Betreff
Zustimmung zur Leistung einer investiven außerplanmäßigen Ausgabe von 400.000 ? im Produkt 110110 / Teilfinanzplan (Abfallwirtschaft) zum Ankauf von Müllgefäßen
Vorlage
60/018/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 20.04.2010 beschlossen, die zu erbringenden Abfuhrleistungen für Restmüll und Bioabfälle mit Wirkung zum 01.04.2011 europaweit auszuschreiben. „Die Ausschreibung erfolgt ohne Gestellung der Müllbehälter, sie werden unabhängig von der Abfuhrleistung beschafft.“

 

Das europaweite Ausschreibungsverfahren zu den Abfuhrleistungen läuft zur Zeit, die Verwaltung muss nunmehr die Ausschreibung für die Beschaffung der Abfallbehälter, alternativ die Übernahme der gebrauchten, vom Entsorgungsunternehmen im Stadtgebiet aufgestellten Behälter, vorbereiten. Beides kann aus rechtlichen Gründen erst erfolgen, wenn die dafür benötigten Finanzmittel zur Verfügung stehen. Die Haushaltssatzung 2010 konnte nicht öffentlich bekannt gemacht werden, da das Haushaltssicherungskonzept vom Landrat in Mettmann als Aufsichtsbehörde nicht genehmigt wurde. Im Investitionsprogramm 2010 – 2013 (entsprechend dem Leitfaden des Innenministerium NRW „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 06.03.2009) sind keine Mittel für den Ankauf von Müllgefäßen eingeplant. Die Veranschlagung im Haushaltsplan 2011 käme zu spät, weil Ausschreibung bzw. Vertragsabschluss über den Ankauf der gebrauchten Behälter im Dezember erfolgen sollen. Die Auszahlung erfolgt 2011. Bisher liegt vom Entsorgungsunternehmen kein akzeptables Kaufpreisangebot für die gebrauchten Behälter vor, die Verhandlungen werden weitergeführt.

 

Bei der Auszahlung für den Ankauf handelt es sich um eine rentierliche Investition. Die Auszahlung muss durch einen Kredit in 2011 finanziert werden (Haushaltsplan 2011). Die Folgelasten werden über den Gebührenhaushalt „Abfallentsorgung“ refinanziert.

Die Mittelbereitstellung und Finanzierung muss insbesondere wegen des Nothaushaltes mit der Kommunalaufsicht (Landrat) vor Ausschreibung abgestimmt werden.

 

Gemäß § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW i. V. mit § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Haan ist der Rat zuständig.         

Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur Leistung einer investiven außerplanmäßigen Auszahlung von 400.000 € im Produkt 110110 / Teilfinanzplan (Abfallwirtschaft) für 2010 für den Ankauf von Müllgefäßen wird erteilt.

Finanz. Auswirkung:

Einmalig 400.000 € bei Kauf neuer Behälter, niedrigerer Betrag bei Übernahme des gebrauchten Bestandes.

Zusätzlich jährlich ca. 10.000 € für laufenden Austauschdienst.

Deckung der Kosten aus dem Gebührenetat „Abfallentsorgung“.