrechnung erfolgt entsprechend den Arbeitszeitanteilen der betreffenden Mitarbeiter.

 

Ansatz 2011:   4015,71 Euro (Vorjahr: 3.935 Euro )

 

 

1.2.2    Fahrzeugbetriebs- und -unterhaltungskosten Betriebshof

 

Kosten für Betriebs- und Schmierstoffe, Reparaturen, Ersatzteile, Kfz-Steuer und Versicherungen, anteilig entsprechend ihrer Inanspruchnahme für den Gebührenetat. Die Anteile wurden anhand der Betriebsabrechnung 2008 des Betriebshofes ermittelt. Weiterhin wurden Kostenanteile für die Unterstellung der Fahrzeuge angerechnet. Ebenfalls an dieser Stelle werden Abschreibung und Verzinsung der eingesetzten KFZ des Betriebshofes berücksichtigt. Da diese Fahrzeuge nur teilweise für den Bereich Abfall eingesetzt werden, werden nur Teile von Abschreibung und Verzinsung, ermittelt aufgrund des Verhältnisses zwischen Gesamteinsatzstunden und Einsatzstunden für den Bereich Abfall, in die Gebührenbedarfsberechnung eingestellt.

 

Ansatz 2011:   1.859 Euro (Vorjahr 2.020 Euro)

 

 

1.2.3    Sonstige Sachkosten

 

Kosten für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung für die Betriebshofmitarbeiter, anteilig ermittelt wie bei 1.2.2 beschrieben (127 Euro), Pauschale für Portokosten (1.635 Euro), Versicherungsbeiträge (557 Euro), sowie Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst (111 Euro).

 

Ansatz 2011: 2.430 Euro (Vorjahr: 2.444 Euro)

 

 

1.3       Kosten Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung

 

1.3.1    Kosten der Sammelstellen gem. Elektrogeräte-Gesetz

 

Das „Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Gesetz“ (ElektroG) vom März 2005 verpflichtet die Hersteller aller Elektro-/nik-/geräte zur kostenlosen Rücknahme und Verwertung ihrer ausgedienten Altgeräte (Produktverantwortung).

Die Kommunen sind verpflichtet, die Geräte an Sammelstellen kostenlos von Endnutzern und Vertreibern anzunehmen.

An sog. „Übergabestellen“ (Sammelstellen sind nicht = Übergabestellen!) haben die Kommunen die eingesammelten Altgeräte, sortiert nach 5 Gerätegruppen, in 5 Containern zur Abholung durch die Hersteller bereitzustellen. Die Kosten bis zur Einsortierung der Geräte in diese Container tragen die Kommunen, die Bereitstellung der Container, deren Abtransport und Austausch sowie die anschließende Verwertung finanzieren die Hersteller.

Wegen des hohen Aufwandes durch den ungeheuren Platzbedarf (4 der 5 Container müssen ein Fassungsvermögen von 40 m³ haben, das bedeutet mind. 60 m² Stand- und Rangierfläche je Container) ist in Haan keine Übergabestelle eingerichtet. Stattdessen wird die Übergabestelle bei der Firma IDR in Düsseldorf genutzt. Für dortigen Personalaufwand, anteilige Grundstückskosten etc. muss die Stadt Haan Kosten erstatten.

Wegen der gestiegenen Schrottpreise werden häufig Elektrogeräte bereits vor der Abfuhr durch den beauftragten Unternehmer von Schrotthändlern abgeholt. Dadurch reduziert sich die abzufahrende Menge und damit auch die Kosten.

 

 

Ansatz 2011: 36.643,81 Euro (Vorjahr 40.699 Euro).

 

 

 

 

1.3.2    Mülltüten

 

Die Abfälle in den Papierkörben im öffentlichen Verkehrsraum werden in eingelegten Kunststoffbeuteln ge­sammelt und entnommen.

 

Ansatz 2011:   3.500 Euro (Vorjahr: 3.500 Euro)

 

 

 

 

1.3.3    Abfallsäcke

 

Kosten für die Beschaffung und die an den Einzelhandel zu zahlenden Provisionen für 70 l-Abfallsäcke, die bei Bedarf zusätzlich zum Müllgefäß verwendet werden können.

 

Ansatz 2011: 4.000 Euro (Vorjahr 4.000 Euro)

 

 

 

1.3.4    Kompostierungsgebühren

 

An den Kreis Mettmann zu zahlen für die Kompostierung der Weihnachtsbäume und der Abfälle aus der Bio-Tonne.

 

Festsetzung durch Gebührensatzung des Kreises. Die eingesetzten Gebührensätze („Preis je Tonne“) beruhen auf vorläufigen Angaben der Kreisverwaltung und bleiben gleich. Geringfügig niedrigerer Ansatz wegen Senkung des Gebührensatzes für Grünabfälle (hier: Weihnachtsbäume).

 

 


 

 


1.3.5    Verbrennungsgebühren

 

Die Festsetzung erfolgt durch die Satzung des Kreises Mettmann, der abfall­beseitigungspflichtige Körperschaft ist.

 

Die Kreisverwaltung hat für 2011 einen (vorläufigen) gleichbleibenden  Gebührensatz von 149,50 €/t ermittelt.

 

Der Kreis Mettmann erzielt aufgrund der aktuellen Marktlage bei der Altpapierverwertung (aus den Blauen Tonnen in den ka Städten) die gleichen Verkaufserlöse wie im Vorjahr. Die Verkaufserlöse für Altpapier werden vom Kreis Mettmann in seine Verbrennungsgebühr eingerechnet. Die Verbrennungskosten durch den Abfallwirtschaftsverband EKOCity bleiben konstant..

 

 

Die Gebühr des Kreises errechnet sich aus

 

·      den Verbrennungskosten für Restmüll aus den kreisangehörigen Städten,

·      den Entsorgungskosten für Schadstoffabfälle aus Haushaltungen,

·      den Personal- und Sachkosten des Kreises Mettmann,

·      Gegenrechnung der erzielten Altpapier-Verkaufserlöse.

 

 


 

 

 



1.3.6    Verwertungskosten Altholz

 

 

 


Getrennte Erfassung von Holzbestandteilen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr. Die Verwertungskosten erhöhen sich aufgrund der  einzurechnenden Mehrwertsteuer.

 

* Die Verwertungskosten werden mit dem Kreis abgerechnet.


 


 


*

Abfuhrvergütungen bleiben gem. Vereinbarung mit dem Unternehmer unverändert. Die Kosten für die Abfuhr der Weihnachtsbäume wurden bislang vom Unternehmer versehentlich über die Biomüllabfuhrkosten abgerechnet, laut Vertrag ist hier aber ein höherer Tonnagepreis anzusetzen, der erstmalig in 2010 tatsächlich abgerechnet wurde. 

 

**

Vergütungssatz für die Einsammlung von Altpapier ohne Gestellung der Sammelbehälter; bezieht sich auf die Gesamtmenge einschl. der Verpackungsanteile mit dem „Grünen Punkt“ und anderen Lizenzzeichen. Da erstmalig 2010 eine direkte Verrechnung mit der vom Unternehmer zu erstattenden DSD-Menge stattgefunden hat, verringerten sich die zu zahlenden Kosten der Sammlung. Hierfür entfällt bei der Gegenüberstellung in der Auflistung der Gebührenbedarfsberechnung die Gutschrift „Erstattung DSD-Anteil an Altpapiererfassung“. Der Transport des Altpapiers wird durch die Kostenanpassung gemäß dem Vertrag geringfügig teurer.

 

 

 


 

 


Zahlung an den damaligen Abfuhrunternehmer für die Anmietung der im Stadtgebiet aufgestellten Sammelbehälter ("Blaue Tonnen"). Der Betrag erhöht sich, da durch die Zählung der Tonnen und die Erstellung des Papiertonnenkatasters festgestellt wurde, dass die Anzahl der angemieteten Behälter sich erheblich erhöht hat.

 

 

 

1.4       Sonstige Kosten

 

1.4.1    Transport-/Verbrennungskosten Papierkorbabfälle und wilde Kippen

 

Unternehmervergütung für den Transport der vom Betriebshof  eingesammelten Abfälle zur Müllverbrennungsanlage sowie die zu zahlenden Verbrennungskosten.

 

Ansatz 2011:   8.000 Euro (Vorjahr: 8.000 Euro)

 

 

1.4.2    Öffentlichkeitsarbeit

 

Für Veröffentlichungen und Informationen zur Abfallentsorgung durch Falt­blätter, Plakate etc., sowie Mitfinanzierung Abfallkalender wegen rückläufiger Werbeeinnahmen.

 

Ansatz 2011:   9.000 Euro (Vorjahr: 9.000 Euro)

 

 

1.4.3    Sachverständigenkosten

 

            Aufwendungen für externen Rechtsbeistand bei der Durchführung von Ausschreibungen aufgrund der sich ständig ändernden Rechtsprechung.

 

Ansatz 2011:   10.734 Euro (Vorjahr: 5.000 Euro)

 

 

 

1.4.4 –

1.4.5    Erstellung und Weiterführung des Papiertonnenkatasters

           

            Das Papiertonnenkataster wurde 2009 durch die Entsorgungsfirma erstellt und wird auch von dort mit einem speziellen Programm weitergeführt.

 

Ansatz 2011:   1.928 Euro (Vorjahr: : 1.928 Euro)

 

 

 

1.5       Unterdeckung aus Vorjahren

 

Eine Unterdeckung aus dem Jahr 2009 ist in Höhe von 32.000 € eingesetzt worden. Diese Unterdeckung hätte noch nicht berücksichtigt werden müssen, es ist aber sinnvoll, weil dem eine nicht aufschiebbare Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 120.000 € bei trotzdem stabilen Müllabfuhrgebühren gegenübersteht.

 

 

 

Vom Kostenaufwand abzusetzen:

 

1.6       Verkaufserlöse Sperrgutkarten

 

Gebühreneinnahmen für den Verkauf von Sperrmüllkarten. Diese Einnahmen müssen von den Ausgaben abgesetzt werden, bevor die Verteilung der Kosten auf die Hausmüllgefäße erfolgt.

 

Die Gebühr pro Anmeldekarte (gilt auch für Kühlgeräte) soll wie bisher auf den Signalpreis von 10 Euro festgesetzt werden.

 

Kalkulation 2011: 2.300 Stück á 10 € = 23.000 € Gebühreneinnahmen

Kalkulation 2010:   2.300 Stück á 10 € = 23.000 € Gebühreneinnahmen

 


 

1.7       Entnahme aus der Sonderrücklage

 

Wenn sich aus vorhergehenden Abrechungsperioden Überschüsse im Gebührenetat ergeben, führt die Stadt diese Beträge einer Sonderrücklage zu, verzinst sie und setzt sie später gebührenmindernd ein. Nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) muss das innerhalb von 3 Jahren erfolgen.

 

Aus der Jahresrechnung 2009 (Ist-Ergebnis zum 31.12.2008) und aus der Endabrechnung des Kreises im Frühjahr 2009 (aufgrund der Ist-Mengen in 2008) stehen inkl. Zinsen 120.000 Euro zur Verfügung.

 

Erstattungsansatz 2011:        120.000 Euro (Vorjahr 81.000 Euro)

 

 

 

1.8       Erstattung DSD-Anteil an der Altpapiereinsammlung

 

Bisher: Erstattung anteiliger Transport- und Behälterkosten für die im Altpapier enthaltenen Verpackungsanteile durch die Duales System Deutschland AG (DSD) und zwischenzeitlich weitere Systembetreiber.

Da ab 2010 die direkte Verrechnung der Gutschrift mit dem Rechnungsbetrag durch den Unternehmer erfolgt, gibt es keine separate Gutschrift mehr. Die Kosten für den Altpapiertransport haben sich entsprechend verringert.

 

 

Erstattungsansatz 2011:        0 Euro (Vorjahr  17.000 Euro)


                                                                                                             Anlage II

Satzung der Stadt Haan

über die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren

für das Haushaltsjahr 2011 vom

 

Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), der §§ 8 und 9 des Landesabfallgesetzes NRW vom 21.06.1988 (GV NRW S. 250/SGV NRW 74) und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), sowie der §§ 1 und 4 der Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung der Stadt Haan vom 19.11.1976 (Abl. Kreis ME S. 310) in ihren jeweils zur Zeit geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Haan in seiner Sitzung am .... folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Die Jahresgebühren für die Abfallentsorgung werden für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 wie folgt festgesetzt:

 

 

 

Bei Nichtinanspruchnahme der Bio-Abfallbehälter wegen Kompostierung der biologischen Abfälle auf dem Privatgrundstück werden folgende Gebühren erhoben:


 


Bei Inanspruchnahme von zusätzlichen Bio-Abfallbehältern, die über das Restmüllvolumen hinausgehen, sind je 120 l an Gebühren 48,00 € zu zahlen.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.        Die mit dieser Sitzungsvorlage vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung ”Abfallentsorgungsgebühren 2011” wird beschlossen.

 

 

2.        Die Satzung über die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2011 in der vorgelegten Fassung wird beschlossen.