Sachverhalt:
Inhalt
1.
Anlass der Vorlage
2.
Gebührenhöhe 2011
3. System-
bzw. Leistungsänderungen, Änderungen in der Gebührenbedarfsberechnung
Anlage I: Gebührenbedarfsberechung mit
Erläuterungen
1 Kostenaufstellungen
1.1 Personalkosten
der Stadt Haan
1.2 Sachkosten
der Stadt Haan
1.3 Kosten
Unternehmereinsatz / Materialbeschaffung
1.4 Sonstige
Kosten
1.5 Unterdeckung
aus Vorjahren
von
den Kosten abzusetzen:
1.6 Verkaufserlöse
Sperrgutkarten
1.7 Entnahme
aus der Sonderrücklage
2 Kalkulation der Einnahmen
2.1 Gebührenmaßstab
2.2 Gebühren
je Einheit
2.1 Grundgebühr
je Einheit Müllgefäß (Sockelbetrag)
2.2.2 Gebühr
je Liter (volumenabhängige Gebühr)
2.2.3 Berechnung
der Gebühr je Müllgefäß
2.3 Gebühreneinnahmen
insgesamt
3 Erläuterungen
zur Gebührenbedarfsberechnung
Anlage
II: Satzungstext
1. Anlass der Vorlage
Die
Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung
”Abfallentsorgung” sind durch Satzung für das Jahr 2011 neu festzusetzen.
Grundlage für die Festsetzung ist die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung.
2. Gebührenhöhe
2011
3. Gründe
für die Gebührenveränderungen zum Vorjahr
Die
Abfallentsorgungsgebühren bleiben konstant.
4. System-
bzw. Leistungsänderungen, Änderungen in der Gebührenbedarfsberechnung
Der Rat der Stadt Haan hat die Neuausschreibung der
Rest-, Bio- und Sperrmüllentsorgung zum 01.04.2011 beschlossen. Durch das
beratende Büro für die Neuausschreibung wurde angeregt, den Haaner
Einpersonenhaushalten, die statt der Restmülltonnen Restmüllsäcke nutzen, eine
kleine Restmülltonne anzubieten. Diese Anregung wurde von der Verwaltung
angenommen. Die Einpersonenhaushalte können ab 01.04.2011 entscheiden, ob sie
zum Abfuhrtermin die Säcke zum Straßenrand tragen oder lieber eine Tonne ziehen
wollen. Für die Abfuhrunternehmen bedeutet das Leeren von Mülltonnen einen
Minderaufwand bei der Entsorgung und wird sich nach den Erfahrungen des
beratenden Büros in geringeren Kosten niederschlagen. Die Gebührensatzung für
das Jahr 2011 beinhalten daher auch die Gebühr für eine 40-l-Tonne, die aber
erst ab 01.04.2011 zu beziehen ist.
Trotz einiger Veränderungen bei den entstehenden
Kosten, z. B. durch die vertragliche Erhöhung von Abfuhrkosten oder von
Müllmengen können die Gebühren der Müllentsorgung insgesamt stabil gehalten
werden.
2 Kalkulation der Einnahmen
2.1 Gebührenmaßstab
Gebührenmaßstab
ist das Behältervolumen für Hausmüll (graue Tonne). Daneben wird je Behälter
eine einheitliche Grundgebühr (Sockelbetrag) erhoben.
2.2 Gebühr
je Einheit
2.2.2 Gebühr je Liter (volumenabhängige
Gebühr)
Gesamtes
Behältervolumen (graue Tonne und Säcke) 35.003.940 Liter pro Jahr (Vorjahr:
34.874.020 Liter).
Dem zu
verteilenden Kostenaufwand gem. Tabelle auf Seite 5 (ohne die über die
Grundgebühr verteilten Kosten 1.1 und 1.2) sind die gewährten Gebührenabschläge
(keine Bio-Tonne wegen Eigenkompostierung) hinzuzurechnen, weil ansonsten ein
Defizit entstehen würde.
Die
Gesamtsumme des den Eigenkompostierern gewährten Abschlages* wird im folgenden
ermittelt:
* Abschlagsbeträge im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
3 Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung Abfall
1.1 Personalkosten der Stadt Haan
Bei den Angestellten wurde der für das Jahr 2011 gültige
Entgelttarifvertrag berücksichtigt. Bei den Beamten wurde keine Tariferhöhung
berücksichtigt. Zudem kommen individuelle
Veränderungen bei den beteiligten Mitarbeitern (Gehalt, Gehaltsbestandteile,
Nebenleistungen, Arbeitszeitanteile) zum Tragen.
1.1.1 Bauverwaltungsamt
Für die
·
Bearbeitung satzungs-
und gebührenrechtlicher Angelegenheiten,
·
Organisation und
Abrechnung der Hausmüll-, Sperrmüll-, Biomüll-, Schadstoff-, Altpapierabfuhr
etc.,
·
Abrechnung der
Müllverbrennungs- und Kompostierungsgebühren mit dem Kreis Mettmann,
·
Bürgerbetreuung,
Abfallberatung.
Die vom Personalamt für jeden beteiligten Mitarbeiter ermittelten
Kosten wurden entsprechend den (geschätzten) Zeitanteilen eingerechnet, die für
diesen Bereich aufgewendet werden.
1.1.2 Betriebshof
Für
·
Lagerarbeiten und
Auslieferung Abfallsäcke,
·
Beseitigung wilder
Kippen,
·
Leerung und
Instandhaltung der Straßenpapierkörbe
Abrechnung nach den beim Betriebshof aufgezeichneten Arbeitsstunden
2009;
insgesamt: 627,42 Stunden á 30,90 Euro = 19.387 Euro
(Vj. 703 Std.)
zuzüglich Anteil der Gärtnermeister
an der Stadtreinigung = 765 Euro
(Abfallbeseitigung aus Grünflächen)
Gesamtkosten 2011 = 20.152
Euro
Kosten 2010 22.127
Euro
Die Personalkosten für Betriebshofleitung und -verwaltung sind in der
Aufstellung ”Querschnittsämter” (Ziff. 1.1.3) enthalten.
1.1.3 Querschnittsämter
Anrechnung der Personalkosten aus den Ämtern, die nur mittelbar und
teilweise für den Gebührenetat tätig werden (z. B. Personalamt, Kämmerei,
Stadtkasse).
Der Gesamtbetrag der Personalkosten für jedes Amt entspricht der
Gesamtvergütung der betroffenen Mitarbeiter. Anteile dieser Vergütung werden
nach unterschiedlichen Schlüsseln dem jeweiligen Gebührenhaushalt zugeordnet.
Geringfügig höherer Ansatz als im Vorjahr.
Ansatz 2011: 57.607 Euro (Vorjahr: 57.018 Euro)
1.2 Sachkosten
der Stadt Haan
1.2.1 Arbeitsplatzkosten Verwaltungspersonal
Die Pauschale für die Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes umfasst die
Energiekosten, Bürobedarf, Dienstreisen, Bücher/Zeitschriften, Instandhaltung,
Büroausstattung, Telefonanlage und –gebühren, Afa und Zins für die
Büroeinrichtung und -geräte.
Kosten pro Arbeitsplatz: 2.502 € (Vorjahr 2.502 €).
Die Technikunterstützung für einen Arbeitsplatz ist unter Punkt 1.1.3.
Querschnittsämter, Unterabschnitt 06100 ADV erfasst.
Kalkulatorische Miete pro Büroraum: 1.530 € (Vorjahr: 1.530 €)
Die Anrechnung erfolgt entsprechend den
Arbeitszeitanteilen der betreffenden Mitarbeiter.
Ansatz 2011: 4015,71
Euro (Vorjahr: 3.935 Euro )
1.2.2 Fahrzeugbetriebs- und -unterhaltungskosten Betriebshof
Kosten für Betriebs- und Schmierstoffe, Reparaturen, Ersatzteile,
Kfz-Steuer und Versicherungen, anteilig entsprechend ihrer Inanspruchnahme für
den Gebührenetat. Die Anteile wurden anhand der Betriebsabrechnung 2008 des
Betriebshofes ermittelt. Weiterhin wurden Kostenanteile für die Unterstellung
der Fahrzeuge angerechnet. Ebenfalls an dieser Stelle werden Abschreibung und
Verzinsung der eingesetzten KFZ des Betriebshofes berücksichtigt. Da diese Fahrzeuge
nur teilweise für den Bereich Abfall eingesetzt werden, werden nur Teile von
Abschreibung und Verzinsung, ermittelt aufgrund des Verhältnisses zwischen
Gesamteinsatzstunden und Einsatzstunden für den Bereich Abfall, in die
Gebührenbedarfsberechnung eingestellt.
Ansatz 2011: 1.859
Euro (Vorjahr 2.020 Euro)
1.2.3 Sonstige Sachkosten
Kosten für die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung für
die Betriebshofmitarbeiter, anteilig ermittelt wie bei 1.2.2 beschrieben (127
Euro), Pauschale für Portokosten (1.635
Euro), Versicherungsbeiträge (557 Euro), sowie Arbeitsmedizinischer und
Sicherheitstechnischer Dienst (111 Euro).
Ansatz 2011: 2.430 Euro (Vorjahr: 2.444 Euro)
1.3 Kosten Unternehmereinsatz/Materialbeschaffung
1.3.1 Kosten der Sammelstellen gem. Elektrogeräte-Gesetz
Das „Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Gesetz“ (ElektroG) vom März 2005
verpflichtet die Hersteller aller Elektro-/nik-/geräte zur kostenlosen
Rücknahme und Verwertung ihrer ausgedienten Altgeräte (Produktverantwortung).
Die Kommunen
sind verpflichtet, die Geräte an Sammelstellen kostenlos von Endnutzern
und Vertreibern anzunehmen.
An sog. „Übergabestellen“
(Sammelstellen sind nicht = Übergabestellen!) haben die Kommunen die
eingesammelten Altgeräte, sortiert nach 5 Gerätegruppen, in 5 Containern zur
Abholung durch die Hersteller bereitzustellen. Die Kosten bis zur Einsortierung
der Geräte in diese Container tragen die Kommunen, die Bereitstellung der
Container, deren Abtransport und Austausch sowie die anschließende Verwertung
finanzieren die Hersteller.
Wegen des hohen Aufwandes durch den ungeheuren Platzbedarf (4 der 5
Container müssen ein Fassungsvermögen von 40 m³ haben, das bedeutet mind. 60 m²
Stand- und Rangierfläche je Container) ist in Haan keine Übergabestelle
eingerichtet. Stattdessen wird die Übergabestelle bei der Firma IDR in
Düsseldorf genutzt. Für dortigen Personalaufwand, anteilige Grundstückskosten
etc. muss die Stadt Haan Kosten erstatten.
Wegen der gestiegenen Schrottpreise werden häufig
Elektrogeräte bereits vor der Abfuhr durch den beauftragten Unternehmer von
Schrotthändlern abgeholt. Dadurch reduziert sich die abzufahrende Menge und
damit auch die Kosten.
Ansatz 2011: 36.643,81 Euro
(Vorjahr 40.699 Euro).
1.3.2 Mülltüten
Die Abfälle in den Papierkörben im
öffentlichen Verkehrsraum werden in eingelegten Kunststoffbeuteln gesammelt
und entnommen.
Ansatz 2011: 3.500
Euro (Vorjahr: 3.500 Euro)
1.3.3 Abfallsäcke
Kosten für die Beschaffung und die an den Einzelhandel zu zahlenden
Provisionen für 70 l-Abfallsäcke, die bei Bedarf zusätzlich zum Müllgefäß
verwendet werden können.
Ansatz 2011: 4.000 Euro
(Vorjahr 4.000 Euro)
1.3.4 Kompostierungsgebühren
An den Kreis Mettmann zu zahlen für die Kompostierung der
Weihnachtsbäume und der Abfälle aus der Bio-Tonne.
Festsetzung durch Gebührensatzung des Kreises. Die eingesetzten
Gebührensätze („Preis je Tonne“) beruhen auf vorläufigen Angaben der
Kreisverwaltung und bleiben gleich. Geringfügig niedrigerer Ansatz wegen
Senkung des Gebührensatzes für Grünabfälle (hier: Weihnachtsbäume).
1.3.5 Verbrennungsgebühren
Die Festsetzung erfolgt durch die Satzung des Kreises Mettmann, der
abfallbeseitigungspflichtige Körperschaft ist.
Die Kreisverwaltung hat für 2011 einen (vorläufigen)
gleichbleibenden Gebührensatz von
149,50 €/t ermittelt.
Der Kreis Mettmann erzielt aufgrund der aktuellen
Marktlage bei der Altpapierverwertung (aus den Blauen Tonnen in den ka Städten)
die gleichen Verkaufserlöse wie im Vorjahr. Die Verkaufserlöse für Altpapier
werden vom Kreis Mettmann in seine Verbrennungsgebühr eingerechnet. Die
Verbrennungskosten durch den Abfallwirtschaftsverband EKOCity bleiben
konstant..
Die Gebühr des Kreises errechnet sich aus
·
den Verbrennungskosten
für Restmüll aus den kreisangehörigen Städten,
·
den Entsorgungskosten
für Schadstoffabfälle aus Haushaltungen,
·
den Personal- und
Sachkosten des Kreises Mettmann,
·
Gegenrechnung der
erzielten Altpapier-Verkaufserlöse.
1.3.6 Verwertungskosten Altholz
Getrennte
Erfassung von Holzbestandteilen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr. Die
Verwertungskosten erhöhen sich aufgrund der
einzurechnenden Mehrwertsteuer.
* Die
Verwertungskosten werden mit dem Kreis abgerechnet.
*
Abfuhrvergütungen
bleiben gem. Vereinbarung mit dem Unternehmer unverändert. Die Kosten für die
Abfuhr der Weihnachtsbäume wurden bislang vom Unternehmer versehentlich über
die Biomüllabfuhrkosten abgerechnet, laut Vertrag ist hier aber ein höherer Tonnagepreis
anzusetzen, der erstmalig in 2010 tatsächlich abgerechnet wurde.
**
Vergütungssatz
für die Einsammlung von Altpapier ohne Gestellung der Sammelbehälter; bezieht
sich auf die Gesamtmenge einschl. der Verpackungsanteile mit dem „Grünen Punkt“
und anderen Lizenzzeichen. Da erstmalig 2010 eine direkte Verrechnung mit der
vom Unternehmer zu erstattenden DSD-Menge stattgefunden hat, verringerten sich
die zu zahlenden Kosten der Sammlung. Hierfür entfällt bei der
Gegenüberstellung in der Auflistung der Gebührenbedarfsberechnung die
Gutschrift „Erstattung DSD-Anteil an Altpapiererfassung“. Der Transport des
Altpapiers wird durch die Kostenanpassung gemäß dem Vertrag geringfügig teurer.
Zahlung an den damaligen Abfuhrunternehmer für die
Anmietung der im Stadtgebiet aufgestellten Sammelbehälter ("Blaue
Tonnen"). Der Betrag erhöht sich, da durch die Zählung der Tonnen und die
Erstellung des Papiertonnenkatasters festgestellt wurde, dass die Anzahl der
angemieteten Behälter sich erheblich erhöht hat.
1.4 Sonstige
Kosten
1.4.1 Transport-/Verbrennungskosten
Papierkorbabfälle und wilde Kippen
Unternehmervergütung
für den Transport der vom Betriebshof
eingesammelten Abfälle zur Müllverbrennungsanlage sowie die zu zahlenden
Verbrennungskosten.
Ansatz 2011: 8.000 Euro (Vorjahr: 8.000 Euro)
1.4.2 Öffentlichkeitsarbeit
Für
Veröffentlichungen und Informationen zur Abfallentsorgung durch Faltblätter,
Plakate etc., sowie Mitfinanzierung Abfallkalender wegen rückläufiger
Werbeeinnahmen.
Ansatz 2011: 9.000 Euro (Vorjahr: 9.000 Euro)
1.4.3 Sachverständigenkosten
Aufwendungen
für externen Rechtsbeistand bei der Durchführung von Ausschreibungen aufgrund
der sich ständig ändernden Rechtsprechung.
Ansatz 2011: 10.734 Euro (Vorjahr: 5.000 Euro)
1.4.4 –
1.4.5 Erstellung
und Weiterführung des Papiertonnenkatasters
Das
Papiertonnenkataster wurde 2009 durch die Entsorgungsfirma erstellt und wird
auch von dort mit einem speziellen Programm weitergeführt.
Ansatz 2011: 1.928 Euro (Vorjahr: : 1.928 Euro)
1.5 Unterdeckung
aus Vorjahren
Eine
Unterdeckung aus dem Jahr 2009 ist in Höhe von 32.000 € eingesetzt worden.
Diese Unterdeckung hätte noch nicht berücksichtigt werden müssen, es ist aber
sinnvoll, weil dem eine nicht aufschiebbare Entnahme aus der Rücklage in Höhe
von 120.000 € bei trotzdem stabilen Müllabfuhrgebühren gegenübersteht.
Vom Kostenaufwand abzusetzen:
1.6 Verkaufserlöse
Sperrgutkarten
Gebühreneinnahmen
für den Verkauf von Sperrmüllkarten. Diese Einnahmen müssen von den Ausgaben
abgesetzt werden, bevor die Verteilung der Kosten auf die Hausmüllgefäße
erfolgt.
Die
Gebühr pro Anmeldekarte (gilt auch für Kühlgeräte) soll wie bisher auf den
Signalpreis von 10 Euro festgesetzt werden.
Kalkulation
2011: 2.300 Stück á 10 € = 23.000
€ Gebühreneinnahmen
Kalkulation
2010: 2.300 Stück á 10 € = 23.000 €
Gebühreneinnahmen
1.7 Entnahme
aus der Sonderrücklage
Wenn
sich aus vorhergehenden Abrechungsperioden Überschüsse im Gebührenetat ergeben,
führt die Stadt diese Beträge einer Sonderrücklage zu, verzinst sie und setzt
sie später gebührenmindernd ein. Nach den Bestimmungen des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) muss das innerhalb von 3 Jahren erfolgen.
Aus der Jahresrechnung 2009 (Ist-Ergebnis zum
31.12.2008) und aus der Endabrechnung des Kreises im Frühjahr 2009 (aufgrund
der Ist-Mengen in 2008) stehen inkl. Zinsen 120.000 Euro zur Verfügung.
Erstattungsansatz
2011: 120.000 Euro (Vorjahr 81.000 Euro)
1.8 Erstattung
DSD-Anteil an der Altpapiereinsammlung
Bisher:
Erstattung anteiliger Transport- und Behälterkosten für die im Altpapier
enthaltenen Verpackungsanteile durch die Duales System Deutschland AG (DSD) und
zwischenzeitlich weitere Systembetreiber.
Da ab
2010 die direkte Verrechnung der Gutschrift mit dem Rechnungsbetrag durch den
Unternehmer erfolgt, gibt es keine separate Gutschrift mehr. Die Kosten für den
Altpapiertransport haben sich entsprechend verringert.
Erstattungsansatz 2011: 0 Euro (Vorjahr 17.000 Euro)
Anlage II
Satzung der
Stadt Haan
über die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren
für das Haushaltsjahr 2011 vom
Aufgrund der §§ 7, 8 und 41
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), der §§ 8 und 9 des
Landesabfallgesetzes NRW vom 21.06.1988 (GV NRW S. 250/SGV NRW 74) und der §§
2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom
21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), sowie der §§ 1 und 4 der
Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung der Stadt Haan vom 19.11.1976 (Abl.
Kreis ME S. 310) in ihren jeweils zur Zeit geltenden Fassungen, hat der Rat der
Stadt Haan in seiner Sitzung am .... folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Jahresgebühren für die Abfallentsorgung werden für die Zeit vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 wie folgt festgesetzt:
Bei Nichtinanspruchnahme der Bio-Abfallbehälter wegen Kompostierung der biologischen Abfälle auf dem Privatgrundstück werden folgende Gebühren erhoben:
Bei Inanspruchnahme von zusätzlichen Bio-Abfallbehältern, die über das Restmüllvolumen hinausgehen, sind je 120 l an Gebühren 48,00 € zu zahlen.
§ 2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Beschlussvorschlag:
1.
Die mit dieser
Sitzungsvorlage vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung ”Abfallentsorgungsgebühren
2011” wird beschlossen.
2.
Die Satzung über die
Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2011 in der vorgelegten
Fassung wird beschlossen.