Betreff
Schoko-Ticket
hier: Vertragsänderung
Vorlage
40/021/2010
Aktenzeichen
40-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Schoko-Ticket wurde durch Ratsbeschluss vom 06.11.2001 und dem daraufhin zwischen der Stadt Haan, der Rheinischen Bahngesellschaft und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH am 30.01.2002 abgeschlossenen Vertrages mit Wirkung vom 01.02.2002 eingeführt. Die Erfahrungen sind nach wie vor positiv. Der seitens des Schulträgers an die Rheinische Bahngesellschaft zu zahlende Betrag wird jeweils Anfang des Jahres, rückwirkend zum Schuljahresbeginn, angepasst.

 

Gem. § 97 Abs. 3 des Schulgesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Schülerfahrkostenverordnung ist der Schulträger ebenfalls berechtigt, von den Erziehungsberechtigten oder dem/der volljährigen Schüler/in einen Eigenanteil von bis zu 12 € für das erste und bis zu 6 € für das zweite anspruchsberechtigte Kind je Beförderungsmonat festzusetzen, soweit die Schülerzeitkarten über den täglichen Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung von Angeboten des ÖPNV berechtigen. Der Eigenanteil entfällt für das 3. minderjährige anspruchsberechtigte Kind einer Familie sowie für Schülerinnen und Schüler für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII gewährt wird. Mit Einführung des Schoko-Tickets wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die durch Beschluss des Rates vom 06.11.2001 festgesetzten  Eigenanteile wurden in § 3 des o.g. Vertrag niedergeschrieben. Darüber hinaus hat die Stadt Haan als Schulträger sämtliche Ansprüche,  die ihr aus dieser Festsetzung erwachsen an die Rheinische Bahngesellschaft als zuständiges Verkehrsunternehmen abgetreten. Der aktuell festgesetzte Eigenanteil beträgt aufgrund Beschluss des Rates vom 23.06.2009:

 

 Festgesetzte Eigenanteile ab 01.08.2009

 

11,20 €

für den/die ersten anspruchsberechtigte/n Schüler/in einer Familie sowie alle volljährigen Schüler/innen

6,00 €

für den/die zweite anspruchsberechtigte/n Schüler/in einer Familie

 

0,00 €

ab dem/der 3. schulpflichtigen und anspruchsberechtigten Schüler/in einer Familie sowie für Schüler/Schülerinnen, für die bisher laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz geleistet wird.

 

Wie bereits im Rahmen vergangener Beschlussvorlagen erläutert, wird seitens des VRR eine im Rahmen der allgemeinen Preisanpassungen notwendige moderate und schrittweise Anhebung der Eigenanteile bis zur Erreichung des zulässigen Höchstsatzes in Höhe von 12 € angestrebt. Für den/die zweite anspruchsberechtigte/n Schüler/in einer Familie wurde der zulässige Höchstbetrag in Höhe von 6 € bereits erreicht. Dies ist ein Bestandteil des inhaltlichen und finanziellen Gesamtkonzeptes auch als Grundlage dafür, nicht anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern das Schoko-Ticket zu einem moderaten Preis (derzeit: 27,65 €) anbieten zu können und die Nutzung des ÖPNV für alle Schüler/innen auch außerhalb der Schulzeit zu fördern..

 

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) bittet nun um erneute Anpassung der Eigenanteile für  den/die ersten anspruchsberechtigte/n Schüler/in einer Familie sowie alle volljährigen Schüler/innen von 11,20 € auf 11,60 € zum 01.01.2011 und von dann 11,60 € auf 12 € zum 01.01.2012, womit dann die zulässige Höchstgrenze erreicht ist. Das Schoko-Ticket ist für Schüler/innen ein nach wie vor sehr gutes und im Preis/Leistungsverhältnis wirtschaftliches Angebot was u.a. dadurch belegt wird, dass die Nachfrage im Bereich der Selbstzahler stetig steigt. Der Eigenanteil für das              1. anspruchsberechtigte Kind wird bzw. wurde, positiver Beschluss vorausgesetzt, im Rahmen einer 10-jährigen Zeitspanne um 4,30 € von 7,70 € auf 12 € und der Betrag für das 2. anspruchsberechtigte Kind im Rahmen einer 6-jährigen Zeitspanne von 5 € auf    6 € erhöht. Dies erscheint aus Sicht der Verwaltung vertretbar und es besteht kein  ernsthafter Grund, der beantragten Vertragsänderung nicht zu entsprechen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1./  Auf der Grundlage des § 97 Abs. 3 Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Schülerfahrkostenverordnung werden die Eigenanteile für den/die 1. anspruchsberechtigte/n Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen mit Wirkung vom 01.01.2011 auf 11,60 € (bisher 11,20 €)  und mit Wirkung vom 01.01.2012 auf 12,00 € (dann bisher 11,60 €/Höchstbetrag) neu festgesetzt.

 

2./ Der zwischen der Stadt Haan, der Rheinischen Bahngesellschaft sowie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH bestehende Vertrag wird mit Wirkung vom 01.01.2011 und zum 01.01.2012 wie folgt geändert:

                        

§ 1

           

       § 3 Satz 2 und 3 wird zum 01.08.2011 wie folgt geändert:

 

       In den Sätzen 2 und 3 wird der Betrag von 10,80 € auf 11,20 € ersetzt. Mit Wirkung vom 01.01.2012 wird der v.g. Betrag in den Sätzen 2 und 3 auf 12 € ersetzt (eine allgemeine Preisanpassung zum 01.01.2012 vorausgesetzt).

 

§ 2

 

       Zu diesem Vertrag sind keine Nebenabreden erfolgt.

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Keine